Vorsorgerecht

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Patientenverfügung

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wenn keine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung für mich existiert?

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Keine Vorsorgevollmacht: Wer entscheidet für Sie im Ernstfall?

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Simon Wilhelm

Geschäftsführer bei mentoc

9

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Ein Unfall, eine plötzliche Krankheit – und Sie können nicht mehr für sich selbst sprechen. Viele glauben, der Ehepartner dürfte dann automatisch entscheiden, doch das ist ein Trugschluss mit oft schwerwiegenden Folgen. Was passiert wirklich, wenn keine Vorsorgevollmacht existiert, und wie können Sie die Kontrolle behalten?

Das Thema kurz und kompakt

Ohne Vorsorgevollmacht bestellt ein Gericht einen Betreuer; Angehörige sind nicht automatisch vertretungsberechtigt.

Das neue Ehegattennotvertretungsrecht (§ 1358 BGB) gilt nur für akute Gesundheitsfragen und ist auf 6 Monate befristet.

Eine gerichtlich bestellte Betreuung ist bürokratisch, kann teuer werden und entspricht oft nicht den persönlichen Wünschen.

Stellen Sie sich vor, Sie können aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls keine eigenen Entscheidungen mehr treffen. Wer handelt dann für Sie? Wenn keine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung für Sie existiert, greift nicht automatisch Ihr Ehepartner oder Kind ein. Stattdessen wird ein gerichtliches Verfahren eingeleitet, an dessen Ende eine fremde Person über Ihr Vermögen und Ihre Gesundheit bestimmen könnte. Dieser Beitrag erklärt die rechtlichen Konsequenzen ohne Vorsorge, die Rolle des Betreuungsgerichts und zeigt, warum proaktive Vorsorge für jeden ab 18 Jahren entscheidend ist. Wir bei braun-legal helfen Ihnen, Ihre Wünsche rechtssicher festzuhalten.

Die gesetzliche Realität: Das Betreuungsgericht übernimmt die Kontrolle

Existiert weder eine Vorsorgevollmacht noch eine Patientenverfügung, entscheidet im Ernstfall nicht Ihre Familie, sondern das Betreuungsgericht. [1] Kann ein Volljähriger seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln, bestellt das Gericht einen rechtlichen Betreuer gemäß § 1814 BGB. [6] Dieses Verfahren wird von Amts wegen eingeleitet, sobald eine entsprechende Information, etwa durch ein Krankenhaus, bei Gericht eingeht. Viele unterschätzen, dass dieses Verfahren mehrere Wochen dauern kann. In dieser Zeit sind oft selbst grundlegende Entscheidungen, wie der Zugriff auf ein Bankkonto, blockiert. Die Vorstellung, dass Angehörige automatisch handlungsbefugt sind, ist ein weit verbreiteter und gefährlicher Irrtum. [2] Ohne eine klare rechtliche Grundlage sind Ihren engsten Vertrauten die Hände gebunden, was zu erheblichen Belastungen führt.

Die gerichtliche Betreuerbestellung ist der gesetzliche Standardfall, wenn Sie keine eigenen Vorkehrungen getroffen haben. Das Gericht prüft, wer als Betreuer geeignet ist, und legt dessen Aufgabenkreise fest. Diese reichen von der Vermögenssorge über Gesundheitsangelegenheiten bis zur Aufenthaltsbestimmung. Eine solche Regelung ist zwar gut gemeint, entspricht aber selten den individuellen Wünschen und kann die Familie vor große Herausforderungen stellen. Deshalb ist eine umfassende Vorsorgevollmacht die bessere Alternative.

Das Ehegattennotvertretungsrecht: Eine oft missverstandene Neuerung

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es das Ehegattennotvertretungsrecht nach § 1358 BGB, das eine kleine Lücke schließt. [7] Es erlaubt Ehepartnern, für maximal sechs Monate in akuten Gesundheitsangelegenheiten für den anderen zu entscheiden, wenn dieser einwilligungsunfähig ist. [8] Dies umfasst beispielsweise die Einwilligung in unaufschiebbare ärztliche Eingriffe. Dieses Recht gilt jedoch nicht für finanzielle Angelegenheiten oder alltägliche Rechtsgeschäfte. Es ist eine reine Notfallregelung und ersetzt keinesfalls eine umfassende Vorsorge. Zudem greift es nicht, wenn die Ehepartner getrennt leben oder der betroffene Partner einer Vertretung zuvor widersprochen hat. [9] Nach Ablauf der sechs Monate muss das Betreuungsgericht dennoch einen Betreuer bestellen, wenn keine Besserung eingetreten ist. [8] Das Notvertretungsrecht bietet also nur einen sehr begrenzten und temporären Schutz. Um eine lückenlose Absicherung zu gewährleisten, sollten Sie eine Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht kombinieren.

Der gerichtliche Betreuer: Wer wird bestellt und was darf er entscheiden?

Das Gericht wählt einen Betreuer aus, der geeignet erscheint, die Angelegenheiten im Sinne der betroffenen Person zu regeln. Dabei werden nahe Angehörige bevorzugt, sofern keine Konflikte oder Eignungszweifel bestehen. [1] Gibt es keine geeigneten oder willigen Angehörigen, bestellt das Gericht einen Berufsbetreuer, also eine für Sie fremde Person. [4] Der Betreuer hat die Pflicht, nach den Wünschen und dem mutmaßlichen Willen des Betreuten zu handeln, wie es § 1821 BGB vorschreibt. [12] Er muss regelmäßig persönlichen Kontakt halten und dem Gericht jährlich Bericht erstatten.

Die Aufgaben des Betreuers werden vom Gericht genau festgelegt. Hier sind typische Aufgabenkreise:

  • Gesundheitssorge: Einwilligung in medizinische Behandlungen und Operationen.

  • Vermögenssorge: Verwaltung von Konten, Begleichung von Rechnungen, Geltendmachung von Ansprüchen.

  • Aufenthaltsbestimmung: Entscheidung über den Wohnort, z. B. Pflegeheim.

  • Behördenangelegenheiten: Korrespondenz mit Ämtern und Versicherungen.

Für schwerwiegende medizinische Eingriffe benötigt selbst der Betreuer eine Genehmigung des Gerichts (§ 1829 BGB). [14] Dies verdeutlicht den Unterschied zwischen einem Betreuer und einem Bevollmächtigten, der in der Regel freier agieren kann. Die gerichtliche Kontrolle soll Missbrauch verhindern, führt aber auch zu einem erheblichen bürokratischen Aufwand.

Ihr Wille zählt: Die Bedeutung des mutmaßlichen Willens ohne Patientenverfügung

Liegt keine Patientenverfügung vor, müssen Ärzte und der gerichtlich bestellte Betreuer versuchen, Ihren mutmaßlichen Willen zu ermitteln (§ 1827 BGB). [10] Dies bedeutet, sie müssen herausfinden, wie Sie sich in der konkreten Situation wahrscheinlich entschieden hätten. Als Grundlage dienen frühere mündliche Äußerungen, Ihre Wertvorstellungen, religiösen Überzeugungen und Ihre allgemeine Lebenseinstellung. [4] Dazu werden nahe Angehörige und Vertrauenspersonen befragt. Dieser Prozess ist oft eine enorme emotionale Belastung für die Familie, da unterschiedliche Erinnerungen und Interpretationen zu Konflikten führen können. [5] Ein Arzt muss nach bestem Wissen und Gewissen entscheiden, was oft zu langwierigen Diskussionen führt, während dringender Handlungsbedarf besteht. Eine klar formulierte Patientenverfügung verhindert solche Unsicherheiten und entlastet Ihre Liebsten. Sie sorgt dafür, dass Ihre Wünsche respektiert werden, selbst wenn Sie diese nicht mehr äußern können.

Die praktischen Folgen: Ein Fallbeispiel aus unserer Kanzlei

Herr K., 62 Jahre alt, erlitt einen schweren Schlaganfall und war nicht mehr ansprechbar. Er und seine Frau hatten nie über eine Vorsorgevollmacht nachgedacht, da sie von einer automatischen Vertretungsbefugnis ausgingen. Die Bank verweigerte Frau K. den Zugriff auf das gemeinsame Konto, da es auf den Namen ihres Mannes lief. Rechnungen für die Miete und Nebenkosten konnten nicht bezahlt werden. Das Krankenhaus benötigte eine Entscheidung über eine risikoreiche Operation, doch ohne rechtliche Grundlage durfte Frau K. nicht einwilligen. Das Betreuungsgericht musste eingeschaltet werden. Es dauerte fast 2 Monate, bis Frau K. als ehrenamtliche Betreuerin für die Gesundheits- und Vermögenssorge bestellt wurde. Diese 2 Monate waren für sie eine Zeit der Ohnmacht und finanziellen Not. Dieser Fall zeigt, wie schnell eine fehlende Vorsorgevollmacht zu einer existenziellen Krise für die ganze Familie führen kann. Die Kosten für die Erstellung einer Vorsorgevollmacht sind im Vergleich zu den potenziellen finanziellen und emotionalen Schäden minimal.

Handeln Sie jetzt: So sichern Sie Ihre Selbstbestimmung rechtssicher ab

Die einzige Möglichkeit, ein gerichtliches Betreuungsverfahren sicher zu vermeiden, ist die proaktive Vorsorge. Mit den richtigen Dokumenten legen Sie selbst fest, wer für Sie handeln soll und welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen. Wir bei braun-legal beraten Sie persönlich und erstellen für Sie maßgeschneiderte Dokumente, die Ihre Wünsche exakt abbilden.

Diese drei Schritte sind entscheidend:

  1. Vorsorgevollmacht erstellen: Benennen Sie eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, die Sie in allen rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten vertreten sollen. Eine Vorsorgevollmacht ist das wichtigste Instrument zur Vermeidung einer Betreuung.

  2. Patientenverfügung formulieren: Legen Sie detailliert fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen. Eine rechtssichere Patientenverfügung gibt Ärzten und Ihrer Vertrauensperson klare Handlungsanweisungen.

  3. Betreuungsverfügung als Ergänzung: Falls wider Erwarten doch eine Betreuung notwendig wird, können Sie in einer Betreuungsverfügung festlegen, wen das Gericht als Betreuer bestellen soll.

Warten Sie nicht, bis es zu spät ist. Ein Beratungsgespräch bei einem erfahrenen Anwalt stellt sicher, dass Ihre Dokumente juristisch einwandfrei sind und im Ernstfall auch anerkannt werden. So schützen Sie nicht nur sich selbst, sondern entlasten auch Ihre Angehörigen in einer ohnehin schon schwierigen Zeit.


FAQ

Ab wann brauche ich eine Vorsorgevollmacht?

Sofort nach Erreichen der Volljährigkeit (18 Jahre). Ein Unfall oder eine plötzliche schwere Krankheit kann jeden treffen, unabhängig vom Alter. Eine frühzeitige Vorsorge stellt sicher, dass Ihre Wünsche jederzeit gewahrt bleiben.



Was passiert, wenn sich Angehörige nicht einig sind?

Können sich Angehörige nicht über den mutmaßlichen Willen des Betroffenen einigen, führt dies oft zu Konflikten und Verzögerungen. Das Betreuungsgericht muss dann entscheiden, was es für das Beste hält, und kann einen neutralen Berufsbetreuer einsetzen, um die Situation zu befrieden.



Kann ich bestimmen, wer mein Betreuer werden soll?

Ja, mit einer Betreuungsverfügung. Darin können Sie eine oder mehrere Personen benennen, die das Gericht vorrangig als Betreuer bestellen soll. Sie können auch Personen ausschließen. Das Gericht ist an diesen Wunsch gebunden, sofern nichts gegen die Eignung der Person spricht.



Sind Vordrucke für eine Vorsorgevollmacht aus dem Internet sicher?

Vordrucke können eine erste Orientierung bieten, sind aber oft zu allgemein und berücksichtigen nicht Ihre individuelle Situation. Fehlerhafte oder unklare Formulierungen können die Vollmacht unwirksam machen. Für eine rechtssichere Lösung, die im Ernstfall standhält, empfehlen wir die Beratung durch einen spezialisierten Anwalt.



Muss eine Vorsorgevollmacht notariell beurkundet werden?

Nicht zwingend. Eine schriftliche Vollmacht ist für die meisten Angelegenheiten ausreichend. Für Immobiliengeschäfte oder die Aufnahme von Darlehen ist jedoch eine notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben. Eine öffentliche Beglaubigung Ihrer Unterschrift erhöht zudem die Akzeptanz, beispielsweise bei Banken.



Wie erfährt das Gericht von meiner Vorsorgevollmacht?

Sie sollten Ihre Vertrauensperson über den Aufbewahrungsort des Originals informieren. Zusätzlich können Sie Ihre Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung gegen eine geringe Gebühr im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen. Gerichte fragen dieses Register im Bedarfsfall ab.



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