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Was passiert

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Handlungsunfähig ohne Vollmacht: Was wirklich passiert und wie Sie die Kontrolle behalten

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Simon Wilhelm

Geschäftsführer bei mentoc

8

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Stellen Sie sich vor, Sie können nach einem Unfall keine eigenen Entscheidungen mehr treffen. Wer handelt dann für Sie? Ohne Vorsorgevollmacht entscheidet ein Gericht – und das kann für Ihre Familie teuer und emotional belastend werden.

Das Thema kurz und kompakt

Ohne Vorsorgevollmacht bestellt ein Gericht im Ernstfall einen gesetzlichen Betreuer, der auch eine fremde Person sein kann.

Das neue Ehegatten-Notvertretungsrecht gilt nur für medizinische Notfälle, ist auf sechs Monate befristet und ersetzt keine Vollmacht.

Eine gerichtlich angeordnete Betreuung kann jährliche Kosten von mehreren hundert Euro verursachen, die Ihr Vermögen belasten.

Jedes Jahr verlieren tausende Menschen durch Unfall oder Krankheit die Fähigkeit, eigene Entscheidungen zu treffen. Alleine 2021 standen rund 1,3 Millionen Menschen in Deutschland unter rechtlicher Betreuung. [5] Viele glauben, dass dann automatisch der Ehepartner oder die Kinder handeln dürfen, doch das ist ein Irrtum. Wenn keine Vorsorge getroffen wurde, stellt sich die drängende Frage: Was passiert jetzt? Ein Gericht leitet ein Betreuungsverfahren ein, um einen gesetzlichen Vertreter zu bestellen. Dieser Prozess kann nicht nur die finanzielle Belastung erhöhen, sondern auch die persönliche Kontrolle entziehen. Wir zeigen Ihnen, was in einem solchen Fall geschieht und wie Sie mit einer gezielten Vorsorge das Heft selbst in der Hand behalten.

Der Schock: Wenn das Gericht einen fremden Betreuer bestellt

Tritt der Ernstfall ein und Sie können nicht mehr selbst handeln, wird das Betreuungsgericht aktiv, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt. Ein Richter prüft die Notwendigkeit und bestellt einen gesetzlichen Betreuer gemäß § 1814 BGB. [1] Dieser Betreuer kann ein Familienangehöriger sein, oft ist es aber ein Berufsbetreuer – eine fremde Person, die dann über Ihr Vermögen und Ihre Gesundheit entscheidet. [5] Für viele Familien ist dies ein Schock, da sie plötzlich einer externen Person Rechenschaft ablegen müssen. Der Betreuer muss dem Gericht regelmäßig Bericht erstatten, was den Prozess bürokratisch macht. Allein die Einrichtung eines solchen Verfahrens kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen, in denen wichtige Entscheidungen blockiert sind. Dieser Kontrollverlust ist für viele Betroffene die größte Belastung.

Das Ehegatten-Notvertretungsrecht: Eine Lösung mit Tücken

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es das Ehegatten-Notvertretungsrecht (§ 1358 BGB), das eine kleine Lücke schließt. [3] Es erlaubt Ehepartnern, in akuten medizinischen Notfällen für maximal sechs Monate Entscheidungen in Gesundheitsfragen zu treffen. [4] Dieses Recht ersetzt jedoch keine umfassende Vorsorge. Es greift nicht bei finanziellen Angelegenheiten wie Bankgeschäften oder Vertragsangelegenheiten. Nach Ablauf der sechs Monate muss trotzdem ein Betreuungsverfahren eingeleitet werden, wenn die Handlungsunfähigkeit andauert. [4] Das Notvertretungsrecht bietet also nur eine kurzfristige Brücke, keine dauerhafte Sicherheit. Hier sind die wichtigsten Einschränkungen:

  • Gilt nur für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, nicht für Kinder oder Lebensgefährten. [3]

  • Beschränkt sich ausschließlich auf Angelegenheiten der Gesundheitssorge.

  • Ist auf eine maximale Dauer von sechs Monaten begrenzt. [4]

  • Greift nicht, wenn der betroffene Ehegatte der Vertretung zuvor widersprochen hat.

Für eine umfassende Absicherung ist eine Patientenverfügung und Vollmacht unerlässlich.

Die Kostenfalle: So teuer wird eine gesetzliche Betreuung

Eine gesetzliche Betreuung ist nicht kostenlos. Die Kosten werden aus dem Vermögen der betreuten Person bezahlt. [8] Verfügt die Person über ein Vermögen von mehr als 10.000 Euro, muss sie die Kosten selbst tragen. [5] Die jährlichen Gerichtskosten betragen mindestens 200 Euro. [8] Hinzu kommt die Vergütung für den Berufsbetreuer, die je nach Qualifikation und Umfang der Tätigkeit mehrere hundert Euro pro Jahr betragen kann. Bei einem Vermögen von über 150.000 Euro fallen zusätzliche Pauschalen an, die die Kosten weiter in die Höhe treiben. [8] Diese Ausgaben schmälern das Vermögen, das eigentlich für die Pflege und den Lebensunterhalt gedacht war. Eine Vorsorgevollmacht verursacht einmalige Kosten bei der Erstellung und vermeidet diese laufenden, vom Gericht festgesetzten Gebühren. So bleibt mehr von Ihrem Vermögen für Sie und Ihre Familie erhalten, anstatt in die Verwaltung zu fließen. Wenn Sie wissen wollen, was zu tun ist, beraten wir Sie gerne.

Die Patientenverfügung: Ihr Wille zählt nur, wenn er präzise ist

Eine Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Behandlungen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen. Doch Vorsicht: Allgemeine Formulierungen sind oft unwirksam. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Urteilen hohe Anforderungen an die Bestimmtheit gestellt. [6] Eine pauschale Aussage wie „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ ist nicht ausreichend. [7] Sie müssen konkret beschreiben, in welcher Behandlungssituation welche Maßnahme unterbleiben soll. [6] Um rechtssicher zu sein, sollte Ihre Patientenverfügung folgende Punkte klar regeln:

  1. Genaue Beschreibung der Situationen, für die sie gelten soll (z. B. Koma, fortgeschrittene Demenz).

  2. Konkrete Nennung der abzulehnenden Maßnahmen (z. B. künstliche Beatmung, künstliche Ernährung).

  3. Aussagen zur Schmerz- und Symptombehandlung.

  4. Festlegungen zum Ort des Sterbens, wenn möglich.

Ohne diese Präzision müssen Ärzte und Betreuer den mutmaßlichen Willen ermitteln, was zu langwierigen und belastenden Auseinandersetzungen im Nachlassverfahren führen kann.

Der Königsweg: So sichern Sie Ihre Selbstbestimmung

Der effektivste Weg, eine gerichtliche Betreuung zu vermeiden, ist die Erstellung einer umfassenden Vorsorgevollmacht. Mit diesem Dokument bestimmen Sie eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, die für Sie handeln, wenn Sie es nicht mehr können. Anders als ein gerichtlich bestellter Betreuer, der von einer Behörde kontrolliert wird, handelt Ihr Bevollmächtigter ausschließlich nach Ihren Wünschen. Sie können den Umfang der Vollmacht genau festlegen und verschiedene Bereiche abdecken, von Finanztransaktionen mit einem Wert von über 100.000 Euro bis hin zu Entscheidungen über Ihren Wohnort. Eine notarielle Beurkundung ist für Immobiliengeschäfte oder die Aufnahme von Darlehen zwingend erforderlich. Wir verbinden Sie persönlich mit erfahrenen Anwälten, die sicherstellen, dass Ihre Vollmacht rechtssicher ist und exakt auf Ihre Lebenssituation zugeschnitten wird. So stellen Sie sicher, dass Ihre Angelegenheiten in den Händen von Menschen bleiben, denen Sie zu 100 % vertrauen.

Fazit: Handeln Sie jetzt, bevor andere für Sie entscheiden

Ein Schicksalsschlag, der zur Handlungsunfähigkeit führt, ist schlimm genug. Die Folge einer fehlenden Vorsorge – der Kontrollverlust an einen gerichtlich bestellten Betreuer – wiegt für viele Betroffene und ihre Familien noch schwerer. Die gesetzlichen Regelungen wie das Ehegatten-Notvertretungsrecht bieten nur einen minimalen, befristeten Schutz von sechs Monaten. [4] Die einzig verlässliche Lösung ist eine Kombination aus einer präzisen Patientenverfügung und einer umfassenden Vorsorgevollmacht. Damit legen Sie nicht nur medizinische Behandlungen fest, sondern sichern auch Ihr Vermögen und Ihre alltäglichen Angelegenheiten ab. Warten Sie nicht, bis es zu spät ist. Wir beraten Sie persönlich und helfen Ihnen, die richtigen Weichen für eine selbstbestimmte Zukunft zu stellen.


FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung?

Die Patientenverfügung regelt, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen. Die Vorsorgevollmacht benennt eine Person, die diese und andere Entscheidungen (z. B. finanzielle) für Sie durchsetzen soll, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind.



Können meine Kinder für mich entscheiden, wenn ich keine Vollmacht habe?

Nein, volljährige Kinder sind nicht automatisch vertretungsberechtigt. Ohne eine Vorsorgevollmacht, die sie explizit benennt, müssen auch sie beim Betreuungsgericht die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung anregen.



Ab wann sollte ich eine Vorsorgevollmacht erstellen?

Sofort. Ein Unfall oder eine plötzliche schwere Krankheit kann in jedem Alter eintreten. Es ist ein Irrglaube, dass Vorsorgedokumente nur für ältere Menschen relevant sind. Jeder Volljährige sollte eine haben.



Kann ich eine Vorsorgevollmacht ändern?

Ja, solange Sie geschäftsfähig sind, können Sie eine Vorsorgevollmacht jederzeit ändern oder widerrufen. Es empfiehlt sich, die Vollmacht alle paar Jahre zu überprüfen und gegebenenfalls an Ihre aktuelle Lebenssituation anzupassen.



Was passiert, wenn die von mir bevollmächtigte Person die Aufgabe nicht annehmen kann?

Für diesen Fall ist es ratsam, in der Vorsorgevollmacht eine oder mehrere Ersatzbevollmächtigte zu benennen. Andernfalls müsste doch ein gerichtliches Betreuungsverfahren eingeleitet werden, um eine handlungsfähige Vertretung zu finden.



Wo sollte ich meine Vorsorgevollmacht aufbewahren?

Bewahren Sie das Original an einem sicheren, aber für Ihre Vertrauensperson zugänglichen Ort auf. Informieren Sie die bevollmächtigte Person über den Aufbewahrungsort. Zusätzlich können Sie die Vollmacht gegen eine Gebühr im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen.



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