Vorsorgerecht

Vorsorgerecht

Vorsorgerecht

Patientenverfügung

Patientenverfügung

Patientenverfügung

dass meine Patientenverfügung von Ärzten beachtet wird?

dass meine Patientenverfügung von Ärzten beachtet wird?

dass meine Patientenverfügung von Ärzten beachtet wird?

Patientenverfügung durchsetzen: Wie Sie sicherstellen, dass Ärzte Ihren Willen zu 100 % beachten

oberhausen-ubersetzung

Content

Minutes

Simon Wilhelm

Geschäftsführer bei mentoc

8

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Stellen Sie sich vor, Sie können nach einem Unfall Ihre Wünsche nicht mehr äußern. Sichert Ihre Patientenverfügung Sie dann wirklich ab oder ist sie nur ein Stück Papier? Ein Mandant von uns stellte durch eine präzise Formulierung sicher, dass sein Wille zu 100 % umgesetzt wurde und ersparte seiner Familie eine quälende Entscheidung.

Das Thema kurz und kompakt

Eine Patientenverfügung ist nur dann für Ärzte bindend, wenn sie konkrete Behandlungssituationen und medizinische Maßnahmen präzise beschreibt.

Kombinieren Sie Ihre Patientenverfügung immer mit einer Vorsorgevollmacht, um eine Vertrauensperson zu benennen, die Ihren Willen aktiv durchsetzt.

Aktualisieren Sie Ihre Patientenverfügung alle 2 Jahre mit einer neuen Unterschrift, um deren Aktualität zu bestätigen und Zweifel an der Gültigkeit auszuräumen.

Jedes Jahr verlieren tausende Menschen durch Krankheit oder Unfall die Fähigkeit, über ihre medizinische Behandlung selbst zu entscheiden. Eine Patientenverfügung soll diesen Willen festhalten, doch eine Studie zeigt, dass nur etwa 2 % dieser Dokumente wirklich wirksam sind. [1] Der Grund sind oft unklare Formulierungen, die Ärzten zu viel Interpretationsspielraum lassen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Patientenverfügung so gestalten, dass sie rechtlich bindend ist und Ihr Selbstbestimmungsrecht in jeder Situation gewahrt bleibt. Denn Ihr Wille verdient es, zu 100 % beachtet zu werden.

Die rechtliche Verbindlichkeit nach § 1827 BGB als Fundament nutzen

Die Verbindlichkeit Ihrer Patientenverfügung ist seit 2009 in § 1827 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) klar geregelt. [2] Dieses Gesetz verpflichtet Ärzte, eine gültige Verfügung zu befolgen; andernfalls riskieren sie eine Anklage wegen Körperverletzung. [4] Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2016 hat die Anforderungen jedoch verschärft. [5] Pauschale Anweisungen wie „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ sind unwirksam, da sie nicht auf eine konkrete Behandlungssituation bezogen sind. Ihre Verfügung muss also spezifische medizinische Szenarien beschreiben, um eine direkte Bindungswirkung für den Arzt zu entfalten. Eine rechtssichere Patientenverfügung ist daher die Basis für Ihre Selbstbestimmung.

Diese gesetzliche Grundlage ist Ihr stärkstes Instrument, um die Beachtung Ihres Willens sicherzustellen.

Ärztlichen Ermessensspielraum durch präzise Formulierungen minimieren

Die größte Schwachstelle vieler Patientenverfügungen ist ihre mangelnde Präzision. Eine unklare Anweisung zwingt Ärzte, den mutmaßlichen Willen zu ermitteln, was oft zu Ergebnissen führt, die Sie nicht gewollt hätten. Um dies zu verhindern, müssen Sie konkrete medizinische Maßnahmen benennen und diese mit spezifischen Gesundheitssituationen verknüpfen. Nur so wird aus einem Wunsch eine unmissverständliche und rechtlich bindende Anweisung. [3]

Hier sind Beispiele für Formulierungen, die den Unterschied ausmachen:

  • Unwirksam: „Ich möchte nicht an Schläuchen hängen.“ Diese Aussage ist für einen Arzt nicht interpretierbar und hat 0 % Bindungswirkung.

  • Wirksam: „Befinde ich mich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit, lehne ich die künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr mittels einer PEG-Sonde ausdrücklich ab.“

  • Unwirksam: „Ich will in Würde sterben.“ Dieser Satz ist eine ethische Haltung, aber keine medizinische Anweisung.

  • Wirksam: „Leide ich an einer fortgeschrittenen Hirnschädigung mit Verlust der Kommunikations- und Einsichtsfähigkeit, die nach ärztlicher Prognose mit einer Sicherheit von über 90 % irreversibel ist, untersage ich die Einleitung einer künstlichen Beatmung.“

Durch solche unmissverständlichen Formulierungen schließen Sie Interpretationslücken.

Handlungsfähigkeit durch Kombination mit einer Vorsorgevollmacht verdoppeln

Eine Patientenverfügung legt fest, WAS Sie wollen, aber nicht, WER Ihren Willen durchsetzt. Genau hier kommt die Vorsorgevollmacht ins Spiel. Sie benennt eine Vertrauensperson, die Ihre Interessen gegenüber den Ärzten vertritt und für die Umsetzung Ihrer Verfügung sorgt. Ohne einen Bevollmächtigten kann es bei Meinungsverschiedenheiten zur Einschaltung eines Betreuungsgerichts kommen, was den Prozess um Wochen verzögern kann. [1] Ihre Vertrauensperson wird zum entscheidenden Akteur, der Ihren Willen mit Nachdruck vertritt. [2] Die Kombination beider Dokumente erhöht die Wahrscheinlichkeit der Umsetzung um mindestens 100 %. Wir beraten Sie, wie Sie Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht lückenlos aufeinander abstimmen.

Diese Kombination schafft ein Zwei-Säulen-Modell für Ihre Sicherheit.

Auffindbarkeit im Notfall durch zentrale Registrierung zu 100 % sichern

Die beste Patientenverfügung ist nutzlos, wenn sie im Ernstfall nicht gefunden wird. Liegt das Dokument zu Hause im Tresor, kann ein Notarzt nicht darauf zugreifen und muss lebenserhaltende Maßnahmen einleiten. Die Lösung ist die Hinterlegung im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer. Gerichte und über 2.000 Krankenhäuser fragen dieses Register täglich ab, um das Vorhandensein von Vorsorgedokumenten zu prüfen.

Die Registrierung bietet Ihnen mehrere Vorteile:

  1. 24/7-Verfügbarkeit: Ihr Wille ist rund um die Uhr für befugte Personen abrufbar.

  2. Schnelligkeit: Die Abfrage dauert nur wenige Minuten und verhindert unnötige Behandlungen.

  3. Rechtssicherheit: Die Registrierung vermeidet die gerichtliche Bestellung eines fremden Betreuers.

  4. Bundesweite Geltung: Der Zugriff ist von jedem Krankenhaus in Deutschland aus möglich.

Lassen Sie Ihre Dokumente im Vorsorgeregister hinterlegen, um deren Auffindbarkeit zu garantieren.

Gültigkeit durch regelmäßige Prüfung alle 2 Jahre stärken

Eine Patientenverfügung hat gesetzlich kein Ablaufdatum. Dennoch empfehlen wir dringend, Ihre Verfügung alle 2 Jahre zu überprüfen und mit einer erneuten Unterschrift zu versehen. Ein aktuelles Datum signalisiert Ärzten und Betreuungsgerichten, dass der niedergelegte Wille noch immer Ihrer Überzeugung entspricht. Dies entkräftet das häufige Argument, Sie könnten Ihre Meinung seit der Erstellung vor 10 oder 15 Jahren geändert haben. Eine solche Bestätigung kann Zweifel an der Aktualität Ihres Willens mit einer Wirksamkeit von 100 % ausräumen. Nehmen Sie sich diese 15 Minuten Zeit, um die Verbindlichkeit für die Zukunft zu festigen. Die regelmäßige Prüfung Ihrer Patientenverfügung ist ein kleiner Aufwand mit großer Wirkung.

So stellen Sie sicher, dass Ihr Wille auch Jahre später noch als aktuell anerkannt wird.

Die Konsequenzen einer fehlenden Verfügung verstehen und vermeiden

Existiert keine Patientenverfügung, entscheidet nicht Ihre Familie, sondern ein vom Betreuungsgericht bestellter rechtlicher Betreuer. [1] Das kann ein Familienmitglied sein, aber in über 50 % der Fälle ist es ein Berufsbetreuer oder ein Anwalt, der Sie nicht kennt. Dieser Betreuer muss dann gemeinsam mit den Ärzten Ihren mutmaßlichen Willen ermitteln. Dies führt oft zu langen Diskussionen und einer enormen Belastung für Ihre Angehörigen. Sie verlieren die Kontrolle über die wichtigste Entscheidung Ihres Lebens. Mit einer klaren Vorsorgeregelung verhindern Sie dieses Szenario zu 100 %. Handeln Sie jetzt, bevor andere für Sie entscheiden.

Wir bei braun-legal unterstützen Sie dabei, Ihre Selbstbestimmung mit einer maßgeschneiderten Patientenverfügung rechtssicher zu verankern. Wir beraten Sie persönlich, damit Ihr Wille im Ernstfall zählt.


FAQ

Was ist der Unterschied zwischen einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht?

Die Patientenverfügung legt fest, WELCHE medizinischen Behandlungen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen. Die Vorsorgevollmacht benennt eine Person (Bevollmächtigter), die DIESEN Willen für Sie durchsetzt und in Ihrem Namen entscheidet, wenn Sie es nicht mehr können. Beide Dokumente ergänzen sich ideal.



Muss meine Patientenverfügung notariell beglaubigt werden?

Nein, eine notarielle Beglaubigung ist für die Gültigkeit einer Patientenverfügung nicht erforderlich. Sie muss schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben sein. Eine anwaltliche Beratung ist jedoch sehr zu empfehlen, um inhaltliche Fehler und Unklarheiten zu vermeiden.



Was kann ich tun, wenn sich ein Arzt weigert, meine Verfügung umzusetzen?

Wenn ein Arzt sich weigert, sollte Ihr Bevollmächtigter sofort das Gespräch mit der Klinikleitung suchen. Führt dies zu keinem Ergebnis, kann das Betreuungsgericht eingeschaltet werden, um den Willen des Patienten durchzusetzen. Eine anwaltliche Unterstützung ist in einem solchen Fall entscheidend.



Reichen Vordrucke aus dem Internet für eine wirksame Patientenverfügung aus?

Standardvordrucke sind oft zu allgemein und berücksichtigen nicht Ihre individuelle Lebens- und Gesundheitssituation. Der Bundesgerichtshof hat mehrfach entschieden, dass pauschale Formulierungen unwirksam sind. Eine individuelle, anwaltlich beratene Erstellung bietet ein deutlich höheres Maß an Sicherheit.



Kann ich meine Patientenverfügung jederzeit ändern?

Ja, Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit formlos widerrufen oder ändern, solange Sie einwilligungsfähig sind. Ein mündlicher Widerruf gegenüber einem Arzt ist ebenso gültig. Für Änderungen empfiehlt es sich, das gesamte Dokument neu aufzusetzen und zu unterschreiben, um Klarheit zu schaffen.



Wer entscheidet, wenn ich keine Patientenverfügung habe?

Ohne Patientenverfügung bestellt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer. Dieser entscheidet dann auf Basis Ihres mutmaßlichen Willens, was oft schwierig zu ermitteln ist und zu Konflikten führen kann. Es ist nicht automatisch der Ehepartner oder das Kind.



Abonnieren Sie unseren Newsletter

Erhalten Sie hilfreiche Tipps und Tricks für ihre Rechtsberatung. Ein Newsletter von Experten für Sie.

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Erhalten Sie hilfreiche Tipps und Tricks für ihre Rechtsberatung. Ein Newsletter von Experten für Sie.

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Erhalten Sie hilfreiche Tipps und Tricks für ihre Rechtsberatung. Ein Newsletter von Experten für Sie.

Jetzt weitere Artikel entdecken

Kontaktieren Sie uns!

Für wen ist der Service

Für mich
Für meine Firma

Kontaktieren Sie uns!

Für wen ist der Service

Für mich
Für meine Firma

Kontaktieren Sie uns!

Für wen ist der Service

Für mich
Für meine Firma

braun-legal – Ihre erfahrene Rechtsberatung im Erbrecht, Familien- und Unternehmensrecht. Persönliche Betreuung, individuelles Experten-Matching und exklusive Fach-Webinare sorgen für maßgeschneiderte Lösungen. Vertrauen und Kompetenz, direkt für Sie.

braun-legal – Ihre erfahrene Rechtsberatung im Erbrecht, Familien- und Unternehmensrecht. Persönliche Betreuung, individuelles Experten-Matching und exklusive Fach-Webinare sorgen für maßgeschneiderte Lösungen. Vertrauen und Kompetenz, direkt für Sie.

braun-legal – Ihre erfahrene Rechtsberatung im Erbrecht, Familien- und Unternehmensrecht. Persönliche Betreuung, individuelles Experten-Matching und exklusive Fach-Webinare sorgen für maßgeschneiderte Lösungen. Vertrauen und Kompetenz, direkt für Sie.