Vorsorgerecht

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Betreuungsvollmacht

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Die Rolle eines Betreuers und die Abgrenzung zum Bevollmächtigten genau verstehen

Die Rolle eines Betreuers und die Abgrenzung zum Bevollmächtigten genau verstehen

Die Rolle eines Betreuers und die Abgrenzung zum Bevollmächtigten genau verstehen

Betreuer vs. Bevollmächtigter: Ein Leitfaden zur rechtlichen Vorsorge

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Minutes

Simon Wilhelm

Geschäftsführer bei mentoc

9

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Stellen Sie sich vor, ein Gericht bestellt eine fremde Person, die über Ihr Vermögen und Ihre Gesundheit entscheidet. Dieses Szenario wird für über 1,2 Millionen Menschen in Deutschland jährlich Realität, weil eine Vorsorgevollmacht fehlt. Erfahren Sie, wie Sie die Kontrolle behalten.

Das Thema kurz und kompakt

Ein Bevollmächtigter wird von Ihnen durch eine Vorsorgevollmacht bestimmt und handelt eigenverantwortlich, während ein Betreuer vom Gericht bestellt und kontrolliert wird.

Eine Vorsorgevollmacht ist das wirksamste Mittel, um eine gerichtlich angeordnete Betreuung zu vermeiden und die eigene Selbstbestimmung zu wahren.

Die Kosten einer Berufsbetreuung können mehrere tausend Euro pro Jahr betragen, während eine Vorsorgevollmacht primär einmalige Erstellungskosten verursacht.

Die Entscheidung zwischen einem gerichtlich bestellten Betreuer und einem selbst gewählten Bevollmächtigten ist eine der wichtigsten Weichenstellungen Ihrer persönlichen Vorsorge. Während ein Bevollmächtigter als verlängerter Arm Ihres eigenen Willens agiert, greift die gerichtliche Betreuung erst dann, wenn keine Vorsorge getroffen wurde. Das Verstehen der Rolle eines Betreuers und die Abgrenzung zum Bevollmächtigten ist daher entscheidend, um Fremdbestimmung zu vermeiden und sicherzustellen, dass Ihre Wünsche auch dann respektiert werden, wenn Sie diese nicht mehr selbst äußern können. Wir zeigen Ihnen die Unterschiede und wie Sie mit der richtigen Strategie Ihre Zukunft selbst gestalten.

Selbstbestimmung statt Fremdsteuerung: Der fundamentale Unterschied

Der Kernunterschied liegt in der Herkunft des Mandats: Einen Bevollmächtigten bestimmen Sie selbst in einer Vorsorgevollmacht, während ein Gericht einen Betreuer bestellt. [3] Ein Bevollmächtigter handelt auf Basis Ihres Vertrauens und setzt Ihren Willen um, ohne dass eine gerichtliche Instanz eingreift. [1] Eine rechtliche Betreuung wird hingegen erst dann notwendig, wenn eine volljährige Person ihre Angelegenheiten nicht mehr regeln kann und keine Vollmacht existiert (§ 1814 BGB). [4] Die Vorsorgevollmacht ist somit das stärkste Instrument zur Vermeidung einer gerichtlichen Betreuung. Allein im Jahr 2023 wurden in Deutschland mehr als 1,2 Millionen Betreuungsverfahren eingeleitet. Diese Zahl verdeutlicht die Relevanz einer frühzeitigen und klaren Regelung, um die eigene Autonomie zu wahren. Die Entscheidung für eine Vollmacht ist ein aktiver Schritt, der die Weichen für die Zukunft stellt.

Der gerichtlich bestellte Betreuer: Aufgaben, Kontrolle und Kosten

Wird vom Gericht ein Betreuer bestellt, handelt dieser nicht nach freiem Ermessen, sondern nur innerhalb der ihm zugewiesenen Aufgabenkreise. [1] Das Gericht legt genau fest, für welche Bereiche die Unterstützung notwendig ist, zum Beispiel für die Vermögenssorge oder Gesundheitsangelegenheiten. Seit der Reform des Betreuungsrechts zum 1. Januar 2023 müssen diese Aufgabenbereiche präzise definiert werden; eine pauschale Bestellung „für alle Angelegenheiten“ ist nicht mehr zulässig. [4] Der Betreuer ist dem Gericht gegenüber rechenschaftspflichtig und muss regelmäßig Bericht erstatten. [2] Diese gerichtliche Kontrolle dient dem Schutz des Betreuten, bedeutet aber auch einen erheblichen bürokratischen Aufwand. Die Kosten für einen Berufsbetreuer richten sich nach dem Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) und können, abhängig vom Vermögen und der Wohnsituation des Betreuten, mehrere hundert Euro pro Monat betragen. Diese Kosten trägt grundsätzlich die betreute Person, sofern ihr Vermögen einen Freibetrag von derzeit 25.000 Euro übersteigt. [3] Ein ehrenamtlicher Betreuer erhält eine jährliche Aufwandspauschale von 425 Euro. Die genauen Pflichten des Betreuers, insbesondere die Orientierung am Willen der betreuten Person, sind in § 1821 BGB festgelegt. [5] So wird sichergestellt, dass die Betreuung nicht zu einer Entmündigung führt.

Der Bevollmächtigte: Vertrauensperson mit weitreichenden Befugnissen

Im Gegensatz zum Betreuer agiert der Bevollmächtigte als Ihr direkter Vertreter auf Basis einer privaterteilten Vorsorge- oder Generalvollmacht. [4] Er wird nicht vom Gericht kontrolliert, was die Abläufe erheblich beschleunigt und Kosten spart. [1] Diese Freiheit setzt ein absolutes Vertrauensverhältnis voraus, denn der Bevollmächtigte kann weitreichende Entscheidungen treffen. Sie können die Befugnisse in der Vollmacht genau definieren, von der Verwaltung Ihrer Finanzen über den Abschluss von Verträgen bis hin zu Entscheidungen über medizinische Behandlungen. Der entscheidende Vorteil liegt in der sofortigen Handlungsfähigkeit, sobald der Vorsorgefall eintritt. Es gibt keine Wartezeit auf einen Gerichtsbeschluss. Sollten dennoch Zweifel an der Zuverlässigkeit des Bevollmächtigten aufkommen, kann das Gericht einen sogenannten Kontrollbetreuer einsetzen, wie es im § 1820 Abs. 3 BGB vorgesehen ist. Dies bleibt jedoch die Ausnahme und widerlegt nicht den grundsätzlichen Vorteil, die Regelung selbst in der Hand zu haben.

Kosten und Kontrolle im direkten Vergleich

Die finanzielle und administrative Belastung unterscheidet sich bei beiden Modellen erheblich. Eine professionelle Betreuung verursacht laufende Kosten, die schnell 2.000 bis 4.000 Euro pro Jahr erreichen können, während die Erstellung einer anwaltlichen Vorsorgevollmacht eine einmalige Investition von typischerweise 400 bis 800 Euro darstellt. Hier ist eine klare Gegenüberstellung:

  • Gerichtliche Betreuung: Laufende Vergütung für den Betreuer nach VBVG, jährliche Gerichtsgebühren und umfassende Rechenschaftspflichten gegenüber dem Betreuungsgericht. [3]

  • Vorsorgevollmacht: Einmalige Kosten für die Erstellung und eventuell eine geringe Gebühr für die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ca. 20 Euro).

  • Kontrolle: Der Betreuer unterliegt der vollen gerichtlichen Aufsicht. [2] Der Bevollmächtigte handelt autonom, was eine sorgfältige Auswahl der Person umso wichtiger macht.

  • Flexibilität: Eine Vollmacht kann jederzeit widerrufen oder geändert werden, solange der Vollmachtgeber geschäftsfähig ist. [4] Eine Betreuung kann nur durch einen erneuten Gerichtsbeschluss aufgehoben werden.

Die Wahl der Vorsorgevollmacht ist daher in über 95% der Fälle die kostengünstigere und flexiblere Lösung. Sie sichert Ihre Autonomie und entlastet Ihre Angehörigen von bürokratischen Hürden.

Die Betreuungsverfügung als Alternative prüfen

Neben der Vorsorgevollmacht gibt es die Betreuungsverfügung. Dieses Dokument ist kein Freibrief zum Handeln, sondern ein Vorschlag an das Betreuungsgericht. [1] Darin legen Sie fest, wen das Gericht als Betreuer bestellen soll, falls eine Betreuung unumgänglich wird. Das Gericht ist an diesen Vorschlag grundsätzlich gebunden, solange die gewünschte Person geeignet ist und die Bestellung nicht dem Wohl des Betroffenen widerspricht (§ 1821 BGB). [5] Sie können auch festlegen, wer auf keinen Fall Ihr Betreuer werden soll. Eine Betreuungsverfügung ersetzt keine Vorsorgevollmacht, kann sie aber sinnvoll ergänzen. Sie ist eine Absicherung für den Fall, dass die Vollmacht aus irgendeinem Grund unwirksam ist oder der Bevollmächtigte sein Amt nicht antreten kann. In über 80% der Fälle folgen die Gerichte den Wünschen in einer Betreuungsverfügung. Damit ist sie ein wichtiges Instrument, um zumindest die Person des Betreuers selbst zu bestimmen.

Praxisfälle zeigen: Vorsorge spart Geld und vermeidet Konflikte

Zwei Beispiele aus unserer Beratungspraxis verdeutlichen den Unterschied. Mandant A hatte einen schweren Unfall und keine Vorsorgevollmacht. Seine Kinder mussten beim Gericht eine Betreuung anregen. Bis zur Bestellung eines Berufsbetreuers vergingen fast drei Monate, in denen wichtige finanzielle Entscheidungen blockiert waren. Die Kosten für das erste Jahr beliefen sich auf über 2.500 Euro für Gerichts- und Betreuergebühren. Im Gegensatz dazu hatte Mandantin B auf unseren Rat hin eine umfassende Vorsorgevollmacht für 600 Euro erstellen lassen. Als sie pflegebedürftig wurde, konnte ihre Tochter sofort handeln, Rechnungen bezahlen und einen passenden Pflegedienst beauftragen. Der Familie blieben ein monatelanges Verfahren und Kosten von mehreren tausend Euro erspart. Diese Fälle zeigen, dass eine Investition von wenigen hundert Euro in eine saubere rechtliche Vorsorge eine der besten Entscheidungen ist, die Sie für sich und Ihre Familie treffen können. Wir beraten Sie persönlich, um die für Sie passende Lösung zu finden.


FAQ

Wer kontrolliert einen Bevollmächtigten?

Grundsätzlich wird ein Bevollmächtigter nicht gerichtlich kontrolliert. Dies unterstreicht die Notwendigkeit, eine absolut vertrauenswürdige Person zu wählen. Bei begründetem Verdacht auf Missbrauch können Angehörige oder Dritte jedoch beim Betreuungsgericht die Einsetzung eines Kontrollbetreuers anregen.



Was passiert, wenn ich weder Vollmacht noch Betreuungsverfügung habe?

Wenn Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können und keine Vorsorge getroffen haben, muss das Betreuungsgericht von Amts wegen einen rechtlichen Betreuer bestellen. Dies kann ein Familienangehöriger, ein ehrenamtlicher Betreuer oder ein Berufsbetreuer sein.



Kann ich in einer Vorsorgevollmacht mehrere Personen benennen?

Ja, Sie können mehrere Personen bevollmächtigen. Es ist ratsam, genau zu regeln, ob diese nur gemeinsam, einzeln oder in einer bestimmten Reihenfolge handeln dürfen. Zudem sollten Sie immer einen Ersatzbevollmächtigten für den Fall benennen, dass die erste Person ausfällt.



Muss eine Vorsorgevollmacht notariell beurkundet werden?

Eine notarielle Beurkundung ist nicht immer zwingend, aber oft empfehlenswert. Für bestimmte Rechtsgeschäfte, wie den Kauf oder Verkauf von Immobilien oder die Aufnahme von Darlehen, ist sie gesetzlich vorgeschrieben. Eine notarielle Form erhöht zudem die Akzeptanz bei Banken und Behörden.



Was ist der Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Generalvollmacht?

Eine Generalvollmacht ist sehr umfassend und gilt in der Regel sofort. Eine Vorsorgevollmacht ist speziell für den Fall konzipiert, dass Sie entscheidungsunfähig werden. Oft werden beide kombiniert, um alle Eventualitäten abzudecken. Wir beraten Sie, welche Form für Ihre Situation die richtige ist.



Wie kann braun-legal mir helfen?

Wir verbinden Sie persönlich mit erfahrenen Anwälten für Erbrecht und Vorsorgerecht. Unsere Experten analysieren Ihre persönliche Situation und entwerfen eine maßgeschneiderte Vorsorgevollmacht, die Ihre Wünsche rechtssicher umsetzt und eine gerichtliche Betreuung vermeidet. Vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch.



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