Namensänderung nach Erwachsenenadoption: So sichern Sie Ihr Erbe und optimieren Steuern
Ein Mandant wollte seinen Stiefvater ehren und sein Erbe sichern. Durch eine strategisch geplante Erwachsenenadoption sparte er über 150.000 € Erbschaftssteuer. Die Namensänderung ist dabei nur der erste sichtbare Schritt mit tiefgreifenden rechtlichen Folgen.
Das Thema kurz und kompakt
Nach einer Erwachsenenadoption nimmt der Adoptierte in der Regel den Namen des Annehmenden an, wobei ab Mai 2025 eine Beibehaltung des alten Namens möglich wird.
Die Adoption begründet ein vollwertiges rechtliches Kindschaftsverhältnis, wodurch der Erbschaftsteuerfreibetrag von 20.000 € auf 400.000 € steigt.
Bei der häufigsten Form, der „schwachen“ Adoption, bleiben die rechtlichen Bande zur leiblichen Familie bestehen, was zu doppelten Erb- und Unterhaltsansprüchen führt.
Die Entscheidung für eine Erwachsenenadoption ist oft emotional tief verwurzelt. Doch neben der persönlichen Bindung ist sie ein wirkungsvolles Rechtsinstrument. Im Fokus steht häufig die Namensänderung nach einer erfolgreichen Erwachsenenadoption und das Verstehen der rechtlichen Konsequenzen. Diese reichen vom Erbrecht bis zu erheblichen steuerlichen Vorteilen. So kann der Erbschaftsteuerfreibetrag von 20.000 € für Nichtverwandte auf 400.000 € für Adoptivkinder steigen. [2] Wir zeigen Ihnen, wie Sie diesen Weg rechtssicher gestalten und die finanziellen Weichen für Ihre Zukunft richtig stellen.
Die rechtlichen Grundlagen der Namensänderung verstehen
Der Adoptierte erhält grundsätzlich den Familiennamen des Annehmenden als neuen Geburtsnamen. [1] Diese Regelung ist in § 1757 Abs. 1 BGB verankert und gilt auch für Volljährige. [5] Ist der Adoptierte verheiratet und führt einen Ehenamen, ändert sich dieser nur mit Zustimmung des Ehepartners. [4] Ohne diese Zustimmung behält der Adoptierte seinen Ehenamen, obwohl sich sein Geburtsname ändert. [4]
Eine wichtige Neuerung tritt ab dem 1. Mai 2025 in Kraft. [3] Ab diesem Datum können Adoptierte der Namensänderung widersprechen und ihren bisherigen Familiennamen behalten. [3] Diese Liberalisierung trägt dem langjährigen Wunsch vieler Betroffener Rechnung, ihre Namensidentität zu wahren. Bis dahin bleibt die Beibehaltung des alten Namens die Ausnahme und erfordert besondere Umstände.
Die Möglichkeit, einen Doppelnamen zu führen, besteht bereits heute unter bestimmten Voraussetzungen. Gerichte erkennen einen schwerwiegenden Grund an, wenn der Adoptierte unter seinem bisherigen Namen einen hohen Bekanntheitsgrad erlangt hat. [1] Die genauen Bedingungen für eine erfolgreiche Namensänderung sind jedoch komplex. Die anstehende Gesetzesänderung wird den Prozess für viele deutlich vereinfachen und mehr Flexibilität ermöglichen.
Volle verwandtschaftliche Wirkung mit weitreichenden Folgen erzielen
Eine Erwachsenenadoption begründet ein vollwertiges rechtliches Eltern-Kind-Verhältnis zwischen dem Annehmenden und dem Angenommenen. [3] Dies ist der Kern der sogenannten „schwachen“ Adoption, die den Regelfall bei Volljährigen darstellt. [5] Der Adoptierte wird den leiblichen Kindern rechtlich vollständig gleichgestellt. [6] Diese neue rechtliche Beziehung ist die Basis für alle weiteren Konsequenzen.
Im Gegensatz zur Minderjährigenadoption bleiben bei der schwachen Erwachsenenadoption die rechtlichen Beziehungen zur leiblichen Familie vollständig erhalten (§ 1770 Abs. 2 BGB). [6] Der Adoptierte hat also rechtlich gesehen bis zu vier Elternteile. [1] Daraus resultieren doppelte Unterhaltspflichten und auch doppelte Erbansprüche. Dies ist ein entscheidender Unterschied, den viele bei der Planung einer Erwachsenenadoption berücksichtigen müssen.
In seltenen Ausnahmefällen kann eine „starke“ Adoption mit den Wirkungen einer Minderjährigenadoption durchgeführt werden (§ 1772 BGB). [3] Dies führt zur vollständigen Kappung der rechtlichen Bande zur Herkunftsfamilie. [4] Eine solche starke Wirkung kommt meist nur in Betracht, wenn der Adoptierte bereits als Minderjähriger in der Adoptivfamilie gelebt hat. [3] Die weitreichendsten Änderungen ergeben sich jedoch im Erbrecht.
Erbansprüche neu definieren und das Vermögen sichern
Durch die Adoption erwirbt der Angenommene die volle gesetzliche Erb- und Pflichtteilsberechtigung gegenüber dem Annehmenden und dessen Familie. [2] Er wird in der Erbfolge wie ein leibliches Kind behandelt. Gleichzeitig bleiben, wie erwähnt, seine Erbansprüche gegenüber den leiblichen Eltern und Verwandten bestehen. [1] Dies kann die Vermögensnachfolge erheblich beeinflussen.
Für die leiblichen Kinder des Annehmenden bedeutet die Adoption eines weiteren Kindes, dass sich der Kreis der gesetzlichen Erben vergrößert. Dies führt zu einer Verringerung der jeweiligen Erb- und Pflichtteilsquoten. Ein Beispiel verdeutlicht dies:
Ohne Adoption: Ein Einzelkind erbt 100 %.
Mit Adoption: Das leibliche und das Adoptivkind erben jeweils 50 %.
Diese Verschiebung der Erbquoten ist ein zentraler Aspekt, der oft zu Konflikten führen kann. Eine sorgfältige Planung und offene Kommunikation sind daher unerlässlich. Die erbrechtlichen Folgen müssen allen Beteiligten klar sein. Die Adoption ist somit auch ein Instrument zur gezielten Gestaltung der Unternehmens- oder Vermögensnachfolge. [4]
Steuerfreibeträge bei Schenkung und Erbschaft um den Faktor 20 erhöhen
Einer der häufigsten Gründe für eine Erwachsenenadoption sind die enormen steuerlichen Vorteile. [2] Ohne Adoption fällt ein Erbe oder eine Schenkung an eine nicht verwandte Person in die Steuerklasse III mit einem Freibetrag von nur 20.000 €. [2] Jeder Euro darüber wird mit mindestens 30 % besteuert. [2]
Durch die Adoption wird der Angenommene steuerlich wie ein leibliches Kind behandelt und rückt in die Steuerklasse I auf. [1] Der persönliche Freibetrag erhöht sich dadurch auf 400.000 €. [2] Ein Rechenbeispiel zeigt die massive Ersparnis: Bei einem Vermögen von 420.000 € würden ohne Adoption ca. 120.000 € Steuern anfallen (30 % von 400.000 €). Nach der Adoption fällt keine Erbschaftssteuer an. Diese Steuerersparnis von 100 % ist oft das entscheidende Motiv.
Diese steuerliche Besserstellung gilt alle 10 Jahre erneut, sowohl für Schenkungen als auch für Erbschaften. [1] Die Adoption ist damit ein äußerst wirksames Instrument zur legalen Steueroptimierung im Bereich des Erbrechts. Die rein steuerliche Motivation darf gegenüber dem Gericht jedoch nie im Vordergrund stehen. [4]
Den Adoptionsprozess strategisch und rechtssicher planen
Der Weg zur Adoption erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und die Einhaltung formaler Schritte. Rein steuerliche Motive allein reichen für eine gerichtliche Zustimmung nicht aus. [6] Das Gericht prüft, ob die Adoption „sittlich gerechtfertigt“ ist, was ein bestehendes oder sich entwickelndes Eltern-Kind-Verhältnis voraussetzt (§ 1767 Abs. 1 BGB). [5]
Der Prozess umfasst typischerweise die folgenden Schritte:
Notarielle Beurkundung des Adoptionsantrags von Annehmendem und Anzunehmendem. [2]
Einreichung des Antrags beim zuständigen Familiengericht. [3]
Prüfung der sittlichen Rechtfertigung durch das Gericht.
Persönliche Anhörung der Beteiligten durch den Richter. [6]
Die überzeugende Darstellung der persönlichen Beziehung ist der Schlüssel zum Erfolg. Das Gericht muss die Ernsthaftigkeit des familiären Bandes erkennen. [4] Bei der Anhörung werden oft sehr persönliche Fragen zur Beziehung gestellt. Eine gute Vorbereitung mit anwaltlicher Unterstützung ist hier entscheidend, um den Antrag nicht zu gefährden.
Risiken und Sonderfälle im Familien- und Adoptionsrecht beachten
Trotz der Vorteile birgt eine Erwachsenenadoption auch Risiken, die bedacht werden müssen. Wie bereits erwähnt, entstehen durch die „schwache“ Adoption Unterhaltspflichten gegenüber bis zu vier Elternteilen. [3] Dies kann im Pflegefall zu einer erheblichen finanziellen Belastung für den Adoptierten werden. [5]
Die Interessen leiblicher Kinder des Annehmenden müssen ebenfalls berücksichtigt werden. Ihre Erb- und Pflichtteilsansprüche werden durch die Adoption geschmälert, was zu familiären Konflikten führen kann. [5] Eine offene Kommunikation und gegebenenfalls der Abschluss eines Erbvertrags können hier präventiv wirken. Die Zustimmung von Ehepartnern, sowohl des Annehmenden als auch des Anzunehmenden, ist für den Prozess zwingend erforderlich. [4]
Die Aufhebung einer Erwachsenenadoption ist nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich und stellt die absolute Ausnahme dar. Die Entscheidung sollte daher wohlüberlegt sein. Eine umfassende Beratung im Familienrecht hilft, alle Konsequenzen abzuwägen und die für Ihre individuelle Situation beste Lösung zu finden. Wir bei braun-legal begleiten Sie persönlich durch diesen Prozess.
Literatur
[[3]]: braun-legal: https://www.braun-legal.de/
[[4]]: BRAK-Stellungnahme zur Namensführung bei Volljährigenadoption: https://www.brak.de/newsroom/newsletter/nachrichten-aus-berlin/2024/ausgabe-1-2024-v-1012024/brak-nimmt-stellung-zu-namensfuehrung-bei-adoption-volljaehriger/
[[5]]: braun-legal: https://www.braun-legal.de/
[[6]]: Adoption von Volljährigen in Brandenburg: https://mbjs.brandenburg.de/kinder-und-jugend/adoption/adoption-von-volljaehrigen.html
[[8]]: Erwachsenenadoption zum Steuernsparen: https://www.manager-magazin.de/finanzen/steuern-sparen-beim-erben-der-millionentrick-mit-der-adoption-von-erwachsenen-a-63601f74-399f-4bd4-bc89-391706ca919e
FAQ
Was sind die Voraussetzungen für eine Erwachsenenadoption?
Die wichtigste Voraussetzung ist die „sittliche Rechtfertigung“. Das bedeutet, es muss ein echtes, gelebtes Eltern-Kind-Verhältnis zwischen den Beteiligten bestehen oder zumindest zu erwarten sein. Rein finanzielle oder steuerliche Gründe reichen nicht aus.
Welche Unterlagen werden für den Adoptionsantrag benötigt?
Erforderlich sind die notariell beurkundeten Anträge des Annehmenden und des Anzunehmenden, Geburtsurkunden, ggf. Heiratsurkunden sowie die Zustimmungen der jeweiligen Ehepartner. Das Gericht kann weitere Dokumente anfordern.
Wie lange dauert das Verfahren einer Erwachsenenadoption?
Die Dauer des Verfahrens hängt von der Auslastung des zuständigen Familiengerichts ab. In der Regel sollte man mit einer Verfahrensdauer von drei bis sechs Monaten rechnen, in Einzelfällen kann es auch länger dauern.
Was kostet eine Erwachsenenadoption?
Die Kosten setzen sich aus Notargebühren für die Beurkundung des Antrags und den Gerichtskosten zusammen. Die Höhe richtet sich nach dem Vermögen des Annehmenden und kann insgesamt einige tausend Euro betragen.
Bleiben Unterhaltspflichten gegenüber den leiblichen Eltern bestehen?
Ja. Bei der „schwachen“ Adoption, dem Regelfall, bleiben die Verwandtschaftsverhältnisse zu den leiblichen Eltern bestehen. Das bedeutet, der Adoptierte ist sowohl den Adoptiveltern als auch den leiblichen Eltern gegenüber unterhaltspflichtig.
Kann eine Erwachsenenadoption rückgängig gemacht werden?
Die Aufhebung einer Adoption ist nur in sehr seltenen Ausnahmefällen und aus schwerwiegenden Gründen möglich (§ 1771 BGB). Die Entscheidung für eine Adoption sollte daher als eine lebenslange und endgültige Entscheidung betrachtet werden.