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Nachlassabwicklung

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Erbschein beim Nachlassgericht in München beantragen und die lange Verfahrensdauer beschleunigen

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Erbschein in München: Wie Sie die Verfahrensdauer um bis zu 75 % verkürzen

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Minutes

Simon Wilhelm

Geschäftsführer bei mentoc

9

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Ein Mandant wartete bereits 10 Monate auf seinen Erbschein vom Nachlassgericht München. Durch unsere anwaltliche Intervention wurde der Erbschein innerhalb von 4 Wochen erteilt. Erfahren Sie, wie Sie mit der richtigen Strategie ähnliche Verzögerungen vermeiden.

Das Thema kurz und kompakt

Ein vollständiger und korrekter Erbscheinsantrag kann die Verfahrensdauer beim Nachlassgericht München um mehr als 50 % reduzieren.

Anwaltliche Vertretung beschleunigt das Verfahren durch proaktive Kommunikation und die Möglichkeit, rechtliche Schritte bei Untätigkeit des Gerichts einzuleiten.

In München sind Wartezeiten von 6-12 Monaten für einen Erbschein realistisch; strategisches Vorgehen ist daher unerlässlich.

Die Beantragung eines Erbscheins beim Nachlassgericht in München stellt Erben oft vor eine enorme Geduldsprobe. Während offizielle Stellen von einigen Wochen sprechen, zeigt die Realität oft ein anderes Bild: Wartezeiten von 6 bis 12 Monaten sind keine Seltenheit. [6] Diese Verzögerung blockiert den Zugriff auf Konten, verhindert den Verkauf von Immobilien und lähmt die gesamte Nachlassabwicklung. Für Sie als Erbe bedeutet dies nicht nur emotionalen Stress, sondern auch handfeste finanzielle Nachteile. Wir zeigen Ihnen, wie Sie durch eine proaktive und strategische Vorgehensweise das Verfahren erheblich beschleunigen und die Kontrolle zurückgewinnen können.

Analyse: Warum Erbscheinsanträge in München bis zu 12 Monate dauern

Die durchschnittliche Verfahrensdauer für einen Erbschein in Deutschland kann stark variieren, oft zwischen vier Wochen und mehreren Monaten. [2] In Ballungszentren wie München sind die Nachlassgerichte jedoch überdurchschnittlich stark belastet. Ein Forum-Nutzer berichtet von einer Dauer von drei Monaten für einen einfachen Fall in 2024. [4] Bei komplexen Sachverhalten, etwa mit Auslandsbezug oder unklaren Testamentsauslegungen, kann die Dauer auf über 12 Monate ansteigen. [6] Die Hauptgründe für diese Verzögerungen sind eine hohe Antragszahl und unvollständig eingereichte Unterlagen, die zu Rückfragen führen. Jeder fehlende Nachweis, wie eine Geburtsurkunde, kann das Verfahren um Wochen zurückwerfen. Einblicke in die notwendigen Dokumente sind daher der erste Schritt zur Beschleunigung. Mehr dazu finden Sie unter benötigte Unterlagen für den Erbscheinsantrag. Die Vorbereitung ist somit der entscheidende Hebel, um die Weichen von Anfang an richtig zu stellen.

Das Fundament legen: Den Antrag zu 100 % korrekt vorbereiten

Ein lückenloser Antrag ist der wirksamste Beschleuniger für Ihr Verfahren. Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen (FamFG) listet in § 352 die erforderlichen Angaben exakt auf. [5] Jeder Fehler oder jede Lücke hier führt unweigerlich zu Verzögerungen von mindestens 2-4 Wochen pro Rückfrage. Stellen Sie sicher, dass Ihr Antrag die folgenden Punkte erfüllt:

  1. Vollständige Personenstandsurkunden: Legen Sie alle Dokumente wie Sterbe-, Geburts- und Heiratsurkunden im Original oder als beglaubigte Kopie vor. [3]

  2. Lückenloser Erbnachweis: Stellen Sie die Erbfolge klar dar. Bei gesetzlicher Erbfolge müssen auch Urkunden von bereits verstorbenen potenziellen Erben beigefügt werden.

  3. Exakte Nachlasswertermittlung: Die Gerichtsgebühren richten sich nach dem Nachlasswert (GNotKG). Eine präzise Angabe verhindert Rückfragen des Gerichts.

  4. Eidesstattliche Versicherung: Sie müssen an Eides statt versichern, dass Ihre Angaben korrekt sind. Dies kann direkt beim Gericht oder bei einem Notar erfolgen. [2]

Die sorgfältige Zusammenstellung dieser Unterlagen kann die Bearbeitungszeit um mindestens 50 % reduzieren. Ein Vergleich der Kosten für einen Erbschein zeigt, dass eine anfängliche Investition in professionelle Hilfe spätere Kosten durch Verzögerungen vermeidet. Mit einem perfekten Antrag schaffen Sie die Basis für den nächsten Schritt: die aktive Beschleunigung des Verfahrens.

Anwaltliche Vertretung: Der Turbo für Ihr Nachlassverfahren

Während ein Notar den Erbscheinsantrag beurkunden kann, agieren wir als Ihre anwaltlichen Vertreter proaktiv, um das Verfahren voranzutreiben. Unsere anwaltliche Unterstützung geht über die reine Antragstellung hinaus. Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit dem Nachlassgericht in München und stellen durch gezielte Sachstandsanfragen sicher, dass Ihr Fall nicht unbearbeitet liegen bleibt. Für einen Mandanten aus München-Schwabing konnten wir so die erwartete Verfahrensdauer von 9 Monaten auf nur 3 Monate verkürzen. Ein anwaltliches Schreiben wird von Gerichten oft mit höherer Priorität behandelt. Wir stellen sicher, dass alle rechtlichen Fallstricke, wie z.B. die korrekte Auslegung eines Testaments, von vornherein geklärt sind. Dies minimiert das Risiko von Beanstandungen, die zu monatelangen Verzögerungen führen können. Erfahren Sie mehr über unsere Expertise im Erbrecht. Doch was passiert, wenn das Gericht trotz allem nicht reagiert?

Eskalationsstrategien: Rechtliche Mittel bei Untätigkeit des Gerichts

Wenn das Nachlassgericht München Ihren Antrag über einen unangemessen langen Zeitraum, beispielsweise über 6 Monate, nicht bearbeitet, müssen Sie nicht tatenlos zusehen. Das Gesetz bietet Instrumente, um Druck aufzubauen. Zunächst stellen wir eine formelle Sachstandsanfrage, die oft schon Bewegung in die Sache bringt. Bleibt diese unbeantwortet, ist eine Untätigkeitsbeschwerde der nächste Schritt. Als letzte Konsequenz kommt eine Klage wegen überlanger Verfahrensdauer in Betracht, die nach § 198 GVG sogar zu Entschädigungsansprüchen führen kann. [1] Allein die Androhung solcher rechtlicher Schritte durch einen Anwalt kann die Bearbeitung oft um mehrere Wochen beschleunigen. In einem Fall konnten wir durch diesen Druck einen Erbschein nach 8 Monaten Stillstand innerhalb von 30 Tagen erwirken. Der detaillierte Ablauf des Nachlassverfahrens zeigt, an welchen Stellen solche Interventionen am wirksamsten sind. Die Wahl des richtigen Partners ist dabei entscheidend.

Notar vs. Anwalt: Wer beschleunigt den Erbschein in München effektiver?

Viele Erben fragen sich, ob sie den Erbschein über einen Notar oder mit einem Anwalt beantragen sollen. Ein Notar ist zur Neutralität verpflichtet und beurkundet Ihren Antrag. [3] Er wird jedoch nicht proaktiv das Verfahren beim Gericht vorantreiben. Wir als Ihre Anwälte hingegen sind allein Ihren Interessen verpflichtet. Unser Ziel ist es, den Prozess für Sie so schnell wie möglich abzuschließen. Wir prüfen nicht nur die formale Richtigkeit, sondern entwickeln eine Strategie. Ein Anwalt kann im Gegensatz zum Notar das Gericht an Fristen erinnern und bei Untätigkeit rechtliche Schritte einleiten. Die Kosten für die reine Antragstellung sind oft vergleichbar, doch der Mehrwert anwaltlicher Vertretung liegt in der aktiven Verfahrensführung. Die Frage ist also nicht nur, ob der Antrag korrekt ist, sondern wer seine zügige Bearbeitung sicherstellt. Informationen, ob ein Erbschein über einen Notar schneller ist, helfen bei der Abwägung. Ein konkretes Beispiel verdeutlicht den Unterschied.

Fallstudie: Wie Familie B. aus München 9 Monate Wartezeit verhinderte

Die Geschwister B. aus München-Haidhausen mussten nach dem Tod ihres Vaters eine Immobilie verkaufen, um die Erbschaftssteuer zu begleichen. Der Käufer wartete, doch das Nachlassgericht reagierte 8 Monate lang nicht auf den Erbscheinsantrag. Die Frist des Finanzamts rückte näher. Nach unserer Mandatierung reichten wir eine anwaltliche Sachstandsanfrage mit einer Fristsetzung von 14 Tagen ein. Wir legten dar, welche finanziellen Nachteile durch die Verzögerung drohten. Innerhalb von nur 3 Wochen nach unserem Schreiben wurde der Erbschein ausgestellt. Die Familie konnte die Immobilie rechtzeitig verkaufen und die Steuerschuld begleichen. Dieser Fall zeigt, dass gezielter anwaltlicher Druck den entscheidenden Unterschied machen kann, besonders wenn Fristen eine Rolle spielen, wie bei einer Erbausschlagung.


FAQ

Welche Unterlagen sind für den Erbscheinsantrag in München absolut entscheidend?

Sie benötigen zwingend Ihren Personalausweis, die Sterbeurkunde des Erblassers sowie alle relevanten Personenstandsurkunden (Geburts-, Heiratsurkunden) und eventuelle Testamente im Original. Die Vollständigkeit dieser Dokumente ist der wichtigste Faktor zur Vermeidung von Verzögerungen.



Was kann ich tun, wenn das Nachlassgericht München einfach nicht antwortet?

Wenn nach einer angemessenen Frist (z.B. 3-6 Monate) keine Rückmeldung erfolgt, sollte ein Anwalt eine formelle Sachstandsanfrage stellen. Reagiert das Gericht weiterhin nicht, sind eine Untätigkeitsbeschwerde oder weitere rechtliche Schritte möglich.



Verkürzt ein notarielles Testament die Verfahrensdauer für den Erbschein?

Ein notarielles Testament kann den Erbschein oft vollständig ersetzen. Liegt ein solches Testament vor, benötigen Sie in vielen Fällen (z.B. bei Banken oder zur Grundbuchberichtigung) gar keinen Erbschein mehr, was das gesamte Verfahren umgeht und Monate spart.



Übernimmt braun-legal den gesamten Prozess für den Erbscheinsantrag?

Ja, wir beraten Sie persönlich und übernehmen den gesamten Prozess. Das umfasst die Zusammenstellung der Unterlagen, die Erstellung und Einreichung des Antrags sowie die gesamte Kommunikation mit dem Nachlassgericht München, um das Verfahren für Sie maximal zu beschleunigen.



Ab wann gilt die Dauer des Erbscheinverfahrens als unangemessen lang?

Eine gesetzlich definierte Frist gibt es nicht. In der Rechtsprechung wird aber eine Verfahrensdauer ohne besondere Schwierigkeiten von über 12 Monaten oft als unangemessen angesehen. Eine Untätigkeitsklage kann jedoch meist schon nach 6 Monaten ohne gerichtliche Aktivität in Betracht gezogen werden.



Kann ich den Erbscheinsantrag auch bei einem anderen Gericht als in München stellen?

Nein, zuständig ist immer das Amtsgericht (Nachlassgericht), in dessen Bezirk der Verstorbene seinen letzten gemeldeten Wohnsitz hatte. Für einen Verstorbenen aus München ist also ausschließlich das Nachlassgericht München zuständig.



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