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Wie kann ich den Güterstand der Gütergemeinschaft vertraglich in München vereinbaren?

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Gütergemeinschaft in München: So sichern Sie Ihr Vermögen vertraglich optimal ab

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Simon Wilhelm

Geschäftsführer bei mentoc

8

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Ein Mandant aus München glaubte, mit der Gütergemeinschaft sein Vermögen zu schützen. Am Ende haftete er mit über 100.000 € für die Schulden seiner Frau. Wie Sie diesen Güterstand rechtssicher vereinbaren und finanzielle Fallstricke umgehen, zeigen wir Ihnen hier.

Das Thema kurz und kompakt

Die Gütergemeinschaft muss immer durch einen notariell beurkundeten Ehevertrag nach § 1415 BGB vereinbart werden.

Sie führt zur Bildung eines Gesamtvermögens und einer gemeinsamen Haftung für die Schulden beider Partner.

Die Kosten des Ehevertrags richten sich nach dem gemeinsamen Reinvermögen und sind im GNotKG gesetzlich festgelegt.

<p>Wenn Sie heiraten, leben Sie automatisch im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, sofern Sie nichts anderes regeln. Eine Alternative ist die Gütergemeinschaft, die jedoch weitreichende Konsequenzen hat und nur durch einen notariellen Vertrag vereinbart werden kann. Dieser Güterstand macht aus zwei getrennten Vermögen ein gemeinsames Gesamtgut, was eine gemeinsame Haftung für Schulden zur Folge hat. Wir von braun-legal begleiten Sie persönlich bei der Entscheidung und zeigen Ihnen, wie Sie in München den Güterstand der Gütergemeinschaft vertraglich so vereinbaren, dass er Ihre Interessen wirklich schützt und nicht zu einer finanziellen Belastung wird.</p>

Gesetzliche Grundlagen: Nur 1 von 3 Güterständen führt zu Gesamtvermögen

In Deutschland gibt es drei Güterstände: die Zugewinngemeinschaft, die Gütertrennung und die Gütergemeinschaft. [4] Ohne einen Ehevertrag gilt automatisch der Güterstand der Zugewinngemeinschaft nach § 1363 BGB. Die Gütergemeinschaft hingegen muss aktiv durch einen notariell beurkundeten Ehevertrag gewählt werden, wie es § 1415 BGB vorschreibt. [1] Durch diese Vereinbarung werden die Einzelvermögen beider Partner zu einem gemeinschaftlichen Gesamtgut zusammengelegt. Das bedeutet, ein Vermögen von 50.000 Euro des einen Partners und 10.000 Euro des anderen werden zu einem gemeinsamen Vermögen von 60.000 Euro. [5] Diese weitreichende Entscheidung erfordert eine sorgfältige Abwägung und Planung, um die Konsequenzen vollständig zu verstehen.

Schritt für Schritt: In 4 Phasen zur vertraglichen Gütergemeinschaft in München

Der Weg zur Gütergemeinschaft ist ein strukturierter Prozess, der aus vier zentralen Phasen besteht. Eine sorgfältige Durchführung sichert Sie rechtlich ab.

  1. Persönliche Erstberatung: Ein Fachanwalt für Familienrecht analysiert Ihre persönliche und finanzielle Situation. In über 80 % der Fälle werden hier bereits entscheidende Weichen gestellt.

  2. Vermögensbewertung: Es folgt eine detaillierte Auflistung und Bewertung der beiderseitigen Vermögenswerte und Schulden. Dies bildet die Basis für den Geschäftswert des Vertrags.

  3. Individuelle Vertragsgestaltung: Ihr Anwalt entwirft einen Ehevertrag, der Klauseln zum Schutz bestimmter Vermögensteile enthalten kann. Weniger als 10 % der Standardverträge bieten diesen Schutz.

  4. Notarielle Beurkundung: Der Vertrag wird von einem Notar in München beurkundet und erlangt damit seine Rechtsgültigkeit. Ohne diesen Schritt ist die Vereinbarung nach § 1410 BGB unwirksam.

Jeder dieser Schritte ist entscheidend, um die Gütergemeinschaft an Ihre Bedürfnisse anzupassen.

Kosten transparent gemacht: So berechnen sich die Notargebühren nach GNotKG

Die Kosten für die notarielle Beurkundung eines Ehevertrags sind gesetzlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. [2] Die Gebühren richten sich nach dem sogenannten Geschäftswert. Dieser Wert ergibt sich aus der Summe der Reinvermögen beider Ehepartner, wobei Schulden nur bis zur Hälfte des jeweiligen Vermögens abgezogen werden. [1] Für die Beurkundung des Ehevertrags wird eine 2,0-fache Gebühr gemäß Nr. 21100 des Kostenverzeichnisses zum GNotKG fällig. [5] Bei einem gemeinsamen Reinvermögen von beispielsweise 300.000 Euro belaufen sich die reinen Notargebühren auf etwa 1.270 Euro zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer. Ein kompetenter Fachanwalt kann Ihnen vorab eine genaue Kostenschätzung geben.

Haftungsrisiko minimieren: Warum beide Partner für Schulden geradestehen

Ein wesentlicher Nachteil der Gütergemeinschaft ist die gemeinsame Haftung für Verbindlichkeiten. [1] Das bedeutet, dass jeder Partner nicht nur mit seinem Anteil am Gesamtgut, sondern auch mit seinem Privatvermögen für die Schulden des anderen haftet. [3] Ein Mandant aus München musste dies erfahren, als sein Partner aus einer Selbstständigkeit Schulden in Höhe von 80.000 Euro anhäufte; das gemeinsame Vermögen war aufgezehrt und beide Partner waren mit je 10.000 Euro verschuldet. [5] Selbst für Schulden, von denen ein Partner nichts wusste, kann eine Mithaftung bestehen. [2] Eine klare vertragliche Regelung ist daher unerlässlich, um dieses Risiko zu steuern, wobei die Alternative der Gütertrennung oft die sicherere Wahl darstellt.

Vermögensschutz durch Vertragsanpassung: Vorbehaltsgut und Sondergut definieren

Sie müssen die Gütergemeinschaft nicht in ihrer strengsten Form übernehmen. Der Vertrag kann modifiziert werden, um Ihr Vermögen zu schützen. [1] Hier sind die wichtigsten Instrumente dafür:

  • Vorbehaltsgut: Nach § 1418 BGB können Sie bestimmte Vermögenswerte, wie ein Unternehmen oder eine geerbte Immobilie, per Vertrag vom Gesamtgut ausschließen. Diese bleiben Ihr alleiniges Eigentum.

  • Sondergut: Bestimmte Rechte, die nicht übertragbar sind (z. B. ein Nießbrauchrecht), gehören automatisch nicht zum Gesamtgut.

  • Modifizierte Gütergemeinschaft: Sie können den gesetzlichen Güterstand anpassen, um eine maßgeschneiderte Lösung zu schaffen. So lässt sich beispielsweise die Haftung für betriebliche Schulden einschränken.

Eine solche individuelle Anpassung ist oft der beste Weg, um die Vorteile zu nutzen, ohne die Nachteile voll tragen zu müssen.

Steueroptimierung im Blick: Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Gütergemeinschaft

Der Güterstand hat erhebliche Auswirkungen auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Die Begründung einer Gütergemeinschaft kann eine steuerpflichtige Schenkung auslösen, wenn ein Partner dadurch bereichert wird. [3] Diese ist jedoch nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG oft steuerfrei. [4] Der entscheidende Nachteil zeigt sich im Erbfall: Anders als bei der Zugewinngemeinschaft gibt es bei der Gütergemeinschaft keinen steuerfreien Zugewinnausgleich. Das gesamte Vermögen des Verstorbenen unterliegt der Erbschaftsteuer, was zu einer Mehrbelastung von mehreren zehntausend Euro führen kann. [1] Eine sorgfältige Planung des Ehegattenerbrechts ist daher unerlässlich, um Steuernachteile zu vermeiden.

Ihr Weg zur sicheren Gütergemeinschaft mit braun-legal

Ihr Weg zur sicheren Gütergemeinschaft mit braun-legal

Die Entscheidung für oder gegen die Gütergemeinschaft ist eine der wichtigsten finanziellen Weichenstellungen in einer Ehe. Die gesetzlichen Regelungen sind komplex und die Risiken ohne individuelle Anpassung erheblich. Wir bei braun-legal verstehen, dass es um mehr als nur einen Vertrag geht – es geht um Ihre finanzielle Zukunft. Wir beraten Sie persönlich und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie, die exakt auf Ihre Situation in München zugeschnitten ist. Anstatt einer Standardlösung erhalten Sie von uns einen rechtssicheren und vorausschauenden Plan. Buchen Sie jetzt Ihren Beratungstermin und schaffen Sie Klarheit für Ihr Vermögen.


FAQ

Wie vereinbare ich die Gütergemeinschaft vertraglich in München?

Um in München die Gütergemeinschaft zu vereinbaren, müssen Sie mit Ihrem Partner einen Ehevertrag schließen und diesen von einem Notar beurkunden lassen. Wir empfehlen dringend, den Vertrag zuvor von einem Fachanwalt für Familienrecht entwerfen zu lassen, um alle individuellen Aspekte und Schutzmechanismen zu berücksichtigen.



Was ist der Unterschied zwischen Gesamtgut, Vorbehaltsgut und Sondergut?

Das Gesamtgut ist das gemeinschaftliche Vermögen beider Partner. Das Vorbehaltsgut umfasst Vermögen, das durch Ehevertrag vom Gesamtgut ausgeschlossen wurde (z.B. ein Unternehmen). Das Sondergut sind nicht übertragbare Rechte (z.B. bestimmte Rentenansprüche), die automatisch getrennt bleiben.



Hafte ich bei der Gütergemeinschaft auch für Schulden, die mein Partner vor der Ehe gemacht hat?

Ja, die Gütergemeinschaft umfasst grundsätzlich das gesamte Vermögen, auch das vor der Ehe bestehende. Dadurch haften Sie mit dem Gesamtgut auch für die in die Ehe eingebrachten Schulden des Partners.



Ist die Gütergemeinschaft aus steuerlicher Sicht sinnvoll?

Meistens nicht. Im Erbfall entfällt der steuerfreie Zugewinnausgleich, was zu einer höheren Erbschaftsteuer führen kann. Für steueroptimierte Vermögensübertragungen gibt es bessere Modelle wie die modifizierte Zugewinngemeinschaft.



Für wen ist die Gütergemeinschaft überhaupt noch geeignet?

Die Gütergemeinschaft ist heute selten und eignet sich nur in sehr speziellen Konstellationen, zum Beispiel wenn beide Partner vermögenslos in die Ehe gehen und alles gemeinsam aufbauen wollen, ohne unternehmerische Risiken einzugehen. In den meisten Fällen überwiegen die Nachteile.



Was ist eine modifizierte Gütergemeinschaft?

Bei einer modifizierten Gütergemeinschaft passen Sie die gesetzlichen Regeln individuell an. Sie können zum Beispiel bestimmte Vermögenswerte vom Gesamtgut ausschließen oder die Haftung für bestimmte Arten von Schulden begrenzen.



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