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Datenschutzrecht meistern: So schützen Sie Daten und vermeiden Bußgelder
Das Datenschutzrecht, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), stellt viele Unternehmen vor Herausforderungen. Es regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten und Verstöße können teuer werden – Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes sind möglich. Doch keine Sorge: Wir erklären Ihnen die wichtigsten Aspekte, zeigen aktuelle Fallstricke anhand von Gerichtsurteilen und geben Ihnen praktische Tipps, damit Sie das Datenschutzrecht erfolgreich umsetzen und Risiken minimieren können. Wir beraten Sie persönlich und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Unternehmen.
Das Thema kurz und kompakt
Die DSGVO legt klare Pflichten für Unternehmen beim Umgang mit personenbezogenen Daten fest; Verstöße können Bußgelder bis zu 20 Mio. Euro nach sich ziehen.
Wichtige Grundsätze der DSGVO sind u.a. Zweckbindung, Datenminimierung und Rechenschaftspflicht; deren Einhaltung ist durch Dokumentation nachzuweisen.
Betroffene haben weitreichende Rechte (Auskunft, Löschung etc.), die Unternehmen fristgerecht erfüllen und durch technische sowie organisatorische Maßnahmen sicherstellen müssen.
Ein Mandant erhielt eine Abmahnung wegen eines fehlerhaften Cookie-Banners, was zu einem Bußgeld von 5.000 € hätte führen können. Durch unsere Beratung konnte dies abgewendet werden. Das Datenschutzrecht ist komplex, aber mit dem richtigen Wissen navigieren Sie sicher durch die Vorschriften.
Die DSGVO verstehen: Ihre Pflichten als Unternehmer
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist seit Mai 2018 das zentrale Regelwerk für den Datenschutz in der EU und gilt unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten. [2] Sie schützt die Grundrechte natürlicher Personen bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. [2] Für Unternehmen bedeutet dies eine Reihe von Pflichten, deren Missachtung zu empfindlichen Strafen führen kann. Ein Lieferdienst musste beispielsweise über 190.000 € Bußgeld zahlen wegen diverser Verstöße, unter anderem der Nichtbeachtung von Betroffenenrechten. [3] Die Verantwortung für die Einhaltung liegt bei der Geschäftsführung. [2] Es ist daher unerlässlich, die Grundsätze wie Rechtmäßigkeit, Transparenz und Zweckbindung zu kennen und umzusetzen. [1] Die Kenntnis dieser Grundlagen ist der erste Schritt zur Compliance im Datenschutzrecht.
Die DSGVO gilt für jede ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten und für die nichtautomatisierte Verarbeitung, wenn die Daten in einem Dateisystem gespeichert sind oder werden sollen. [5] Das betrifft also nahezu jeden Vorgang mit Kundendaten, Mitarbeiterinformationen oder auch nur IP-Adressen von Webseitenbesuchern. Ein häufiger Fehler ist die Annahme, die DSGVO betreffe nur große Konzerne; tatsächlich sind Unternehmen jeder Größe betroffen, sobald sie personenbezogene Daten verarbeiten. Die DSGVO sieht verschiedene Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung vor, wie die Einwilligung der betroffenen Person (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) oder die Erfüllung eines Vertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). [3] Die Auswahl der korrekten Rechtsgrundlage ist entscheidend für die Zulässigkeit der Verarbeitung.
Kernprinzipien der DSGVO: Was Sie beachten müssen
Die DSGVO basiert auf sieben wesentlichen Grundsätzen, die bei jeder Datenverarbeitung zu berücksichtigen sind. Dazu gehören Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz; Zweckbindung, bei der Daten nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden dürfen. [4] Ein Beispiel: E-Mail-Adressen für einen Newsletter dürfen nicht ohne Weiteres für andere Marketingaktionen genutzt werden. [4] Datenminimierung ist ein weiterer wichtiger Grundsatz: Es dürfen nur die Daten erhoben werden, die für den Zweck wirklich notwendig sind. [1] Die Speicherbegrenzung schreibt vor, Daten nur so lange aufzubewahren, wie es der Zweck erfordert. [4] Unternehmen müssen klare Löschfristen definieren. Verstöße gegen diese Prinzipien können zu Abmahnungen führen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) mehrfach bestätigte. [4] Eine sorgfältige Umsetzung dieser Grundsätze ist daher unerlässlich.
Weitere Grundsätze sind die Richtigkeit der Daten, Integrität und Vertraulichkeit (Sicherheit der Verarbeitung) sowie die Rechenschaftspflicht. [2] Letztere bedeutet, dass Unternehmen nachweisen müssen, dass sie die DSGVO einhalten. Dies erfordert eine umfassende Dokumentation, wie beispielsweise das Führen eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten. [1] Viele Unternehmen unterschätzen den Aufwand, der mit der Erfüllung der Rechenschaftspflicht verbunden ist. Ein Verstoß kann beispielsweise vorliegen, wenn ein Unternehmen keinen Datenschutzbeauftragten benannt hat, obwohl es dazu verpflichtet wäre – in Deutschland ab 20 Mitarbeitern, die ständig mit automatisierter Datenverarbeitung beschäftigt sind. [3]
Betroffenenrechte stärken: Auskunft, Löschung und Co.
Die DSGVO stärkt die Rechte der Personen, deren Daten verarbeitet werden. Dazu zählt das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), welche Daten ein Unternehmen über sie gespeichert hat. [1,5] Unternehmen müssen diese Auskunft in der Regel innerhalb eines Monats erteilen. Ein aktuelles Urteil des EuGH betont, dass ein hoher Bürokratieaufwand keine Ausrede gegen die Auskunftserteilung darstellt. [4] Betroffene haben auch ein Recht auf Berichtigung falscher Daten und auf Löschung ('Recht auf Vergessen werden', Art. 17 DSGVO), etwa wenn die Daten für den ursprünglichen Zweck nicht mehr notwendig sind. [5] Die Nichtbeachtung von Löschungsansprüchen war einer der Gründe für das bereits erwähnte Bußgeld gegen einen Lieferdienst. [3] Die korrekte Handhabung von Betroffenenanfragen ist ein Muss.
Zusätzlich gibt es das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, das Recht auf Datenübertragbarkeit und das Widerspruchsrecht. [5] Insbesondere dem Widerspruchsrecht gegen Direktwerbung kommt eine hohe praktische Bedeutung zu. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie Werbewidersprüche unverzüglich umsetzen. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) nach Art. 32 DSGVO spielen hier eine wichtige Rolle, um die Sicherheit der Daten und die Einhaltung der Betroffenenrechte zu gewährleisten. Ein Fehlen oder eine unzureichende Umsetzung von TOMs stellt einen häufigen Datenschutzverstoß dar. [1]
Hier sind einige wichtige Betroffenenrechte im Überblick:
Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO)
Die genaue Kenntnis dieser Rechte und die Implementierung von Prozessen zu deren Erfüllung sind für jedes Unternehmen Pflicht.
Aktuelle Urteile und ihre Bedeutung für die Praxis
Die Rechtsprechung zum Datenschutzrecht ist ständig in Bewegung. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) und nationale Gerichte fällen regelmäßig Urteile mit direkten Auswirkungen auf Unternehmen. So hat der EuGH kürzlich entschieden, dass schon ein kurzzeitiger Verlust der Kontrolle über personenbezogene Daten einen immateriellen Schaden darstellen kann, der zu Schadensersatzansprüchen nach Art. 82 DSGVO führen kann. [6,] Ein Urteil des LG Bayreuth sprach einer Verbraucherin 3.000 Euro Schadensersatz zu, weil die Schufa ihren Score nicht ausreichend offengelegt hatte. [5'-.',] Unternehmen müssen sich daher kontinuierlich über die aktuelle Rechtslage informieren. Ein Fachanwalt für IT-Recht kann hier wertvolle Unterstützung leisten.
Ein weiteres wichtiges Thema ist die Gestaltung von Cookie-Bannern. Das VG Hannover urteilte, dass eine „Alles ablehnen“-Schaltfläche auf der ersten Ebene Pflicht ist, wenn auch ein „Alle akzeptieren“-Button vorhanden ist. [5'-.',] Auch der Einsatz des Google Tag Managers ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung zulässig. [5'-.',] Diese Urteile zeigen, wie detailliert die Anforderungen sein können. Die Weiterleitung von Firmen-E-Mails an private Accounts kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen, wie ein Urteil des OLG München zeigt. [4'',] Dies unterstreicht die Bedeutung interner Richtlinien und Mitarbeiterschulungen.
Datenschutz im Unternehmen: Praktische Umsetzungstipps
Die Umsetzung des Datenschutzrechts erfordert mehr als nur eine Datenschutzerklärung. Ein erster Schritt ist die Anpassung der Datenschutzerklärung auf Ihrer Webseite. [1] Diese muss alle Datenverarbeitungsvorgänge transparent darstellen. Viele Unternehmen übersehen die Notwendigkeit, auch Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) abzuschließen, wenn externe Dienstleister personenbezogene Daten verarbeiten. [3] Dies betrifft beispielsweise Cloud-Anbieter oder Marketing-Agenturen. Ein fehlender oder mangelhafter AVV ist ein häufiger Verstoß. [3] Wir helfen Ihnen, Ihre Verträge rechtssicher zu gestalten.
Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) sind das Herzstück des Datenschutzes. Dazu gehören Zugangskontrollen, Verschlüsselung und regelmäßige Überprüfungen der Sicherheitsmaßnahmen. Schulen Sie Ihre Mitarbeiter regelmäßig zum Thema Datenschutz, denn menschliches Versagen ist eine häufige Ursache für Datenpannen. [3] Das Versenden von Rundmails mit offenen Empfängerlisten (CC statt BCC) ist ein klassisches Beispiel. [3] Dokumentieren Sie alle Maßnahmen und Prozesse, um Ihrer Rechenschaftspflicht nachzukommen. Ein Datenschutzbeauftragter kann hierbei unterstützen, ist aber nicht für jedes Unternehmen Pflicht. [4]
Wichtige Schritte zur praktischen Umsetzung:
Erstellen und Pflegen eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten.
Implementierung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOMs).
Abschluss von Auftragsverarbeitungsverträgen (AVV) mit Dienstleistern.
Regelmäßige Schulung der Mitarbeiter im Datenschutz.
Einrichtung von Prozessen zur Bearbeitung von Betroffenenanfragen.
Kontinuierliche Überprüfung und Anpassung der Datenschutzmaßnahmen.
Diese Maßnahmen helfen, das Risiko von Datenschutzverstößen und Bußgeldern signifikant zu reduzieren.
Herausforderung Künstliche Intelligenz und Datenschutz
Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) wirft neue Fragen im Datenschutzrecht auf. Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat bereits 2024 eine Orientierungshilfe „KI und Datenschutz“ veröffentlicht. [6,] Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen, müssen besonders auf Transparenz und die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung achten. Oft werden große Mengen an Daten für das Training von KI-Modellen benötigt, deren Herkunft und Verarbeitungsgrundlage klar sein müssen. Das Arbeitsgericht Hamburg urteilte beispielsweise zur Frage, ob der Betriebsrat bei der Einführung von KI-Richtlinien mitreden darf. [2] Die Einhaltung des Datenschutzrechts ist auch bei innovativen Technologien wie KI unerlässlich. Ein spezialisierter Anwalt kann die komplexen Wechselwirkungen zwischen KI und Datenschutz bewerten.
Ein Urteil des LG Hamburg befasste sich mit der Zulässigkeit von Data Mining für KI-Training bei urheberrechtlich geschützten Inhalten. [2] Dies zeigt, dass nicht nur das Datenschutzrecht, sondern auch andere Rechtsgebiete wie das Urheberrecht betroffen sein können. Unternehmen sollten vor dem Einsatz von KI eine sorgfältige Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) gemäß Art. 35 DSGVO durchführen, wenn voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen besteht. Die Entwicklung klarer interner Richtlinien für den KI-Einsatz und die Schulung der Mitarbeiter sind weitere wichtige Schritte, um rechtliche Risiken zu minimieren und das Vertrauen der Nutzer zu wahren. Die rasante Entwicklung im Bereich KI erfordert eine kontinuierliche Beobachtung der Rechtslage.
Ihr Partner für Datenschutzrecht: Persönliche und kompetente Beratung
Das Datenschutzrecht ist komplex und dynamisch. Als Ihr Partner verstehen wir die Herausforderungen, denen Sie als Unternehmer gegenüberstehen – vom Aufbau von Vertrauen bei digitalen Abläufen bis zur Einhaltung berufsrechtlicher Vorgaben. Unsere Mission ist es, Sie persönlich mit erfahrenen Anwälten zu verbinden, damit Sie schnelle, individuelle und vertrauenswürdige Rechtsberatung erhalten. Wir bieten Ihnen nicht nur juristische Präzision, sondern reichern diese mit konkreten Fallbeispielen und „Was bedeutet das für Sie?“-Absätzen an. Wir beraten Sie persönlich und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Unternehmen. Ob es um die Erstellung einer rechtssicheren Datenschutzerklärung, die Prüfung von Auftragsverarbeitungsverträgen oder die Vertretung bei Datenschutzverstößen geht – wir stehen Ihnen zur Seite.
Mit unserer Expertise im gewerblichen Rechtsschutz und Wirtschaftsrecht bieten wir eine umfassende Beratung, die über das reine Datenschutzrecht hinausgeht. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und unserem direkten Matching mit Fachanwälten. Wir helfen Ihnen, die Anforderungen der DSGVO nicht nur zu erfüllen, sondern Datenschutz als Qualitätsmerkmal für Ihr Unternehmen zu etablieren. Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung und erfahren Sie, wie wir Sie unterstützen können, die Fallstricke des Datenschutzrechts sicher zu umschiffen und Ihr Unternehmen zukunftssicher aufzustellen.
Weitere nützliche Links
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist seit Mai 2018 das zentrale Regelwerk für den Datenschutz in der EU und gilt unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten. [2] Sie schützt die Grundrechte natürlicher Personen bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. [2] Für Unternehmen bedeutet dies eine Reihe von Pflichten, deren Missachtung zu empfindlichen Strafen führen kann. Ein Lieferdienst musste beispielsweise über 190.000 € Bußgeld zahlen wegen diverser Verstöße, unter anderem der Nichtbeachtung von Betroffenenrechten. [3] Die Verantwortung für die Einhaltung liegt bei der Geschäftsführung. [2] Es ist daher unerlässlich, die Grundsätze wie Rechtmäßigkeit, Transparenz und Zweckbindung zu kennen und umzusetzen. [1] Die Kenntnis dieser Grundlagen ist der erste Schritt zur Compliance im Datenschutzrecht.
Die DSGVO gilt für jede ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten und für die nichtautomatisierte Verarbeitung, wenn die Daten in einem Dateisystem gespeichert sind oder werden sollen. [5] Das betrifft also nahezu jeden Vorgang mit Kundendaten, Mitarbeiterinformationen oder auch nur IP-Adressen von Webseitenbesuchern. Ein häufiger Fehler ist die Annahme, die DSGVO betreffe nur große Konzerne; tatsächlich sind Unternehmen jeder Größe betroffen, sobald sie personenbezogene Daten verarbeiten. Die DSGVO sieht verschiedene Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung vor, wie die Einwilligung der betroffenen Person (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) oder die Erfüllung eines Vertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). [3] Die Auswahl der korrekten Rechtsgrundlage ist entscheidend für die Zulässigkeit der Verarbeitung.
FAQ
Was kostet eine Erstberatung zum Datenschutzrecht bei braun-legal?
Für Informationen zu den Kosten einer Erstberatung kontaktieren Sie uns bitte direkt. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot basierend auf Ihrem spezifischen Beratungsbedarf.
Hilft braun-legal auch bei bereits erfolgten Datenschutzverstößen?
Ja, wir beraten und vertreten Sie auch, wenn bereits ein Datenschutzverstoß oder eine Datenpanne aufgetreten ist, um den Schaden zu begrenzen und die notwendigen Schritte einzuleiten.
Erstellt braun-legal auch Datenschutzerklärungen für Webseiten?
Ja, die Erstellung und Prüfung von Datenschutzerklärungen für Webseiten und andere Anwendungen gehört zu unserem Leistungsangebot im Datenschutzrecht.
Bietet braun-legal Schulungen zum Datenschutz für Mitarbeiter an?
Wir konzipieren und vermitteln auch individuelle Datenschutzschulungen für Ihre Mitarbeiter, um das Bewusstsein und die Kompetenz in Ihrem Unternehmen zu stärken. Sprechen Sie uns gerne darauf an.
Wie schnell kann ich mit einem Termin bei einem Fachanwalt für Datenschutzrecht rechnen?
Wir bemühen uns, Ihnen schnellstmöglich einen Termin bei einem spezialisierten Anwalt zu vermitteln. Kontaktieren Sie uns, um die Dringlichkeit Ihres Anliegens zu besprechen.
Unterstützt braun-legal auch bei der Erstellung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten (VVT)?
Ja, wir unterstützen Sie fachkundig bei der Erstellung und Prüfung Ihres Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten gemäß Art. 30 DSGVO.