Erbrecht

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Nachlassabwicklung

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Die Ausschlagung einer überschuldeten Erbschaft fristgerecht beim Nachlassgericht in München erklären

Die Ausschlagung einer überschuldeten Erbschaft fristgerecht beim Nachlassgericht in München erklären

Die Ausschlagung einer überschuldeten Erbschaft fristgerecht beim Nachlassgericht in München erklären

Erbschaft in München ausschlagen: In 6 Wochen vor Schulden schützen

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Simon Wilhelm

Geschäftsführer bei mentoc

9

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Ein unerwarteter Brief vom Nachlassgericht: Sie haben geerbt. Doch statt Freude drohen Schulden von über 50.000 €. Ein Mandant verhinderte genau das, weil er die 6-Wochen-Frist zur Ausschlagung kannte und sofort handelte.

Das Thema kurz und kompakt

Die Ausschlagung einer Erbschaft muss innerhalb einer strengen Frist von 6 Wochen nach Kenntnis des Erbfalls erfolgen.

Die Erklärung zur Ausschlagung muss persönlich beim Nachlassgericht oder über einen Notar erfolgen, um rechtswirksam zu sein.

Eine rechtzeitige Ausschlagung schützt Sie davor, mit Ihrem Privatvermögen für die Schulden des Erblassers zu haften.

Eine Erbschaft bedeutet nicht immer einen Gewinn. Oft übersteigen die Schulden des Verstorbenen das Vermögen bei Weitem. Wer dann nicht handelt, haftet mit seinem gesamten Privatvermögen. Die Ausschlagung einer überschuldeten Erbschaft fristgerecht beim Nachlassgericht in München zu erklären, ist der entscheidende Schritt, um sich vor dieser finanziellen Gefahr zu schützen. Dafür hat der Gesetzgeber eine sehr kurze Frist von nur sechs Wochen gesetzt. Wir zeigen Ihnen, wie Sie den Überblick gewinnen, die richtigen Schritte einleiten und teure Fehler vermeiden.

Die 6-Wochen-Frist: Ihr entscheidendes Zeitfenster gegen die Schuldenfalle

Der Gesetzgeber gibt Ihnen nur sechs Wochen Zeit, um eine Erbschaft auszuschlagen. [1] Diese Frist beginnt, sobald Sie von der Erbschaft und Ihrer Berufung zum Erben erfahren. [1] Bei einem Testament startet die Frist erst nach der offiziellen Testamentseröffnung durch das Nachlassgericht. [2] Verpassen Sie diese 6-Wochen-Frist, gilt die Erbschaft automatisch als angenommen – inklusive aller Schulden. Eine Ausnahme besteht, wenn der Erblasser im Ausland lebte oder Sie sich bei Fristbeginn im Ausland aufhalten; dann verlängert sich die Frist auf sechs Monate. [1] Ein schnelles Handeln ist daher für Ihren finanziellen Schutz unerlässlich. Ein kompetenter Anwalt für Erbrecht sichert Ihr Vorgehen ab. Diese knappe Frist macht eine sofortige Prüfung der Vermögensverhältnisse notwendig.

Form und Ablauf: Die Ausschlagung beim Nachlassgericht München korrekt erklären

Um eine Erbschaft wirksam auszuschlagen, müssen Sie eine formelle Erklärung abgeben. Ein einfacher Brief oder eine E-Mail an das Gericht reichen nicht aus. Das Gesetz schreibt laut § 1945 BGB zwei Wege vor. [5] Sie können die Ausschlagung persönlich beim zuständigen Nachlassgericht zur Niederschrift erklären. [5] Für Erbfälle in München ist dies das Amtsgericht München, bei dem Sie vorab einen Termin vereinbaren müssen. [2] Alternativ können Sie die Erklärung bei einem Notar öffentlich beglaubigen lassen, der sie dann an das Gericht weiterleitet. [3] Für die Erklärung benötigen Sie in der Regel nur Ihren gültigen Personalausweis. Die Einhaltung dieser Formvorschriften ist entscheidend für die Wirksamkeit Ihrer Erklärung. Als Nächstes stellt sich die Frage nach den anfallenden Kosten.

Kostenanalyse: Was die Ausschlagung kostet und was Ihr Zögern Sie kosten kann

Die Kosten für die Ausschlagung einer Erbschaft sind vergleichsweise gering. Handelt es sich um einen nachweislich überschuldeten Nachlass, fällt oft nur eine Pauschalgebühr von 30 € an. [4] Selbst wenn der Nachlasswert positiv ist, richten sich die Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und bleiben moderat. [3] Beispielsweise betragen die Kosten bei einem Nachlasswert von 10.000 € nur 37,50 €. [1] Diese geringe Gebühr steht im krassen Gegensatz zum Risiko, für Schulden in Höhe von Zehntausenden von Euro haften zu müssen. Ein anwaltliches Beratungsgespräch kann die Kosten-Nutzen-Rechnung schnell klären. Die Ausschlagung hat jedoch weitreichende Folgen für die Erbfolge.

Der Dominoeffekt: Was passiert, wenn Sie die Erbschaft ausschlagen?

Wenn Sie eine Erbschaft ausschlagen, werden Sie rechtlich so behandelt, als hätten Sie nie geerbt. [6] Die Erbschaft fällt dann automatisch an die nächste Person in der gesetzlichen oder testamentarischen Erbfolge. [6] Das sind oft Ihre eigenen Kinder. Hier ist eine Liste der Konsequenzen:

  • Die Erbschaft geht auf den Nächstberufenen über (z.B. Kinder, Geschwister).

  • Jeder nachfolgende Erbe muss ebenfalls innerhalb seiner 6-Wochen-Frist ausschlagen.

  • Für minderjährige Kinder müssen die sorgeberechtigten Eltern handeln. [1]

  • Oft ist für die Ausschlagung im Namen von Minderjährigen eine Genehmigung des Familiengerichts erforderlich. [1]

  • Schlagen alle potenziellen Erben aus, erbt am Ende der Staat.

Ein vollständiger Überblick über das Nachlassverfahren ist entscheidend, um die ganze Familie zu schützen. Um eine fundierte Entscheidung treffen zu können, müssen Sie den Nachlass schnell bewerten.


Überschuldung prüfen: So identifizieren Sie ein riskantes Erbe in unter 7 Tagen

Um innerhalb der kurzen 6-Wochen-Frist zu entscheiden, müssen Sie schnell Klarheit über die Finanzen des Erblassers gewinnen. Sichten Sie umgehend alle verfügbaren Unterlagen des Verstorbenen. Dazu gehören Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Kreditverträge, Mahnungen und Rechnungen. Fordern Sie bei den Banken des Erblassers Saldenbestätigungen zum Todestag an. Ein Antrag auf Einsicht in das Schuldnerverzeichnis kann ebenfalls in wenigen Tagen Klarheit schaffen. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, ein Nachlassverzeichnis zu erstellen und Gläubiger systematisch abzufragen. Doch was passiert, wenn die Frist bereits verstrichen ist?

Frist verpasst? Optionen nach der ungewollten Annahme der Erbschaft

Haben Sie die 6-Wochen-Frist versäumt, gilt die Erbschaft als angenommen. [2] Es gibt jedoch noch Möglichkeiten, Ihre Haftung zu begrenzen. Wenn Sie erst nach Fristablauf von einer wesentlichen Überschuldung erfahren, können Sie die Annahme unter Umständen anfechten. [1] Die Frist für diese Anfechtung beträgt ebenfalls sechs Wochen ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes, wie § 1954 BGB festlegt. [2] Eine weitere Option ist die Beantragung einer Nachlassinsolvenz oder Nachlassverwaltung. [3] Diese Verfahren beschränken Ihre Haftung auf den Nachlass und schützen Ihr Privatvermögen. Die professionelle Begleitung der Nachlassabwicklung ist in solchen Fällen unerlässlich. Ein praktisches Beispiel verdeutlicht die Wichtigkeit des rechtzeitigen Handelns.

Fallstudie: Wie Mandant A durch fristgerechte Ausschlagung 80.000 € Schulden vermied

Fallstudie: Wie Mandant A durch fristgerechte Ausschlagung 80.000 € Schulden vermied

Unser Mandant, Herr A. aus München, erbte von seinem Onkel. Zunächst schien alles unproblematisch, bis ein Schreiben einer Bank eintraf. Es offenbarte einen ungesicherten Geschäftskredit über 80.000 €. Herr A. kontaktierte uns in der dritten Woche nach Kenntnis der Erbschaft. Wir konnten innerhalb von 5 Werktagen alle relevanten Unterlagen prüfen und die Überschuldung bestätigen. In der vierten Woche haben wir für ihn die Ausschlagungserklärung beim Nachlassgericht München beurkunden lassen. Dadurch wurde er von jeglicher Haftung befreit. Ohne anwaltliche Hilfe im Münchner Erbrecht hätte er für die vollen 80.000 € mit seinem Privatvermögen gehaftet. Dieser Fall zeigt, wie wichtig eine persönliche und schnelle Beratung ist.

Ihr Partner im Erbrecht: Wie wir Sie persönlich durch das Verfahren begleiten

Ihr Partner im Erbrecht: Wie wir Sie persönlich durch das Verfahren begleiten

In einer emotional und rechtlich komplexen Situation wie einer überschuldeten Erbschaft brauchen Sie einen verlässlichen Partner. Statt anonymer Online-Formulare beraten wir Sie bei braun-legal persönlich. Wir verbinden Sie direkt mit einem erfahrenen Anwalt, der Ihren Fall individuell prüft und Sie durch jeden Schritt des Verfahrens begleitet. Unsere Experten kennen die Abläufe beim Nachlassgericht in München genau. Wir stellen sicher, dass Sie alle Fristen einhalten und die richtigen Entscheidungen für Ihre finanzielle Zukunft treffen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um sich wirksam vor geerbten Schulden zu schützen.


FAQ

Welche Frist gilt für die Ausschlagung einer Erbschaft?

Die gesetzliche Frist zur Ausschlagung einer Erbschaft beträgt sechs Wochen. Sie beginnt, sobald Sie von dem Erbfall und Ihrer Berufung zum Erben erfahren. Nur wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Ausland hatte oder Sie sich zu Fristbeginn im Ausland aufhalten, verlängert sich die Frist auf sechs Monate.



Wie und wo erkläre ich die Ausschlagung in München?

Die Ausschlagung muss formgerecht erfolgen. Sie können dies entweder persönlich zur Niederschrift beim Nachlassgericht München (Amtsgericht) nach Terminvereinbarung tun oder die Erklärung von einem Notar öffentlich beglaubigen lassen. Ein einfacher Brief genügt nicht.



Was sind die Folgen einer versäumten Ausschlagungsfrist?

Wenn Sie die sechswöchige Frist verstreichen lassen, gilt die Erbschaft automatisch als angenommen (§ 1943 BGB). Sie werden dann zum Rechtsnachfolger des Erblassers und haften für dessen gesamtes Vermögen und alle Schulden mit Ihrem Privatvermögen.



Kann ich eine Annahme der Erbschaft rückgängig machen?

Ja, unter bestimmten Umständen. Wenn Sie die Erbschaft angenommen haben (auch durch Fristversäumnis) und erst danach von einer Überschuldung erfahren, können Sie die Annahme wegen Irrtums anfechten (§ 1954 BGB). Dafür gilt wiederum eine Frist von sechs Wochen ab Kenntnis des Irrtums.



Was muss ich für meine minderjährigen Kinder tun?

Wenn Sie für sich selbst ausschlagen, werden Ihre Kinder die nächsten Erben. Um auch für Ihre minderjährigen Kinder auszuschlagen, müssen in der Regel beide sorgeberechtigten Elternteile die Erklärung abgeben. Oft ist zusätzlich eine Genehmigung des Familiengerichts erforderlich, die innerhalb der Ausschlagungsfrist eingeholt werden muss.



Schützt mich die Ausschlagung auch vor den Beerdigungskosten?

Nicht immer. Die Pflicht zur Tragung der Beerdigungskosten ergibt sich aus der Bestattungspflicht der nahen Angehörigen, nicht zwingend aus dem Erbrecht. Auch wenn Sie das Erbe ausschlagen, können Sie als naher Angehöriger (z.B. Kind oder Ehepartner) zur Übernahme der Kosten verpflichtet sein, wenn niemand anderes dafür aufkommt.



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