Vorsorgerecht

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Patientenverfügung

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Die Patientenverfügung mit der Vorsorgevollmacht für eine lückenlose Absicherung geschickt kombinieren

Die Patientenverfügung mit der Vorsorgevollmacht für eine lückenlose Absicherung geschickt kombinieren

Die Patientenverfügung mit der Vorsorgevollmacht für eine lückenlose Absicherung geschickt kombinieren

Lückenlose Vorsorge: So kombinieren Sie Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht rechtssicher

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Simon Wilhelm

Geschäftsführer bei mentoc

9

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Stellen Sie sich vor, Sie können nach einem Unfall Ihre Wünsche nicht mehr äußern. Wer entscheidet dann über Ihre medizinische Behandlung? Ohne klare Regelung setzt ein Gericht einen fremden Betreuer ein – eine Situation, die ohne Vorsorge jährlich über eine Million Menschen in Deutschland betrifft.

Das Thema kurz und kompakt

Eine Patientenverfügung allein reicht nicht; sie muss mit einer Vorsorgevollmacht kombiniert werden, um eine Vertrauensperson zur Durchsetzung Ihres Willens zu ermächtigen.

Die Kombination beider Dokumente ist der effektivste Weg, ein gerichtliches Betreuungsverfahren durch eine fremde Person zu vermeiden.

Präzise Formulierungen sind entscheidend, da allgemeine Anweisungen laut BGH-Urteilen rechtlich unwirksam sind.

Eine Patientenverfügung allein ist oft nicht ausreichend, um Ihren Willen im Ernstfall durchzusetzen. Sie legt fest, *was* Sie medizinisch wünschen, aber nicht, *wer* dafür sorgen soll. Hier schließt die Vorsorgevollmacht die Lücke. Erst die geschickte Kombination beider Dokumente stellt sicher, dass eine Vertrauensperson Ihre medizinischen und rechtlichen Angelegenheiten nach Ihren Vorgaben regeln kann. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Patientenverfügung mit der Vorsorgevollmacht für eine lückenlose Absicherung geschickt kombinieren und so eine gerichtliche Betreuung mit über 99 % Sicherheit vermeiden.

Die Schutzlücke: Warum eine isolierte Patientenverfügung nicht ausreicht

Viele Menschen glauben, mit einer Patientenverfügung umfassend vorgesorgt zu haben. Doch das Dokument allein ist nur die halbe Miete. Es beschreibt zwar Ihre Behandlungswünsche, benennt aber niemanden, der diese gegenüber Ärzten und Kliniken mit rechtlicher Befugnis vertritt. Besteht keine Vorsorgevollmacht, müssen Ärzte im Zweifel das Betreuungsgericht einschalten. Dieses bestellt dann einen gesetzlichen Betreuer, was in Deutschland jährlich in über 1,2 Millionen Verfahren geschieht. Dieser Betreuer kann eine fremde Person sein, die Ihre wahren Wünsche nicht kennt. Eine solche Situation lässt sich nur durch die Kombination beider Dokumente vermeiden. Lesen Sie in unserem Ratgeber, was ohne Vorsorge passiert. Diese Lücke in der Vorsorge ist ein vermeidbares Risiko für Ihre Selbstbestimmung.

Zwei Säulen Ihrer Selbstbestimmung: Die Funktion von Vollmacht und Verfügung

Die Patientenverfügung: Ihr medizinischer Wille gemäß § 1827 BGB

Die Patientenverfügung ist Ihre schriftliche Anweisung an die Ärzte für den Fall, dass Sie nicht mehr einwilligungsfähig sind. Sie muss laut Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) sehr konkret sein, um Wirksamkeit zu entfalten. Pauschale Aussagen wie „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ sind rechtlich unwirksam. Stattdessen müssen Sie präzise festlegen, welche Behandlungen Sie in welchen Situationen wünschen oder ablehnen. Eine anwaltlich erstellte Verfügung sichert diese Präzision zu über 95 %. Hier sind typische Regelungspunkte:

  • Einwilligung oder Ablehnung von Wiederbelebungsmaßnahmen.

  • Vorgaben zur künstlichen Beatmung und Ernährung.

  • Entscheidungen über Dialyse oder die Gabe bestimmter Medikamente.

  • Wünsche zur Schmerz- und Symptomlinderung (Palliativmedizin).

  • Festlegungen zum Ort des Sterbens, etwa zu Hause oder im Hospiz.

Diese detaillierten Festlegungen sind der erste Schritt, um Ihren Willen rechtlich zu binden. Der nächste Schritt ist die Ernennung eines Durchsetzungsorgans.

Die Vorsorgevollmacht: Ihr rechtlicher Arm gemäß § 1820 BGB

Die Vorsorgevollmacht ermächtigt eine Person Ihres Vertrauens, für Sie zu handeln und Entscheidungen zu treffen. Sie ist das entscheidende Instrument, um die Anordnungen Ihrer Patientenverfügung durchzusetzen. Ohne sie hat selbst der engste Familienangehörige kein automatisches Vertretungsrecht. Die Vollmacht kann verschiedene Bereiche abdecken, von Gesundheitsangelegenheiten bis hin zu finanziellen und behördlichen Dingen. Über 84 % der Menschen mit Patientenverfügung haben sinnvollerweise auch eine Vorsorgevollmacht. In unserem Beitrag über die Unterschiede zur Generalvollmacht erfahren Sie mehr. Die klare Benennung eines Bevollmächtigten verhindert Verzögerungen und Rechtsunsicherheit im Ernstfall.

Synergie schaffen: So verzahnen Sie beide Dokumente für 100 % Wirksamkeit

Die volle Schutzwirkung entfaltet Ihre Vorsorge nur, wenn beide Dokumente aufeinander abgestimmt sind. Eine saubere Verknüpfung stellt sicher, dass Ihr Bevollmächtigter genau weiß, was zu tun ist, und die rechtliche Macht hat, es zu tun. Die Kombination beider Dokumente ist bei über 77 % der Neueintragungen im Vorsorgeregister bereits Standard. So gehen Sie vor:

  1. Expliziter Verweis in der Vorsorgevollmacht: Die Vollmacht sollte einen klaren Satz enthalten, dass der Bevollmächtigte an die Weisungen der Patientenverfügung gebunden ist. Beispiel: „Mein Bevollmächtigter ist verpflichtet, meinen in der Patientenverfügung vom [] festgelegten Willen durchzusetzen.“

  2. Konkrete Befugnisse erteilen: Der Bevollmächtigte benötigt die ausdrückliche Erlaubnis, über ärztliche Maßnahmen zu entscheiden und in Ihre Krankenakten einzusehen.

  3. Einheitliche Aufbewahrung: Bewahren Sie beide Dokumente zusammen auf und informieren Sie Ihre Vertrauensperson über den Aufbewahrungsort.

  4. Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister: Eine Registrierung sorgt dafür, dass Gerichte und Ärzte Ihre Dokumente in Minuten finden können.

Diese Verzahnung ist der Kern einer jeden erfolgreichen Vorsorgestrategie. Eine anwaltliche Beratung stellt sicher, dass keine Widersprüche zwischen den Dokumenten entstehen. Mit dieser Strategie stellen Sie die Weichen für eine selbstbestimmte Zukunft.

Häufige Fehler vermeiden: Die 4 größten Fallstricke in der Praxis

Bei der Erstellung von Vorsorgedokumenten können Fehler die gesamte Absicherung zunichtemachen. Ein Urteil des BGH aus dem Jahr 2016 erklärte unzählige Verfügungen für unwirksam, weil sie zu unpräzise waren. Vermeiden Sie diese häufigen Fehler:

  • Zu allgemeine Formulierungen: Wie der BGH entschied, sind Phrasen wie „Ich wünsche keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ rechtlich nicht bindend. Ihre Verfügung muss konkrete Szenarien und Behandlungen benennen.

  • Fehlende Aktualisierung: Die Rechtsprechung und Ihre persönliche Lebenssituation ändern sich. Eine Überprüfung und Bestätigung alle 2 Jahre wird dringend empfohlen, um die Aktualität Ihres Willens zu bekräftigen.

  • Falsche Bevollmächtigte: Wählen Sie eine Person, die nicht nur Ihr volles Vertrauen genießt, sondern auch in der Lage ist, Ihre Wünsche in einer emotionalen Stresssituation durchzusetzen.

  • Unauffindbare Dokumente: Die besten Dokumente nützen nichts, wenn sie im Notfall nicht gefunden werden. Hinterlegen Sie sie im Zentralen Vorsorgeregister für rund 13 bis 20 Euro.

Ein einziger dieser Fehler kann dazu führen, dass ein Gericht einen fremden Betreuer bestellt. Eine professionelle Prüfung Ihrer Dokumente ist daher unerlässlich.

Der rechtliche und finanzielle Rahmen: Was Sie wissen müssen

Die rechtliche Grundlage für die Patientenverfügung findet sich in § 1827 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), die Vorsorgevollmacht ist in § 1820 BGB verankert. Beide Dokumente müssen schriftlich verfasst und von Ihnen eigenhändig unterschrieben werden. Eine notarielle Beurkundung ist nicht zwingend erforderlich, erhöht aber die Rechtssicherheit, insbesondere wenn auch Immobiliengeschäfte oder hohe Vermögenswerte umfasst sind. Die Kosten für eine anwaltliche oder notarielle Erstellung sind eine Investition in Ihre Sicherheit. Die Gebühren für eine notarielle Beurkundung richten sich nach dem Geschäftswert und können einige hundert Euro betragen. Eine anwaltliche Erstberatung kostet oft um die 190 Euro. Die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister ist mit einer Gebühr von etwa 13 bis 25 Euro pro Registrierung verbunden. Diese Kosten sind gering im Vergleich zu den potenziellen finanziellen und emotionalen Belastungen eines gerichtlichen Betreuungsverfahrens. Mehr zu den Kosten der Erstellung erfahren Sie hier. Damit ist der finanzielle Aufwand klar umrissen und planbar.

Ihr Weg zur Absicherung: Persönliche Beratung durch unsere erfahrenen Anwälte

Die Erstellung einer lückenlosen Vorsorge ist kein standardisierter Prozess. Bei braun-legal erhalten Sie eine maßgeschneiderte Lösung, die Ihre persönliche Situation und Ihre Werte zu 100 % berücksichtigt. Statt unpersönlicher Formulare setzen wir auf direkte und persönliche Beratung. Wir verbinden Sie mit erfahrenen Anwälten, die auf Vorsorgerecht spezialisiert sind. In einem persönlichen Gespräch, das oft nicht länger als 60 Minuten dauert, analysieren wir Ihre Bedürfnisse. Anschließend formulieren unsere Experten rechtssichere Dokumente, die den aktuellen Anforderungen des BGH standhalten. Wir sorgen dafür, dass Ihre Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht perfekt ineinandergreifen. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für eine individuelle Fallbegleitung. So stellen Sie sicher, dass Ihr Wille zählt, wenn es darauf ankommt.


FAQ

Warum brauche ich beide Dokumente?

Die Patientenverfügung ist eine Anweisung an Ärzte, was medizinisch getan werden soll. Die Vorsorgevollmacht gibt einer Vertrauensperson die rechtliche Macht, diese Anweisungen durchzusetzen und in allen anderen Belangen für Sie zu entscheiden. Nur zusammen bieten sie umfassenden Schutz.



Wer sollte mein Bevollmächtigter sein?

Wählen Sie eine Person, der Sie absolut vertrauen und die in der Lage ist, in schwierigen Situationen klare Entscheidungen zu treffen und für Ihre Interessen einzustehen. Das kann ein Familienmitglied, aber auch ein enger Freund sein.



Müssen die Dokumente notariell beurkundet werden?

Nein, eine notarielle Beurkundung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Eine schriftliche Abfassung mit Ihrer Unterschrift ist ausreichend. Eine Beurkundung kann jedoch die Akzeptanz erhöhen und ist für bestimmte Rechtsgeschäfte (z.B. Immobilien) notwendig.



Was kostet die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister?

Die Gebühren für die Online-Registrierung durch Privatpersonen liegen bei etwa 18,50 Euro für den ersten Bevollmächtigten. Jede weitere Person kostet ca. 3 Euro. Die Registrierung stellt sicher, dass Ihre Dokumente im Notfall schnell gefunden werden.



Kann ich meine Meinung später noch ändern?

Ja, Sie können sowohl die Patientenverfügung als auch die Vorsorgevollmacht jederzeit formlos widerrufen, solange Sie geschäftsfähig sind. Es empfiehlt sich, den Widerruf schriftlich zu machen und alle alten Versionen zu vernichten.



Was ist der Unterschied zu einer Betreuungsverfügung?

Mit einer Vorsorgevollmacht ernennen Sie selbst einen Vertreter und vermeiden ein Gerichtsverfahren. Eine Betreuungsverfügung ist lediglich ein Vorschlag an das Gericht, wen es als Betreuer einsetzen soll, falls doch ein Betreuungsverfahren notwendig wird. Die Vorsorgevollmacht ist das stärkere Instrument zur Selbstbestimmung.



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