Erbrecht

Nachlassabwicklung

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Ihr Notar für Erbrecht in der Nähe: Nachlass sicher und individuell gestalten

09.02.2025

13

Minutes

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

09.02.2025

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Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Das deutsche Erbrecht ist mit über 400 Paragraphen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sehr komplex. [3] Ohne fachkundige Beratung kann die Regelung des Nachlasses schnell zu Fallstricken und ungewollten Ergebnissen führen. Ein Notar für Erbrecht in Ihrer Nähe ist ein unparteiischer Jurist, der Sie umfassend berät und dafür sorgt, dass Ihr letzter Wille korrekt umgesetzt wird. [1, 2] Stellen Sie sich vor, Mandant A konnte durch ein notarielles Testament die Erbschaftssteuer für seine Kinder um 15% senken. Dieser Artikel zeigt Ihnen, wie ein Notar Sie unterstützen kann, von der Testamentsgestaltung bis zur Nachlassabwicklung, und welche Kosten dabei entstehen.

Das Thema kurz und kompakt

Ein Notar für Erbrecht in Ihrer Nähe sorgt für Rechtssicherheit bei Testamenten und Erbverträgen und kann durch korrekte Formulierungen spätere Streitigkeiten und Kosten (z.B. für einen Erbschein) vermeiden. [3]

Die Kosten für notarielle Dienstleistungen im Erbrecht sind gesetzlich festgelegt (GNotKG) und richten sich nach dem Nachlasswert; Transparenz ist hierbei gewährleistet. [4]

Neben der Testamentsgestaltung berät ein Notar auch zu Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, um Ihre Selbstbestimmung zu sichern, und kann bei der Nutzung von Erbschaftssteuerfreibeträgen (z.B. 500.000 € für Ehepartner) unterstützen. [1, 8]

Ein Todesfall in der Familie ist emotional belastend. Ein Notar für Erbrecht in Ihrer Nähe kann Ihnen helfen, Ihren Nachlass frühzeitig und rechtssicher zu regeln und so spätere Konflikte zu vermeiden. Erfahren Sie, wie Sie durchdachte Entscheidungen treffen und was das für Ihre Familie bedeutet.

Die zentrale Rolle des Notars im deutschen Erbrecht verstehen

Ein Notar ist im Erbrecht Ihr erster Ansprechpartner für eine rechtssichere Nachlassplanung. Er beurkundet nicht nur Testamente und Erbverträge, sondern berät auch umfassend zur gesetzlichen Erbfolge und zu Schenkungen. [1] Die Unparteilichkeit des Notars gewährleistet, dass die Interessen aller Beteiligten gewahrt bleiben und Konflikte vermieden werden. [2] Viele unterschätzen, dass ein notarielles Testament in den meisten Fällen einen teuren Erbschein überflüssig macht. [3] Die Beratung durch einen Notar für Erbrecht in Ihrer Nähe sichert somit nicht nur die korrekte Umsetzung Ihres Willens, sondern kann auch Kosten sparen. Die gesetzlichen Regelungen, wie die Bundesnotarordnung (BNotO), bilden hierfür die Grundlage. [2] Ein Notar hilft Ihnen, die über 400 Paragraphen des Erbrechts im BGB zu navigieren. [3] So wird Ihr Erbe oder Vermächtnis klar geregelt. Die frühzeitige Planung mit einem Notar kann beispielsweise Erbstreitigkeiten um bis zu 70% reduzieren.

Die Komplexität des Erbrechts erfordert eine sorgfältige Auseinandersetzung mit den individuellen Gegebenheiten.

Testamentsgestaltung und Erbverträge: Den letzten Willen präzise formulieren

Die Erstellung eines Testaments oder Erbvertrags ist eine der Hauptaufgaben eines Notars im Erbrecht. [1] Ein Testament legt fest, wie Ihr Vermögen nach Ihrem Tod verteilt wird. Der Notar stellt sicher, dass Ihr Testament allen rechtlichen Anforderungen genügt und eindeutig formuliert ist, um Missverständnisse zu vermeiden. [1] Ein Erbvertrag hingegen ist eine bindendere Alternative, die oft bei komplexen Familienverhältnissen oder Unternehmensnachfolgen gewählt wird und nur mit Zustimmung aller Parteien geändert werden kann. [5] Ein häufiger Fehler in handschriftlichen Testamenten ist die unklare Zuordnung von Vermögensgegenständen, was zu Auslegungsproblemen führt. [6] Ein Notar für Erbrecht in Ihrer Nähe hilft, solche Fehler zu vermeiden. Die Kosten für ein Einzeltestament bei einem Nachlasswert von 50.000 Euro belaufen sich auf etwa 165 Euro (1,0-fache Gebühr nach GNotKG). [4] Bei einem gemeinschaftlichen Testament wären es 330 Euro. [4] Überlegen Sie, wie Sie Immobilien an Kinder vererben möchten. Die notarielle Beurkundung eines Testaments sorgt für Rechtsklarheit und kann spätere Kosten für einen Erbschein von oft mehreren hundert Euro einsparen.

Die genaue Kenntnis der Formvorschriften ist entscheidend für die Gültigkeit Ihrer letztwilligen Verfügung.

Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteilsrecht: Was ohne Testament geschieht

Existiert kein Testament oder Erbvertrag, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. [1] Diese regelt, wer in welcher Reihenfolge erbt. Erben erster Ordnung sind die Kinder und Enkel des Erblassers. [5] Ehepartner haben ein eigenes Erbrecht, dessen Höhe vom Güterstand abhängt. [6] Ein Notar für Erbrecht in Ihrer Nähe klärt Sie über Ihre spezifische Situation auf. Das Pflichtteilsrecht sichert nahen Angehörigen wie Kindern und Ehepartnern einen Mindestanteil am Erbe, auch wenn sie enterbt wurden. [7] Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. [7] Viele wissen nicht, dass auch Schenkungen der letzten 10 Jahre vor dem Tod den Pflichtteilsergänzungsanspruch beeinflussen können. [6] Ein Notar kann helfen, vorweggenommenes Erbe rechtssicher zu gestalten. Die Beratung durch einen Notar kann hier helfen, spätere Ansprüche und finanzielle Belastungen für die Erben zu minimieren, beispielsweise durch einen notariell beurkundeten Pflichtteilsverzicht. Die Kosten hierfür richten sich nach dem Wert des Nachlasses.

Die Kenntnis der gesetzlichen Erbfolge ist die Basis für jede Testamentsgestaltung.

Kosten und Gebühren: Transparenz bei notariellen Dienstleistungen im Erbrecht

Die Kosten für einen Notar im Erbrecht sind gesetzlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt und richten sich nach dem Geschäftswert, also in der Regel dem Wert des Nachlasses. [2, 4] Sie sind nicht verhandelbar. [4] Für die Beurkundung eines Einzeltestaments mit einem Nachlasswert von 250.000 Euro beträgt die Gebühr beispielsweise 535 Euro. [4] Ein gemeinschaftliches Testament bei gleichem Wert kostet 1.070 Euro. [4] Hinzu kommen geringe Pauschalen für Auslagen und die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Hinterlegung eines Testaments beim Amtsgericht kostet pauschal 75 Euro, zuzüglich 15 bis 30 Euro für die Registrierung im Zentralen Testamentsregister. [4] Obwohl Kosten anfallen, kann ein notarielles Testament langfristig günstiger sein, da es oft den Erbschein ersetzt, dessen Kosten sich ebenfalls nach dem Nachlasswert richten und doppelt so hoch sein können wie die Testamentserrichtung. [6] Ein Nachlassverwalter als Privatperson kann ebenfalls Kosten verursachen, die durch klare Regelungen vermieden werden können. Ein Notar für Erbrecht in Ihrer Nähe wird Sie vorab transparent über die anfallenden Gebühren informieren. [5] Für eine reine Beglaubigung einer Unterschrift unter einem handschriftlichen Testament (ohne Beratung und Inhaltsprüfung) fallen bei einem Vermögen von 50.000 Euro etwa 41,25 Euro an. [4]

Eine Übersicht der typischen Notarkosten im Erbrecht:

  • Beurkundung Einzeltestament (Nachlasswert 100.000 €): ca. 273 € zzgl. USt.

  • Beurkundung Erbvertrag (Nachlasswert 200.000 €): ca. 870 € zzgl. USt. (doppelte Gebühr)

  • Erbscheinsantrag (Nachlasswert 100.000 €): ca. 273 € für die gerichtliche Gebühr zzgl. Notargebühr für Antragstellung.

  • Hinterlegung Testament Amtsgericht: 75 € pauschal.

  • Registrierung Zentrales Testamentsregister: 15 € (Einzeltestament) - 18 € (Erbvertrag). [4]

Die genaue Kostenstruktur hilft Ihnen, finanzielle Aspekte Ihrer Nachlassplanung besser einzuschätzen.

Erbscheinverfahren und Nachlassabwicklung: Unterstützung durch den Notar

Nach einem Todesfall benötigen Erben oft einen Erbschein, um sich gegenüber Banken oder Behörden als rechtmäßige Erben auszuweisen. [5] Ein Notar für Erbrecht in Ihrer Nähe kann den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins beim zuständigen Nachlassgericht stellen. [11] Die Gebühren hierfür sind beim Notar und Gericht gleich hoch, der Notar berechnet jedoch zusätzlich Mehrwertsteuer. [11] Ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag kann den Erbschein in vielen Fällen ersetzen, was Zeit und Kosten spart – die Errichtungskosten sind oft nur halb so hoch wie die für einen Erbschein. [3, 6] Viele Erben wissen nicht, dass mit dem Antrag auf einen Erbschein die Erbschaft in der Regel als angenommen gilt und eine Ausschlagung dann kaum noch möglich ist. [11, 12] Die Frist zur Erbausschlagung beträgt üblicherweise sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls. [12] Der Notar unterstützt auch bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft. Die Kosten für einen Erbschein bei einem Nachlasswert von 50.000 Euro belaufen sich auf ca. 165 Euro für die Gerichtsgebühr, zuzüglich einer gleich hohen Gebühr für die eidesstattliche Versicherung. [12]

Die professionelle Begleitung durch einen Notar kann die Abwicklung eines Nachlasses erheblich vereinfachen.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Über den Tod hinaus selbst bestimmt bleiben

Neben der Regelung des Nachlasses ist auch die Vorsorge für den Fall eigener Handlungsunfähigkeit wichtig. Ein Notar für Erbrecht in Ihrer Nähe berät Sie zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. [1] Mit einer Vorsorgevollmacht benennen Sie eine Vertrauensperson, die für Sie Entscheidungen treffen kann, wenn Sie es selbst nicht mehr können. [13] Die Kosten für eine notariell beurkundete Vorsorgevollmacht richten sich nach dem Vermögen des Vollmachtgebers; bei einem Geschäftswert von 50.000 Euro (entspricht oft einem Vermögen von 100.000 Euro) liegen die Kosten bei ca. 165 Euro. [14, 13] Eine Beurkundung ist zwingend erforderlich, wenn der Bevollmächtigte auch Immobiliengeschäfte tätigen oder Darlehen aufnehmen soll. [14] Viele gehen davon aus, dass Ehepartner automatisch vertretungsberechtigt sind, was jedoch ein Irrtum ist – ohne Vollmacht muss oft ein gerichtlicher Betreuer bestellt werden. Eine Patientenverfügung legt Ihre medizinischen Behandlungswünsche fest. Die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister kostet ab 13 Euro und stellt sicher, dass Ihre Verfügungen im Ernstfall gefunden werden. [14] Klären Sie auch, wer Testamentsvollstrecker sein kann, um Ihre Wünsche umzusetzen.

Eine umfassende Vorsorge sichert Ihre Selbstbestimmung auch in schwierigen Lebensphasen.

Erbschaftssteuer optimieren: Freibeträge und Gestaltungsmöglichkeiten nutzen

Die Erbschaftssteuer kann eine erhebliche finanzielle Belastung für die Erben darstellen. Ein Notar für Erbrecht in Ihrer Nähe kann Sie zwar nicht steuerlich beraten – das machen Steuerberater – aber er kann durch geschickte Testamentsgestaltung helfen, die Steuerlast zu minimieren. Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt vom Verwandtschaftsgrad und dem Wert des Erbes ab. [8] Ehepartner und eingetragene Lebenspartner haben einen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder 400.000 Euro. [8, 9] Enkelkinder haben einen Freibetrag von 200.000 Euro, wenn ihre Eltern noch leben, ansonsten 400.000 Euro. [9] Geschwister und alle anderen Erben haben nur einen Freibetrag von 20.000 Euro. [8] Ein oft übersehener Aspekt ist der zusätzliche Versorgungsfreibetrag für Ehepartner (256.000 Euro) und Kinder (gestaffelt bis 52.000 Euro), der jedoch mit Rentenansprüchen verrechnet wird. [9] Durch Schenkungen zu Lebzeiten können Freibeträge alle 10 Jahre erneut genutzt werden. [8] Ein Notar kann beispielsweise bei der Gestaltung eines Vermächtnisses zur Grundstücksübertragung die steuerlichen Aspekte im Blick behalten und aufzeigen, wann ein Steuerberater hinzuziehen ist. Die Steuersätze variieren je nach Steuerklasse und Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs zwischen 7% und 50%. [8]

Eine durchdachte Nachlassplanung unter Einbeziehung steuerlicher Überlegungen kann Ihren Erben viel Geld sparen.

Aktuelle Rechtslage und Entwicklungen im Erbrecht 2024/2025

Das Erbrecht ist ständigen Entwicklungen unterworfen. Zum 1. Januar 2024 trat beispielsweise das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft, das auch Auswirkungen auf die Vererbung von Gesellschaftsanteilen hat. [7] Die Reformen zielen darauf ab, die erbrechtliche Praxis an moderne gesellschaftliche Anforderungen anzupassen und die Selbstbestimmung zu stärken. [7] Ein Notar für Erbrecht in Ihrer Nähe ist über aktuelle Gesetzesänderungen und die neueste Rechtsprechung informiert. Wichtig ist die EU-Erbrechtsverordnung: Seit August 2015 gilt für Erbfälle in der EU grundsätzlich das Recht des Staates, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte, nicht mehr unbedingt das Staatsangehörigkeitsrecht. [6] Deutsche können aber durch Testament deutsches Erbrecht wählen. [6] Dies hat erhebliche Auswirkungen, z.B. auf die Gültigkeit von in Deutschland geschlossenen Erbverträgen, wenn der Erblasser später im Ausland lebt. Die Beratung durch einen Notar ist hier unerlässlich, um sicherzustellen, dass Ihr Erbrecht als Ehegatte oder anderer Erbe auch grenzüberschreitend Bestand hat. Die Kosten für eine Rechtswahl richten sich nach dem GNotKG.

Die Kenntnis aktueller Gesetze ist entscheidend, um Ihren Nachlass optimal zu gestalten.

Ihren Notar für Erbrecht finden: Persönliche Beratung bei braun-legal


FAQ

Welche Unterlagen benötigt der Notar für Erbrecht?

Für eine erbrechtliche Beratung oder Beurkundung benötigt der Notar in der Regel Ihren Personalausweis, ggf. Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder, Grundbuchauszüge bei Immobilienbesitz und eine Aufstellung Ihres Vermögens sowie ggf. bestehende Testamente oder Erbverträge.

Wie finde ich einen guten Notar für Erbrecht in meiner Nähe?

Achten Sie auf Spezialisierungen im Erbrecht. Empfehlungen, Anwaltskammern oder Online-Plattformen wie braun-legal können helfen. Wir vermitteln Sie gerne an einen erfahrenen Notar in Ihrer Umgebung.

Was ist der Unterschied zwischen einem Testament und einem Erbvertrag beim Notar?

Ein Testament ist eine einseitige Verfügung, die jederzeit geändert werden kann. Ein Erbvertrag wird zwischen mindestens zwei Personen geschlossen und entfaltet eine stärkere Bindungswirkung; Änderungen sind oft nur gemeinsam möglich. Beide müssen vom Notar beurkundet werden, um bestimmte Wirkungen zu entfalten oder Formerfordernisse zu erfüllen (Erbvertrag immer). [5, 6]

Wie lange dauert es, ein Testament beim Notar zu erstellen?

Die reine Beurkundung eines einfachen Testaments kann oft in einem Termin von 1-2 Stunden erfolgen, vorausgesetzt, alle Informationen liegen vor und die Beratung ist abgeschlossen. Bei komplexeren Fällen kann es mehrere Termine und längere Zeit in Anspruch nehmen.

Kann ich ein notarielles Testament später noch ändern?

Ja, ein notarielles Einzeltestament können Sie jederzeit durch ein neues Testament (auch handschriftlich) ändern oder widerrufen. Bei gemeinschaftlichen Testamenten und Erbverträgen gibt es Einschränkungen bezüglich der einseitigen Änderbarkeit, besonders nach dem Tod eines Partners. [6]

Was passiert, wenn ich kein Testament beim Notar mache?

Ohne Testament oder Erbvertrag gilt die gesetzliche Erbfolge. Dies kann zu Erbengemeinschaften führen, die oft schwer handlungsfähig sind, und entspricht möglicherweise nicht Ihren Wünschen. Zudem ist dann meist ein kostenpflichtiger Erbschein erforderlich. [1, 3]

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