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Ehevertrag

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Den Ausschluss des Versorgungsausgleichs im Ehevertrag rechtssicher und fair gestalten lassen

Den Ausschluss des Versorgungsausgleichs im Ehevertrag rechtssicher und fair gestalten lassen

Den Ausschluss des Versorgungsausgleichs im Ehevertrag rechtssicher und fair gestalten lassen

Ehevertrag: Versorgungsausgleich rechtssicher ausschließen und Fairness für beide Partner sichern

oberhausen-ubersetzung

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Simon Wilhelm

Geschäftsführer bei mentoc

9

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Ein Mandant sparte durch eine klare Regelung im Ehevertrag über 100.000 € an Rentenansprüchen. Ein fairer Ausschluss des Versorgungsausgleichs schützt beide Partner vor unerwarteten Nachteilen bei einer Scheidung und sichert die finanzielle Zukunft.

Das Thema kurz und kompakt

Ein vollständiger Ausschluss des Versorgungsausgleichs ohne faire Kompensation ist in der Regel sittenwidrig und damit unwirksam, insbesondere wenn ein Partner wegen Kinderbetreuung beruflich zurückgesteckt hat.

Gerichte prüfen Eheverträge zu zwei Zeitpunkten: bei Vertragsabschluss (Wirksamkeitskontrolle) und bei der Scheidung (Ausübungskontrolle), um Fairness bei veränderten Lebensumständen zu gewährleisten.

Faire Ausgleichsregelungen wie die Finanzierung einer privaten Altersvorsorge, die Übertragung von Immobilien oder ein nur teilweiser Verzicht sind entscheidend, um einen Ehevertrag rechtssicher zu gestalten.

Viele Paare wünschen sich eine individuelle Gestaltung ihrer Finanzen, doch die Sorge vor einem unfairen oder unwirksamen Ehevertrag ist groß. Besonders der Ausschluss des Versorgungsausgleichs, also der Teilung der während der Ehe erworbenen Rentenansprüche, birgt Risiken. Ein pauschaler Verzicht ohne Ausgleich kann schnell als sittenwidrig eingestuft und vom Gericht für nichtig erklärt werden. [3] Dennoch ist es möglich, den Versorgungsausgleich im Ehevertrag rechtssicher und fair gestalten zu lassen. Mit der richtigen anwaltlichen Beratung schaffen Sie eine Vereinbarung, die Ihre individuellen Lebensumstände berücksichtigt und beiden Partnern gerecht wird.

Die doppelte Prüfung: So sichern Gerichte die Fairness von Eheverträgen

Ein Ehevertrag wird nicht nur bei Abschluss, sondern auch bei einer Scheidung richterlich geprüft. Diese zweistufige Kontrolle sichert ab, dass keine einseitige Benachteiligung entsteht. Zuerst erfolgt die Wirksamkeitskontrolle zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, bei der geprüft wird, ob eine ungleiche Verhandlungsposition, etwa durch eine Schwangerschaft, ausgenutzt wurde. [5]

Im zweiten Schritt, der Ausübungskontrolle bei der Scheidung, wird die aktuelle Lebenssituation bewertet. Haben sich die Lebenspläne drastisch geändert, zum Beispiel durch die Geburt von Kindern und die damit verbundene Aufgabe einer Karriere, kann das Gericht den Vertrag anpassen. [2] Ein vor 10 Jahren fair erscheinender Vertrag kann heute aufgrund veränderter Umstände als unangemessen gelten. Diese richterliche Kontrolle schützt vor den Folgen unvorhergesehener Lebensentwicklungen.

Ein auf Sittenwidrigkeit geprüfter Ehevertrag bietet daher deutlich mehr Sicherheit. Die genauen Kriterien dieser Prüfung sind entscheidend für die Gestaltung eines haltbaren Vertrags.

Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB: Die rote Linie bei der Vertragsgestaltung

Ein Ehevertrag ist nach § 138 BGB sittenwidrig, wenn er einen Partner einseitig und unzumutbar benachteiligt. [1] Dies ist oft der Fall, wenn der Versorgungsausgleich komplett ausgeschlossen wird, ohne dass der verzichtende Partner eine angemessene Kompensation erhält. Besonders kritisch sehen Gerichte dies, wenn ein Partner für die Kinderbetreuung seine Erwerbstätigkeit aufgegeben hat. [3]

Ein solcher kompensationsloser Ausschluss kann zur Nichtigkeit des gesamten Ehevertrages führen. [3] Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) hat klargestellt, dass der Schutzzweck der gesetzlichen Regelungen nicht beliebig unterlaufen werden darf. [2] Ein Vertrag, der eine krasse finanzielle Schieflage im Alter zur Folge hat, wird der gerichtlichen Inhaltskontrolle kaum standhalten. [4]

Um die Wirksamkeit sicherzustellen, müssen faire Ausgleichsregelungen getroffen werden. Ein Fachanwalt für Familienrecht kann hierbei helfen, die Grenzen des rechtlich Zulässigen nicht zu überschreiten.

Gestaltungsspielräume nutzen: 4 Wege für einen fairen Ausgleich

Ein rechtssicherer Ausschluss des Versorgungsausgleichs erfordert fast immer eine Kompensation für den verzichtenden Partner. Es gibt mehrere bewährte Methoden, um einen fairen Ausgleich zu schaffen und die Wirksamkeit des Vertrags zu sichern. Hier sind vier gängige Gestaltungsoptionen:

  1. Alternative Altersvorsorge: Der ausgleichspflichtige Partner zahlt regelmäßig, zum Beispiel 500 € monatlich, in eine private Renten- oder Lebensversicherung für den anderen ein. [3]

  2. Immobilienübertragung: Als Ausgleich für den Verzicht wird dem benachteiligten Partner das Eigentum oder Miteigentum an einer Immobilie übertragen. [2]

  3. Teilverzicht: Statt eines kompletten Ausschlusses werden nur bestimmte Anwartschaften, wie die aus einer betrieblichen Altersvorsorge, vom Ausgleich ausgenommen.

  4. Bedingter Ausschluss: Die Vereinbarung wird an Bedingungen geknüpft, zum Beispiel an die Ehedauer oder die Geburt von Kindern. So kann der Ausschluss nach 10 Jahren Ehe oder pro Kind um 25 % reduziert werden.

Diese flexiblen Regelungen ermöglichen es, den Versorgungsausgleich im Ehevertrag individuell und fair zu gestalten. Die Wahl der richtigen Kompensation hängt stark von der individuellen Lebens- und Vermögenssituation ab.

Aus der Praxis: 3 Fallbeispiele für maßgeschneiderte Vertragslösungen

Die Theorie lässt sich am besten an konkreten Fällen verdeutlichen. Ein typisches Szenario ist das Doppelverdiener-Paar ohne Kinder, bei dem beide Partner über ein ähnliches Einkommen und eine eigene Altersvorsorge verfügen. Hier ist ein gegenseitiger und ersatzloser Verzicht auf den Versorgungsausgleich oft unproblematisch und wird von Gerichten anerkannt.

Ein weiteres Beispiel ist die Unternehmerehe, in der ein Partner erhebliche Werte in einer betrieblichen Altersvorsorge aufgebaut hat. Um das Unternehmen zu schützen, wird der Versorgungsausgleich ausgeschlossen. Als Kompensation erhält der andere Partner eine Kapitallebensversicherung, die mit 1.000 € monatlich bespart wird. [5]

In einer Ehe mit klassischer Rollenverteilung, bei der ein Partner wegen Kindererziehung 15 Jahre lang nicht berufstätig war, wäre ein Totalverzicht sittenwidrig. Eine faire Lösung besteht darin, den Ausgleich nur für die Zeit vor der Geburt der Kinder auszuschließen. So werden die erworbenen Ansprüche fair geteilt, ohne einen Partner unangemessen zu benachteiligen. Diese Lösungen im Familienrecht zeigen, wie wichtig eine individuelle Anpassung ist.

Kosten-Nutzen-Analyse: Warum die Investition in anwaltliche Beratung entscheidend ist

Die Kosten für einen notariell beurkundeten Ehevertrag können je nach Vermögen mehrere tausend Euro betragen. Die zusätzliche Investition in eine spezialisierte anwaltliche Beratung macht jedoch oft nur einen Bruchteil davon aus, sichert aber den Vertrag entscheidend ab. Ein Notar ist zur Neutralität verpflichtet und darf keine einseitige, interessengerechte Beratung für einen Partner durchführen.

Ein Anwalt hingegen vertritt ausschließlich Ihre Interessen und entwickelt eine maßgeschneiderte Strategie. Die Kosten für diese Beratung, oft zwischen 500 € und 2.000 €, sind gering im Vergleich zum potenziellen Verlust von Rentenansprüchen im Wert von über 100.000 €. Ein unwirksamer Vertrag kann dazu führen, dass nach einer langen Ehe doch der volle gesetzliche Versorgungsausgleich durchgeführt wird.

Die genauen Kosten für einen Ehevertrag sind somit eine Investition in Ihre finanzielle Sicherheit. So stellen Sie sicher, dass Ihr Wille auch in 10 oder 20 Jahren noch rechtlich Bestand hat.

Langfristige Sicherheit schaffen: So gestalten wir Ihren rechtssicheren Ehevertrag

Ein Ehevertrag ist kein Standardprodukt, sondern muss Ihre persönliche Lebensplanung widerspiegeln. Wir bei braun-legal verstehen, dass es darum geht, Vertrauen und Fairness in einer rechtlichen Vereinbarung zu verankern. Wir verbinden Sie persönlich mit erfahrenen Anwälten für Familienrecht, die mit Ihnen gemeinsam eine passende Lösung entwickeln.

Unsere Experten analysieren Ihre individuelle Situation und zeigen Ihnen die verschiedenen Gestaltungsoptionen auf. Ob es um den Schutz von Unternehmensvermögen, die Absicherung bei unterschiedlichen Karrierewegen oder die Regelung für eine Patchwork-Familie geht – wir sorgen für eine klare und wirksame Vertragsgestaltung. So können Sie den Versorgungsausgleich bei einer Scheidung fair regeln.

Mit einem von unseren Spezialisten gestalteten Ehevertrag stellen Sie sicher, dass die getroffenen Vereinbarungen auch in Zukunft einer gerichtlichen Überprüfung standhalten. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung und schaffen Sie eine solide Basis für Ihre gemeinsame Zukunft.


FAQ

Was passiert, wenn der Ehevertrag als unwirksam erklärt wird?

Wird der Ehevertrag oder eine zentrale Klausel wie der Ausschluss des Versorgungsausgleichs für unwirksam erklärt, greifen die gesetzlichen Regelungen. Das bedeutet, dass im Scheidungsfall der Versorgungsausgleich so durchgeführt wird, als hätte es nie eine vertragliche Vereinbarung gegeben. Alle während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften werden dann hälftig geteilt.



Muss ein Ehevertrag nach der Geburt von Kindern angepasst werden?

Eine Anpassung ist nicht zwingend, aber sehr empfehlenswert. Wenn der ursprüngliche Vertrag von einer kinderlosen Doppelverdiener-Ehe ausging, die tatsächliche Lebensrealität aber durch Kindererziehungszeiten eines Partners anders aussieht, kann der Vertrag bei einer Scheidung als unbillig eingestuft werden. Eine proaktive Anpassung schafft Rechtssicherheit für beide Seiten.



Reicht eine notarielle Beurkundung für einen fairen Ehevertrag nicht aus?

Ein Notar beurkundet den Willen beider Parteien und prüft die formale Rechtsgültigkeit, er ist jedoch zur Neutralität verpflichtet. Er darf keinen der Partner einseitig beraten oder dessen Interessen bevorzugt vertreten. Nur ein eigener Fachanwalt für Familienrecht kann sicherstellen, dass der Vertrag Ihre individuellen Interessen optimal und rechtssicher schützt.



Kann ich auch während der Ehe noch einen Versorgungsausgleich ausschließen?

Ja, ein Ehevertrag kann jederzeit während der Ehe geschlossen oder geändert werden. Die gleichen Grundsätze der Fairness und Wirksamkeit gelten auch hier. Oft werden solche Verträge im Rahmen einer Trennungsfolgenvereinbarung kurz vor der Scheidung geschlossen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.



Gilt der Ausschluss des Versorgungsausgleichs auch für meine Witwenrente?

Der Versorgungsausgleich betrifft die Aufteilung der Rentenanwartschaften bei einer Scheidung. Der Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung (Witwen- oder Witwerrente) ist davon getrennt zu betrachten und entsteht im Todesfall während einer bestehenden Ehe. Ein ehevertraglicher Ausschluss des Versorgungsausgleichs hat darauf in der Regel keine direkten Auswirkungen, solange die Ehe besteht.



Welche Rolle spielt das Einkommen beim Ausschluss des Versorgungsausgleichs?

Das Einkommen und die daraus resultierenden Rentenanwartschaften sind zentral. Bei zwei ähnlich gut verdienenden Partnern ist ein gegenseitiger Verzicht meist unproblematisch. Bei großen Einkommensunterschieden, insbesondere wenn ein Partner wegen gemeinsamer Lebensentscheidungen (z.B. Kinder, Pflege von Angehörigen) weniger verdient, ist ein kompensationsloser Ausschluss fast immer unwirksam.



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