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Webinare Wirtschaftsrecht: Ihr Kompass für 2025 – Aktuelle Rechtsänderungen und proaktive Compliance-Strategien

09.02.2025

10

Minutes

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

09.02.2025

10

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Die Landschaft des Wirtschaftsrechts verändert sich rasant. Allein 2024 wurden zahlreiche Gesetze wie das Jahressteuergesetz 2024 [1] und EU-Richtlinien wie die CSDDD [1] verabschiedet, die 2025 und darüber hinaus massive Auswirkungen auf Ihr Unternehmen haben werden. Von neuen Compliance-Anforderungen bis hin zu veränderten Bewertungsmaßstäben im Steuerrecht – Unkenntnis kann zu empfindlichen Strafen von bis zu 1 Million Euro führen [16]. Unsere Webinare Wirtschaftsrecht bieten Ihnen nicht nur juristische Präzision, sondern auch konkrete Handlungsanleitungen und Fallbeispiele. Wir, bei braun-legal, beraten Sie persönlich und zeigen Ihnen, was diese Änderungen für Sie bedeuten und wie Sie Ihr Unternehmen mit aktuellem Wissen zukunftssicher aufstellen. Bleiben Sie informiert und handlungsfähig.

Das Thema kurz und kompakt

Das JStG 2024 und neue EU-Richtlinien (CSRD, CSDDD) bringen ab 2025 signifikante Änderungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht, die proaktives Handeln erfordern. [1]

Webinare sind ein effektives Mittel zur Weiterbildung im Wirtschaftsrecht, um Compliance sicherzustellen und Fortbildungspflichten (z.B. § 15 FAO) zu erfüllen. [1,3]

Ein solides Compliance-Management und die Kenntnis aktueller Gesetze (z.B. BewG, § 130 OWiG) sind entscheidend, um hohe Bußgelder und Reputationsschäden zu vermeiden. [6,16]

Mandant Müller sparte über 15.000 Euro durch frühzeitige Anpassung an das Jahressteuergesetz 2024 – ein Ergebnis direkter Erkenntnisse aus einem unserer Wirtschaftsrecht-Webinare. Sind Sie auf die Rechtslage 2025 vorbereitet? Entdecken Sie, wie unsere Webinare Wirtschaftsrecht Ihr Unternehmen vor kostspieligen Fehlern schützen und Ihnen helfen, rechtliche Neuerungen als Chancen zu nutzen.

Überblick Wirtschaftsrecht

Das Jahressteuergesetz 2024 führt bedeutende Neuerungen bei Buchwertübertragungen und der Kleinunternehmerregelung ein, die ab 2025 wirksam werden. Parallel dazu verpflichten die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und die erweiterte Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) zahlreiche Unternehmen zu umfassenden Compliance-Maßnahmen und detaillierten Berichten ab 2025/2026. Gleichzeitig bringen die Anpassungen im Bewertungsgesetz neue Rechengrößen und modifizierte Bewertungsverfahren mit sich, die insbesondere die Grundsteuer sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer betreffen. Angesichts dieser vielschichtigen rechtlichen Veränderungen erweisen sich spezialisierte Weiterbildungsformate als unverzichtbar, um sowohl die beruflichen Fortbildungsanforderungen nach § 15 FAO zu erfüllen als auch kostspielige Fehler zu vermeiden – wie der Fall eines Mandanten zeigt, der durch rechtzeitige fachliche Beratung 15.000 Euro einsparen konnte.

Rechtsradar 2025: Die wichtigsten Gesetzesänderungen im Überblick

Das Jahr 2025 bringt eine Fülle neuer wirtschaftsrechtlicher Regelungen mit sich, die jedes Unternehmen betreffen. Das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) führt beispielsweise neue Umsatzschwellen für Kleinunternehmer ein: 25.000 Euro Vorjahresumsatz und 100.000 Euro laufender Jahresumsatz. [1] Auch die Definition der umsatzsteuerlichen Werklieferung wurde angepasst. [1] Viele Unternehmen unterschätzen die Detailtiefe dieser Änderungen. Für energetische Maßnahmen nach § 35c EStG ist nun die vollständige Bezahlung der Rechnung Voraussetzung für die Förderung. [29] Unsere Experten für Wirtschaftsrecht analysieren diese Neuerungen präzise. Diese Quick Facts zeigen nur einen Ausschnitt der komplexen Materie, die wir in unseren Webinaren Wirtschaftsrecht detailliert behandeln.

Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) verkürzt zudem die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege und Rechnungen von zehn auf acht Jahre, sofern die Frist am 31.12.2024 noch nicht abgelaufen war. [1] Dies kann zu einer spürbaren Entlastung in Ihrer Administration führen. Die Änderungen betreffen auch das Transparenzregister, wo ab Mitte 2027 der Schwellenwert für wirtschaftlich Berechtigte bei mindestens 25% liegt. [1] Die frühzeitige Kenntnis solcher Details ist entscheidend, um Bußgelder zu vermeiden. Die Komplexität steigt weiter, wie die nächste Sektion zu EU-weiten Vorgaben zeigen wird.

EU-Vorgaben im Fokus: CSRD, CSDDD und weitere Richtlinien meistern

Die Europäische Union treibt die Harmonisierung und Verschärfung von Unternehmenspflichten stetig voran. Ab dem 01.01.2025 sind beispielsweise alle großen Kapitalgesellschaften, die bisher nicht berichtspflichtig waren, erstmals zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet. [4] Für mittelständische Unternehmen greift diese Pflicht ab 2026. [1] Die Vorbereitung auf diese umfangreichen Berichtspflichten sollte bereits jetzt beginnen, da zahlreiche neue Daten zu erfassen sind. Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), in Kraft seit dem 25.07.2024, muss binnen zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden und betrifft bis 2029 EU-Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten und 450 Mio. Euro weltweitem Nettoumsatz. [1] Diese Richtlinie erweitert umweltbezogene Sorgfaltspflichten und führt eine direkte zivilrechtliche Haftung ein. [1] Verstöße können Geldbußen bis zu 5% des weltweiten Nettoumsatzes nach sich ziehen. [1] Informieren Sie sich in unseren Wirtschaftsrecht-Blogbeiträgen über Details.

Weitere wichtige EU-Regelungen umfassen:

  • Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR), die ab dem 31.12.2024 neue Ein- und Ausfuhrverbote für bestimmte Rohstoffe und Erzeugnisse schafft (für Kleinstunternehmen ab 30.06.2025). [1]

  • Die EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel, die Greenwashing bekämpft und bis zum 26.03.2026 umzusetzen ist. [1]

  • Eine Sonderabgabe auf Einwegkunststoffprodukte, die ab dem 01.01.2025 fällig wird, mit einer ersten Meldepflicht bis zum 15.05.2025. [1]

  • Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, das ab dem 28.06.2025 barrierefreie Online-Angebote vorschreibt. [1]

Diese Regelungen erfordern eine umfassende Anpassung interner Prozesse und eine genaue Kenntnis der Datenschutzbestimmungen und anderer Compliance-Vorschriften. Die Komplexität dieser EU-Vorgaben macht eine kontinuierliche Weiterbildung unerlässlich, wie im nächsten Abschnitt erläutert wird.

Wissensvorsprung durch Webinare: Flexibel und praxisnah informiert bleiben

Angesichts der Flut an neuen Gesetzen und Richtlinien ist kontinuierliche Weiterbildung im Wirtschaftsrecht kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit. Webinare bieten hier eine ideale Lösung: Sie sind ortsunabhängig und ermöglichen eine effiziente Wissensaneignung direkt vom Arbeitsplatz oder aus dem Homeoffice – ein Vorteil, den viele Fachkräfte schätzen. [1] Allein im Jahr 2023 nahmen über 2.800 Personen an Online- und Präsenzseminaren eines Anbieters teil. [2] Die Möglichkeit, direkt im Webinar Fragen zu stellen und begleitende Unterlagen zu erhalten, steigert den Lernerfolg erheblich. [1] Für Fachanwälte ist die Teilnahme an solchen Formaten oft unerlässlich, um ihrer Fortbildungspflicht von 15 Zeitstunden pro Fachgebiet gemäß § 15 FAO nachzukommen. [32] Unsere Gesellschaftsrecht-Experten nutzen dieses Format ebenfalls intensiv.

Die Vorteile von Webinaren im Wirtschaftsrecht umfassen:

  1. Aktualität: Schnelle Information über neueste Gesetzesänderungen und Urteile, wie z.B. zur Wirksamkeit des Widerrufs von Verbraucherdarlehen (BGH, 29.4.2025). [24]

  2. Praxisbezug: Konkrete Fallbeispiele und „Was bedeutet das für Sie?“-Analysen helfen, das Gelernte direkt im Unternehmensalltag anzuwenden.

  3. Effizienz: Zeit- und Kostenersparnis im Vergleich zu Präsenzveranstaltungen, oft ist eine Beratung noch am selben oder folgenden Tag möglich. [30]

  4. Nachweisbarkeit: Zertifikate dienen als Nachweis für Weiterbildungsmaßnahmen und die Erfüllung der FAO-Pflichten. [1]

  5. Interaktivität: Direkter Austausch mit Experten und anderen Teilnehmern fördert das Verständnis komplexer Sachverhalte.

Gerade im Bereich Wirtschaftsrecht, wo Details wie die korrekte Anwendung des Bewertungsgesetzes entscheidend sind, bieten Webinare die notwendige Tiefe. Die nächste Sektion vertieft die Bedeutung spezifischer Rechtsgebiete wie des Bewertungsgesetzes.

Bewertungs- und Steuerrecht: Fallstricke im JStG 2024 und BewG vermeiden

Das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) und die damit verbundenen Änderungen im Bewertungsgesetz (BewG) haben direkte Auswirkungen auf die Vermögensbewertung und Steuerlast von Unternehmen. Ab dem 01.01.2025 gelten neue Rechengrößen und angepasste Bewertungsverfahren, insbesondere für die Grundsteuer und die Erbschaft- und Schenkungsteuer. [6,10] Beispielsweise wurden die Anlagen 21, 23 und 26 zum BewG an § 34 Abs. 2 und 3 der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) angepasst. [6] Eine fehlerhafte Bewertung kann hier schnell zu überhöhten Steuerzahlungen oder Beanstandungen durch das Finanzamt führen. Auch die Definition des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens in § 158 Abs. 2 BewG wurde durch das JStG 2024 präzisiert, was die bisherige Rechtsprechung teilweise korrigiert. [7] Unsere Anwälte für Unternehmensrecht beobachten diese Entwicklungen genau.

Das JStG 2022 hatte bereits wichtige Weichenstellungen vorgenommen, wie die Anhebung des linearen AfA-Satzes für neue Wohngebäude von 2% auf 3% für Fertigstellungen nach dem 31.12.2022. [12] Auch die Parameter der Grundbesitzbewertung nach §§ 177 bis 198 BewG wurden mit Wirkung zum 01.01.2023 geändert, was potenziell zu höheren Wertansätzen führt. [12] Für die korrekte Anwendung dieser komplexen Vorschriften ist tiefgehendes Expertenwissen unerlässlich. Unsere Webinare Wirtschaftsrecht bieten Ihnen hierzu die notwendige Expertise und helfen Ihnen, Fallstricke zu umgehen und Gestaltungsspielräume optimal zu nutzen. Die Einhaltung aller Vorschriften ist ein zentraler Aspekt der Unternehmensführung, wie der folgende Abschnitt zur Compliance verdeutlicht.

Compliance sicherstellen: Proaktives Management von Rechtsrisiken

Die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien – Compliance – ist für Unternehmen jeder Größe von entscheidender Bedeutung. Verstöße können nicht nur zu empfindlichen Bußgeldern von bis zu 1 Million Euro führen, wenn die zugrundeliegende Pflichtverletzung strafbar ist (§ 130 OWiG) [16], sondern auch erhebliche Reputationsschäden verursachen. Ein funktionierendes Compliance-Management-System (CMS) ist daher unerlässlich, um Risiken zu minimieren. Für börsennotierte Unternehmen ergibt sich eine entsprechende Aufforderung aus Ziffer 4.1.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex. [15] Aber auch für nicht-börsennotierte Unternehmen ist die Implementierung von Aufsichtsmaßnahmen zur Verhinderung von Regelverstößen eine Pflicht (§ 130 OWiG). [18] Unsere Experten unterstützen Sie bei der Einrichtung eines effektiven Vertragsmanagements als Teil Ihres CMS.

Zu den Kernbereichen eines umfassenden Compliance-Ansatzes gehören unter anderem:

  • Identifizierung spezifischer Risiken wie kartellrechtliche Anforderungen oder Umweltstandards. [14]

  • Umsetzung der Vorgaben aus der EU-Whistleblower-Richtlinie, die Organisationen mit mindestens 50 Mitarbeitern zur Einrichtung von Hinweisgebersystemen verpflichtet. [23]

  • Beachtung der NIS-2-Richtlinie zur Cybersicherheit, deren nationale Umsetzung in Deutschland für März 2025 erwartet wird. [22]

  • Einhaltung der komplexen Vorgaben im Wettbewerbsrecht und Außenwirtschaftsrecht.

Die kontinuierliche Schulung von Mitarbeitern und Führungskräften, beispielsweise durch Webinare Wirtschaftsrecht, ist ein wichtiger Baustein, um das Bewusstsein für Compliance-Themen zu schärfen und die Einhaltung der Regeln im gesamten Unternehmen sicherzustellen. Dies ist besonders relevant, da die Komplexität der Anforderungen, wie im Bereich Insolvenzrecht, stetig zunimmt. Die persönliche Beratung durch erfahrene Anwälte ist dabei ein Schlüssel zum Erfolg.

Ihre Experten für Wirtschaftsrecht: Persönliche Beratung bei braun-legal

Bei braun-legal verstehen wir, dass die Navigation durch das komplexe Feld des Wirtschaftsrechts eine Herausforderung darstellt. Deshalb setzen wir auf persönliche und maßgeschneiderte Beratung. Anders als anonyme Plattformen, die lediglich Anwälte vermitteln, beraten wir Sie direkt und persönlich. Unsere Mission ist es, Sie mit erfahrenen Anwälten zu verbinden, damit Sie schnelle, individuelle und vertrauenswürdige Rechtsberatung erhalten. Mit über 10 Jahren Erfahrung in der Branche kennen wir die Fallstricke und Chancen, die neue Gesetze mit sich bringen. Wir legen Wert darauf, dass Sie nicht nur die Rechtslage verstehen, sondern auch, „was das für Sie bedeutet“.

Unsere Premium-Webinare Wirtschaftsrecht, oft in Kooperation mit unserem Partner Braun & Kollegen, sind ein wichtiger Bestandteil unseres Angebots. Sie bieten Ihnen nicht nur aktuelles Fachwissen, sondern auch praxisnahe Lösungsansätze. Wir decken alle wichtigen Rechtsgebiete ab, mit besonderer Spezialisierung auf Wirtschafts- und Unternehmensrecht, Erbrecht, Familienrecht sowie Gesellschaftsrecht. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich durch unsere Webinare und unsere individuelle Beratung einen entscheidenden Wissensvorsprung zu sichern und Ihr Unternehmen rechtssicher für die Zukunft aufzustellen. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung – wir freuen uns darauf, Sie zu unterstützen.

FAQ

Welche Themen werden in Ihren Webinaren Wirtschaftsrecht behandelt?

Unsere Webinare decken ein breites Spektrum aktueller Themen im Wirtschaftsrecht ab, darunter neueste Gesetzesänderungen wie das JStG 2024, EU-Richtlinien (CSRD, CSDDD), Änderungen im Bewertungsgesetz, Compliance-Anforderungen, Datenschutz, Vertragsmanagement und spezifische Bereiche wie Gesellschaftsrecht oder Insolvenzrecht. Wir legen Wert auf Praxisrelevanz und konkrete Handlungsempfehlungen.

Wie kann ich mich für ein Webinar Wirtschaftsrecht anmelden?

Informationen zu aktuellen Webinaren und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie direkt auf unserer Webseite unter der Rubrik Veranstaltungen oder Webinare. Alternativ kontaktieren Sie uns gerne persönlich für eine individuelle Beratung und Information zu passenden Angeboten.

Erfülle ich mit der Teilnahme an Ihren Webinaren meine Fortbildungspflicht nach § 15 FAO?

Ja, viele unserer Webinare Wirtschaftsrecht sind so konzipiert, dass sie die Anforderungen des § 15 Fachanwaltsordnung (FAO) erfüllen. Sie erhalten nach Teilnahme ein entsprechendes Zertifikat als Nachweis. Die genaue Stundenzahl und Anerkennung ist jeweils beim Webinar ausgewiesen. [1,32]

Was kostet die Teilnahme an einem Webinar Wirtschaftsrecht?

Die Kosten für unsere Webinare Wirtschaftsrecht variieren je nach Thema, Dauer und Umfang der bereitgestellten Unterlagen. Genaue Preisinformationen finden Sie in der jeweiligen Webinar-Beschreibung auf unserer Webseite. Wir sind bestrebt, Ihnen qualitativ hochwertige Informationen zu fairen Konditionen anzubieten.

Bieten Sie auch individuelle Inhouse-Webinare für Unternehmen an?

Ja, wir bieten auch maßgeschneiderte Inhouse-Webinare an, die speziell auf die Bedürfnisse und rechtlichen Herausforderungen Ihres Unternehmens zugeschnitten sind. Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot. Wir beraten Sie gerne persönlich, um die optimalen Inhalte und das passende Format für Ihr Team zu entwickeln.

Wie unterscheidet sich braun-legal von anderen Anbietern?

Wir bei braun-legal setzen auf eine persönliche und direkte Beratung. Unsere Experten vermitteln nicht nur Wissen, sondern zeigen Ihnen konkret auf, was rechtliche Änderungen für Ihr Unternehmen bedeuten. Mit unserer langjährigen Erfahrung und Spezialisierung bieten wir Ihnen vertrauenswürdige Rechtsberatung und praxisnahe Lösungen, anstatt nur eine Vermittlungsplattform zu sein.

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