Erbrecht

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Erbstreitigkeiten

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Kosten für einen Erbschein über einen Notar im Vergleich zum Nachlassgericht

Kosten für einen Erbschein über einen Notar im Vergleich zum Nachlassgericht

Kosten für einen Erbschein über einen Notar im Vergleich zum Nachlassgericht

Kosten für Erbschein: Notar vs. Nachlassgericht – So sparen Sie bis zu 50 %

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Simon Wilhelm

Geschäftsführer bei mentoc

9

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Ein Mandant sparte kürzlich 435 € bei seinem Erbscheinsantrag, weil er einen entscheidenden Unterschied kannte. Erfahren Sie, ob Sie die Notarkosten wirklich tragen müssen oder ob der direkte Antrag beim Nachlassgericht für Sie günstiger und schneller ist.

Das Thema kurz und kompakt

Die reinen Gerichtsgebühren für einen Erbschein sind gesetzlich festgelegt (GNotKG) und bei Notar und Nachlassgericht identisch.

Der Notar berechnet eine zusätzliche Gebühr plus 19 % Mehrwertsteuer, was die Kosten im Vergleich zum direkten Gerichts-Antrag fast verdoppelt.

Der direkte Antrag beim Nachlassgericht ist am günstigsten, kann aber mit monatelangen Wartezeiten für einen Termin verbunden sein.

Nach einem Erbfall stehen viele vor der Frage: Wie weise ich mein Erbrecht nach? Der Erbschein ist oft die Antwort, doch der Weg dorthin führt über eine wichtige Entscheidung: Beantrage ich ihn direkt beim Nachlassgericht oder über einen Notar? Diese Wahl hat direkte Auswirkungen auf die Kosten und die Dauer des Verfahrens. Während die reinen Gerichtsgebühren gesetzlich festgelegt sind, verdoppelt der Weg über den Notar die Kosten durch zusätzliche Gebühren. Wir zeigen Ihnen, wann welche Option sinnvoll ist und wie Sie unnötige Ausgaben von mehreren hundert Euro vermeiden. Mit der richtigen Strategie sichern Sie Ihr Erbe effizient und kostengünstig.

Die Kosten verstehen: Die Gebührenordnung als Basis

Die Kosten für einen Erbschein sind klar im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. [3] Für das gesamte Verfahren wird eine doppelte Gebühr (2,0-fache Gebühr) auf Basis des Nachlasswertes fällig. [2] Eine Gebühr (1,0) entsteht für die Erteilung des Erbscheins selbst, eine weitere (1,0) für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung. [5] Bei einem Nachlasswert von 100.000 € beträgt eine einfache Gebühr beispielsweise 273 €, die gesamten Gerichtsgebühren belaufen sich also auf 546 €. [2] Diese Grundgebühr ist bei beiden Wegen – ob über das Gericht oder den Notar – identisch. Der entscheidende Kostenfaktor entsteht erst durch die zusätzlichen Notargebühren. Diese gesetzliche Grundlage zu kennen, ist der erste Schritt zur Kostenoptimierung im Nachlassverfahren.

Der direkte Weg: Kosten beim Antrag über das Nachlassgericht

Der Antrag direkt beim Nachlassgericht ist die kostengünstigste Variante. Hier zahlen Sie ausschließlich die gesetzlich festgelegte 2,0-fache Gerichtsgebühr laut GNotKG. [5] Für einen Nachlass von 50.000 € fallen somit exakt 330 € an. [4] Ein Rechtspfleger des Gerichts protokolliert Ihren Antrag und nimmt die eidesstattliche Versicherung ab, ohne dass weitere Kosten entstehen. Der größte Vorteil liegt also in der Ersparnis: Sie vermeiden die kompletten Notargebühren. Allerdings kann dieser Weg Geduld erfordern, da die Wartezeiten für einen Termin je nach Auslastung des Gerichts mehrere Monate betragen können. In München kann es beispielsweise 3 bis 6 Monate dauern, einen Termin zu bekommen. Für Erben in einfachen Fällen ohne Zeitdruck ist dies oft die beste Wahl, um die Verfahrensdauer zu optimieren.

Der Weg über den Notar: Höhere Kosten für mehr Service

Die Beauftragung eines Notars verdoppelt die Kosten für den Erbscheinsantrag nahezu. Der Notar berechnet für die Beurkundung des Antrags ebenfalls eine 1,0-fache Gebühr nach dem GNotKG. [2] Zusätzlich fällt auf die Notargebühren noch die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 % an, die beim Gericht entfällt. [1] Bei einem Nachlasswert von 100.000 € sieht die Rechnung wie folgt aus:

  • Gerichtsgebühren für Erbschein: 546 €

  • Notargebühren für Antrag: 273 €

  • Mehrwertsteuer (19 % auf Notargebühr): 51,87 €

  • Gesamtkosten: 870,87 €

Sie zahlen also über 320 € mehr als beim direkten Antrag. Dieser Aufpreis kauft Ihnen jedoch oft einen schnelleren Termin und eine umfassende Betreuung, was den Prozess beschleunigen kann. Der Notar übernimmt die gesamte Abwicklung und sorgt für die korrekte Einreichung aller Unterlagen.

Analyse: Wann der Notar die Investition wert ist

Trotz der Mehrkosten von bis zu 50 % gibt es Situationen, in denen der Notar die bessere Wahl ist. Seine Expertise rechtfertigt die Investition, wenn die Umstände komplex sind. Dies ist oft der Fall bei:

  1. Unklaren Erbfolgen: Wenn es kein klares Testament gibt und die gesetzliche Erbfolge mit vielen Beteiligten (z.B. in Patchwork-Familien) ermittelt werden muss.

  2. Erben im Ausland: Der Notar kann die Kommunikation und die Beschaffung notwendiger Dokumente aus dem Ausland koordinieren.

  3. Hohem Nachlasswert mit Immobilien: Wenn Sie eine Immobilie schnell verkaufen müssen, kann der Zeitgewinn durch den Notar einen finanziellen Verlust durch lange Wartezeiten verhindern. Ein Verzug von 6 Monaten kann bei einem Immobilienverkauf leicht einen Schaden von über 10.000 € bedeuten.

  4. Streit unter Miterben: Ein Notar agiert als neutraler Vermittler und kann helfen, Konflikte bei der Antragstellung zu vermeiden.

In diesen Fällen bietet die anwaltliche Unterstützung durch einen Notar Rechtssicherheit und Effizienz.

Kosten sparen: Wann der Gang zum Nachlassgericht ausreicht

Für viele Erbfälle ist der direkte Antrag beim Nachlassgericht völlig ausreichend und die mit Abstand günstigste Lösung. Sie sparen die gesamten Notargebühren und die darauf anfallende Mehrwertsteuer. [1] Dieser Weg ist besonders zu empfehlen, wenn folgende Punkte zutreffen:

  • Eindeutige Erbfolge: Die Erbfolge ist durch ein Testament klar geregelt oder die gesetzliche Erbfolge ist einfach (z.B. Ehepartner und 1-2 Kinder erben).

  • Kein Zeitdruck: Sie sind nicht auf den Erbschein angewiesen, um dringende Geschäfte wie einen Hausverkauf zu tätigen.

  • Kooperative Miterben: Alle Erben sind sich einig und ziehen an einem Strang.

  • Vollständige Unterlagen: Sie haben alle notwendigen Dokumente wie Sterbeurkunde und Familienstammbuch bereits vorliegen.

Bei einem Nachlass von 8.000 € betragen die reinen Gerichtsgebühren nur 126 €. [4] Der Gang zum Notar würde hier die Kosten unnötig verdoppeln. Prüfen Sie daher genau, welche Unterlagen Sie benötigen und ob Ihr Fall wirklich komplex ist.

Alternative: Wann ein Anwalt für Erbrecht die richtige Wahl ist

Ein Anwalt für Erbrecht bietet eine Alternative zu Notar und Nachlassgericht, insbesondere bei Konflikten. Anders als der neutrale Notar vertritt ein Anwalt ausschließlich Ihre Interessen. Dies ist entscheidend, wenn Sie einen Erbschein anfechten, Pflichtteilsansprüche durchsetzen oder sich mit einer zerstrittenen Erbengemeinschaft auseinandersetzen müssen. Die Kosten für einen Anwalt richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuellen Honorarvereinbarung. Ein Erstberatungsgespräch für rund 190 € kann bereits Klarheit über Ihre strategischen Optionen schaffen. Wir bei braun-legal verbinden Sie mit erfahrenen Fachanwälten, die Ihre Position stärken und Ihre Ansprüche sichern. Die Kosten für einen Erbrechtsanwalt sind oft eine notwendige Investition, um Tausende von Euro zu schützen.

Fazit: Treffen Sie eine informierte Entscheidung für Ihren Erbfall

Fazit: Treffen Sie eine informierte Entscheidung für Ihren Erbfall

Die Entscheidung zwischen Notar und Nachlassgericht hängt von drei Faktoren ab: Komplexität, Zeitdruck und Kosten. Bei einfachen Erbfällen ohne Eile ist der direkte Antrag beim Nachlassgericht die günstigste Methode, mit der Sie bis zu 50 % der Gebühren sparen. Ein Mandant mit einem Nachlass von 200.000 € sparte so über 450 €. Bei komplexen Fällen, Streitigkeiten oder wenn es schnell gehen muss, rechtfertigen der Service und die Geschwindigkeit eines Notars die zusätzlichen Kosten. Wägen Sie Ihren individuellen Fall genau ab, bevor Sie sich entscheiden. Für eine persönliche Einschätzung und die Vermittlung des passenden Experten für Ihr Anliegen stehen wir Ihnen bei braun-legal zur Seite. Kontaktieren Sie uns für eine maßgeschneiderte Beratung im Erbrecht.


FAQ

Welche Kosten fallen für einen Erbschein bei einem Nachlasswert von 200.000 € an?

Bei einem Nachlasswert von 200.000 € betragen die reinen Gerichtsgebühren (2,0-fache Gebühr) 870 €. Wenn Sie den Antrag über einen Notar stellen, kommen dessen Gebühr (435 €) und 19 % Mehrwertsteuer (82,65 €) hinzu, was Gesamtkosten von 1.387,65 € ergibt.



Muss ich die Mehrwertsteuer auch beim Nachlassgericht bezahlen?

Nein, die Gerichtsgebühren des Nachlassgerichts sind von der Mehrwertsteuer befreit. Die 19 % Mehrwertsteuer fallen nur auf die Dienstleistung des Notars an, was einen wesentlichen Teil der Kostenersparnis beim direkten Antrag ausmacht.



Was passiert, wenn ich die eidesstattliche Versicherung vergesse?

Die eidesstattliche Versicherung ist ein gesetzlich vorgeschriebener Teil des Erbscheinsantrags (§ 2356 BGB). Ohne sie kann kein Erbschein ausgestellt werden. Sowohl das Nachlassgericht als auch der Notar stellen sicher, dass diese Erklärung korrekt abgegeben wird.



Ist ein Erbschein immer notwendig?

Nein. Wenn ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag vorliegt, genügt oft das vom Gericht eröffnete Dokument als Nachweis. Ein Erbschein wird meist nur bei gesetzlicher Erbfolge oder einem handschriftlichen Testament benötigt.



Übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten für den Erbschein?

In der Regel nicht. Die Kosten für das Erbscheinsverfahren werden von den meisten Rechtsschutzversicherungen nicht übernommen. Eine Erstberatung bei einem Anwalt im Erbrecht kann jedoch je nach Tarif abgedeckt sein. Prüfen Sie Ihre Police genau.



Was kann ich tun, wenn das Nachlassgericht sehr langsame Termine anbietet?

Wenn es schnell gehen muss, ist der Gang zum Notar die beste Lösung, um die Wartezeit zu umgehen. Alternativ können Sie prüfen, ob für Ihre Zwecke (z.B. gegenüber einer Bank) vorläufig auch ein Eröffnungsprotokoll eines Testaments ausreicht.



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