Notarielles Testament in München: Steuern sparen und Vermögen sichern
Ein Mandant aus München sparte seinen Erben durch ein notarielles Testament 45.000 € Erbschaftssteuer und einen monatelangen Rechtsstreit. Ein Testament ist mehr als ein Dokument; es ist die Absicherung Ihres Lebenswerks und schützt Ihre Familie vor teuren Konflikten. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Vorteile für sich nutzen.
Das Thema kurz und kompakt
Ein notarielles Testament ersetzt den teuren und zeitaufwendigen Erbschein, wodurch die Erben bei einem Nachlass von 500.000 € direkt etwa 935 € sparen.
Durch die notarielle Beurkundung und Feststellung der Testierfähigkeit wird das Risiko einer Anfechtung, das bei handschriftlichen Testamenten hoch ist, minimiert.
Kluge testamentarische Gestaltungen, wie die Nutzung von Freibeträgen (z.B. 400.000 € für Kinder), können die Erbschaftssteuer um fünfstellige Beträge senken.
Rund zwei Drittel der Deutschen haben kein Testament, wodurch im Erbfall die gesetzliche Erbfolge greift. [4] Dies führt oft zu Erbengemeinschaften, die über Jahre streiten und Vermögen blockieren. Ein notarielles Testament in München erstellen zu lassen, ist die strategisch klügste Entscheidung, um Ihren letzten Willen rechtssicher festzuhalten. Es sichert nicht nur den Familienfrieden, sondern kann Ihren Erben auch erhebliche Kosten und Steuern ersparen. Wir begleiten Sie persönlich bei der Gestaltung einer lückenlosen Strategie für Ihr Vermögen.
Das Kostenrisiko handschriftlicher Testamente
Ein privatschriftliches Testament birgt erhebliche finanzielle Risiken, denn über 70 % dieser Dokumente enthalten Fehler. [1] Formfehler, wie eine fehlende handschriftliche Abfassung gemäß § 2247 BGB, machen das gesamte Testament sofort ungültig. [8] Mehrdeutige Formulierungen führen oft zu langwierigen Gerichtsverfahren, die das Erbe um fünfstellige Beträge schmälern können. Ein unklares Testament ist eine der häufigsten Ursachen für Familienkonflikte nach einem Erbfall. Die gesetzliche Erbfolge, die dann greift, entspricht selten dem tatsächlichen Willen des Erblassers. [2] Mit einer professionellen Testamentsgestaltung schließen Sie diese Risiken von Anfang an aus. Die Risiken eines fehlerhaften letzten Willens verdeutlichen, warum die notarielle Form oft die wirtschaftlich sinnvollere ist.
Direkte Kostenersparnis durch den Notar
Ein notarielles Testament spart Ihren Erben bares Geld, da es in der Regel den ansonsten erforderlichen Erbschein ersetzt. [3] Die Kosten für einen Erbschein können die Gebühren für die Testamentserstellung um das Doppelte übersteigen. Bei einem Nachlasswert von 500.000 € kostet der Erbschein beispielsweise rund 1.870 €, während die Gebühr für ein Einzeltestament beim Notar nur etwa 935 € beträgt. [5,3] Sie sparen Ihren Erben also direkt rund 935 € und monatelange Wartezeiten. Die Notargebühren sind bundesweit im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt und richten sich nach dem Reinvermögen. [2] Eine Investition, die sich rechnet, wie Sie unter Kosten für Erbrecht nachlesen können. Diese finanzielle Effizienz ist jedoch nur ein Aspekt der umfassenden Sicherheit, die Sie damit gewinnen.
So setzen sich die Notarkosten zusammen
Die Gebühren für ein notarielles Testament sind transparent und gesetzlich geregelt:
Geschäftswert: Maßgeblich ist Ihr Reinvermögen zum Zeitpunkt der Beurkundung (Vermögen abzüglich Schulden). [3]
Gebührensatz: Für ein Einzeltestament wird eine 1,0-fache Gebühr (KV 21200 GNotKG) und für ein gemeinschaftliches Testament eine 2,0-fache Gebühr (KV 21100 GNotKG) berechnet. [3]
Zusatzkosten: Hinzu kommen eine Auslagenpauschale und die gesetzliche Umsatzsteuer.
Registrierung: Eine Gebühr von 15 € für die verpflichtende Registrierung im Zentralen Testamentsregister kommt hinzu. [3]
Maximale Rechtssicherheit zur Vermeidung von Erbstreit
Ein notarielles Testament bietet die höchste Form der Rechtssicherheit und minimiert das Risiko von Anfechtungen. Der Notar prüft und bestätigt Ihre Testierfähigkeit, was spätere Zweifel an Ihrer geistigen Zurechnungsfähigkeit nahezu ausschließt. [1] Zudem stellt er durch gezielte Beratung sicher, dass Ihr Wille unmissverständlich und juristisch einwandfrei formuliert ist. Jedes notarielle Testament wird im Zentralen Testamentsregister registriert und dem Nachlassgericht nach dem Tod automatisch gemeldet. [6] Dadurch wird sichergestellt, dass Ihr letzter Wille gefunden und eröffnet wird – eine Sicherheit, die bei nur 16 % der privat verwahrten Testamente gegeben ist. [1] Unsere Expertise im Erbrecht sichert Sie und Ihre Familie ab. Diese rechtliche Absicherung ist besonders bei komplexen Vermögenswerten wie Immobilien von unschätzbarem Wert.
Immobilienvermögen in München einfach vererben
Für Immobilieneigentümer in München ist ein notarielles Testament fast unerlässlich. Das Grundbuchamt akzeptiert zur Umschreibung des Eigentums nur einen Erbschein oder ein notarielles Testament. [3] Ohne notarielles Testament müssen Ihre Erben ein oft monatelanges Erbscheinverfahren durchlaufen, bevor sie über die Immobilie verfügen können. Mit einem notariellen Testament kann die Eigentumsumschreibung im Grundbuch sofort nach der Testamentseröffnung erfolgen. Dies spart nicht nur Zeit, sondern sichert auch den Wert der Immobilie, da sie ohne Verzögerung verkauft oder verwaltet werden kann. Ein klarer Vorteil, wenn man die Immobilienpreise in München bedenkt. Die Vermeidung von Fehlern im Testament ist hier entscheidend. Der Weg zu einem solchen rechtssicheren Dokument ist klar strukturiert und unkompliziert.
Ihr Weg zum notariellen Testament in 4 Schritten
Wir begleiten Sie persönlich auf dem Weg zu Ihrem maßgeschneiderten Testament. Der Prozess ist effizient und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten:
Persönliche Beratung: In einem ersten Gespräch klären wir Ihre Ziele, familiäre Situation und Vermögensstruktur.
Experten-Matching: Wir verbinden Sie mit einem erfahrenen Notar für Erbrecht in München aus unserem Netzwerk.
Entwurf & Prüfung: Der Notar erstellt einen Entwurf, den wir gemeinsam mit Ihnen prüfen und finalisieren.
Beurkundung & Registrierung: Im Notartermin wird das Testament verlesen und von Ihnen unterzeichnet. Anschließend erfolgt die Registrierung im Zentralen Testamentsregister. [6]
Dieser strukturierte Prozess ermöglicht es, auch komplexe steuerliche Aspekte optimal zu gestalten.
Erbschaftssteuer aktiv senken durch kluge Gestaltung
Ein durchdachtes Testament ist ein wirksames Instrument zur Reduzierung der Erbschaftssteuer. Durch die gezielte Anordnung von Vermächtnissen oder die Einräumung eines Nießbrauchsrechts kann die Steuerlast für die Haupterben erheblich gesenkt werden. So können die persönlichen Freibeträge, wie 500.000 € für Ehegatten und 400.000 € für Kinder, optimal ausgenutzt werden. [7] Beispielsweise kann die Zuwendung einer Immobilie an die Kinder unter Nießbrauchvorbehalt für den Ehepartner die Erbmasse des Ehepartners strategisch verringern. Auch das klassische „Berliner Testament“ lässt sich durch Klauseln so anpassen, dass die Freibeträge der Kinder nicht verloren gehen. Lassen Sie sich von uns beraten, wie Sie die Erbschaftssteuer optimieren können. Je nach Familienkonstellation kann aber auch ein anderes Instrument als das Testament die bessere Wahl sein.
Während ein Testament eine einseitige, jederzeit widerrufbare Verfügung ist, schafft ein Erbvertrag eine bindende Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Personen. [1] Ein Erbvertrag ist oft die bessere Lösung für unverheiratete Paare oder zur Regelung einer Unternehmensnachfolge, da er den Vertragspartnern eine feste Zusage gibt. Zum Beispiel kann ein Unternehmer seinen Nachfolger per Erbvertrag binden und im Gegenzug dessen Verpflichtung zur Versorgung des eigenen Ehepartners festschreiben. Der Erbvertrag kann nicht einseitig geändert werden und bietet daher eine höhere Planungssicherheit für alle Beteiligten. Wir helfen Ihnen bei der Entscheidung zwischen Testament oder Erbvertrag. Die Regelung des Nachlasses ist ein zentraler Baustein Ihrer gesamten persönlichen Vorsorge.
Ein Testament regelt die Verteilung Ihres Vermögens nach dem Tod. Doch was passiert, wenn Sie zu Lebzeiten handlungsunfähig werden? Eine umfassende Vorsorge schließt diese Lücke. Eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung stellen sicher, dass auch bei Krankheit oder Unfall eine von Ihnen bestimmte Vertrauensperson sofort für Sie handeln kann. Ohne diese Dokumente bestellt ein Gericht einen gesetzlichen Betreuer, was bis zu 6 Monate dauern kann. Wir verstehen uns als Ihr Partner für eine umfassende Vorsorge. Wir beraten Sie persönlich, um eine lückenlose Strategie für Ihr Vermögen und Ihre Wünsche zu entwickeln.
Literatur
[[1]]: Ratgeber: Richtig vererben: https://www.verbraucherzentrale.de/buecher-und-ebooks/richtig-vererben
[[2]]: GNotKG - Gebührentabelle für Notare: https://www.gesetze-im-internet.de/gnotkg/anlage_2.html
[[3]]: braun-legal: https://www.braun-legal.de/
[[4]]: braun-legal: https://www.braun-legal.de/
[[6]]: Zentrales Testamentsregister: https://www.testamentsregister.de/
[[7]]: Erbschaftssteuer Freibeträge und Tabelle: https://www.finanztip.de/erbschaftssteuer/
[[8]]: § 2247 BGB - Eigenhändiges Testament: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2247.html
FAQ
Ist ein notarielles Testament wirklich notwendig?
Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dringend empfohlen, besonders bei Immobilienbesitz, komplexen Familienverhältnissen oder dem Wunsch, Erbstreitigkeiten zu vermeiden. Es verhindert Formfehler, die ein handschriftliches Testament ungültig machen könnten, und spart den Erben nachweislich Kosten und Zeit.
Was passiert, wenn ich kein Testament habe?
Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge nach dem BGB. Ihr Vermögen wird nach festen Quoten auf Ihre Verwandten (Kinder, Ehepartner, Eltern etc.) aufgeteilt. Dies führt oft zu zerstrittenen Erbengemeinschaften, die Entscheidungen nur einstimmig treffen können, was Vermögenswerte über Jahre blockieren kann.
Kann ich ein notarielles Testament später noch ändern?
Ja, Sie können ein notarielles Testament jederzeit ändern oder widerrufen. Dies geschieht in der Regel, indem Sie ein neues notarielles Testament errichten, das das alte ausdrücklich aufhebt. Kleinere Änderungen erfordern ebenfalls eine neue Beurkundung.
Warum brauche ich braun-legal, wenn ich sowieso zum Notar muss?
Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet. Wir hingegen sind Ihre parteiischen Berater. Wir analysieren im Vorfeld Ihre persönliche und finanzielle Situation, entwickeln eine steueroptimale Strategie und bereiten alles so vor, dass der Notar Ihre Ziele nur noch juristisch umsetzt. Diese strategische Vorbereitung und Begleitung bietet ein Notar allein nicht.
Was ist der Unterschied zwischen einem Testament und einem Erbvertrag?
Ein Testament ist eine einseitige Verfügung, die Sie jederzeit allein ändern können. Ein Erbvertrag ist ein bindender Vertrag zwischen mindestens zwei Personen (z.B. Eheleuten, Geschäftspartnern) und kann nur gemeinsam geändert werden. Er bietet mehr Sicherheit für den Vertragspartner und wird oft für die Unternehmensnachfolge genutzt.
Werden meine Schulden auch vererbt?
Ja, Erben treten in die vollständige Rechtsnachfolge ein, was bedeutet, dass sie nicht nur das Vermögen, sondern auch die Schulden erben. Die Notarkosten für ein Testament berechnen sich aus dem Reinvermögen, also dem Vermögen nach Abzug der Schulden.