Familienrecht

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Scheidung

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Die Anerkennung einer im Ausland geschlossenen Ehe in Deutschland für die Scheidung.

Die Anerkennung einer im Ausland geschlossenen Ehe in Deutschland für die Scheidung.

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Scheidung bei Auslandsehe: So gelingt die Anerkennung in Deutschland

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Simon Wilhelm

Geschäftsführer bei mentoc

9

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Mandant B. heiratete in den USA und wollte sich nach 5 Jahren in Deutschland scheiden lassen. Das Verfahren verzögerte sich um 8 Monate, weil eine Apostille fehlte. Die Anerkennung einer im Ausland geschlossenen Ehe ist die erste Hürde für die Scheidung in Deutschland.

Das Thema kurz und kompakt

Eine im Ausland geschlossene Ehe muss für eine Scheidung in Deutschland nicht in einem separaten Verfahren anerkannt werden, aber ihre Rechtsgültigkeit nach dem Recht des Heiratsortes muss nachgewiesen werden.

Für den Nachweis der Gültigkeit ist meist eine ausländische Heiratsurkunde mit Apostille oder Legalisation sowie eine beglaubigte Übersetzung erforderlich.

Die Zuständigkeit deutscher Gerichte und das anwendbare Scheidungsrecht richten sich nach EU-Verordnungen (Brüssel II b, Rom III), wobei meist der gewöhnliche Aufenthalt der Ehegatten entscheidend ist.

Eine im Ausland geschlossene Ehe wird in Deutschland nicht automatisch für eine Scheidung anerkannt. Das deutsche Gericht muss zuerst die Rechtsgültigkeit der Eheschließung nach dem Recht des Heiratslandes prüfen. Fehlende oder falsche Dokumente können das Verfahren um Monate verzögern und die Kosten um mehrere Tausend Euro erhöhen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Anerkennung Ihrer im Ausland geschlossenen Ehe in Deutschland für die Scheidung sicherstellen, welche Unterlagen Sie benötigen und wie Sie die Zuständigkeit des deutschen Gerichts klären. So legen Sie den Grundstein für ein planbares und effizientes Scheidungsverfahren.

Grundvoraussetzung prüfen: Die Rechtsgültigkeit Ihrer Auslandsehe

Für eine Scheidung in Deutschland muss Ihre Ehe zunächst formal gültig sein. Grundsätzlich wird eine Ehe anerkannt, wenn sie nach den Gesetzen des Landes, in dem sie geschlossen wurde, wirksam ist. [2] Dies regelt in Deutschland unter anderem Artikel 13 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB). [4] Eine in Las Vegas geschlossene Ehe ist bei Einhaltung der US-Formvorschriften also auch hier gültig. Eine rein religiöse Trauung ohne zivilrechtliche Wirkung im Ausland wird in Deutschland jedoch meist nicht anerkannt. Die Prüfung dieser fundamentalen Voraussetzung ist der erste von mindestens drei Schritten im Prozess. Ohne diese formale Gültigkeit kann kein deutsches Gericht ein Scheidungsverfahren einleiten. Damit ist die formale Wirksamkeit der Eheschließung die Basis für alle weiteren Schritte.

Nachweis erbringen: Apostille und Legalisation als Schlüssel zur Anerkennung

Die formale Gültigkeit Ihrer Ehe müssen Sie dem deutschen Gericht mit offiziellen Dokumenten nachweisen. Dafür benötigen Sie Ihre ausländische Heiratsurkunde, oft ergänzt durch eine spezielle Beglaubigung. Hier gibt es zwei Hauptverfahren, die je nach Herkunftsland der Urkunde zur Anwendung kommen. Für Urkunden aus einem der über 120 Mitgliedstaaten des Haager Übereinkommens genügt eine sogenannte Apostille. [2] Diese erhalten Sie bei einer festgelegten Behörde im Ausstellungsland, oft für eine Gebühr von unter 50 Euro. Für alle anderen Staaten ist eine aufwendigere Legalisation durch die deutsche Botschaft oder das Konsulat im jeweiligen Land erforderlich. Dieser Prozess kann sich über mehr als 3 Monate hinziehen und sollte frühzeitig gestartet werden. Ein Fachanwalt für Familienrecht kann die notwendigen Schritte für Sie koordinieren. Sind die Dokumente vollständig und korrekt beglaubigt, ist die nächste Frage, welches Gericht in Deutschland zuständig ist.

Zuständigkeit klären: Welches deutsche Gericht Ihre Scheidung durchführt

Nicht jedes deutsche Gericht darf eine Ehe mit Auslandsbezug scheiden. Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte ist klar geregelt, primär durch die EU-Verordnung Brüssel II b (Nachfolger von Brüssel IIa). [3] Ein deutsches Gericht ist in der Regel zuständig, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  1. Beide Ehegatten haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.

  2. Der letzte gemeinsame gewöhnliche Aufenthalt war in Deutschland und einer von Ihnen lebt noch hier.

  3. Der Antragsgegner (der Ehepartner, der dem Antrag nicht zustimmt) hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt hier.

  4. Der Antragsteller lebt seit mindestens 12 Monaten (als Nicht-Deutscher) oder 6 Monaten (als Deutscher) in Deutschland.

Die Zuständigkeit wird vom Gericht von Amts wegen geprüft und ist eine zwingende Voraussetzung. Klären Sie diese Frage mit einem Experten, bevor Sie einen Antrag stellen, um eine kostspielige Abweisung zu vermeiden. Ein Anwalt für internationales Familienrecht kann dies für Sie prüfen. Sobald die Zuständigkeit feststeht, muss das Gericht entscheiden, welches nationale Recht es anwendet.


Anwendbares Recht bestimmen: Die Weichenstellung durch die Rom-III-Verordnung

Die Zuständigkeit eines deutschen Gerichts bedeutet nicht automatisch, dass deutsches Scheidungsrecht zur Anwendung kommt. Welches Recht gilt, bestimmt sich nach der EU-Verordnung „Rom III“. [1] Diese Verordnung gibt den Ehegatten die Möglichkeit, das auf ihre Scheidung anwendbare Recht selbst zu wählen. Haben Sie keine Rechtswahl getroffen, gilt eine klare Rangfolge. Vorrangig ist das Recht des Staates, in dem die Ehegatten ihren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt haben. Ein polnisches Paar, das seit 5 Jahren in München lebt, wird also nach deutschem Recht geschieden. Diese Regelung gilt in 17 EU-Staaten und sorgt für Rechtssicherheit. [2] Die Wahl des anwendbaren Rechts hat weitreichende Folgen für Unterhalt, Zugewinn und den Versorgungsausgleich. Die Kenntnis dieser Regeln ist entscheidend für die strategische Planung Ihrer Scheidung.

Praxisleitfaden: So bereiten Sie die Anerkennung Ihrer Auslandsehe vor

Eine sorgfältige Vorbereitung kann Ihr Scheidungsverfahren um mehr als 6 Monate beschleunigen. Die folgenden Schritte sind dabei entscheidend:

  • Beschaffen Sie die Original-Heiratsurkunde aus dem Ausland.

  • Beantragen Sie die notwendige Apostille oder leiten Sie die Legalisation ein.

  • Lassen Sie alle fremdsprachigen Dokumente von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer anfertigen.

  • Sammeln Sie Nachweise über Ihren aktuellen und ggf. letzten gemeinsamen Wohnsitz.

  • Prüfen Sie, ob bilaterale Abkommen zwischen Deutschland und dem Heiratsland die Anerkennung vereinfachen. [6]

Viele unterschätzen den Zeitaufwand für die Dokumentenbeschaffung, was zu erheblichen Verzögerungen führt. Ein erfahrener Fachanwalt stellt sicher, dass Ihre Unterlagen von Anfang an vollständig sind. Dies ist die beste Absicherung gegen unvorhergesehene Hürden und Kosten.


Kosten und Dauer im Griff behalten: Risiken minimieren

Die Kosten für die Anerkennung einer Auslandsehe können stark variieren. Die reinen Gebühren für eine Apostille oder Legalisation liegen oft nur zwischen 15 und 305 Euro. [5] Kommt es jedoch zu Streitigkeiten über die Gültigkeit der Ehe oder die Zuständigkeit des Gerichts, können Anwalts- und Gerichtskosten schnell auf über 5.000 Euro ansteigen. Eine unklare Rechtslage bei der Eheschließung, zum Beispiel bei einer Heirat in einem Land mit instabiler Verwaltung, kann eine Urkundenüberprüfung durch die deutsche Botschaft erfordern, deren Kosten Sie tragen müssen. Eine proaktive und professionelle Klärung dieser Punkte spart am Ende mehr als 90% der potenziellen Zusatzkosten. Mit der richtigen Strategie lassen sich die Scheidungskosten planbar halten. Die Investition in eine frühzeitige Beratung ist daher ein entscheidender Faktor für den Erfolg.

Ihr Partner für internationale Scheidungen: Persönlich und erfahren

Ihr Partner für internationale Scheidungen: Persönlich und erfahren

Die Anerkennung einer im Ausland geschlossenen Ehe für eine Scheidung in Deutschland erfordert juristische Präzision und Erfahrung im internationalen Privatrecht. Bei braun-legal verstehen wir, dass hinter jedem Fall eine persönliche Geschichte steht. Wir verbinden Sie direkt mit einem erfahrenen Anwalt, der auf internationales Familienrecht spezialisiert ist. Statt anonymer Online-Formulare erhalten Sie bei uns einen persönlichen Ansprechpartner, der Ihren Fall von Anfang bis Ende betreut und eine maßgeschneiderte Lösung für Sie entwickelt. Wir stellen sicher, dass alle formalen Anforderungen erfüllt sind, damit Ihr Scheidungsverfahren so reibungslos und zügig wie möglich abläuft. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung, um die Weichen für Ihre Zukunft richtig zu stellen.


FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Apostille und Legalisation?

Die Apostille ist eine vereinfachte Form der Beglaubigung für Urkunden aus Mitgliedstaaten des Haager Übereinkommens. Die Legalisation ist ein aufwendigeres Verfahren für Urkunden aus anderen Staaten, das die Bestätigung durch die deutsche Auslandsvertretung erfordert.



Welches Gericht in Deutschland ist für meine Scheidung zuständig?

Die Zuständigkeit richtet sich nach EU-Recht. Meist ist das Gericht am gemeinsamen Wohnsitz der Ehepartner zuständig. Leben Sie getrennt, kann auch der letzte gemeinsame Wohnort oder der Wohnort eines Partners entscheidend sein.



Kann ich wählen, nach welchem Recht ich geschieden werde?

Ja, die Rom-III-Verordnung der EU erlaubt es Ehegatten, eine Rechtswahl zu treffen. Sie können zum Beispiel das Recht des Staates wählen, dessen Staatsangehörigkeit einer von Ihnen besitzt. Ohne eine solche Wahl entscheidet der gewöhnliche Aufenthalt.



Gilt eine in der EU geschlossene Ehe automatisch in Deutschland?

Ja, eine in einem EU-Land (außer Dänemark) nach den dortigen Vorschriften geschlossene Ehe wird in Deutschland grundsätzlich ohne weitere formale Anerkennung als gültig angesehen. Für die Scheidung müssen Sie die Heiratsurkunde aber trotzdem vorlegen.



Was ist, wenn mein Partner und ich unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben?

Das ist ein typischer Fall für das internationale Scheidungsrecht. Die Zuständigkeit des Gerichts und das anwendbare Recht werden dann nach den EU-Verordnungen (Brüssel II b und Rom III) bestimmt, die gerade für solche internationalen Konstellationen geschaffen wurden.



Mein Partner lebt im Ausland, kann ich die Scheidung trotzdem in Deutschland einreichen?

Ja, das ist möglich. Wenn Sie als Antragsteller seit mindestens einem Jahr (oder als deutscher Staatsbürger seit 6 Monaten) Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, können Sie den Scheidungsantrag hier stellen, selbst wenn Ihr Partner im Ausland lebt.



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