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Kosten und rechtliche Unterschiede

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Erwachsenenadoption: Kosten und rechtliche Unterschiede zur Optimierung Ihrer Nachfolge

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Simon Wilhelm

Geschäftsführer bei mentoc

8

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Ein Mandant wollte seinem Stiefsohn 500.000 € vererben, was eine Steuerlast von 144.000 € bedeutet hätte. Durch eine Erwachsenenadoption sank die Steuer auf rund 11.000 €. Dieser Schritt hat jedoch klare rechtliche und finanzielle Voraussetzungen.

Persönliche Beratung zur Erwachsenenadoption

Sprechen Sie direkt mit Alexander Braun – seit über 30 Jahren spezialisiert auf Erwachsenenadoption und Erbrecht

Diskrete und einfühlsame Begleitung durch den gesamten Adoptionsprozess

Profitieren Sie von der Erfahrung aus hunderten erfolgreichen Adoptionsverfahren

Rufen sie uns gerne jederzeit unter +49 89 21 26 69 0 an

Bereits über 300 Mandanten erfolgreich begleitet

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Das Thema kurz und kompakt

Die Erwachsenenadoption senkt die Erbschaftsteuer durch einen Freibetrag von 400.000 € und die günstigste Steuerklasse I.

Die Kosten für Notar und Gericht belaufen sich meist auf 1.500 € bis 2.000 €, abhängig vom Vermögen des Annehmenden.

Voraussetzung ist eine „sittlich gerechtfertigte“ Eltern-Kind-Beziehung; rein steuerliche Motive sind nicht ausreichend.

<p>Die Adoption eines Erwachsenen ist weit mehr als ein emotionaler Akt. Sie ist ein juristisches Instrument mit tiefgreifenden finanziellen Folgen, das über Generationen hinweg Vermögen sichern kann. Viele unserer Mandanten sind überrascht, welche <strong>Kosten und rechtliche Unterschiede</strong> im Vergleich zur Minderjährigenadoption bestehen und wie sich diese auf Erbschaft, Pflichtteil und Steuern auswirken. Eine sorgfältige Planung ist entscheidend, denn die Gerichte prüfen genau, ob eine echte Eltern-Kind-Beziehung besteht. Wir zeigen Ihnen, wie Sie den Prozess erfolgreich gestalten, die steuerlichen Vorteile von bis zu 400.000 € Freibetrag nutzen und welche Hürden Sie dabei überwinden müssen.</p>

Kosten im Überblick: Notar- und Gerichtsgebühren realistisch kalkulieren

Die Gesamtkosten einer Erwachsenenadoption setzen sich aus Notar- und Gerichtsgebühren zusammen und liegen oft zwischen 1.500 € und 2.000 €. Die genaue Höhe hängt vom sogenannten Verfahrenswert ab, der sich am Vermögen des Annehmenden orientiert. Bei einem Reinvermögen von 500.000 € können allein die Notarkosten rund 1.000 € betragen. Die Gerichtsgebühren werden nach dem FamGKG berechnet und belaufen sich bei einem Standard-Verfahrenswert von 5.000 € auf etwa 292 €. Eine Investition, die sich angesichts der möglichen Steuerersparnis von über 100.000 € schnell amortisiert. Die detaillierte Aufschlüsselung der Kosten für eine Erwachsenenadoption ist entscheidend für die Planung. Diese Kostenstruktur verdeutlicht die finanzielle Vorbereitung, die für den Adoptionsprozess notwendig ist.

Rechtliche Weichenstellung: Die „schwache“ Adoption und ihre Folgen

Im deutschen Recht gibt es einen zentralen Unterschied zur Adoption Minderjähriger: die sogenannte „schwache Adoption“ nach § 1770 BGB. Anders als bei einer „starken“ Adoption eines Kindes erlöschen die rechtlichen Bande zu den leiblichen Eltern nicht vollständig. Der Adoptierte erwirbt dadurch einen doppelten Verwandtschaftsstatus mit weitreichenden Konsequenzen. Er ist sowohl gegenüber den Adoptiveltern als auch den leiblichen Eltern erb- und pflichtteilsberechtigt. Ein Verwandtschaftsverhältnis zu den übrigen Angehörigen des Annehmenden, wie Großeltern oder Geschwistern, entsteht jedoch nicht. Diese Besonderheit muss bei der Nachlassplanung unbedingt berücksichtigt werden, wie unsere Beratung zur Erwachsenenadoption zeigt. Die rechtlichen Grundlagen zu verstehen, ist der erste Schritt zu einer erfolgreichen Adoption.

Erbrecht optimieren: Pflichtteilsansprüche und Erbfolge neu gestalten

Durch die Adoption erlangt der Angenommene die volle Rechtsstellung eines leiblichen Kindes gegenüber dem Annehmenden. Er wird damit zum gesetzlichen Erben erster Ordnung und erhält einen vollen Pflichtteilsanspruch. Dies ist ein entscheidender Hebel in der Nachlassgestaltung. Existieren bereits leibliche Kinder, reduziert sich deren gesetzlicher Erbteil und damit auch deren Pflichtteil, da eine weitere erbberechtigte Person hinzukommt. Ein Beispiel: Bei zwei leiblichen Kindern beträgt der Pflichtteil pro Kind 1/4 des Nachlasses. Kommt ein Adoptivkind hinzu, sinkt der Pflichtteil für jedes der drei Kinder auf 1/6. Mehr zu den Auswirkungen auf den Nachlass finden Sie in unserem Beitrag Erwachsenenadoption und Erbrecht. Die strategische Anpassung der Erbfolge ist oft ein zentrales Motiv für diesen Schritt.

Steuervorteile maximieren: Von Steuerklasse III zu I wechseln

Der größte finanzielle Vorteil der Erwachsenenadoption liegt in der Erbschafts- und Schenkungsteuer. Der Adoptierte wechselt von der ungünstigen Steuerklasse II oder III in die Steuerklasse I. Dies hat zwei massive Auswirkungen:

  1. Der persönliche Freibetrag steigt von nur 20.000 € auf 400.000 €.

  2. Die Steuersätze für Vermögen oberhalb des Freibetrags sinken drastisch von 30-50 % auf 7-30 %.

Bei einem Erbe von 500.000 € bedeutet dies eine Steuerersparnis von über 130.000 €. Diese Gestaltung ist eines der wirksamsten Instrumente zur Reduzierung der Erbschaftssteuer. Die genauen Steuerfolgen und Alternativen sollten Sie jedoch immer individuell prüfen lassen. Damit wird die Adoption zu einem zentralen Baustein der Vermögensnachfolge.

Der Adoptionsprozess: Vier Schritte von der Absicht zum Beschluss

Der Weg zur Erwachsenenadoption ist klar strukturiert und erfordert die Mitwirkung eines Notars und des Familiengerichts. Der Prozess lässt sich in vier wesentliche Phasen unterteilen:

  • Notarielle Beurkundung: Der Adoptionsantrag des Annehmenden sowie die Einwilligung des Anzunehmenden müssen notariell beurkundet werden.

  • Antrag beim Familiengericht: Der Notar reicht den Antrag beim zuständigen Familiengericht am Wohnsitz des Annehmenden ein.

  • Anhörung der Beteiligten: Das Gericht hört alle Beteiligten persönlich an. Dazu gehören der Annehmende, der Anzunehmende und oft auch die leiblichen Kinder oder Eltern.

  • Gerichtlicher Beschluss: Das Gericht prüft alle Unterlagen und die Anhörungsergebnisse und erlässt den Adoptionsbeschluss, der sofort wirksam wird.

Die genauen Voraussetzungen für die Erwachsenenadoption sind dabei strikt einzuhalten. Eine zentrale Hürde ist die richterliche Prüfung der Beziehungsqualität.

Die entscheidende Hürde: Sittliche Rechtfertigung nach § 1767 BGB

Eine Adoption wird nur dann genehmigt, wenn sie „sittlich gerechtfertigt“ ist, wie es § 1767 BGB vorschreibt. Das Gericht muss davon überzeugt sein, dass zwischen den Beteiligten eine echte, über Jahre gewachsene Eltern-Kind-Beziehung besteht oder zumindest erwartet werden kann. Rein wirtschaftliche Motive, wie die reine Steuerersparnis, reichen nicht aus und führen zur Ablehnung des Antrags. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat wiederholt bestätigt, dass eine missbräuchliche Nutzung, etwa zur Sicherung eines Aufenthaltsstatus, ausgeschlossen werden muss. Die glaubhafte Darstellung einer tiefen persönlichen Verbundenheit ist der Schlüssel zum Erfolg. Wir beraten Sie persönlich, um Ihre familiäre Situation rechtssicher darzulegen und Ihr Erbrecht zu gestalten. So stellen Sie sicher, dass Ihr Antrag die richterliche Prüfung besteht.


FAQ

Wie lange dauert das Verfahren einer Erwachsenenadoption?

Die Dauer des Verfahrens hängt von der Auslastung des zuständigen Familiengerichts ab. Nach Einreichung des notariell beurkundeten Antrags dauert es in der Regel zwischen 3 und 6 Monaten bis zum rechtskräftigen Beschluss.



Ändert sich der Nachname des Adoptierten automatisch?

Ja, der Angenommene erhält grundsätzlich den Familiennamen des Annehmenden als neuen Geburtsnamen. Es gibt jedoch Möglichkeiten, einen Doppelnamen zu führen, was im Adoptionsantrag entsprechend formuliert werden muss.



Müssen die leiblichen Eltern der Adoption eines Erwachsenen zustimmen?

Nein, bei der Adoption eines Volljährigen ist die Zustimmung der leiblichen Eltern rechtlich nicht erforderlich. Das Gericht kann sie jedoch im Rahmen des Verfahrens anhören, um sich ein umfassendes Bild der familiären Situation zu machen.



Welche Unterlagen werden für den Adoptionsantrag benötigt?

Für den notariellen Antrag benötigen Sie in der Regel gültige Personalausweise oder Reisepässe, Geburtsurkunden des Annehmenden und des Anzunehmenden sowie ggf. Heiratsurkunden. Der Notar wird Sie über alle erforderlichen Dokumente informieren.



Kann eine Erwachsenenadoption rückgängig gemacht werden?

Eine Aufhebung der Adoption ist nur unter sehr strengen Voraussetzungen möglich, zum Beispiel bei schweren Verfehlungen. Sie kann nur auf Antrag des Annehmenden oder des Angenommenen erfolgen und bedarf eines wichtigen Grundes, der beim Familiengericht geltend gemacht werden muss.



Entstehen durch die Adoption Unterhaltspflichten?

Ja, mit der Adoption entstehen gegenseitige Unterhaltspflichten. Der Adoptierte wird unterhaltspflichtig, falls die Adoptiveltern pflegebedürftig werden, und umgekehrt. Da die Verwandtschaft zu den leiblichen Eltern bestehen bleibt, existieren die Unterhaltspflichten auch in diese Richtung weiter.



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