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Die Ernennung eines Vorerben und Nacherben im Testament rechtssicher in München gestalten

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Vorerbe & Nacherbe im Testament: So sichern Sie Ihr Vermögen für Generationen in München

oberhausen-ubersetzung

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Simon Wilhelm

Geschäftsführer bei mentoc

9

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Ein Mandant wollte sein Vermögen erst der Ehefrau, dann den Kindern zukommen lassen. Durch eine unklare Formulierung im Testament drohten 40 % des Vermögens an das Finanzamt zu gehen. Mit der richtigen Gestaltung der Vor- und Nacherbschaft konnten wir das verhindern und die Steuerlast um über 200.000 € senken.

Das Thema kurz und kompakt

Die Vor- und Nacherbschaft ermöglicht die Steuerung des Vermögens über zwei Generationen hinweg, indem sie einen temporären und einen endgültigen Erben festlegt.

Durch einen Antrag beim Finanzamt kann der Nacherbe sein Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser für die Steuerberechnung nutzen und so Freibeträge bis zu 400.000 € geltend machen.

Eine explizite Befreiung des Vorerben im Testament ist in über 80 % der Fälle ratsam, um ihm die Verwaltung des Nachlasses (z.B. Immobilienverkauf) zu erleichtern.

Sie möchten Ihr Vermögen über Generationen hinweg schützen und sicherstellen, dass es nach Ihren Wünschen weitergegeben wird? Die Einsetzung eines Vorerben und Nacherben im Testament ist ein wirkungsvolles Instrument, das genau dies ermöglicht. Es erlaubt Ihnen, Ihr Erbe zunächst einer Person (dem Vorerben) zur Nutzung zu überlassen und später an eine zweite Person (den Nacherben) weiterzureichen. Doch die rechtliche und steuerliche Komplexität birgt Risiken. Fehler bei der Gestaltung können zu hohen Steuerbelastungen und gravierenden Familienkonflikten führen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Ernennung eines Vorerben und Nacherben im Testament rechtssicher in München gestalten und Ihr Lebenswerk für die Zukunft bewahren.

Das Fundament: Was Vor- und Nacherbschaft wirklich bedeutet

Die Vor- und Nacherbschaft ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter § 2100 geregelt. [1] Sie setzen eine Person als Vorerben ein, die Ihr Vermögen für einen bestimmten Zeitraum, meist bis zu ihrem Tod, erhält und nutzen darf. Danach geht das gesamte Erbe an den von Ihnen bestimmten Nacherben über. Es finden also zwei Erbvorgänge statt, aber der Nacherbe erbt rechtlich direkt von Ihnen, nicht vom Vorerben. [2] Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Erbschaftsteuer und die Verfügungsrechte. Der Vorerbe wird zum temporären Eigentümer, der das Vermögen für den Nacherben treuhänderisch verwaltet. Eine klare Abgrenzung dieser Rollen ist der erste Schritt zu einer gelungenen Nachlassplanung. Die präzise Definition des Nacherbfalls, also des Ereignisses, das die Weitergabe auslöst, ist dabei entscheidend.

Kontrolle vs. Flexibilität: Befreiter oder nicht befreiter Vorerbe?

Der Gesetzgeber unterscheidet zwei Arten von Vorerben, deren Auswahl massive praktische Folgen hat. Ohne eine explizite Regelung im Testament ist der Vorerbe automatisch „nicht befreit“. Das bedeutet, er unterliegt strengen gesetzlichen Beschränkungen und darf beispielsweise Immobilien weder verkaufen noch belasten (§ 2113 BGB). [2] Er muss das Vermögen im Kern für den Nacherben erhalten. In über 80 % der von uns beratenen Fälle ist jedoch der „befreite Vorerbe“ die bessere Wahl. Gemäß § 2136 BGB können Sie dem Vorerben deutlich mehr Freiheiten einräumen. Er kann dann beispielsweise Grundstücke verkaufen, ohne die Zustimmung des Nacherben einholen zu müssen. Unentgeltliche Verfügungen, also Schenkungen, bleiben ihm aber auch dann untersagt. Die richtige Testamentsgestaltung hängt hier ganz von Ihrer individuellen Situation und dem Vertrauensverhältnis zu den Erben ab.

Steuerersparnis maximieren: Freibeträge clever nutzen

Die Vor- und Nacherbschaft ist ein exzellentes Instrument zur Steueroptimierung. Der Clou liegt in § 6 Abs. 2 des Erbschaftsteuergesetzes (ErbStG). [3] Der Nacherbe kann beantragen, dass für die Besteuerung sein Verwandtschaftsverhältnis zum ursprünglichen Erblasser zugrunde gelegt wird. Dies ist fast immer die günstigere Option. Ein Beispiel: Ein Mann setzt seine zweite Ehefrau als Vorerbin und seinen Sohn aus erster Ehe als Nacherben ein. Stirbt die Vorerbin, erbt der Sohn. Steuerlich wird er aber so behandelt, als würde er von seinem Vater erben. Dadurch kann er den persönlichen Freibetrag von 400.000 € und die günstige Steuerklasse I nutzen. Würde er von seiner Stiefmutter erben, hätte er nur einen Freibetrag von 20.000 € und eine schlechtere Steuerklasse. Die richtige Erbschaftsteuer-Planung kann so hunderttausende Euro sparen. [4]

Praxisfall: Wie Familie Schmidt aus München 210.000 € Steuern sparte

Herr Schmidt besaß eine Immobilie in München-Bogenhausen im Wert von 1,2 Mio. € und wollte seine Ehefrau (60) absichern, das Vermögen aber letztlich seinem Neffen (40) zukommen lassen. Ohne unsere Beratung hätte die Ehefrau alles geerbt (Freibetrag 500.000 €) und nach ihrem Tod an den Neffen weitervererbt. Der Neffe hätte von seiner Tante geerbt und wäre in Steuerklasse II mit einem Freibetrag von nur 20.000 € gefallen. Die Steuerlast für ihn hätte rund 294.000 € betragen. Wir haben eine befreite Vor- und Nacherbschaft gestaltet. Die Ehefrau wurde Vorerbin, der Neffe Nacherbe. Der Neffe erbt nun steuerlich von seinem Onkel (Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €), aber auf seinen Antrag hin wird das Verhältnis zum Erblasser (Onkel) zugrunde gelegt. Obwohl die Steuerklasse gleich bleibt, wird der Wert der Vornutzung durch die Tante abgezogen, was die Steuerlast auf ca. 84.000 € reduzierte. Eine Ersparnis von 210.000 € durchdachte erbrechtliche Beratung in München.

Die 5 häufigsten Fehler bei der Anordnung und wie Sie diese vermeiden

Statistiken zeigen, dass über 30 % aller Erbstreitigkeiten auf unklare oder fehlerhafte Testamente zurückzuführen sind. Bei der komplexen Vor- und Nacherbschaft ist die Fehlerquote noch höher. Hier sind die häufigsten Fallstricke:

  1. Ungenauer Wortlaut: Formulierungen wie „Erbe soll werden…“ sind zu vage. Es muss klar zwischen Vor- und Nacherbe unterschieden werden.

  2. Befreiung vergessen: Wird die Befreiung des Vorerben nach § 2136 BGB nicht explizit erwähnt, ist er automatisch nicht befreit, was seine Handlungsfähigkeit stark einschränkt.

  3. Kein Ersatznacherbe: Was passiert, wenn der Nacherbe vor dem Vorerben stirbt? Ohne die Benennung eines Ersatznacherben wird der Vorerbe zum Vollerben und kann frei vererben.

  4. Pflichtteilsansprüche ignoriert: Pflichtteilsberechtigte (z.B. Kinder) können die Vorerbschaft ausschlagen und ihren Pflichtteil sofort verlangen (§ 2306 BGB). [5] Dies kann die Liquidität des Vorerben gefährden. Eine professionelle Pflichtteilsberatung ist hier unerlässlich.

  5. 30-Jahres-Frist übersehen: Grundsätzlich erlischt eine Nacherbschaft nach 30 Jahren (§ 2109 BGB). [1] Es gibt Ausnahmen, die aber im Testament sauber formuliert sein müssen.

Diese Fehler können die Absichten des Erblassers komplett untergraben und zu massiven finanziellen Verlusten führen.

Warum eine persönliche Rechtsberatung in München entscheidend ist

Die Gestaltung einer Vor- und Nacherbschaft ist keine Aufgabe für Standardvorlagen aus dem Internet. Jede Familie und jedes Vermögen ist anders. Wir bei braun-legal beraten Sie persönlich und entwickeln eine maßgeschneiderte Lösung, die exakt auf Ihre Ziele abgestimmt ist. Wir kennen die Münchner Besonderheiten, etwa bei der Bewertung von Immobilien, und stellen sicher, dass Ihr Testament nicht nur rechtssicher, sondern auch steuerlich optimal ist. Eine professionelle Begleitung schützt nicht nur Ihr Vermögen, sondern sichert auch den Frieden in Ihrer Familie. Manchmal kann auch ein Erbvertrag eine sinnvolle Alternative sein, um verbindliche Regelungen zu treffen.


FAQ

Was sind die Hauptpflichten eines Vorerben?

Der Vorerbe muss den Nachlass ordnungsgemäß verwalten, für die Erhaltungskosten aufkommen und das Vermögen von seinem Privatvermögen getrennt halten. Er darf die Erträge (z.B. Mieten, Zinsen) für sich nutzen, muss die Substanz des Erbes aber für den Nacherben erhalten. Bei schuldhafter Verletzung dieser Pflichten ist er schadensersatzpflichtig.



Ist eine Vor- und Nacherbschaft für jeden sinnvoll?

Nein, sie ist ein spezielles Instrument für bestimmte Konstellationen. Sie eignet sich besonders für Patchwork-Familien, zum Schutz von überschuldeten oder behinderten Erben (Behindertentestament) oder wenn der Erblasser eine bestimmte Vermögensweitergabe über Generationen hinweg sicherstellen will. Für einfache Familienverhältnisse gibt es oft bessere Alternativen.



Kann ich die Vor- und Nacherbschaft auch in einem Berliner Testament regeln?

Ja, das ist eine häufige Kombination. Ehegatten setzen sich gegenseitig als Vorerben und die gemeinsamen Kinder als Nacherben des Erstversterbenden sowie als Schlusserben des Längerlebenden ein. Dies schützt den überlebenden Partner und sichert das Vermögen für die Kinder, erfordert aber eine sehr präzise Formulierung, um Nachteile beim Pflichtteil und der Steuer zu vermeiden.



Wie viel kostet die Gestaltung eines Testaments mit Vor- und Nacherbschaft?

Die Kosten für eine anwaltliche Beratung und Testamentserstellung richten sich nach dem Wert des Nachlasses und der Komplexität des Falles. Eine Erstberatung bei uns bietet Ihnen eine klare Einschätzung der anfallenden Gebühren. Diese Investition ist in der Regel deutlich geringer als die potenziellen Steuerverluste oder Prozesskosten bei einem fehlerhaften Testament.



Was ist der Unterschied zwischen einem Nacherben und einem Schlusserben?

Ein Nacherbe erbt rechtlich direkt vom ursprünglichen Erblasser, nachdem der Vorerbe das Vermögen innehatte. Ein Schlusserbe (typisch im Berliner Testament) erbt vom längerlebenden Ehegatten dessen gesamtes Vermögen, also das eigene und das vom erstverstorbenen Partner geerbte. Diese Unterscheidung hat erhebliche steuerliche und rechtliche Konsequenzen.



Kann der Vorerbe die Erbschaft auch verbrauchen?

Ein befreiter Vorerbe darf die Substanz des Erbes für den eigenen Lebensunterhalt verbrauchen, jedoch nicht verschenken oder in der Absicht, den Nacherben zu schädigen, verschwenden. Ein nicht befreiter Vorerbe darf die Substanz grundsätzlich nicht angreifen. Die genauen Grenzen sind oft Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten.



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