Untervollmacht erteilen: So delegieren Sie Aufgaben rechtssicher und vermeiden Haftungsrisiken
Ein Mandant im Ausland, eine dringende Unterschrift in Deutschland – die Lösung scheint eine Untervollmacht zu sein. Doch ohne klare Regelung kann dies zu einem Haftungsrisiko von über 50.000 € werden.
Das Thema kurz und kompakt
Eine Untervollmacht darf nur erteilt werden, wenn der ursprüngliche Vollmachtgeber dies ausdrücklich oder erkennbar gestattet hat.
Der Hauptbevollmächtigte haftet für Fehler des Unterbevollmächtigten nach § 278 BGB wie für eigenes Verschulden.
Die Befugnisse der Untervollmacht können niemals über die der Hauptvollmacht hinausgehen und sie kann jederzeit widerrufen werden.
Als Hauptbevollmächtigter stehen Sie vor der Herausforderung, die Interessen des Vollmachtgebers optimal zu vertreten. Manchmal erfordert dies, Aufgaben zu delegieren. Eine Untervollmacht, die durch den Hauptbevollmächtigten erteilt wird, ist ein effektives Instrument, birgt aber erhebliche juristische Fallstricke. Falsch umgesetzt, haften Sie persönlich für Fehler des Unterbevollmächtigten. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, wie Sie die Voraussetzungen korrekt prüfen, die Haftung nach § 278 BGB minimieren und die Erteilung einer Untervollmacht rechtssicher in 3 Schritten gestalten. Wir verbinden Sie persönlich mit erfahrenen Anwälten, um Ihre individuelle Situation zu prüfen.
Grundlagen klären: Was eine Untervollmacht rechtlich bedeutet
Eine Untervollmacht ist eine vom Hauptbevollmächtigten erteilte Vertretungsmacht an eine dritte Person, den Unterbevollmächtigten. [4] Die rechtlichen Grundlagen dafür finden sich in den §§ 164 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). [2] Sie ist kein eigenständiges Rechtsinstitut, sondern folgt den allgemeinen Regeln der Stellvertretung. Der Unterbevollmächtigte handelt im Namen des ursprünglichen Vollmachtgebers, nicht im Namen des Hauptbevollmächtigten. Dies hat zur Folge, dass seine Handlungen direkt dem Vollmachtgeber zugerechnet werden. Ein typischer Anwendungsfall ist die Beauftragung eines Terminsvertreters durch einen Anwalt, um Prozesskosten um bis zu 40 % zu senken. [4] Die korrekte Gestaltung einer Generalvollmacht ist hierfür die Basis. Diese klare Abgrenzung ist entscheidend für das Verständnis der folgenden Haftungsregeln.
Voraussetzungen prüfen: Wann eine Untervollmacht erteilt werden darf
Die wichtigste Voraussetzung ist die explizite oder konkludente Ermächtigung durch den ursprünglichen Vollmachtgeber. [1] Ohne diese Erlaubnis ist die Erteilung einer Untervollmacht unwirksam. In einer Vorsorgevollmacht sollte die Befugnis zur Unterbevollmächtigung idealerweise schriftlich festgehalten werden, um Zweifel auszuschließen. Der Bundesgerichtshof hat zudem geurteilt, dass eine Untervollmacht unzulässig ist, wenn ein persönliches Vertrauensverhältnis im Vordergrund steht (BGH BB 59, 13). [1] Prüfen Sie daher die Hauptvollmacht auf entsprechende Klauseln, bevor Sie handeln. Fehlt eine solche Klausel, muss aus den Umständen klar hervorgehen, dass der Vollmachtgeber mit einer Delegation einverstanden wäre. Ein Beispiel ist die Notwendigkeit spezieller Expertise, die der Hauptbevollmächtigte nicht besitzt. [2] Die genaue Definition der Befugnisse ist somit der erste Schritt.
Risiken minimieren: Die Haftungsfalle für den Hauptbevollmächtigten
Der Hauptbevollmächtigte haftet für das Verschulden des Unterbevollmächtigten wie für eigenes Verschulden. Diese Haftung ergibt sich aus § 278 BGB, der den Unterbevollmächtigten als Erfüllungsgehilfen ansieht. [1] Verursacht der Unterbevollmächtigte einen Schaden, muss der Hauptbevollmächtigte dafür geradestehen. Ein Regressanspruch gegen den Unterbevollmächtigten ist zwar möglich, aber oft schwer durchzusetzen. Eine sorgfältige Auswahl und Instruktion des Unterbevollmächtigten ist daher unerlässlich. Klären Sie im Vorfeld den genauen Umfang der Aufgaben und überwachen Sie die Ausführung. Bei Anzeichen von Missbrauch oder Untätigkeit müssen Sie sofort handeln. Die Haftung ist ein zentraler Punkt, der eine professionelle Beratung oft notwendig macht.
Gestaltung optimieren: So formulieren Sie die Befugnis rechtssicher
Um eine Untervollmacht durch den Hauptbevollmächtigten erteilen zu lassen, muss die Hauptvollmacht dies klar gestatten. Eine präzise Formulierung verhindert spätere Rechtsstreitigkeiten. Hier sind einige Punkte, die Sie in der ursprünglichen Vollmacht berücksichtigen sollten:
Erlaubnis erteilen: Nehmen Sie einen Satz auf wie: „Der Bevollmächtigte ist berechtigt, in meinem Namen Untervollmachten für einzelne Rechtsgeschäfte zu erteilen.“
Umfang definieren: Legen Sie fest, ob die Untervollmacht generell oder nur für bestimmte Aufgaben (z.B. Vertretung vor Gericht) erteilt werden darf.
Personenkreis einschränken: Sie können die Auswahl auf bestimmte Berufsgruppen wie Anwälte oder Steuerberater beschränken.
Haftung intern regeln: Eine klare Innenverhältnisregelung kann die Haftung des Hauptbevollmächtigten gegenüber dem Vollmachtgeber modifizieren.
Diese proaktive Gestaltung schafft für alle Beteiligten die notwendige Rechtssicherheit. Sie stellt sicher, dass die Delegation von Aufgaben nicht zu einem unkalkulierbaren Risiko wird.
Praxisfall analysieren: Ein Mandant spart 10.000 € durch kluge Delegation
Ein Mandant mit Wohnsitz in München beauftragte unsere Kanzlei in Düsseldorf mit einer Klage vor dem Landgericht München I. [3] Anstatt für jeden Gerichtstermin die Reisekosten von über 600 Euro zu tragen, wurde ein lokaler Terminsvertreter per Untervollmacht mandatiert. [4] Die Kosten für den Unterbevollmächtigten beliefen sich auf lediglich 200 Euro pro Termin. Über das gesamte Verfahren mit drei Terminen sparte der Mandant so mehr als 1.200 Euro an reinen Reisekosten. Wichtiger noch war die Vermeidung eines Versäumnisurteils, das bei einer kurzfristigen Verhinderung des Hauptanwalts gedroht hätte und einen Schaden von über 10.000 € bedeutet hätte. Dieser Fall zeigt, wie eine korrekt erteilte Untervollmacht nicht nur Kosten senkt, sondern auch prozessuale Risiken minimiert. Die sorgfältige Auswahl des Partners vor Ort war dabei der Schlüssel zum Erfolg.
Grenzen definieren: Umfang und Widerruf der Untervollmacht steuern
Eine Untervollmacht kann niemals mehr Rechte einräumen, als die Hauptvollmacht selbst enthält. [1] Ihr Umfang ist stets durch die Befugnisse des Hauptbevollmächtigten begrenzt. Es ist ratsam, den Umfang der Untervollmacht schriftlich und präzise zu beschränken, zum Beispiel auf eine einzige Handlung wie die Unterzeichnung eines bestimmten Vertrags. Der Widerruf ist ein weiterer wichtiger Aspekt. Die Untervollmacht kann jederzeit sowohl vom Hauptbevollmächtigten als auch vom ursprünglichen Vollmachtgeber widerrufen werden. [1] Der Widerruf sollte aus Beweisgründen immer schriftlich erfolgen und dem Unterbevollmächtigten nachweislich zugehen. Informieren Sie auch Dritte, die von der Vollmacht betroffen sind, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden. Die Möglichkeit, einen Ersatzbevollmächtigten einzusetzen, bietet eine weitere Sicherheitsebene.
Die Erteilung einer Untervollmacht ist ein nützliches, aber komplexes Instrument. Die Haftungsrisiken sind erheblich und die formalen Anforderungen streng. Verlassen Sie sich nicht auf allgemeine Muster. Wir von braun-legal beraten Sie persönlich und prüfen Ihre individuelle Situation. Mit unserer Expertise stellen wir sicher, dass Ihre Vollmachten rechtssicher gestaltet sind und Sie vor unliebsamen Überraschungen geschützt sind. Buchen Sie jetzt direkt einen Beratungstermin mit einem unserer erfahrenen Juristen.
Literatur
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen einer Untervollmacht und einer Ersatzvollmacht?
Eine Untervollmacht wird vom Hauptbevollmächtigten erteilt, der weiterhin im Amt bleibt. Eine Ersatzvollmacht wird vom Vollmachtgeber selbst für den Fall ausgestellt, dass der ursprüngliche Bevollmächtigte sein Amt nicht mehr ausüben kann oder will.
Wie detailliert muss die Erlaubnis zur Unterbevollmächtigung sein?
Je klarer, desto besser. Eine Formulierung wie „Der Bevollmächtigte darf Untervollmachten erteilen“ ist zulässig. Besser ist es, den Umfang und die denkbaren Anlässe genau zu definieren, um Missbrauch vorzubeugen.
Haftet der Unterbevollmächtigte auch selbst?
Ja, der Unterbevollmächtigte kann im Innenverhältnis zum Hauptbevollmächtigten haften, wenn er seine Pflichten verletzt. Gegenüber dem Vollmachtgeber haftet aber primär der Hauptbevollmächtigte.
Kann ich die Auswahl des Unterbevollmächtigten beeinflussen?
Ja, als ursprünglicher Vollmachtgeber können Sie in der Hauptvollmacht festlegen, dass Untervollmachten nur an bestimmte Personen oder Berufsgruppen (z.B. Rechtsanwälte) erteilt werden dürfen.
Was kostet die Erstellung einer rechtssicheren Vollmacht?
Die Kosten hängen vom Umfang und der Komplexität der Vollmacht ab. Wir bei braun-legal bieten Ihnen eine transparente Kostenstruktur nach einer persönlichen Erstberatung, in der wir Ihren Bedarf genau analysieren.