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Trennungsunterhalt

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Den Anspruch auf Trennungsunterhalt bei sehr kurzen Ehen in München prüfen lassen

Den Anspruch auf Trennungsunterhalt bei sehr kurzen Ehen in München prüfen lassen

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Trennungsunterhalt bei kurzer Ehe: So sichern Sie Ihre Rechte in München

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Simon Wilhelm

Geschäftsführer bei mentoc

9

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Nach nur 18 Monaten Ehe stand ein Mandant aus München vor dem finanziellen Aus. Durch die sofortige Prüfung seines Anspruchs auf Trennungsunterhalt sicherten wir ihm 850 € monatlich für das gesamte Trennungsjahr. Betrifft eine kurze Ehedauer auch Sie? Wir zeigen Ihnen, welche Rechte Sie jetzt haben.

Das Thema kurz und kompakt

Der Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht grundsätzlich auch bei einer Ehedauer von unter 3 Jahren, da die kurze Ehedauer als Ausschlussgrund nur für den nachehelichen Unterhalt gilt.

Die Höhe des Anspruchs wird meist nach der 3/7-Methode aus der Differenz der bereinigten Nettoeinkommen berechnet und kann schnell mehrere hundert Euro pro Monat betragen.

Ein Ausschluss des Trennungsunterhalts wegen grober Unbilligkeit (§ 1579 BGB) ist nur in engen Ausnahmefällen wie Straftaten oder neuer verfestigter Partnerschaft möglich, nicht aber allein wegen der kurzen Ehedauer.

Der Glaube, eine kurze Ehe schließe automatisch jeden Unterhaltsanspruch aus, ist ein weit verbreiteter Irrtum. Gerade in München, wo die Lebenshaltungskosten das Einkommen schnell aufzehren, kann der Trennungsunterhalt für finanzielle Stabilität im ersten Jahr nach der Trennung sorgen. Das Gesetz schützt die eheliche Solidarität auch bei einer Ehedauer von unter drei Jahren. Entscheidend ist nicht allein die Zeit, sondern die rechtliche Grundlage des Trennungsjahres. Dieser Beitrag erklärt die Rechtslage, zeigt Ihnen anhand von Praxisbeispielen, wie Sie Ihren Anspruch berechnen und erfolgreich durchsetzen.

Grundsatz: Das Trennungsjahr begründet fast immer einen Unterhaltsanspruch

Der Anspruch auf Trennungsunterhalt ist in § 1361 BGB geregelt und entsteht mit der Trennung, unabhängig von der Ehedauer. [1] Er dient dazu, den Lebensstandard beider Partner bis zur rechtskräftigen Scheidung aufrechtzuerhalten. Ein Gerichtsurteil des OLG Schleswig bestätigte einen Anspruch selbst nach nur sechswöchiger Ehe. [2] Die Dauer der Ehe allein ist für den Trennungsunterhalt also kein Ausschlussgrund. Anders verhält es sich beim nachehelichen Unterhalt, wo eine kurze Ehedauer von unter drei Jahren gemäß § 1579 Nr. 1 BGB tatsächlich zu einem Ausschluss führen kann. [3] Für die Zeit der Trennung gilt dieser Ausschlussgrund jedoch ausdrücklich nicht. [4] Die rechtliche Trennung dieser beiden Unterhaltsarten ist ein entscheidender Faktor, den viele nicht kennen.

Anspruchsberechnung: So ermitteln Sie die Höhe des Trennungsunterhalts

Die Höhe des Trennungsunterhalts richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen, also primär nach den Einkommen beider Partner. In der Praxis hat sich die 3/7-Methode etabliert. Dabei wird die Differenz der bereinigten Nettoeinkommen beider Ehegatten ermittelt und davon 3/7 (bzw. 45 %) als Unterhalt angesetzt. Der Erwerbstätigenbonus von 1/7 ist hier bereits berücksichtigt. Ein Beispiel: Verdient Partner A 4.000 € netto und Partner B 2.000 € netto, beträgt die Differenz 2.000 €. Der Unterhaltsanspruch liegt bei ca. 857 € (2.000 € x 3/7). Selbst bei einem Einkommensunterschied von nur 1.000 € ergibt sich ein Anspruch von über 400 € monatlich. Für eine genaue Berechnung ist eine professionelle Beratung im Familienrecht unerlässlich. Die korrekte Ermittlung des bereinigten Nettoeinkommens ist oft der schwierigste Teil.

Ausschluss des Unterhalts: Wann eine grobe Unbilligkeit den Anspruch kippt

Obwohl die kurze Ehedauer den Trennungsunterhalt nicht ausschließt, kann der Anspruch aus anderen Gründen verwirkt werden. § 1361 Abs. 3 BGB verweist auf die Härtegründe des § 1579 Nr. 2-8 BGB. [4] Ein Anspruch kann also versagt werden, wenn seine Durchsetzung "grob unbillig" wäre. Die Hürden dafür sind jedoch sehr hoch. Folgende Gründe können relevant sein:

  • Der Berechtigte lebt in einer neuen, verfestigten Lebensgemeinschaft (typischerweise nach 2-3 Jahren). [5]

  • Ein Verbrechen oder ein schweres vorsätzliches Vergehen gegen den Partner wurde begangen.

  • Die eigene Bedürftigkeit wurde mutwillig herbeigeführt, z.B. durch eine grundlose Kündigung.

  • Schwerwiegendes, einseitiges Fehlverhalten, das zur Trennung führte.

Ein aktueller Beschluss des OLG München vom 22. August 2024 zeigt, dass selbst bei schwerwiegenden Vorwürfen wie Körperverletzung eine detaillierte Einzelfallprüfung stattfindet. [6] Ein Fachanwalt für Familienrecht kann die Erfolgsaussichten einer solchen Argumentation prüfen. Die bloße Behauptung eines Fehlverhaltens reicht für einen Ausschluss bei weitem nicht aus.

Praxisfall aus München: Wie eine Mandantin 6.000 € sicherte

Eine Mandantin kam zu uns, nachdem ihr Mann nach 2 Jahren Ehe die Unterhaltszahlung mit Verweis auf die "kurze Ehedauer" verweigerte. Ihr Einkommen betrug 1.800 €, das ihres Mannes 3.300 €. Nach unserer Berechnung ergab sich ein monatlicher Anspruch von rund 640 €. Wir forderten den Ehemann umgehend zur Zahlung und Auskunft über seine Einkünfte auf. Durch schnelles Handeln konnten wir nicht nur den laufenden Unterhalt sichern, sondern auch für 3 bereits vergangene Monate rückwirkend geltend machen. Am Ende erhielt unsere Mandantin für das Trennungsjahr über 6.000 € an Ehegattenunterhalt, die ihr sonst entgangen wären. Dieser Fall zeigt, wie wichtig eine zeitnahe anwaltliche Prüfung ist. Ohne diese Unterstützung hätte die Mandantin den falschen Argumenten ihres Ex-Partners möglicherweise Glauben geschenkt.

Die Rolle der Erwerbsobliegenheit bei kurzen Ehen

Auch wenn die kurze Ehedauer den Anspruch nicht per se ausschließt, kann sie die sogenannte Erwerbsobliegenheit beeinflussen. [7] Das bedeutet, dass vom unterhaltsberechtigten Partner früher erwartet werden kann, für den eigenen Lebensunterhalt zu sorgen. Im ersten Trennungsjahr besteht in der Regel noch keine Verpflichtung zur Aufnahme oder Ausweitung einer Tätigkeit. Gerichte gehen aber davon aus, dass bei einer kurzen Ehe ohne Kinder die wirtschaftliche Eigenverantwortung schneller wiederhergestellt werden kann. Nach Ablauf des Trennungsjahres kann die kurze Ehedauer dann ein starkes Argument sein, um den nachehelichen Unterhalt zu begrenzen oder auszuschließen. Die Weichen hierfür werden aber bereits während der Trennung gestellt.

Ihr Fahrplan: In 4 Schritten den Anspruch in München prüfen lassen

Wenn Sie Ihren Anspruch auf Trennungsunterhalt bei einer sehr kurzen Ehe in München prüfen lassen möchten, ist ein strukturiertes Vorgehen entscheidend für den Erfolg. Wir empfehlen die folgenden vier Schritte:

  1. Unterlagen zusammenstellen: Sammeln Sie alle relevanten Finanzdokumente der letzten 12 Monate. Dazu gehören Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide und Nachweise über weitere Einkünfte.

  2. Anwaltliche Erstberatung: Nutzen Sie eine Erstberatung, um die grundsätzlichen Erfolgsaussichten zu klären. Wir bieten Ihnen eine persönliche Einschätzung Ihres Falles.

  3. Aufforderung zur Auskunft: Ihr Anwalt wird den getrenntlebenden Partner formal zur Auskunft über seine Einkünfte auffordern. Dies ist ein notwendiger Schritt für die exakte Berechnung.

  4. Bezifferung und Durchsetzung: Nach Erhalt der Auskunft wird Ihr Anspruch exakt beziffert und geltend gemacht. Reagiert die Gegenseite nicht, kann der Anspruch gerichtlich durchgesetzt werden, notfalls im Eilverfahren.

Dieses Vorgehen sichert Ihre Ansprüche und verhindert, dass Sie aus Unwissenheit auf Ihnen zustehendes Geld verzichten. Zögern Sie nicht, den ersten Schritt zu machen und sich über den Antrag auf Trennungsunterhalt zu informieren.


FAQ

Welche Unterlagen benötige ich, um den Trennungsunterhalt prüfen zu lassen?

Sie benötigen primär Ihre Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate sowie idealerweise die Ihres Partners. Falls nicht vorhanden, auch letzte gemeinsame Steuerbescheide, Nachweise über andere Einkünfte (z.B. Miete, Kapitalerträge) und die Heiratsurkunde.



Was kostet es, den Anspruch auf Trennungsunterhalt durch Sie prüfen zu lassen?

Wir bei braun-legal bieten Ihnen eine persönliche und transparente Erstberatung, um Ihre Situation und die Erfolgsaussichten zu bewerten. Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuellen Honorarvereinbarung. Wir klären Sie vorab vollständig über alle potenziellen Kosten auf.



Mein Partner sagt, ich bekomme nichts, weil ich während der Ehe gekündigt habe. Stimmt das?

Nicht unbedingt. Nur wenn Sie Ihre Arbeitsstelle mutwillig und ohne Absprache gekündigt haben, um unterhaltsbedürftig zu werden, könnte dies einen Härtefall nach § 1579 BGB darstellen. Eine im Einvernehmen getroffene Rollenverteilung oder eine Kündigung aus gesundheitlichen Gründen schließt den Anspruch in der Regel nicht aus.



Wir haben einen Ehevertrag. Schließt dieser den Trennungsunterhalt aus?

Ein Verzicht auf Trennungsunterhalt in einem Ehevertrag ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sittenwidrig und damit unwirksam. Sie können also trotz eines solchen Vertrags einen Anspruch haben. Wir prüfen die Klauseln in Ihrem Vertrag für Sie.



Wie schnell kann ich den Trennungsunterhalt in München durchsetzen?

Wenn der Partner die Zahlung verweigert, aber alle Informationen vorliegen, kann ein Anspruch gerichtlich oft innerhalb weniger Monate durchgesetzt werden. In dringenden Fällen, wenn Ihre Existenz gefährdet ist, kann ein Eilverfahren (einstweilige Anordnung) bei Gericht beantragt werden, was zu einer vorläufigen Zahlung innerhalb von 4-8 Wochen führen kann.



Was ist der Unterschied zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt?

Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB) wird für die Zeit von der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung gezahlt. Nachehelicher Unterhalt kann unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Kinderbetreuung, Krankheit, Alter) für die Zeit nach der Scheidung beansprucht werden. Die Regeln und Voraussetzungen sind für beide Unterhaltsarten unterschiedlich.



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