Vorsorgerecht

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Unternehmervollmacht

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Eine gültige Vorsorgevollmacht für den Fall einer späteren Geschäftsunfähigkeit erstellen lassen.

Eine gültige Vorsorgevollmacht für den Fall einer späteren Geschäftsunfähigkeit erstellen lassen.

Eine gültige Vorsorgevollmacht für den Fall einer späteren Geschäftsunfähigkeit erstellen lassen.

Vorsorgevollmacht 2025: So sichern Sie Ihre Handlungsfähigkeit, bevor es andere tun

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Simon Wilhelm

Geschäftsführer bei mentoc

10

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Stellen Sie sich vor, Sie können nach einem Unfall keine eigenen Entscheidungen mehr treffen. Ohne eine gültige Vorsorgevollmacht für den Fall einer späteren Geschäftsunfähigkeit bestellt ein Gericht einen fremden Betreuer – eine Situation, die einer unserer Mandanten durch eine Beratung von nur 2 Stunden komplett vermieden hat.

Das Thema kurz und kompakt

Eine präzise Vorsorgevollmacht ist das wirksamste Mittel, um eine gerichtliche Betreuung zu vermeiden und die eigene Selbstbestimmung zu wahren.

Standardvorlagen sind riskant; der Bundesgerichtshof fordert für medizinische Entscheidungen eine sehr genaue Beschreibung der Befugnisse.

Für Immobilieneigentümer und Unternehmer ist eine notarielle Beurkundung unerlässlich, um die Handlungsfähigkeit des Bevollmächtigten zu sichern.

Jedes Jahr werden in Deutschland über 1,3 Millionen gerichtliche Betreuungsverfahren eingeleitet, weil eine Person ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Viele dieser Verfahren wären durch eine klare Regelung vermeidbar. Eine gültige Vorsorgevollmacht für den Fall einer späteren Geschäftsunfähigkeit erstellen zu lassen, ist der entscheidende Schritt zur Wahrung Ihrer Selbstbestimmung. Sie legen damit fest, wer für Sie handelt, wenn Sie es nicht mehr können. Wir führen Sie durch die zentralen Aspekte, von der rechtssicheren Formulierung bis zur wichtigen Registrierung, damit Ihr Wille auch im Ernstfall zählt.

Die zentralen Vorteile einer Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht ist das wichtigste Instrument zur Vermeidung einer gesetzlichen Betreuung und sichert Ihr Selbstbestimmungsrecht. Sie ermöglicht es einer Person Ihres Vertrauens, sofort für Sie zu handeln, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss. Dadurch sparen Ihre Angehörigen Zeit, Nerven und die jährlichen Kosten eines Betreuungsverfahrens, die schnell mehrere tausend Euro erreichen können. Mit einer klaren Vollmacht stellen Sie sicher, dass Entscheidungen über Ihre Gesundheit und Ihr Vermögen exakt nach Ihren Wünschen getroffen werden. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich in § 1814 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), der die Subsidiarität der Betreuung festschreibt. Eine gut gestaltete Vollmacht ist somit der Schlüssel zur Aufrechterhaltung Ihrer persönlichen Autonomie. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie eine solche Vollmacht rechtssicher gestalten.

Warum Standardvorlagen aus dem Internet ein Risiko darstellen

Vorgefertigte Muster aus dem Internet versprechen eine schnelle Lösung, doch Schätzungen zufolge sind bis zu 75 % dieser privat erstellten Vollmachten fehlerhaft oder unvollständig. Das Hauptproblem ist mangelnde Präzision, die eine Vollmacht im Ernstfall unwirksam machen kann. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Urteilen die Anforderungen an die Bestimmtheit verschärft. Eine Formulierung wie „keine lebensverlängernden Maßnahmen“ ist laut BGH-Beschluss (Az. XII ZB 61/16) zu unkonkret. Die Vollmacht muss exakt beschreiben, welche medizinischen Behandlungen der Bevollmächtigte ablehnen darf. Ohne diese Eindeutigkeit kann ein Gericht die Vollmacht für bestimmte Entscheidungen als ungültig ansehen und doch einen Betreuer bestellen. Ein fachkundig erstelltes Dokument schließt diese Risiken aus. Die Präzision der Formulierungen ist entscheidend für die Wirksamkeit Ihrer Vorsorge.

Die rechtssichere Gestaltung Ihrer Vorsorgevollmacht in 3 Schritten

Eine wirksame Vorsorgevollmacht zu erstellen, erfordert eine sorgfältige Planung in drei Kernbereichen. So stellen Sie sicher, dass alle Aspekte Ihrer persönlichen und finanziellen Situation abgedeckt sind.

1. Die richtige Vertrauensperson auswählen

Die Auswahl des Bevollmächtigten ist die wichtigste Entscheidung, denn diese Person wird an Ihrer statt handeln. Sie sollten eine Person wählen, der Sie zu 100 % vertrauen und die auch in der Lage ist, die Aufgaben zu bewältigen. Es ist möglich, mehrere Personen zu benennen, die entweder gemeinsam oder einzeln handeln können. Wichtig ist, auch einen Ersatzbevollmächtigten zu bestimmen, falls Ihre erste Wahl ausfällt.

2. Den Umfang der Vollmacht exakt definieren

Legen Sie genau fest, welche Aufgaben der Bevollmächtigte übernehmen darf. Eine klare Trennung der Befugnisse ist hierbei entscheidend:

  • Gesundheitssorge: Einwilligung in ärztliche Behandlungen, Durchsetzung Ihrer Patientenverfügung.

  • Vermögenssorge: Verwaltung von Konten, Immobilien und Wertpapieren.

  • Aufenthaltsbestimmung: Entscheidung über den Wohnort, z. B. ein Pflegeheim.

  • Behördliche Angelegenheiten: Kommunikation mit Ämtern und Versicherungen.


3. Formvorschriften und Kosten beachten

Eine Vorsorgevollmacht muss schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben werden. Während eine einfache schriftliche Form oft ausreicht, ist für bestimmte Rechtsgeschäfte eine notarielle Beurkundung zwingend erforderlich. Die Kosten für eine notarielle Beurkundung richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und dem Wert Ihres Vermögens. Bei einem Vermögen von 100.000 € liegen die Notarkosten beispielsweise bei ca. 205 €. Eine anwaltliche Beratung sichert die inhaltliche Korrektheit und ist oft der entscheidende Faktor für eine funktionierende Vorsorge. In unserem Premium-Webinar erfahren Sie mehr über die Details.

Wann eine notarielle Beurkundung unerlässlich ist

Obwohl eine einfache schriftliche Vollmacht grundsätzlich gültig ist (§ 167 Abs. 2 BGB), wird sie in der Praxis oft nicht akzeptiert, insbesondere von Banken. In bestimmten Fällen schreibt der Gesetzgeber die notarielle Form sogar zwingend vor. Dies gilt insbesondere für:

  • Immobiliengeschäfte (Kauf, Verkauf, Belastung)

  • Die Aufnahme von Verbraucherdarlehen

  • Handelsregisteranmeldungen oder andere gesellschaftsrechtliche Erklärungen

Ohne notarielle Beurkundung kann Ihr Bevollmächtigter in diesen Bereichen nicht für Sie handeln, was die gesamte Vollmacht teilweise nutzlos macht. Die Beurkundung durch einen Notar bestätigt zudem Ihre Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt der Erstellung, was spätere Anfechtungen erschwert. Eine Generalvollmacht sollte daher fast immer notariell beurkundet werden. Der nächste Schritt ist die Sicherstellung, dass Ihre Vollmacht im Notfall auch gefunden wird.


Sichtbarkeit sicherstellen: Die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR)

Die beste Vorsorgevollmacht ist wirkungslos, wenn sie im entscheidenden Moment nicht gefunden wird. Um das zu verhindern, sollten Sie Ihre Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer registrieren lassen. Betreuungsgerichte fragen das ZVR bei jedem Verfahren elektronisch ab und können so innerhalb von Sekunden feststellen, ob eine Vollmacht existiert. Aktuell sind dort bereits über 6 Millionen Vorsorgeurkunden registriert, was die zentrale Bedeutung des Registers unterstreicht. Die einmalige Registrierungsgebühr ist gering und liegt je nach Anmeldeart zwischen 20,50 € und 26,00 €. Diese kleine Investition stellt sicher, dass Ihr Wille zur Geltung kommt und ein unnötiges Betreuungsverfahren vermieden wird. Für spezielle Lebenssituationen sind jedoch weitere Vorkehrungen zu treffen.

Spezialfall: Die Unternehmervollmacht zur Sicherung Ihrer Firma

Für Inhaber eines Unternehmens reicht eine private Vorsorgevollmacht oft nicht aus. Eine spezielle Unternehmervollmacht ist notwendig, um die Handlungsfähigkeit der Firma zu sichern. Diese Vollmacht muss auf die Rechtsform des Unternehmens (z.B. GmbH, KG) und Ihre Rolle als Gesellschafter oder Geschäftsführer zugeschnitten sein. Sie regelt Befugnisse, die in einer Standardvollmacht fehlen:

  • Ausübung von Stimmrechten in der Gesellschafterversammlung

  • Bestellung oder Abberufung von Geschäftsführern

  • Änderungen im Handelsregister

  • Entscheidungen über strategische Unternehmensziele oder den Verkauf von Anteilen

Ohne eine solche spezifische Regelung kann ein vom Gericht bestellter Betreuer unter Umständen nicht im Sinne des Unternehmens handeln, da ihm die unternehmerische Erfahrung fehlt. Die Unternehmervollmacht ist somit ein entscheidendes Instrument zur Krisenprävention. Sie lässt sich ideal mit anderen Vorsorgedokumenten kombinieren.


Das Gesamtpaket: Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung

Das Gesamtpaket: Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung

Eine Vorsorgevollmacht regelt, wer für Sie handelt, aber nicht unbedingt, was genau geschehen soll. Für eine lückenlose Absicherung ist die Kombination mit weiteren Dokumenten entscheidend. Eine Patientenverfügung legt verbindlich fest, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen. Der Bevollmächtigte aus Ihrer Vorsorgevollmacht ist die Person, die diesen Willen gegenüber den Ärzten durchsetzt. Die Betreuungsverfügung dient als reines Fallback-Szenario. Sollte wider Erwarten doch eine Betreuung notwendig werden, schlagen Sie dem Gericht darin eine Person Ihres Vertrauens als Betreuer vor. Das Gericht ist an diesen Vorschlag weitgehend gebunden. Nur so ist Ihr Vorsorgerecht wirklich umfassend geregelt.

Ihr Weg zur Sicherheit: Persönliche Beratung statt pauschaler Lösungen

Ihr Weg zur Sicherheit: Persönliche Beratung statt pauschaler Lösungen

Eine gültige Vorsorgevollmacht für den Fall einer späteren Geschäftsunfähigkeit erstellen zu lassen, ist eine sehr persönliche Entscheidung. Bei braun-legal verstehen wir das. Deshalb vermitteln wir Sie nicht einfach an irgendeinen Anwalt. Wir beraten Sie persönlich und verbinden Sie mit einem erfahrenen Juristen, der Ihre individuelle Situation analysiert und eine maßgeschneiderte Lösung für Sie entwirft. Wir stellen sicher, dass Ihre Vollmacht nicht nur den formalen Anforderungen genügt, sondern auch Ihren persönlichen Werten und Zielen entspricht. So schützen Sie sich und Ihre Familie wirksam vor den Folgen eines Schicksalsschlags. Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung und nehmen Sie Ihre Zukunft selbst in die Hand.


FAQ

Wie lange ist eine Vorsorgevollmacht gültig?

Eine Vorsorgevollmacht ist so lange gültig, bis sie vom Vollmachtgeber widerrufen wird. Der Widerruf ist jederzeit möglich, solange der Vollmachtgeber geschäftsfähig ist. Die Vollmacht kann so ausgestaltet werden, dass sie über den Tod hinaus gilt, um dem Bevollmächtigten die Regelung von Nachlassangelegenheiten zu erleichtern.



Kann ich mehrere Personen in meiner Vorsorgevollmacht benennen?

Ja, Sie können mehrere Personen bevollmächtigen. Sie müssen dabei festlegen, ob jede Person einzeln handeln darf (Einzelvertretung) oder ob sie nur gemeinsam entscheiden können (Gesamtvertretung). Zudem ist es sehr empfehlenswert, einen Ersatzbevollmächtigten für den Fall zu benennen, dass die erste Person ausfällt.



Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenverhältnis bei einer Vollmacht?

Das Außenverhältnis regelt, was der Bevollmächtigte gegenüber Dritten (z.B. Banken, Ärzten) tun kann – hier wird oft eine unbeschränkte Vollmacht erteilt. Das Innenverhältnis ist eine interne Anweisung an den Bevollmächtigten, wie er von der Vollmacht Gebrauch machen soll. Diese internen Anweisungen schränken die Wirksamkeit der Handlungen im Außenverhältnis aber in der Regel nicht ein.



Muss mein Bevollmächtigter die Vollmacht annehmen?

Niemand ist verpflichtet, eine Bevollmächtigung anzunehmen. Es ist daher unerlässlich, dass Sie vorab mit der von Ihnen ausgewählten Vertrauensperson sprechen und deren Einverständnis einholen. Nur so können Sie sicher sein, dass die Person im Ernstfall bereit ist, die Verantwortung zu übernehmen.



Was ist der Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung?

Die Patientenverfügung legt fest, WELCHE medizinischen Behandlungen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen. Die Vorsorgevollmacht bestimmt, WER diese Wünsche für Sie durchsetzen soll. Beide Dokumente ergänzen sich und sollten für eine umfassende Vorsorge kombiniert werden.



Kann ich meine Vorsorgevollmacht ändern?

Ja, Sie können Ihre Vorsorgevollmacht jederzeit ändern oder komplett widerrufen, solange Sie geschäftsfähig sind. Es empfiehlt sich, die alte Urkunde zu vernichten und eine neue zu erstellen. Wurde die Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister registriert, sollte die Änderung auch dort gemeldet werden, was gebührenfrei ist.



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