Vorsorgerecht

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Betreuungsvollmacht

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Eine Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus zur Nachlassabwicklung sinnvoll und effektiv einsetzen

Eine Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus zur Nachlassabwicklung sinnvoll und effektiv einsetzen

Eine Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus zur Nachlassabwicklung sinnvoll und effektiv einsetzen

Nachlassabwicklung beschleunigen: So sparen Sie mit einer Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus Tausende Euro

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Simon Wilhelm

Geschäftsführer bei mentoc

8

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Einer unserer Mandanten sparte über 3.400 Euro an Gerichtsgebühren und sechs Monate Wartezeit bei der Nachlassabwicklung. Sein Instrument war kein komplexes Testament, sondern eine präzise formulierte Vorsorgevollmacht, die über den Tod hinaus galt.

Das Thema kurz und kompakt

Eine transmortale Vorsorgevollmacht ermöglicht einer Vertrauensperson, sofort nach dem Tod zu handeln und schließt die Lücke bis zur Erbenfeststellung.

Sie kann das teure und langwierige Erbscheinverfahren ersetzen und spart so oft Tausende Euro und monatelange Wartezeiten.

Für die Akzeptanz bei Banken und für Immobiliengeschäfte ist eine notarielle Beurkundung der Vollmacht essenziell.

Nach einem Todesfall stehen Erben oft vor einem Problem: Der Nachlass ist blockiert. Bankkonten werden gesperrt und Immobilien können nicht verkauft werden, bis ein amtlicher Erbschein vorliegt. Dieses Verfahren kostet bei einem Nachlasswert von 500.000 Euro schnell über 1.800 Euro und dauert oft Monate. [3] In dieser Zeit können wichtige Rechnungen nicht bezahlt oder dringende Geschäfte nicht erledigt werden. Eine vorausschauend gestaltete Vorsorgevollmacht, die über den Tod hinaus wirkt, schließt diese Lücke. Sie ermöglicht einer Vertrauensperson, sofort zu handeln und den Nachlass im Sinne des Verstorbenen zu verwalten, ohne auf eine gerichtliche Entscheidung warten zu müssen.

Die entscheidende Lücke nach dem Erbfall schließen

Eine normale Vorsorgevollmacht erlischt mit dem Tod des Vollmachtgebers. [2] Dadurch entsteht eine gefährliche Handlungslücke, bis die Erben ihre Rechtsnachfolge offiziell nachweisen können. Eine Vorsorgevollmacht, die über den Tod hinaus zur Nachlassabwicklung erteilt wird, verhindert dies. Man unterscheidet zwei Hauptformen:

  • Transmortale Vollmacht: Sie wird zu Lebzeiten erteilt und gilt ohne Unterbrechung über den Tod hinaus. Dies ist die häufigste und praktischste Variante.

  • Postmortale Vollmacht: Sie wird ebenfalls zu Lebzeiten errichtet, wird aber erst mit dem Tod des Vollmachtgebers wirksam. [4]

Beide Formen ermächtigen eine Vertrauensperson, sofort nach dem Todesfall zu handeln. So kann die reibungslose Nachlassabwicklung ohne Verzögerung beginnen. Diese Kontinuität sichert den Wert des Nachlasses und stellt die Umsetzung Ihres Willens sicher.

Erbschein umgehen: Bis zu 90% der Kosten und Monate an Zeit sparen

Das Erbscheinverfahren vor dem Nachlassgericht ist der klassische Weg für Erben, ihre Berechtigung nachzuweisen. Dieser Weg ist mit erheblichen Kosten verbunden, die sich am Nachlasswert orientieren. Bei einem Vermögen von 1.000.000 Euro betragen die Gerichtsgebühren für den Erbschein allein 3.470 Euro. [2] Hinzu kommt eine Wartezeit von oft mehreren Wochen oder sogar Monaten. [3] Eine notariell beurkundete transmortale Vollmacht kann diesen Prozess ersetzen. Die Kosten für die Beurkundung sind meist deutlich geringer als die Gebühren für einen Erbschein. Der Bevollmächtigte ist sofort handlungsfähig und kann auf Konten zugreifen oder Immobilien verwalten. Das OLG Nürnberg bestätigte im März 2024 erneut, dass eine solche Vollmacht ausreicht und kein Erbschein verlangt werden darf. [1] So können Sie die passende Vollmacht nutzen, um Zeit und Geld zu sparen.

Handlungsfähigkeit sofort sichern: Zwei Praxisbeispiele

Die theoretischen Vorteile einer Vollmacht über den Tod hinaus werden in der Praxis besonders deutlich. Stellen Sie sich vor, der Bevollmächtigte kann innerhalb von 2 Tagen nach dem Todesfall die Beerdigungskosten vom Konto des Verstorbenen bezahlen. Ohne Vollmacht müssten die Erben diese Kosten auslegen, was eine finanzielle Belastung von oft über 5.000 Euro bedeutet. Die sofortige Liquidität schützt die Erben vor privater Verschuldung. Ein zweites Beispiel zeigt den Nutzen bei Erbstreitigkeiten. Können sich die Erben nicht einigen, blockieren sie sich gegenseitig und der Nachlass bleibt monatelang unberührt. Ein Bevollmächtigter kann in dieser Zeit unstrittige Verbindlichkeiten begleichen und so Mahngebühren oder sogar die Zwangsversteigerung einer Immobilie verhindern. Er agiert als neutrale Instanz und sichert den Nachlass, bis eine Einigung erzielt ist oder die Testamentsvollstreckung greift.

Rechtssicherheit schaffen: Die Hürde bei Banken und Grundbuchämtern meistern

Obwohl eine privatschriftliche Vollmacht theoretisch gültig ist, wird sie von Banken oft nicht akzeptiert. [1] Kreditinstitute fürchten Haftungsrisiken und bestehen häufig auf bankeigenen Formularen oder einer notariellen Urkunde. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zwar geurteilt, dass Banken eine wirksame Vollmacht nicht grundlos zurückweisen dürfen, doch in der Praxis führt dies oft zu Konflikten. [2] Eine notariell beurkundete Generalvollmacht bietet die höchste Akzeptanz und Rechtssicherheit. Für Immobiliengeschäfte, wie den Verkauf oder die Umschreibung eines Hauses, ist die notarielle Form sogar gesetzlich vorgeschrieben. Die Investition in eine notarielle Beurkundung, die oft nur wenige hundert Euro kostet, vermeidet spätere Auseinandersetzungen im Wert von Zehntausenden. Klären Sie die Details zur Kontoverwaltung im Erbfall am besten direkt mit uns.

Gestaltung und Registrierung für maximale Wirksamkeit

Damit Ihre Vorsorgevollmacht im Ernstfall ihre volle Wirkung entfaltet, müssen einige Punkte beachtet werden. Eine sorgfältige Formulierung ist entscheidend, um den Willen des Vollmachtgebers zweifelsfrei umzusetzen. Hier sind 5 zentrale Schritte für eine wirksame Vollmacht:

  1. Eindeutige Formulierung: Nehmen Sie den Satz „Diese Vollmacht gilt über meinen Tod hinaus“ explizit auf. [3]

  2. Umfang festlegen: Definieren Sie genau, welche Bereiche (Vermögen, Gesundheit) die Vollmacht abdeckt.

  3. Widerrufsrecht der Erben: Sie können anordnen, dass die Erben die Vollmacht nur aus einem wichtigen Grund widerrufen dürfen. [5]

  4. Ersatzbevollmächtigten ernennen: Bestimmen Sie eine zweite Person, falls der erste Bevollmächtigte ausfällt.

  5. Im Vorsorgeregister eintragen: Registrieren Sie die Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.

Die Registrierung kostet online oft weniger als 20 Euro und stellt sicher, dass das Betreuungsgericht Ihre Vollmacht findet. [1] So wird verhindert, dass fälschlicherweise ein rechtlicher Betreuer bestellt wird, obwohl Sie vorgesorgt haben.

Persönliche Beratung sichert Ihren Willen ab

Eine Vorsorgevollmacht ist ein mächtiges Instrument, das tief in Ihre persönlichen und finanziellen Angelegenheiten eingreift. Eine Vorlage aus dem Internet kann die Komplexität Ihrer individuellen Situation kaum abbilden. Wir beraten Sie persönlich, um eine maßgeschneiderte Lösung zu finden. In einem Gespräch klären wir, wer als Bevollmächtigter geeignet ist und wie der Umfang der Vollmacht exakt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten wird. Mit unserer Expertise stellen wir sicher, dass Ihre Vorsorgevollmacht rechtssicher ist und im Ernstfall genau das bewirkt, was Sie sich wünschen. Vereinbaren Sie einen Termin, um Ihre Vorsorge rechtzeitig zu regeln und Ihre Angehörigen zu schützen.


FAQ

Warum akzeptieren Banken meine private Vorsorgevollmacht oft nicht?

Banken haben eine hohe Sorgfaltspflicht und fürchten, bei gefälschten oder unwirksamen Vollmachten in Haftung genommen zu werden. Daher bevorzugen sie bankeigene Formulare oder notariell beurkundete Vollmachten, bei denen ein Notar die Identität und Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers geprüft hat.



Muss eine Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus ins Vorsorgeregister eingetragen werden?

Eine Eintragung ist nicht verpflichtend für die Gültigkeit, aber sehr zu empfehlen. Das Betreuungsgericht prüft im Bedarfsfall das Zentrale Vorsorgeregister. Die Registrierung stellt sicher, dass Ihre Vollmacht gefunden wird und kein unnötiges Betreuungsverfahren eingeleitet wird.



Was passiert, wenn der Bevollmächtigte die Vollmacht missbraucht?

Der Bevollmächtigte ist dem Vollmachtgeber und später den Erben gegenüber rechenschaftspflichtig. Bei einem Missbrauch macht er sich schadensersatzpflichtig und eventuell strafbar. Daher sollte nur eine absolute Vertrauensperson eingesetzt werden. Zusätzliche Kontrollmechanismen können in der Vollmacht verankert werden.



Benötige ich trotz transmortaler Vollmacht noch ein Testament?

Ja, unbedingt. Die Vollmacht regelt, wer nach dem Tod handeln darf (die Verwaltung). Das Testament legt fest, wer das Vermögen erben soll (die Erbfolge). Beide Dokumente ergänzen sich und sind für eine umfassende Nachlassplanung unerlässlich.



Kann ich die Vollmacht auch auf mehrere Personen aufteilen?

Ja, Sie können mehrere Bevollmächtigte einsetzen. Sie können festlegen, ob diese nur gemeinsam oder auch einzeln handeln dürfen. Eine Einzelvertretungsbefugnis ist oft praktischer, erfordert aber höchstes Vertrauen in jede einzelne Person.



Was ist, wenn mein Bevollmächtigter vor mir stirbt?

Für diesen Fall sollten Sie in der Vorsorgevollmacht einen oder mehrere Ersatzbevollmächtigte benennen. Ohne eine solche Regelung würde die Vollmacht mit dem Tod des Bevollmächtigten wirkungslos werden und die von Ihnen gewünschte Vorsorge wäre nicht mehr gewährleistet.



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