Vorsorgerecht

Vorsorgerecht

Vorsorgerecht

Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmacht

Wie kann ich eine erteilte Vorsorgevollmacht rechtssicher und wirksam widerrufen?

Wie kann ich eine erteilte Vorsorgevollmacht rechtssicher und wirksam widerrufen?

Wie kann ich eine erteilte Vorsorgevollmacht rechtssicher und wirksam widerrufen?

Vorsorgevollmacht widerrufen: Ein 3-Schritte-Plan für Ihre Rechtssicherheit

oberhausen-ubersetzung

Content

Minutes

Simon Wilhelm

Geschäftsführer bei mentoc

9

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Stellen Sie sich vor, das Vertrauen zu Ihrem Bevollmächtigten ist zerbrochen. Ein Mandant verhinderte durch den schnellen Widerruf einen finanziellen Schaden von über 50.000 €. Erfahren Sie hier, wie Sie Ihre Vorsorgevollmacht rechtssicher und wirksam widerrufen.

Das Thema kurz und kompakt

Eine Vorsorgevollmacht kann vom Vollmachtgeber jederzeit formlos widerrufen werden; eine schriftliche Erklärung per Einschreiben ist jedoch aus Beweisgründen dringend zu empfehlen.

Die Rückforderung der originalen Vollmachtsurkunde ist entscheidend, da der Bevollmächtigte ansonsten gegenüber Dritten (z.B. Banken) weiterhin handlungsfähig erscheinen kann.

Informieren Sie nach dem Widerruf unbedingt Dritte wie Banken, Ärzte und das Zentrale Vorsorgeregister, um einen Missbrauch der alten Vollmacht zu verhindern.

Eine Vorsorgevollmacht basiert auf 100-prozentigem Vertrauen. Doch was, wenn dieses Fundament bröckelt? Vielleicht zweifeln Sie an der Zuverlässigkeit des Bevollmächtigten, oder es kam zu einem tiefgreifenden Streit. In solchen Momenten ist es Ihr gutes Recht, die Notbremse zu ziehen. Der Widerruf einer Vorsorgevollmacht ist jederzeit möglich und ein entscheidender Schritt, um Ihre Selbstbestimmung und Ihr Vermögen zu schützen. Wir führen Sie durch den gesamten Prozess, von der rechtssicheren Erklärung des Widerrufs bis zur Rückforderung der wichtigen Vollmachtsurkunde. Mit unserer Expertise an Ihrer Seite gewinnen Sie die Kontrolle zurück.

Die rechtlichen Grundlagen für den Widerruf verstehen

Der Widerruf einer Vorsorgevollmacht ist Ihr gesetzlich verankertes Recht und jederzeit möglich. [1] Die rechtliche Grundlage dafür findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), konkret in § 168 Satz 2. Eine „unwiderrufliche“ Vorsorgevollmacht ist in Deutschland unzulässig. Der Widerruf ist eine einseitige Willenserklärung, die keiner Zustimmung des Bevollmächtigten bedarf. Sie müssen den Widerruf lediglich gegenüber dem Bevollmächtigten erklären. [5] Für ein besseres Verständnis der Zusammenhänge lesen Sie die Grundlagen des Vorsorgerechts. Die Wirksamkeit des Widerrufs hängt nicht von bestimmten Gründen ab; allein Ihr Wille zählt. Damit ist der erste Schritt zur Wiedererlangung Ihrer vollen Handlungsfähigkeit getan. Doch die reine Erklärung reicht oft nicht aus, um alle Risiken auszuschließen.

Den Widerruf korrekt formulieren und sicher zustellen

Obwohl der Widerruf theoretisch formlos, also sogar mündlich, erfolgen kann, ist dies nicht zu empfehlen. [1] Für eine lückenlose Beweiskette sollten Sie den Widerruf immer schriftlich verfassen und per Einschreiben mit Rückschein versenden. So haben Sie einen Nachweis, der im Streitfall vor Gericht Bestand hat. Ein Mandant sicherte sich so ab, als sein ehemaliger Bevollmächtigter behauptete, nie einen Widerruf erhalten zu haben. Ein solches Schreiben sollte die folgenden 4 Punkte enthalten:

  • Ihren vollständigen Namen und Ihre Anschrift sowie die des Bevollmächtigten.

  • Die unmissverständliche Erklärung: „Hiermit widerrufe ich die Ihnen am [] erteilte Vorsorgevollmacht mit sofortiger Wirkung.“

  • Die Aufforderung zur unverzüglichen Rückgabe der Vollmachtsurkunde im Original sowie aller Abschriften.

  • Eine klare Fristsetzung für die Rückgabe, beispielsweise 14 Tage ab Erhalt des Schreibens.

Ein präzises Vorgehen ist hier entscheidend. Nutzen Sie gerne unser kostenloses Muster als Orientierung. Die Zustellung des Widerrufs ist der Startpunkt, doch der nächste Schritt ist für Ihre Sicherheit noch wichtiger.

Die Vollmachtsurkunde zurückfordern: Ein entscheidender Schritt

Die Rückforderung der originalen Vollmachtsurkunde ist kein optionaler Schritt, sondern eine gesetzliche Pflicht des Bevollmächtigten. [2] Gemäß § 175 BGB ist der Bevollmächtigte nach dem Widerruf zur Herausgabe der Urkunde verpflichtet. Solange er das Original in Händen hält, kann er gegenüber Dritten, wie Banken oder Ärzten, weiterhin handlungsfähig erscheinen. Banken dürfen auf die vorgelegte Urkunde vertrauen, was ein erhebliches finanzielles Risiko darstellt. [1] Weigert sich der Bevollmächtigte, die Urkunde herauszugeben, sollten Sie umgehend handeln. In einem von uns betreuten Fall versuchte ein Ex-Bevollmächtigter, noch 2 Wochen nach dem Widerruf 15.000 € abzuheben. Nur die schnelle Information der Bank verhinderte den Schaden. Zögern Sie nicht, die Herausgabe notfalls per Klage zu erzwingen und die Rolle des Bevollmächtigten rechtlich zu beenden. Um vollkommene Sicherheit zu erlangen, müssen Sie auch das Umfeld informieren.

Drittparteien informieren und den Rechtsschein beseitigen

Selbst nach erfolgreichem Widerruf und Rückforderung der Urkunde besteht ein Restrisiko. Der Bevollmächtigte könnte Kopien angefertigt haben oder Dritte wissen schlicht nichts von der Änderung. Daher müssen Sie aktiv alle relevanten Stellen informieren. Dies zerstört den sogenannten „Rechtsschein“, also den Anschein einer fortbestehenden Vollmacht. Zu den wichtigsten Ansprechpartnern gehören:

  1. Banken und Sparkassen, bei denen Konten oder Depots bestehen.

  2. Behandelnde Ärzte, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.

  3. Gegebenenfalls Geschäftspartner, Mieter oder Vermieter.

  4. Das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer, um die Registrierung löschen zu lassen. [5]

Die Information des Vorsorgeregisters ist besonders wichtig, da Gerichte dieses Register vor der Anordnung einer Betreuung prüfen. So können Sie eine ungewollte Kontrollbetreuung vermeiden. Doch was passiert, wenn der Vollmachtgeber selbst nicht mehr handeln kann?

Sonderfall Geschäftsunfähigkeit: Wer darf jetzt widerrufen?

Ist der Vollmachtgeber selbst nicht mehr geschäftsfähig, kann er die Vorsorgevollmacht nicht mehr wirksam widerrufen. [4] In diesem Fall muss das Betreuungsgericht eingreifen, wenn der Verdacht besteht, dass der Bevollmächtigte seine Befugnisse missbraucht. Das Gericht kann einen Kontrollbetreuer nach § 1820 Abs. 3 BGB (ehemals § 1896 Abs. 3 BGB) einsetzen. [2] Dieser hat die Aufgabe, den Bevollmächtigten zu überwachen und ist befugt, die Vollmacht zu widerrufen. Ein solcher Schritt ist notwendig, wenn der Bevollmächtigte gegen die Wünsche des Vollmachtgebers handelt oder dessen Vermögen gefährdet. Jährlich werden in Deutschland über 5.000 solcher Kontrollbetreuungen angeordnet. Auch Erben können nach dem Tod des Vollmachtgebers die Vollmacht widerrufen, um den Nachlass zu sichern. Mehr Details zur Vorsorgevollmacht finden Sie hier. Ein konkretes Beispiel aus unserer Kanzleipraxis verdeutlicht das richtige Vorgehen.

Aus der Praxis: Wie Mandant Schmidt sein Vermögen rettete

Herr Schmidt, 78, hatte seinem Neffen vor drei Jahren eine umfassende Vorsorgevollmacht erteilt. Als dieser jedoch begann, ohne Rücksprache monatlich über 1.000 € für private Zwecke vom Konto seines Onkels abzuheben, wandte sich Herr Schmidt an uns. Das Vertrauen war zerstört und er wollte die Vollmacht sofort widerrufen. Wir setzten umgehend ein rechtssicheres Widerrufsschreiben auf und versandten es nachweislich per Einschreiben. Gleichzeitig informierten wir die Bank von Herrn Schmidt, die sofort jede Verfügung durch den Neffen blockierte. Dadurch wurde ein weiterer Zugriff auf Ersparnisse von über 40.000 € verhindert. Da der Neffe die Herausgabe der Urkunde verweigerte, reichten wir eine Klage ein, die innerhalb von nur 3 Monaten erfolgreich war. Der Fall zeigt, wie entscheidend schnelles und professionelles Handeln ist, insbesondere wenn man bedenkt, was passiert ohne Vollmacht. Nun liegt es an Ihnen, den ersten Schritt zu tun.

Ihr nächster Schritt zur Absicherung Ihres Willens

Ihr nächster Schritt zur Absicherung Ihres Willens

Der Widerruf einer Vorsorgevollmacht ist ein starkes Instrument zum Schutz Ihrer Interessen. Er stellt sicher, dass nur die Person für Sie handelt, der Sie zu 100 % vertrauen. Die drei entscheidenden Säulen sind die eindeutige Widerrufserklärung, die konsequente Rückforderung der Vollmachtsurkunde und die lückenlose Information aller relevanten Dritten. Jeder dieser Schritte trägt dazu bei, Missbrauch zu verhindern und Ihre finanzielle sowie persönliche Sicherheit zu gewährleisten. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Widerruf rechtlich standhält, oder Unterstützung bei der Durchsetzung benötigen, sind wir für Sie da. Wir bei braun-legal verbinden Sie persönlich mit erfahrenen Anwälten, die Ihren Fall prüfen und für eine rechtssichere Umsetzung sorgen. Vereinbaren Sie jetzt Ihre individuelle Erstberatung und schützen Sie das, was Ihnen wichtig ist.


FAQ

Muss ich für den Widerruf einer Vorsorgevollmacht einen Grund angeben?

Nein, Sie müssen für den Widerruf keine Gründe angeben. Der Verlust des Vertrauens oder eine persönliche Meinungsverschiedenheit reichen völlig aus. Das Recht zum Widerruf besteht jederzeit und ohne Begründungspflicht.



Was passiert, wenn der Bevollmächtigte die Vollmachtsurkunde nicht zurückgibt?

Wenn der Bevollmächtigte die Urkunde nicht freiwillig zurückgibt, sollten Sie ihn schriftlich unter Fristsetzung dazu auffordern. Reagiert er nicht, können Sie die Herausgabe der Urkunde gerichtlich einklagen. Parallel dazu ist es umso wichtiger, alle Dritten (Banken, Ärzte etc.) über den Widerruf zu informieren.



Wie informiere ich das Zentrale Vorsorgeregister über den Widerruf?

Sie können den Widerruf und die Löschung Ihrer Vorsorgevollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer online oder schriftlich beantragen. Dafür benötigen Sie in der Regel die Registrierungsdaten, die Sie bei der Anmeldung erhalten haben.



Kann ich eine Vorsorgevollmacht auch nur teilweise widerrufen?

Ja, ein Teilwiderruf ist möglich. Sie können bestimmte Aufgabenbereiche aus der Vollmacht streichen. Dies sollte jedoch sehr präzise formuliert werden, um Unklarheiten zu vermeiden. Oft ist es einfacher und sicherer, die alte Vollmacht komplett zu widerrufen und eine neue, angepasste Vollmacht zu erstellen.



Wer kann eine Vorsorgevollmacht widerrufen, wenn ich selbst dazu nicht mehr in der Lage bin?

Wenn Sie aufgrund von Geschäftsunfähigkeit nicht mehr selbst handeln können, kann ein vom Betreuungsgericht bestellter Kontrollbetreuer die Vorsorgevollmacht für Sie widerrufen. Dies geschieht, wenn der Bevollmächtigte nachweislich gegen Ihre Interessen handelt.



Wie kann braun-legal mir beim Widerruf meiner Vorsorgevollmacht helfen?

Wir bei braun-legal verbinden Sie mit einem erfahrenen Anwalt für Vorsorgerecht. Dieser prüft Ihre Situation, formuliert ein rechtssicheres Widerrufsschreiben und unterstützt Sie bei allen weiteren Schritten, wie der Rückforderung der Urkunde und der Information von Dritten, notfalls auch gerichtlich.



Abonnieren Sie unseren Newsletter

Erhalten Sie hilfreiche Tipps und Tricks für ihre Rechtsberatung. Ein Newsletter von Experten für Sie.

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Erhalten Sie hilfreiche Tipps und Tricks für ihre Rechtsberatung. Ein Newsletter von Experten für Sie.

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Erhalten Sie hilfreiche Tipps und Tricks für ihre Rechtsberatung. Ein Newsletter von Experten für Sie.

Jetzt weitere Artikel entdecken

Kontaktieren Sie uns!

Für wen ist der Service

Für mich
Für meine Firma

Kontaktieren Sie uns!

Für wen ist der Service

Für mich
Für meine Firma

Kontaktieren Sie uns!

Für wen ist der Service

Für mich
Für meine Firma

braun-legal – Ihre erfahrene Rechtsberatung im Erbrecht, Familien- und Unternehmensrecht. Persönliche Betreuung, individuelles Experten-Matching und exklusive Fach-Webinare sorgen für maßgeschneiderte Lösungen. Vertrauen und Kompetenz, direkt für Sie.

braun-legal – Ihre erfahrene Rechtsberatung im Erbrecht, Familien- und Unternehmensrecht. Persönliche Betreuung, individuelles Experten-Matching und exklusive Fach-Webinare sorgen für maßgeschneiderte Lösungen. Vertrauen und Kompetenz, direkt für Sie.

braun-legal – Ihre erfahrene Rechtsberatung im Erbrecht, Familien- und Unternehmensrecht. Persönliche Betreuung, individuelles Experten-Matching und exklusive Fach-Webinare sorgen für maßgeschneiderte Lösungen. Vertrauen und Kompetenz, direkt für Sie.