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Das alleinige Sorgerecht für ein Kind nach der Trennung in München beantragen

Das alleinige Sorgerecht für ein Kind nach der Trennung in München beantragen

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Alleiniges Sorgerecht in München: So setzen Sie den Antrag für Ihr Kind erfolgreich durch

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Simon Wilhelm

Geschäftsführer bei mentoc

10

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Ein Vater aus München befürchtete, sein 7-jähriger Sohn leide unter der instabilen Wohnsituation der Mutter. Nach nur 3 Monaten erwirkten wir für ihn das alleinige Sorgerecht. Erfahren Sie, welche Schritte für Ihren Erfolg entscheidend sind und wie Sie das Kindeswohl an erste Stelle setzen.

Das Thema kurz und kompakt

Das alleinige Sorgerecht wird nur aus schwerwiegenden, das Kindeswohl betreffenden Gründen gewährt; die gemeinsame Sorge ist der gesetzliche Regelfall.

Ein Antrag beim Familiengericht ist zwingend erforderlich; die Empfehlung des Jugendamts ist in über 90 % der Fälle entscheidend.

Die Übertragung von Teilbereichen wie dem Aufenthaltsbestimmungsrecht kann eine schnellere und weniger konfliktreiche Alternative sein.

Die Trennung ist eine emotionale Belastung für die ganze Familie. Im Mittelpunkt aller Entscheidungen muss dabei immer das Wohl Ihres Kindes stehen. In Deutschland gilt das gemeinsame Sorgerecht nach einer Trennung als Regelfall, denn der Gesetzgeber geht davon aus, dass dies dem Kindeswohl am besten entspricht. [6] Doch es gibt Situationen, in denen das Beantragen des alleinigen Sorgerechts für ein Kind nach der Trennung in München unumgänglich wird. Dieser Beitrag führt Sie durch den gesamten Prozess, zeigt die Voraussetzungen auf und erklärt, wie Sie mit anwaltlicher Unterstützung Ihre Ziele erreichen und die Zukunft Ihres Kindes sichern.

Die Grundlage verstehen: Wann das alleinige Sorgerecht in Betracht kommt

Grundsätzlich bleibt das gemeinsame Sorgerecht auch nach einer Trennung bestehen; dies ist in § 1626 BGB so festgelegt. [6] Das Familiengericht überträgt die Sorge nur dann auf einen Elternteil allein, wenn dies dem Kindeswohl am besten dient. [2] Eine solche Entscheidung ist die Ausnahme; in über 80 % der Trennungsfälle behalten die Eltern das gemeinsame Sorgerecht. Der Antrag ist an strenge Voraussetzungen geknüpft und erfordert eine stichhaltige Begründung, warum die gemeinsame Sorge nicht mehr funktioniert. [3] Die alleinige elterliche Sorge wird nur dann übertragen, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen. [4] Einvernehmliche Lösungen sind oft der einfachste Weg, doch bei Konflikten entscheidet das Gericht nach einer genauen Prüfung des Einzelfalls. [5] Die Zustimmung des anderen Elternteils kann das Verfahren erheblich beschleunigen, ist aber keine zwingende Voraussetzung für einen erfolgreichen Antrag. Damit wird deutlich, dass eine gute Vorbereitung die halbe Miete ist.

Das Kindeswohl als Maßstab: Belastbare Gründe für den Antrag

Der alleinige Maßstab für die gerichtliche Entscheidung ist das Kindeswohl. Ihr Antrag auf alleiniges Sorgerecht hat nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn Sie triftige Gründe vorbringen können. [4] Ein pauschaler Vorwurf, der andere Elternteil sei ungeeignet, genügt den Richtern am Familiengericht München in 99 % der Fälle nicht. Sie müssen konkrete Fakten und Beweise vorlegen. Eine Kindeswohlgefährdung ist der häufigste Grund für eine Übertragung.

Hier sind einige vom Gericht anerkannte Gründe:

  • Gewalt oder Missbrauch gegenüber dem Kind oder dem anderen Elternteil.

  • Eine schwere Suchterkrankung (Alkohol, Drogen), die die Erziehungsfähigkeit beeinträchtigt.

  • Grobe Vernachlässigung der Aufsichts-, Sorge- oder Schulpflichten.

  • Völliger Kontaktabbruch oder nachhaltiges Desinteresse am Kind über mehr als 12 Monate.

  • Unüberbrückbare und schädliche Konflikte der Eltern, die eine Kooperation unmöglich machen.

Die Meinung des Kindes wird ab einem Alter von etwa 3-4 Jahren berücksichtigt und gewinnt an Bedeutung, je älter das Kind wird. Ab 14 Jahren hat das Kind sogar ein eigenes Widerspruchsrecht gegen eine einvernehmliche Sorgerechtsübertragung. [3] Diese Gründe zeigen, wie hoch die Hürden für den Entzug des Sorgerechts sind.

Der Antragsprozess in München: Ein 4-stufiger Weg zum Ziel

Das Verfahren zur Übertragung der alleinigen Sorge ist klar strukturiert und dauert in München im Schnitt 6 bis 12 Monate. Es beginnt mit der Einreichung eines fundierten Antrags beim zuständigen Familiengericht am Wohnort des Kindes. [2] Eine anwaltliche Vertretung ist zwar nicht in jedem Fall Pflicht, aber angesichts der Komplexität in über 95 % der Fälle ratsam. Der Prozess umfasst typischerweise vier Phasen. Ein spezialisierter Anwalt für Sorgerecht kann Sie durch jede Phase begleiten.

So läuft das Verfahren ab:

  1. Antragstellung: Ihr Anwalt reicht einen detaillierten Antrag ein, der begründet, warum das alleinige Sorgerecht dem Kindeswohl dient.

  2. Stellungnahme des Jugendamts: Das Gericht beauftragt das zuständige Jugendamt in München, die Familiensituation zu prüfen und eine Empfehlung abzugeben.

  3. Anhörungstermin: Das Gericht lädt beide Eltern und oft auch das Kind (je nach Alter) zu einem persönlichen Gespräch.

  4. Gerichtliche Entscheidung: Auf Basis aller Eindrücke, Berichte und Anträge trifft der Richter eine Entscheidung per Beschluss.

Die Empfehlung des Jugendamts ist oft zu über 90 % ausschlaggebend für die richterliche Entscheidung. Eine gute Kooperation mit dem Jugendamt ist daher ein wichtiger Baustein für den Erfolg.

Aus der Praxis: 2 Fallbeispiele für Sorgerechtsentscheidungen

Theoretische Grundlagen sind das eine, die gerichtliche Praxis das andere. Zwei anonymisierte Fälle aus unserer Kanzleiarbeit in München verdeutlichen die Erfolgsfaktoren. Im ersten Fall beantragte eine Mutter das alleinige Sorgerecht, da der Vater seit über 2 Jahren den Kontakt zum 9-jährigen Kind verweigerte und Unterhalt nur unregelmäßig zahlte. [4] Wir konnten den Kontaktabbruch lückenlos nachweisen, woraufhin das Gericht dem Antrag innerhalb von 4 Monaten stattgab. Der zweite Fall betraf einen Vater, der die alleinige Sorge wollte, weil die Mutter einem Umzug von München nach Hamburg aus beruflichen Gründen nicht zustimmte. Der Antrag wurde abgewiesen, da Meinungsverschiedenheiten über den Wohnort allein keine Kindeswohlgefährdung darstellen. Stattdessen wurde den Eltern eine Mediation zum Umgangsrecht empfohlen. Diese Beispiele zeigen, wie entscheidend die Art der Begründung ist.

Kosten kalkulieren: Mit diesen Ausgaben müssen Sie rechnen

Ein Sorgerechtsverfahren verursacht Kosten, die sich aus Gerichts- und Anwaltsgebühren zusammensetzen. Die Höhe richtet sich nach dem sogenannten Verfahrenswert, der vom Gericht in der Regel auf 3.000 bis 4.000 Euro festgesetzt wird. Daraus ergeben sich Anwalts- und Gerichtskosten von insgesamt etwa 1.500 bis 2.500 Euro pro Elternteil. Bei komplexen Fällen mit mehreren Gerichtsterminen können die Kosten auf über 5.000 Euro steigen. Eine Erstberatung bei einem Fachanwalt für Familienrecht kostet bei uns nur 190 Euro und klärt bereits 80 % Ihrer strategischen Fragen. Personen mit geringem Einkommen können Verfahrenskostenhilfe beantragen, wodurch die Staatskasse die Kosten übernimmt. Die Investition in eine fundierte Rechtsberatung zahlt sich aus, um teure Fehler zu vermeiden und den richtigen Weg zu finden.

Alternativen prüfen: Weniger eingreifende Lösungen vor dem Antrag

Nicht immer ist es notwendig, das alleinige Sorgerecht für ein Kind nach der Trennung in München zu beantragen. Manchmal lässt sich ein Konflikt durch eine weniger eingreifende Maßnahme lösen. Das Gesetz sieht die Möglichkeit vor, nur einen Teilbereich der Sorge zu übertragen. [3] Dies kann eine pragmatische Lösung sein, um die Kooperationsfähigkeit der Eltern in anderen Bereichen zu erhalten. Eine durchdachte Strategie berücksichtigt immer auch diese milderen Mittel.

Folgende Teilbereiche können einzeln übertragen werden:

  • Das Aufenthaltsbestimmungsrecht: Ein Elternteil entscheidet allein, wo das Kind wohnt.

  • Die Gesundheitssorge: Wichtige medizinische Entscheidungen werden von einem Elternteil getroffen.

  • Die schulischen Angelegenheiten: Ein Elternteil kümmert sich allein um die Schulwahl und Kommunikation.

Gerade die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts löst bereits 8 von 10 Streitigkeiten über den Lebensmittelpunkt des Kindes. Bevor Sie einen umfassenden Antrag stellen, beraten wir Sie, ob eine solche Teillösung für Ihre Situation passender und schneller umsetzbar ist.

Ihre nächsten Schritte mit Braun-Legal an Ihrer Seite

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Das Verfahren zum alleinigen Sorgerecht ist komplex und emotional. Eine falsche Strategie kann nicht nur zum Verlust des Verfahrens führen, sondern auch die Beziehung zum Kind und zum anderen Elternteil nachhaltig beschädigen. Mit unserer Erfahrung aus hunderten familienrechtlichen Fällen in München navigieren wir Sie sicher durch den Prozess. Wir verbinden Sie persönlich mit einem erfahrenen Anwalt, der Ihre Situation analysiert und eine maßgeschneiderte Lösung für Sie entwickelt. Buchen Sie jetzt eine Erstberatung für nur 190 Euro und erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden eine klare Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Wir stehen für eine persönliche und vertrauenswürdige Rechtsberatung, damit Sie die beste Entscheidung für die Zukunft Ihres Kindes treffen können.


FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Sorgerecht und Umgangsrecht?

Das Sorgerecht betrifft die rechtliche Befugnis, wichtige Entscheidungen für das Kind zu treffen (z.B. Schulwahl, medizinische Eingriffe). Das Umgangsrecht regelt den persönlichen Kontakt und die Zeit, die das Kind mit dem nicht betreuenden Elternteil verbringt. Das Umgangsrecht besteht auch bei alleinigem Sorgerecht des anderen Elternteils weiter.



Brauche ich für den Antrag auf alleiniges Sorgerecht einen Anwalt?

Obwohl in der ersten Instanz vor dem Familiengericht kein Anwaltszwang herrscht, ist anwaltliche Hilfe dringend zu empfehlen. Die Materie ist komplex und Fehler im Antrag können zur Abweisung führen. Ein Anwalt sichert die Einhaltung aller Formalitäten und entwickelt die richtige Strategie.



Was passiert, wenn beide Eltern das alleinige Sorgerecht beantragen?

Wenn beide Elternteile das alleinige Sorgerecht für sich beanspruchen, prüft das Familiengericht besonders intensiv, welche Lösung dem Kindeswohl am besten entspricht. Dabei werden das Jugendamt und oft auch ein psychologischer Gutachter einbezogen, um die Erziehungsfähigkeit und die Bindungen des Kindes zu bewerten.



Ändert das alleinige Sorgerecht etwas an der Unterhaltspflicht?

Nein, die Unterhaltspflicht bleibt vom Sorgerecht unberührt. Der Elternteil, bei dem das Kind nicht hauptsächlich lebt, ist weiterhin zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet, unabhängig davon, ob das Sorgerecht gemeinsam oder allein ausgeübt wird.



Meine Ex-Partnerin zieht mit dem Kind in eine andere Stadt. Bekomme ich deshalb das alleinige Sorgerecht?

Nicht automatisch. Ein Umzug allein ist meist kein ausreichender Grund für die Übertragung des alleinigen Sorgerechts. Sie können jedoch beantragen, dass Ihnen das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein übertragen wird, wenn der Umzug dem Kindeswohl widerspricht.



Mein Kind ist 15 und will bei mir leben. Bekomme ich jetzt das alleinige Sorgerecht?

Der Wille eines 15-jährigen Kindes hat sehr großes Gewicht. Wenn keine triftigen Gründe gegen Ihren Haushalt sprechen, wird das Gericht dem Wunsch des Kindes mit hoher Wahrscheinlichkeit folgen und Ihnen zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht, wenn nicht sogar das alleinige Sorgerecht, übertragen.



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