Wirtschafts- und Unternehmensrecht

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Insolvenzrecht Deutschland: Ihr Wegweiser durch Krise und Neustart 2025

09.02.2025

12

Minutes

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

09.02.2025

12

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

<p>Die finanzielle Schieflage eines Unternehmens oder private Überschuldung stellt Betroffene vor immense Herausforderungen. Allein 2024 meldeten fast 22.000 deutsche Unternehmen Insolvenz an. [1]</p><p>Doch das Insolvenzrecht ist nicht nur ein Ende. Es bietet oft einen geordneten Neuanfang oder erfolgreiche Sanierungsmöglichkeiten. Es gibt verschiedene Verfahren.</p><p>Von der Regelinsolvenz über die Eigenverwaltung bis zur Restschuldbefreiung nach 3 Jahren für redliche Schuldner. [6] Wir, braun-legal, beraten Sie persönlich.</p><p>Wir navigieren Sie sicher durch das komplexe Insolvenzrecht. So finden Sie schnelle, individuelle Lösungen.</p>

Das Thema kurz und kompakt

Die Unternehmens- und Privatinsolvenzen in Deutschland stiegen 2024. Der Trend setzt sich 2025 fort. Dies erfordert schnelles Handeln. [1]

Das deutsche Insolvenzrecht (InsO) zielt auf Gläubigerbefriedigung. Redliche Schuldner erhalten durch 3-jährige Restschuldbefreiung einen Neuanfang. [3,6]

Verfahren wie Eigenverwaltung (§ 270 InsO) und Schutzschirm (§ 270d InsO) bieten Unternehmen Sanierungschancen unter Beibehaltung der Kontrolle. [5]

Ein mittelständischer Zulieferer (80 Mitarbeiter) stand vor dem Aus. Dank Eigenverwaltung und 800.000 € Investorenkapital gelang die Rettung. Das deutsche Insolvenzrecht bietet 2025 vielfältige Wege. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Chancen nutzen.

Steigende Insolvenzzahlen 2024/2025 erfordern proaktives Handeln

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland zeigt klaren Aufwärtstrend. 2024 gab es 22.400 Firmenpleiten, fast 25% mehr als Vorjahr. [1]

Für 2025 prognostiziert das Institut der deutschen Wirtschaft über 25.000 Fälle. [1] Auch Verbraucherinsolvenzen nahmen 2024 um 8,5% auf 72.100 zu. [1]

Gründe sind auslaufende Corona-Sonderregelungen, hohe Inflation und gestiegene Zinsen. Diese Entwicklung erfordert frühzeitigen rechtlichen Rat im Insolvenzrecht.

Die Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO muss strikt beachtet werden. [4] Geschäftsführer müssen spätestens 3 Wochen nach Zahlungsunfähigkeit handeln. [4]

Viele Geschäftsführer unterschätzen persönliche Haftungsgefahr bei verspäteter Antragsstellung. Eine rechtzeitige Beratung kann existenzrettend sein. Sie eröffnet Optionen wie das Schutzschirmverfahren. [1]

Aktuelle Wirtschaftslage erfordert genaue Beobachtung der Finanzkennzahlen. Schnelles Reagieren bei ersten Krisensignalen ist wichtig.

Grundpfeiler des deutschen Insolvenzrechts verstehen

Das deutsche Insolvenzrecht (InsO) verfolgt zwei Ziele. Erstens gemeinschaftliche Gläubigerbefriedigung durch Verwertung oder Insolvenzplan. [3]

Zweitens bietet es redlichen Schuldnern Chance auf wirtschaftlichen Neubeginn. Das geschieht durch Restschuldbefreiung. [3] Die InsO trat 1999 in Kraft.

Eine wichtige Reform verkürzte die Restschuldbefreiung auf 3 Jahre. [6] Man unterscheidet verschiedene Verfahrensarten je nach Schuldnersituation.

Für Unternehmen stehen Regelinsolvenzverfahren sowie Sanierungsinstrumente bereit. Dazu gehören Eigenverwaltung nach §§ 270 ff. InsO oder Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO. [5]

Für Privatpersonen gibt es das Verbraucherinsolvenzverfahren. Die Wahl des richtigen Verfahrens ist entscheidend für den Erfolg und bedarf sorgfältiger Prüfung. Anwaltliche Begleitung ist oft unerlässlich.

Das Regelinsolvenzverfahren: Ablauf und Akteure

Das Regelinsolvenzverfahren beginnt mit Antrag bei Gericht, vom Schuldner oder Gläubiger. Das Gericht prüft Eröffnungsvoraussetzungen wie Zahlungsunfähigkeit.

Bei Vorliegen wird Verfahren eröffnet. Ein Insolvenzverwalter wird bestellt. Er nimmt Schuldnervermögen (Masse) in Beschlag und verwertet es.

Aus dem Erlös werden Verfahrenskosten und Gläubigerforderungen anteilig bedient. Verteilung erfolgt nach gesetzlicher Rangfolge.

Gläubiger müssen ihre Forderungen aktiv beim Insolvenzverwalter anmelden, um berücksichtigt zu werden.

Wichtige Schritte sind: Antragstellung, Prüfung (4-12 Wochen), Eröffnungsbeschluss, Verwalterbestellung, Masse-Verwertung.

Ferner: Forderungsanmeldung/-prüfung, Erlösverteilung (Quotenzahlung), Verfahrensaufhebung. Die Dauer eines Regelinsolvenzverfahrens kann stark variieren, oft mehrere Jahre.

Für natürliche Personen schließt sich oft die Restschuldbefreiung an. Eine frühe Auseinandersetzung mit § 15a InsO Antragspflicht für Geschäftsführer ist essenziell.

Sanierungschancen durch Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren nutzen

Die Eigenverwaltung (§§ 270 ff. InsO) ermöglicht sanierungswilligen Unternehmen Kontrolle zu behalten. [5] Geschäftsführung leitet Unternehmen unter Aufsicht eines Sachwalters.

Dies erfordert detaillierten Antrag und Finanzplan für mindestens 6 Monate. [5] Ein Beispiel: Automobilzulieferer (80 Mitarbeiter, 25 Mio. € Umsatz) wurde so gerettet. [10]

Dieses Verfahren ist nicht für Verbraucherinsolvenzen anwendbar. [5]

Das Schutzschirmverfahren (§ 270d InsO) ist eine vorläufige Eigenverwaltung. [5] Es kann bei drohender Zahlungsunfähigkeit beantragt werden, nicht bei eingetretener.

Unternehmen erhalten bis zu 3 Monate Schutz vor Vollstreckung. Sie erarbeiten Sanierungsplan. [5] Viele Unternehmen scheuen diese Wege aus Unkenntnis.

Sie bieten oft die beste Chance auf Erhalt. Die Modekette Adler nutzte 2021 erfolgreich das StaRUG-Verfahren zur Restrukturierung. [9]

Eine Beratung zur Geschäftsführerhaftung ist im Vorfeld wichtig.

Der Weg in ein schuldenfreies Leben: Die Restschuldbefreiung nach 3 Jahren

Für redliche Schuldner – Unternehmer wie Privatpersonen – bietet Insolvenzrecht Restschuldbefreiung. Seit einer Reform gilt für Anträge ab 1. Oktober 2020 eine 3-Jahres-Frist. [6]

Voraussetzung ist entsprechender Antrag, idealerweise mit Insolvenzantrag. [6] Während der Wohlverhaltensperiode muss Schuldner bestimmte Obliegenheiten erfüllen.

Dazu gehört Abtretung des pfändbaren Einkommensteils an Treuhänder. [6] Erbschaften sind während dieser Zeit zur Hälfte abzuführen. [8]

Wichtige Pflichten des Schuldners umfassen: Angemessene Erwerbstätigkeit ausüben oder bemühen. Wohnsitz- und Arbeitsplatzwechsel unverzüglich mitteilen.

Keine Bezüge oder Vermögen verheimlichen. Zahlungen nur an Treuhänder leisten, keinen Gläubiger bevorzugen.

Verstöße gegen diese Obliegenheiten können zur Versagung der Restschuldbefreiung führen.

Wurde bereits eine Restschuldbefreiung nach neuer Regelung erteilt, beträgt die Frist im Wiederholungsfall 5 Jahre. [6]

Ein Mahnverfahren kann ein Vorbote der Insolvenz sein. Rechtzeitiges Handeln ist geboten.

Insolvenz im Kontext von Steuern und Erbschaften: Was Sie wissen müssen

Das Insolvenzverfahren hat erhebliche Auswirkungen auf steuerliche und erbrechtliche Aspekte. Grundsätzlich gilt: Insolvenzrecht hat Vorrang vor Steuerrecht (§ 251 Abs. 2 AO). [7]

Der Schuldner bleibt auch während des Verfahrens Steuerschuldner (§ 43 AO). [7] Die Komplexität erfordert genaue Abstimmung, wie der VID fordert. [2]

Eine Erbschaft während eines laufenden Insolvenzverfahrens fällt vollständig in die Insolvenzmasse. [8]

Tritt der Erbfall während der Wohlverhaltensperiode ein, muss Schuldner Hälfte des Erbes abführen (§ 295 Abs. 1 Nr. 2 InsO). [8]

Frühzeitige Klärung dieser Fragen ist für geordnete Abwicklung unerlässlich. So werden spätere Überraschungen vermieden. Wir beraten Sie umfassend zu diesen Schnittstellen.

Steuerliche Pflichten und Haftungsrisiken im Insolvenzfall

Im Insolvenzfall bleiben steuerliche Pflichten bestehen. Insolvenzverwalter verwaltet Masse. Er begründet Masseverbindlichkeiten (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO). [7]

Dazu zählen auch neu entstehende Steuern. Diese sind vorrangig aus der Masse zu bedienen. [7]

Für Geschäftsführer ist korrekte Abführung von Steuern bis Insolvenzantrag entscheidend. Eine persönliche Haftung soll vermieden werden.

Sanierungsgewinne können steuerliche Konsequenzen haben, trotz spezieller Regelungen (z.B. § 3a EStG). Umsatzsteuer in Insolvenz ist komplex. [7]

Die Nichtabführung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung kann strafrechtliche Folgen haben. Sorgfältige Prüfung aller steuerlichen Aspekte ist überlebenswichtig.

Präventive Maßnahmen und strategische Optionen vor der Insolvenz

Noch bevor akute Insolvenz droht, gibt es Gegenmaßnahmen. Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) bietet seit 2021 Rahmen für Sanierungen. [1]

Unternehmen können frühzeitig Restrukturierungspläne erarbeiten und mit Gläubigern verhandeln, oft ohne öffentliche Aufmerksamkeit. Die Modekette Adler nutzte StaRUG erfolgreich. [9]

Auch eine außergerichtliche Einigung, wie bei Conrad Electronic, kann Insolvenz abwenden. [9] Viele Unternehmen warten zu lange.

Dann sind Sanierungsoptionen stark eingeschränkt. Eine frühzeitige Analyse der wirtschaftsrechtlichen Lage und Expertenrat sind entscheidend.

Wir bei braun-legal helfen Ihnen, präventive Werkzeuge zu verstehen und anzuwenden.

Folgende präventive Schritte helfen:

  • Regelmäßige Überprüfung der Finanzkennzahlen (z.B. monatlich).

  • Einrichtung eines Frühwarnsystems für Liquiditätsengpässe.

  • Offene Kommunikation mit Gläubigern bei ersten Anzeichen von Schwierigkeiten.

  • Prüfung von Sanierungsoptionen nach StaRUG bei drohender Zahlungsunfähigkeit.

  • Einholung externer Beratung zur Erstellung eines Sanierungskonzepts (z.B. IDW S6).

  • Klärung von Haftungsfragen für die Geschäftsführung (z.B. GbR-Haftung).

Diese Maßnahmen können Wahrscheinlichkeit erfolgreicher Abwendung oder geordneter Sanierung signifikant erhöhen. Der Schlüssel liegt in Früherkennung und proaktivem Krisenmanagement.

Ihr persönlicher Rechtsbeistand im Insolvenzrecht: So unterstützen wir Sie


FAQ

Was kostet eine anwaltliche Beratung im Insolvenzrecht bei braun-legal?

Die Kosten für eine Erstberatung und die weitere Begleitung hängen vom Umfang und der Komplexität Ihres Falles ab. Wir besprechen die voraussichtlichen Kosten transparent mit Ihnen im ersten Gespräch. Für viele Situationen bieten wir auch Pauschalhonorare an.

Kann ich auch bei Ihnen beraten werden, wenn ich bereits einen Insolvenzantrag gestellt habe?

Ja, wir beraten und unterstützen Sie in jeder Phase des Insolvenzverfahrens, auch wenn bereits ein Antrag gestellt wurde oder das Verfahren eröffnet ist. Eine frühzeitige Beratung ist jedoch immer vorteilhaft.

Bietet braun-legal auch Beratung für Gläubiger im Insolvenzverfahren an?

Ja, wir vertreten auch Gläubigerinteressen im Insolvenzverfahren, helfen bei der Forderungsanmeldung und der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber dem Schuldner oder Insolvenzverwalter.

Wie schnell kann ich einen Termin bei braun-legal bekommen?

Wir sind uns der Dringlichkeit in Insolvenzsachen bewusst und bemühen uns, Ihnen sehr zeitnah einen ersten Beratungstermin anzubieten, oft innerhalb von 1-2 Werktagen.

Welche Unterlagen sollte ich zum ersten Beratungsgespräch mitbringen?

Bringen Sie bitte alle relevanten Unterlagen zu Ihrer finanziellen Situation mit, z.B. aktuelle Bilanzen, eine Liste Ihrer Schulden und Gläubiger, Mahnungen, Vollstreckungsbescheide und ggf. bereits erfolgte Korrespondenz mit dem Insolvenzgericht.

Ist eine Sanierung meines Unternehmens auch ohne Insolvenzverfahren möglich?

Ja, es gibt verschiedene außergerichtliche Sanierungsoptionen, wie z.B. Verhandlungen mit Gläubigern oder die Nutzung des StaRUG-Verfahrens. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob eine solche Lösung für Ihr Unternehmen mit über 10 Mitarbeitern oder auch als Kleinunternehmer in Frage kommt.

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