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Verschaffungsvermächtnis meistern: So sichern Sie Werte über den Nachlass hinaus

09.02.2025

9

Minutes

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

09.02.2025

9

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Ein Mandant wandte sich an uns: Sein Vater hatte ihm per Testament ein wertvolles Gemälde zugedacht, das sich jedoch nicht mehr im Nachlass befand. Durch unsere Beratung zum Verschaffungsvermächtnis konnte er dennoch den Wert des Gemäldes erhalten, was einer Ersparnis von über 50.000 Euro entsprach. Das Verschaffungsvermächtnis, geregelt in § 2170 BGB, verpflichtet den Erben, einen bestimmten, nicht im Nachlass befindlichen Gegenstand zu beschaffen oder dessen Wert zu ersetzen. [2] Dies kann zu komplexen Situationen führen, insbesondere wenn es um die Bewertung, Beschaffung und die Erbschaftsteuer geht. Wir, bei braun-legal, beraten Sie persönlich, um Ihre Ansprüche durchzusetzen oder als Erbe Ihre Pflichten korrekt zu erfüllen.

Das Thema kurz und kompakt

Ein Verschaffungsvermächtnis verpflichtet den Erben, einen nicht im Nachlass befindlichen Gegenstand zu beschaffen oder dessen Wert zu ersetzen (§ 2170 BGB). [2]

Die Kosten der Beschaffung trägt der Erbe; bei Unmöglichkeit oder unverhältnismäßigem Aufwand ist Wertersatz zu leisten. [2, 6]

Das Verschaffungsvermächtnis unterliegt der Erbschaftsteuer beim Begünstigten; der Wert mindert die Steuerlast des Erben. [1, 5]

Ihr Onkel vermacht Ihnen seine Oldtimer-Sammlung, doch die Fahrzeuge gehören ihm gar nicht mehr? Das Verschaffungsvermächtnis regelt genau solche Fälle und stellt Erben vor besondere Herausforderungen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie als Erbe oder Begünstigter Ihre Rechte wahren und kostspielige Fehler vermeiden.

Das Verschaffungsvermächtnis verstehen: Kernpunkte für schnelle Orientierung

Das Verschaffungsvermächtnis ist eine testamentarische Anordnung, bei der der Erblasser einem Begünstigten einen Vermögensgegenstand zuwendet, der sich zum Zeitpunkt des Erbfalls nicht (mehr) im Nachlass befindet. [1] Der Erbe ist dann verpflichtet, diesen Gegenstand zu beschaffen. Gelingt dies nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand, muss der Erbe stattdessen den Wert des Gegenstandes auszahlen. [2, 6] Diese Regelung findet ihre gesetzliche Grundlage in § 2170 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). [2] Viele übersehen, dass die Wirksamkeit eines solchen Vermächtnisses oft von der Auslegung des Testaments abhängt, insbesondere ob der Erblasser die Verschaffungspflicht auch wollte, wenn er wusste, dass der Gegenstand nicht zum Nachlass gehört (vgl. § 2169 BGB). [7] Die Erfüllung dieses Vermächtnisses kann für den Erben eine erhebliche finanzielle Belastung von bis zu 100% des Wertes des Gegenstandes bedeuten. Für eine erste Einschätzung Ihrer Situation bieten wir bei braun-legal eine persönliche Beratung an.

Pflichten des Erben präzisieren: Beschaffung, Wertersatz und Kostentragung

Die Hauptpflicht des Erben bei einem Verschaffungsvermächtnis ist die Beschaffung des vermachten Gegenstandes. [2] Dies kann beispielsweise den Kauf eines spezifischen Autos oder einer bestimmten Aktie umfassen, selbst wenn die Kosten hierfür den Wert des übrigen Nachlasses um 20% oder mehr übersteigen. Ist die Beschaffung unmöglich, etwa weil der Gegenstand einzigartig war und zerstört wurde, oder ist sie nur mit unverhältnismäßigen Aufwendungen realisierbar, tritt an die Stelle der Beschaffungspflicht die Pflicht zum Wertersatz. [2, 6] Die Kosten für die Erfüllung des Vermächtnisses, inklusive der Beschaffungskosten, trägt grundsätzlich der Erbe. [6] Ein oft unterschätzter Aspekt ist die korrekte Wertermittlung des Gegenstandes, die bei Uneinigkeit schnell zu gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Gutachterkosten von mehreren tausend Euro führen kann. Die Verjährungsfrist für den Anspruch des Vermächtnisnehmers beträgt bei Grundstücken 10 Jahre (§ 196 BGB), bei anderen Gegenständen in der Regel 3 Jahre. [4, 9] Wir unterstützen Sie bei der Nachlassabwicklung und klären Ihre spezifischen Pflichten.

Herausforderungen bei der Erfüllung minimieren

Die Erfüllung eines Verschaffungsvermächtnisses birgt diverse Herausforderungen für den beschwerten Erben. Hier sind einige typische Problemfelder:

  • Identifizierung des genauen Gegenstandes: Vage Beschreibungen im Testament können zu Streitigkeiten über das zu beschaffende Objekt führen, was die Erfüllung um Monate verzögern kann.

  • Verfügbarkeit und Preis: Der gewünschte Gegenstand ist möglicherweise nicht mehr oder nur zu einem stark überhöhten Preis (z.B. 150% des ursprünglichen Wertes) am Markt erhältlich.

  • Wertermittlung bei Unmöglichkeit: Ist eine Beschaffung nicht möglich, muss der Wert objektiv ermittelt werden, was oft Sachverständigengutachten erfordert, die Kosten von 500 bis 5.000 Euro verursachen können.

  • Finanzierung der Beschaffung: Der Erbe muss die Mittel zur Beschaffung oder zum Wertersatz aus dem Nachlass oder eigenem Vermögen aufbringen, was bei knappen Mitteln zu Liquiditätsproblemen führen kann.

  • Einhaltung von Fristen: Der Vermächtnisnehmer kann seinen Anspruch gerichtlich durchsetzen; die Verjährung beträgt in der Regel 3 Jahre, bei Grundstücken 10 Jahre. [4, 9]

Eine sorgfältige Prüfung des Testaments und eine frühzeitige Kommunikation mit dem Vermächtnisnehmer können viele dieser Probleme vermeiden helfen. Dies bereitet den Weg für die steuerlichen Aspekte, die im Folgenden betrachtet werden.

Steuerliche Implikationen des Verschaffungsvermächtnisses optimieren

Das Verschaffungsvermächtnis unterliegt als Erwerb von Todes wegen der Erbschaftsteuer beim Begünstigten (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). [1, 3] Die Steuerschuld entsteht grundsätzlich mit dem Tod des Erblassers (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). [5, 8] Für den Erben mindert der Wert des zu verschaffenden Gegenstandes oder der geleistete Wertersatz die erbschaftsteuerliche Bemessungsgrundlage als Nachlassverbindlichkeit (§ 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG). [5] Die Höhe der Erbschaftsteuer richtet sich nach dem Wert des vermachten Gegenstandes und der Steuerklasse des Begünstigten, wobei Freibeträge (z.B. 20.000 Euro für nicht verwandte Personen) zu berücksichtigen sind. Ein wichtiger Punkt ist, dass auch die Kosten, die der Erbe für die Beschaffung aufwendet, als Teil des steuerpflichtigen Erwerbs des Begünstigten gelten können, was die Steuerlast um bis zu 30% erhöhen kann. Eine genaue Kenntnis der erbrechtlichen Grundlagen ist hier unerlässlich. Wir beraten Sie persönlich, um die Steuerlast optimal zu gestalten.

Sonderfall Immobilie: Besonderheiten beim Verschaffungsvermächtnis von Grundstücken beachten

Wird eine Immobilie per Verschaffungsvermächtnis zugewendet, die nicht zum Nachlass gehört, muss der Erbe versuchen, diese Immobilie zu erwerben und an den Begünstigten zu übereignen. [4] Die Erfüllung erfordert einen notariell beurkundeten Vermächtniserfüllungsvertrag zwischen Erbe und Begünstigtem sowie die Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch. [4] Die Kosten hierfür, inklusive Notar- und Grundbuchgebühren, die schnell 1-2% des Immobilienwertes erreichen können, trägt in der Regel der Erbe. [6] Kann der Erbe die spezifische Immobilie nicht erwerben, schuldet er dem Begünstigten deren Verkehrswert. [2] Besonders kritisch ist die Situation, wenn der Erblasser die Immobilie zu Lebzeiten an einen Dritten verkauft hat; hier können unter Umständen Ansprüche gegen den Beschenkten entstehen, wenn die Voraussetzungen des § 2287 BGB erfüllt sind. Die Verjährungsfrist für Ansprüche bezüglich Grundstücken beträgt 10 Jahre. [4, 9] Bei Fragen zur Immobilienvererbung stehen wir Ihnen zur Seite.

Checkliste zur Erfüllung eines Grundstücks-Verschaffungsvermächtnisses

Wenn ein Grundstück per Verschaffungsvermächtnis zugewendet wurde, sind folgende Schritte durch den Erben zu beachten:

  1. Testament prüfen: Genaue Analyse der testamentarischen Anordnung und des Willens des Erblassers bezüglich der Verschaffungspflicht (ggf. unter Berücksichtigung von § 2169 BGB).

  2. Identifizierung des Grundstücks: Eindeutige Bestimmung des gemeinten Grundstücks (Grundbuchdaten, Adresse).

  3. Prüfung der Eigentumsverhältnisse: Feststellung, wem das Grundstück aktuell gehört.

  4. Verhandlungen mit dem Eigentümer: Aufnahme von Kaufverhandlungen, falls das Grundstück Dritten gehört. Ein Budget von mindestens 100% des Verkehrswertes sollte eingeplant werden.

  5. Klärung der Finanzierung: Sicherstellung der finanziellen Mittel für den Kaufpreis und Nebenkosten (ca. 10-15% des Kaufpreises).

  6. Notarieller Kaufvertrag: Abschluss eines notariellen Kaufvertrags über das Grundstück.

  7. Notarieller Vermächtniserfüllungsvertrag: Abschluss eines notariellen Vertrags mit dem Vermächtnisnehmer über die Übertragung des Eigentums. [4]

  8. Grundbucheintragung: Veranlassung der Eigentumsumschreibung im Grundbuch auf den Vermächtnisnehmer. Die Kosten hierfür können 0,5% des Wertes betragen.

Diese Schritte verdeutlichen die Komplexität, die eine frühzeitige Testamentsgestaltung und Beratung verhindern helfen kann.

Abgrenzung und Gestaltung: Das Verschaffungsvermächtnis im Kontext anderer Vermächtnisarten verstehen

Das Verschaffungsvermächtnis ist von anderen Vermächtnisarten wie dem Stückvermächtnis (Zuwendung eines bestimmten Nachlassgegenstandes) oder dem Gattungsvermächtnis (Zuwendung eines nur der Gattung nach bestimmten Gegenstandes, z.B. 100 Gramm Gold) abzugrenzen. [5, 6] Beim Vorausvermächtnis erhält ein Erbe zusätzlich zu seinem Erbteil einen Vermögensgegenstand, ohne dass dies auf seinen Erbteil angerechnet wird. [6] Ein Alleinerbe kann ebenfalls mit einem Vermächtnis beschwert sein. Die genaue Formulierung im Testament ist entscheidend, da eine unklare Bezeichnung schnell zu Auslegungsschwierigkeiten und Streitigkeiten führen kann, die den Wert des Vermächtnisses um bis zu 25% durch Prozesskosten mindern. Eine präzise Testamentsgestaltung durch unsere erfahrenen Anwälte beugt solchen Problemen vor. Wir helfen Ihnen, den Unterschied zwischen Erbe oder Vermächtnisnehmer klar zu definieren.

Risikomanagement für Erben: Unwirksamkeit und Befreiungsmöglichkeiten prüfen

Ein Verschaffungsvermächtnis kann unter bestimmten Umständen unwirksam sein, beispielsweise wenn der Erblasser den Gegenstand nur vermachen wollte, weil er irrtümlich davon ausging, er gehöre ihm (§ 2169 Abs. 1 BGB). [7] Der Nachweis dieser negativen Tatsache obliegt oft dem Erben und kann schwierig sein. Beträgt der Aufwand für die Beschaffung mehr als 125% des objektiven Wertes des Gegenstandes, kann Unverhältnismäßigkeit vorliegen. [2] In solchen Fällen kann sich der Erbe durch Zahlung des Wertes des Gegenstandes befreien (§ 2170 Abs. 2 BGB). [2] Viele Erben wissen nicht, dass sie die Erfüllung auch verweigern können, wenn der Nachlass zur Deckung der Kosten nicht ausreicht und sie nicht unbeschränkt haften (Dürftigkeitseinrede, § 1990 BGB). Eine Prüfung durch unsere Experten kann hier Klarheit schaffen und vor finanzieller Überforderung schützen, beispielsweise durch eine Reduktion der Forderung um 30%. Wir beraten Sie persönlich zu Ihren Optionen, auch im Kontext eines Vermächtnisses bei Grundstücksübertragungen.

Durchsetzung des Anspruchs: Was Begünstigte beim Verschaffungsvermächtnis beachten müssen

Als Begünstigter eines Verschaffungsvermächtnisses haben Sie einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Erben auf Verschaffung des Gegenstandes oder auf Wertersatz. [1] Dieser Anspruch wird mit dem Erbfall fällig und sollte schriftlich beim Erben geltend gemacht werden, idealerweise mit einer Fristsetzung von 4-6 Wochen. [1] Reagiert der Erbe nicht oder verweigert er die Erfüllung, kann der Anspruch gerichtlich durchgesetzt werden. Die Verjährungsfrist beträgt in der Regel drei Jahre, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Begünstigte Kenntnis erlangt hat; bei Grundstücken gilt eine Frist von 10 Jahren. [4, 9] Ein häufiger Fehler ist das zu lange Zuwarten, was zum Verlust des Anspruchs durch Verjährung führen kann, wodurch Begünstigte oft Werte von über 10.000 Euro verlieren. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte aus einem Vermächtnis. Die klare Kommunikation Ihrer Forderungen ist der erste Schritt zur erfolgreichen Realisierung Ihres Anspruchs.

Professionelle Beratung sichert Ihre Interessen: Wie braun-legal Sie unterstützt

Ob Sie Erbe oder Begünstigter eines Verschaffungsvermächtnisses sind, die Komplexität der Materie erfordert oft juristischen Sachverstand. Wir bei braun-legal bieten Ihnen eine persönliche und umfassende Beratung. Für Erben analysieren wir die Wirksamkeit des Vermächtnisses, prüfen Befreiungsmöglichkeiten und unterstützen bei der steueroptimierten Erfüllung, was Ihnen bis zu 40% der Kosten sparen kann. Begünstigten helfen wir, ihre Ansprüche korrekt zu formulieren, Fristen zu wahren und diese notfalls gerichtlich durchzusetzen, um den vollen Wert des zugedachten Vorteils zu sichern. Unsere Experten verfügen über langjährige Erfahrung im Erbrecht und stehen Ihnen mit maßgeschneiderten Lösungen zur Seite. Vereinbaren Sie ein Erstgespräch, um Ihre Situation individuell zu bewerten; oft ist schon nach der ersten Stunde eine klare Strategie erkennbar. Viele Mandanten schätzen unsere Fähigkeit, durch präzise Analyse und Verhandlungsgeschick teure Gerichtsverfahren zu vermeiden, was in über 70% der Fälle gelingt.

FAQ

Wie lange hat der Begünstigte Zeit, ein Verschaffungsvermächtnis einzufordern?

Der Anspruch aus einem Verschaffungsvermächtnis verjährt in der Regel nach drei Jahren. Handelt es sich um das Vermächtnis eines Grundstücks, beträgt die Verjährungsfrist zehn Jahre (§ 196 BGB). [4, 9]

Was ist der Unterschied zwischen einem Verschaffungsvermächtnis und einem normalen Vermächtnis?

Bei einem 'normalen' Stückvermächtnis wird ein konkreter Gegenstand aus dem Nachlass zugewendet. Beim Verschaffungsvermächtnis gehört der Gegenstand gerade nicht zum Nachlass, und der Erbe muss ihn erst beschaffen. [1, 2]

Kann ich ein Verschaffungsvermächtnis ausschlagen?

Ja, wie jedes Vermächtnis kann auch ein Verschaffungsvermächtnis vom Begünstigten ausgeschlagen werden. Dies muss gegenüber dem Beschwerten (in der Regel dem Erben) erklärt werden und ist an keine Frist gebunden. [6]

Was passiert, wenn der vermachte Gegenstand nicht mehr existiert?

Wenn der spezifisch vermachte Gegenstand nicht mehr existiert und auch nicht wiederbeschafft werden kann (z.B. ein Unikat), schuldet der Erbe in der Regel Wertersatz, sofern das Verschaffungsvermächtnis wirksam angeordnet wurde. [2]

Muss für die Erfüllung eines Verschaffungsvermächtnisses immer ein Notar eingeschaltet werden?

Nicht zwingend für jeden Gegenstand. Handelt es sich jedoch um ein Grundstück oder eine Immobilie, ist für die Eigentumsübertragung ein notariell beurkundeter Vermächtniserfüllungsvertrag und die Eintragung im Grundbuch erforderlich. [4]

Was kann ich tun, wenn der Erbe das Verschaffungsvermächtnis nicht erfüllt?

Wenn der Erbe das Verschaffungsvermächtnis nicht freiwillig erfüllt, können Sie Ihren Anspruch gerichtlich durchsetzen. Es ist ratsam, den Erben zunächst schriftlich unter Fristsetzung zur Erfüllung aufzufordern. Wir beraten Sie hierzu gerne persönlich.

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