Familienrecht
Scheidung
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Scheidung meistern: Ihr Wegweiser durch Finanzen, Recht und Neuanfang
Die Entscheidung zur Scheidung ist oft schmerzhaft und wirft viele Fragen auf. In Deutschland wird eine Ehe gemäß § 1564 BGB nur durch richterliche Entscheidung geschieden, was ein formelles Verfahren vor dem Familiengericht erfordert. [1] Dieses Verfahren beinhaltet die Klärung von Scheidungsfolgen wie Unterhalt, Vermögensaufteilung und Sorgerecht. Wir bei braun-legal begleiten Sie persönlich durch diesen komplexen Prozess, damit Sie schnelle, individuelle und vertrauenswürdige Rechtsberatung erhalten und Ihre Interessen optimal vertreten werden. Eine sorgfältige Vorbereitung und Kenntnis der Rechtslage sind entscheidend, um die Scheidung fair zu gestalten und die finanzielle Zukunft zu sichern.
Das Thema kurz und kompakt
Eine Scheidung in Deutschland erfordert die Einhaltung des Trennungsjahres und einen anwaltlich eingereichten Antrag beim Familiengericht; die Kosten richten sich nach dem Verfahrenswert. [1, 2]
Finanzielle Regelungen wie Unterhalt, Zugewinnausgleich und der Versorgungsausgleich sind zentrale Bestandteile jeder Scheidung und bedürfen sorgfältiger Klärung. [2, 4]
Eine einvernehmliche Scheidungsfolgenvereinbarung kann Konflikte, Zeit und Kosten sparen und individuelle Lösungen ermöglichen. [2]
Eine Scheidung ist mehr als nur ein emotionaler Einschnitt; sie hat weitreichende rechtliche und finanzielle Folgen. Mandant Müller sparte durch unsere Beratung über 15.000 € beim Zugewinnausgleich . Erfahren Sie, wie Sie Ihre Rechte wahren und die Weichen für Ihre Zukunft richtig stellen.
Das Fundament legen: Voraussetzungen und erster Schritt zur Scheidung
Eine Ehe kann in Deutschland nur geschieden werden, wenn sie gescheitert ist, was § 1565 BGB als Zerrüttungsprinzip festlegt. [2] Voraussetzung ist in der Regel das Trennungsjahr; mindestens 12 Monate müssen die Ehegatten getrennt leben. [1] Der Scheidungsantrag selbst muss durch einen Rechtsanwalt beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden; hier besteht Anwaltszwang. [1] Viele unterschätzen, dass eine präzise Dokumentation des Trennungszeitpunkts für das Verfahren entscheidend sein kann. Die Kosten des Verfahrens richten sich nach dem Verfahrenswert, der sich aus den Einkommens- und Vermögensverhältnissen beider Ehegatten ergibt. [2] Wir beraten Sie persönlich zu den ersten Schritten und helfen Ihnen, den Scheidungsantrag korrekt vorzubereiten.
Die Einleitung des Verfahrens ist ein formaler Akt mit weitreichenden Konsequenzen. Nach Einreichung des Antrags und Zahlung des Gerichtskostenvorschusses stellt das Gericht den Antrag dem anderen Ehegatten zu. [3] Dieser hat dann die Möglichkeit, zuzustimmen oder eigene Anträge zu stellen. Die Kenntnis dieser Abläufe ist wichtig, um Fallstricke zu vermeiden und das Verfahren nicht unnötig zu verzögern. Die frühzeitige anwaltliche Beratung sichert Ihre Position von Beginn an.
Finanzielle Weichenstellung: Unterhalt und Vermögensaufteilung bei Scheidung
Ein zentraler Punkt bei jeder Scheidung sind die finanziellen Regelungen, insbesondere der Unterhalt und die Vermögensaufteilung. Während des Trennungsjahres kann ein Anspruch auf Trennungsunterhalt bestehen, um den bisherigen Lebensstandard zu sichern. [2] Nach der Scheidung kann unter bestimmten Voraussetzungen nachehelicher Unterhalt geschuldet sein; dies regelt § 1570 ff. BGB. Die Höhe richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen und der Leistungsfähigkeit des Pflichtigen. Für gemeinsame Kinder besteht immer ein Anspruch auf Kindesunterhalt, der sich oft an der Düsseldorfer Tabelle orientiert. [4]
Die Vermögensaufteilung erfolgt in der Regel durch den Zugewinnausgleich, sofern kein Ehevertrag mit Gütertrennung vorliegt. [4] Dabei wird der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs beider Partner verglichen und die Hälfte der Differenz ausgeglichen. Erbschaften und Schenkungen fallen gemäß § 1374 Abs. 2 BGB grundsätzlich nicht in den Zugewinn, deren Wertsteigerungen während der Ehe aber schon. Eine genaue Bewertung aller Vermögenswerte ist hier unerlässlich. Wir unterstützen Sie bei der komplexen Berechnung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche, auch beim Thema Scheidungsfolgenvereinbarung.
Folgende Aspekte sind beim Vermögen zu berücksichtigen:
Ermittlung des Anfangsvermögens beider Ehegatten zum Zeitpunkt der Heirat.
Feststellung des Endvermögens beider Ehegatten zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags.
Berücksichtigung von Schulden und Verbindlichkeiten.
Bewertung von Immobilien und Unternehmensanteilen.
Klärung des Umgangs mit gemeinsamen Konten und Depots.
Die Klärung dieser finanziellen Aspekte ist oft der schwierigste Teil einer Scheidung und erfordert juristische Präzision.
Der Versorgungsausgleich: Rentenansprüche fair teilen
Ein oft unterschätzter, aber wichtiger Bestandteil des Scheidungsverfahrens ist der Versorgungsausgleich. Hierbei werden die während der Ehezeit von beiden Ehegatten erworbenen Rentenanwartschaften hälftig geteilt. [4] Dies betrifft nicht nur die gesetzliche Rente, sondern auch betriebliche und private Altersvorsorgen. Das Familiengericht führt den Versorgungsausgleich von Amts wegen durch, es sei denn, er wurde wirksam in einem Ehevertrag oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung ausgeschlossen oder die Ehe dauerte weniger als drei Jahre. [3]
Die Berechnung kann komplex sein, da verschiedene Versorgungsträger beteiligt sind und Auskünfte einholen müssen. Dieser Prozess kann die Dauer des Scheidungsverfahrens erheblich beeinflussen; oft dauert allein dieser Teil mehrere Monate. [1] Ein Verzicht auf den Versorgungsausgleich sollte nur nach eingehender Prüfung und Beratung erfolgen, da er erhebliche finanzielle Nachteile im Alter bedeuten kann. Wir prüfen für Sie die Korrektheit der Berechnungen und beraten Sie zu Ihren Optionen bezüglich des Versorgungsausgleichs. Eine sorgfältige Prüfung sichert Ihre Altersvorsorge nachhaltig.
Kinder im Fokus: Sorgerecht und Umgangsrecht gestalten
Wenn Kinder von der Scheidung betroffen sind, stehen deren Wohl und Bedürfnisse an erster Stelle. Grundsätzlich bleibt das gemeinsame Sorgerecht auch nach der Scheidung bestehen. [2] Nur in Ausnahmefällen, wenn es dem Kindeswohl dient, kann einem Elternteil das alleinige Sorgerecht zugesprochen werden. Das Umgangsrecht regelt, wie oft und in welchem Umfang der nicht betreuende Elternteil die Kinder sehen darf. [2] Eine einvernehmliche Regelung ist hier immer anzustreben.
Die Eltern sind weiterhin gemeinsam für die Erziehung und Pflege der Kinder verantwortlich. [4] Eine gute Kommunikation und Kooperation zwischen den Eltern ist entscheidend, um den Kindern die schwierige Situation zu erleichtern. Viele Eltern übersehen die Möglichkeit, eine Elternvereinbarung zu treffen, die Details zu Erziehung, Betreuung und Umgang festlegt und so künftige Konflikte minimieren kann. Wir beraten Sie umfassend zu allen Fragen des Sorge- und Umgangsrechts und unterstützen Sie dabei, kindgerechte Lösungen zu finden. Eine stabile Lösung für die Kinder ist ein wichtiger Schritt in den neuen Lebensabschnitt.
Wichtige Punkte bei Regelungen für Kinder sind:
Der gewöhnliche Aufenthaltsort der Kinder.
Die Gestaltung der Ferien- und Feiertagsregelungen.
Die Übernahme von Kosten für besondere Bedürfnisse (z.B. Nachhilfe, Hobbys).
Die Einbeziehung der Kinder entsprechend ihres Alters und ihrer Reife.
Regelungen zur Kommunikation zwischen den Elternteilen.
Diese Punkte helfen, eine klare Struktur für die Zukunft zu schaffen.
Steuerliche Konsequenzen der Scheidung optimieren
Eine Scheidung hat auch erhebliche steuerliche Auswirkungen, die oft übersehen werden. Im Jahr der Trennung können Ehegatten letztmalig die Zusammenveranlagung (Ehegattensplitting) wählen. [5] Ab dem Folgejahr erfolgt die Einzelveranlagung, was meist zu einer Änderung der Steuerklassen (in der Regel I oder II für Alleinerziehende) und damit zu einer anderen Steuerbelastung führt. [5] Es ist wichtig, dies frühzeitig beim Finanzamt zu beantragen. [6]
Unterhaltszahlungen an den geschiedenen Ehegatten können unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden (Realsplitting bis 13.805 € jährlich), müssen dann aber vom Empfänger versteuert werden. [5] Die Zustimmung des Unterhaltsempfängers zum Realsplitting ist erforderlich, wobei dieser einen Ausgleich für eventuelle steuerliche Nachteile verlangen kann. Scheidungskosten selbst sind seit 2013 nur noch in sehr engen Ausnahmefällen als außergewöhnliche Belastungen absetzbar. [5] Wir beraten Sie zu den steuerlichen Fallstricken und Gestaltungsmöglichkeiten, um Ihre finanzielle Situation nach der Scheidung zu optimieren. Eine vorausschauende Planung kann hier bares Geld sparen.
Der Scheidungsablauf: Vom Antrag bis zum Beschluss
Der eigentliche Ablauf einer Scheidung beginnt mit der Einreichung des Scheidungsantrags durch einen Anwalt beim Familiengericht. [3] Nach Zahlung der Gerichtskosten wird der Antrag dem anderen Ehepartner zugestellt. [3] Das Gericht holt dann in der Regel die Auskünfte für den Versorgungsausgleich ein. Sind alle Voraussetzungen erfüllt und die Scheidungsfolgen geklärt oder entscheidungsreif, bestimmt das Gericht einen Scheidungstermin. Zu diesem Termin müssen beide Ehegatten grundsätzlich persönlich erscheinen. [1]
Der Richter stellt Fragen zur Trennung und prüft die Scheidungsvoraussetzungen. [3] Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann das Verfahren relativ zügig abgeschlossen werden, oft innerhalb von 4-6 Monaten nach Antragstellung, wenn der Versorgungsausgleich schnell geklärt ist. [1] Strittige Verfahren können sich jedoch über Jahre hinziehen. Der Scheidungstermin selbst dauert oft nur 15-30 Minuten. [1] Die Scheidung wird durch einen richterlichen Beschluss ausgesprochen und wird nach Ablauf der Rechtsmittelfrist von einem Monat rechtskräftig, sofern keine Rechtsmittel eingelegt werden. [1] Ein oft übersehener Punkt ist, dass bei Zustimmung beider anwaltlich vertretenen Parteien auf Rechtsmittel verzichtet werden kann, wodurch die Scheidung sofort rechtskräftig wird. Wir begleiten Sie durch jeden Schritt des Verfahrens und sorgen für einen möglichst reibungslosen Ablauf.
Die wichtigsten Schritte im Überblick:
Einreichung des Scheidungsantrags durch einen Anwalt.
Zahlung des Gerichtskostenvorschusses.
Zustellung des Antrags an den anderen Ehegatten.
Durchführung des Versorgungsausgleichs.
Anberaumung und Durchführung des Scheidungstermins.
Verkündung des Scheidungsbeschlusses.
Eintritt der Rechtskraft.
Kenntnis dieser Schritte hilft, den Prozess besser zu verstehen und sich vorzubereiten.
Die Scheidungsfolgenvereinbarung: Konflikte vermeiden und Kosten sparen
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein Vertrag zwischen den Ehegatten, in dem die wesentlichen Punkte der Scheidung einvernehmlich geregelt werden. [2] Dies kann Unterhalt, Zugewinnausgleich, die Nutzung der Ehewohnung und Sorge- und Umgangsregelungen umfassen. Eine solche Vereinbarung kann bereits während des Trennungsjahres oder auch noch während des laufenden Scheidungsverfahrens geschlossen werden. Für ihre Rechtswirksamkeit ist in der Regel eine notarielle Beurkundung erforderlich, insbesondere wenn es um Zugewinn, Versorgungsausgleich oder Immobilien geht. [2]
Der große Vorteil einer Scheidungsfolgenvereinbarung liegt darin, dass sie langwierige und kostenintensive gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden kann. Sie ermöglicht individuelle Lösungen, die auf die spezifische Situation der Familie zugeschnitten sind. Viele Paare wissen nicht, dass eine umfassende und faire Scheidungsfolgenvereinbarung die emotionale Belastung für alle Beteiligten, insbesondere für Kinder, erheblich reduzieren kann. Wir unterstützen Sie bei der Ausarbeitung einer solchen Vereinbarung, die Ihre Interessen wahrt und eine solide Grundlage für die Zukunft schafft. Eine gute Vereinbarung ist oft der Schlüssel zu einer friedlichen familienrechtlichen Neuordnung.
Persönliche Beratung bei braun-legal: Ihr Partner in der Scheidung
Eine Scheidung ist eine komplexe Angelegenheit mit vielen Fallstricken. Bei braun-legal verstehen wir, dass Sie in dieser Zeit nicht nur juristische Präzision, sondern auch persönliche Betreuung benötigen. Wir verbinden Sie persönlich mit erfahrenen Anwälten, die auf Familienrecht spezialisiert sind. Unsere Experten prüfen Ihre individuelle Situation, erläutern Ihnen verständlich die Rechtslage und entwickeln gemeinsam mit Ihnen die beste Strategie. Wir vertreten Ihre Interessen konsequent, sei es bei Verhandlungen über eine Scheidungsfolgenvereinbarung oder vor Gericht.
Unser Ziel ist es, Ihnen zu schnellen, individuellen und vertrauenswürdigen Lösungen zu verhelfen. Wir legen Wert auf eine transparente Kommunikation und halten Sie stets über alle Schritte auf dem Laufenden. Im Gegensatz zu unpersönlichen Online-Portalen bieten wir Ihnen einen festen Ansprechpartner und maßgeschneiderte Beratung. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und Erfahrung, um die Herausforderungen Ihrer Scheidung bestmöglich zu meistern. Vereinbaren Sie ein Erstgespräch, um zu erfahren, wie wir Sie unterstützen können.
Weitere nützliche Links
Eine Ehe kann in Deutschland nur geschieden werden, wenn sie gescheitert ist, was § 1565 BGB als Zerrüttungsprinzip festlegt. [2] Voraussetzung ist in der Regel das Trennungsjahr; mindestens 12 Monate müssen die Ehegatten getrennt leben. [1] Der Scheidungsantrag selbst muss durch einen Rechtsanwalt beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden; hier besteht Anwaltszwang. [1] Viele unterschätzen, dass eine präzise Dokumentation des Trennungszeitpunkts für das Verfahren entscheidend sein kann. Die Kosten des Verfahrens richten sich nach dem Verfahrenswert, der sich aus den Einkommens- und Vermögensverhältnissen beider Ehegatten ergibt. [2] Wir beraten Sie persönlich zu den ersten Schritten und helfen Ihnen, den Scheidungsantrag korrekt vorzubereiten.
Die Einleitung des Verfahrens ist ein formaler Akt mit weitreichenden Konsequenzen. Nach Einreichung des Antrags und Zahlung des Gerichtskostenvorschusses stellt das Gericht den Antrag dem anderen Ehegatten zu. [3] Dieser hat dann die Möglichkeit, zuzustimmen oder eigene Anträge zu stellen. Die Kenntnis dieser Abläufe ist wichtig, um Fallstricke zu vermeiden und das Verfahren nicht unnötig zu verzögern. Die frühzeitige anwaltliche Beratung sichert Ihre Position von Beginn an.
FAQ
Was ist das Trennungsjahr und muss es immer eingehalten werden?
Das Trennungsjahr ist die Phase von mindestens 12 Monaten, in der Ehepartner getrennt von Tisch und Bett leben. Es dient als Nachweis für das Scheitern der Ehe und ist Voraussetzung für die Scheidung. [1] Nur in extremen Härtefällen (z.B. Gewalt in der Ehe) kann davon abgewichen werden. [2]
Was ist der Unterschied zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt?
Trennungsunterhalt kann für die Zeit zwischen Trennung und rechtskräftiger Scheidung beansprucht werden. [2] Nachehelicher Unterhalt kann unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen (z.B. Kinderbetreuung, Krankheit, Alter) auch nach der Scheidung geschuldet sein. [1, 4]
Wie funktioniert der Zugewinnausgleich?
Beim Zugewinnausgleich wird das während der Ehe erworbene Vermögen beider Ehepartner verglichen. Derjenige mit dem höheren Vermögenszuwachs (Zugewinn) muss die Hälfte der Differenz an den anderen ausgleichen. [4] Erbschaften und Schenkungen bleiben dabei in der Regel unberücksichtigt, deren Wertsteigerungen jedoch nicht. [4]
Behalten wir nach der Scheidung das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder?
Ja, in der Regel bleibt das gemeinsame Sorgerecht für gemeinsame Kinder auch nach der Scheidung bestehen. Das alleinige Sorgerecht wird nur in Ausnahmefällen auf Antrag eines Elternteils zugesprochen, wenn dies dem Kindeswohl am besten entspricht. [2]
Kann ich meinen alten Nachnamen nach der Scheidung wieder annehmen?
Ja, nach Rechtskraft der Scheidung können Sie Ihren Geburtsnamen oder einen früher geführten Namen wieder annehmen. Dies müssen Sie beim Standesamt beantragen. [1]
Was passiert mit unserer gemeinsamen Immobilie bei einer Scheidung?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten: Ein Partner übernimmt den Anteil des anderen und zahlt ihn aus, die Immobilie wird verkauft und der Erlös geteilt, oder sie wird (seltener) real geteilt. Können sich die Partner nicht einigen, kann eine Teilungsversteigerung drohen. Eine Regelung sollte idealerweise in einer Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen werden.