Familienrecht

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Nachehelicher Unterhalt

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Nachehelicher Unterhalt

Wie wird der nacheheliche Unterhalt bei einer neuen Partnerschaft des Berechtigten angepasst?

Wie wird der nacheheliche Unterhalt bei einer neuen Partnerschaft des Berechtigten angepasst?

Wie wird der nacheheliche Unterhalt bei einer neuen Partnerschaft des Berechtigten angepasst?

Unterhalt bei neuer Partnerschaft: Wann Sie Zahlungen an den Ex-Partner reduzieren können

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Simon Wilhelm

Geschäftsführer bei mentoc

8

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Ein Mandant von uns sparte über 10.000 € jährlich an nachehelichem Unterhalt. Der Grund: Seine Ex-Frau lebte seit über zwei Jahren in einer neuen, festen Beziehung. Viele wissen nicht, dass dies ihre Zahlungspflicht nach § 1579 BGB beenden kann.

Das Thema kurz und kompakt

Eine neue, verfestigte Lebensgemeinschaft des Ex-Partners kann den Anspruch auf nachehelichen Unterhalt nach § 1579 BGB reduzieren oder komplett beenden.

Eine Beziehung gilt in der Regel nach 2-3 Jahren als verfestigt, wobei besondere Umstände wie ein gemeinsames Kind die Frist verkürzen können.

Die Beweislast für die neue Partnerschaft liegt beim Unterhaltspflichtigen und erfordert oft eine gerichtliche Abänderungsklage zur Durchsetzung.

Nach einer Scheidung stellt der nacheheliche Unterhalt oft eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Wenn der unterhaltsberechtigte Ex-Partner jedoch eine neue, verfestigte Lebensgemeinschaft eingeht, stellt sich die Frage der Fairness neu. Das Gesetz sieht in solchen Fällen eine Anpassung oder sogar den kompletten Wegfall der Unterhaltspflicht vor. Wir erklären Ihnen, unter welchen Voraussetzungen der nacheheliche Unterhalt bei einer neuen Partnerschaft des Berechtigten angepasst wird, welche Rolle die Dauer der neuen Beziehung spielt und wie Sie Ihr Recht durchsetzen können, um Ihre finanzielle Last zu verringern.

Die Rechtsgrundlage: Wann entfällt der Unterhaltsanspruch?

Heiratet der unterhaltsberechtigte Partner erneut, erlischt Ihr Anspruch auf nachehelichen Unterhalt vollständig. [4] Die Unterhaltspflicht geht dann auf den neuen Ehepartner über. Komplizierter wird es, wenn keine neue Ehe, sondern eine feste, aber nichteheliche Beziehung eingegangen wird. Hier greift der Begriff der „verfestigten Lebensgemeinschaft“.

Der entscheidende Paragraph hierfür ist § 1579 Nr. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). [1] Dieser besagt, dass ein Unterhaltsanspruch wegen grober Unbilligkeit entfallen oder gekürzt werden kann, wenn der Berechtigte in einer solchen Gemeinschaft lebt. Damit gibt der Gesetzgeber eine klare Regelung für die Anpassung des nachehelichen Unterhalts bei einer neuen Partnerschaft des Berechtigten vor. Der Grundgedanke ist, dass der Ex-Partner durch die neue Beziehung zeigt, dass er die nacheheliche Solidarität nicht mehr benötigt. [2] Für eine erste Einschätzung Ihrer Situation können Sie sich an einen Rechtsanwalt für Unterhaltsrecht wenden.

Diese Regelung schafft die Basis, um eine faire Neubeurteilung der finanziellen Verpflichtungen zu erreichen.

Verfestigte Lebensgemeinschaft: Was bedeutet das konkret?

Eine „verfestigte Lebensgemeinschaft“ ist mehr als nur eine lockere Beziehung. Die Rechtsprechung hat hierfür klare Kriterien entwickelt, die auf eine dauerhafte und feste Bindung hindeuten. Ein entscheidender Faktor ist die Dauer der neuen Beziehung.

In der Regel gehen Gerichte nach einer Dauer von zwei bis drei Jahren von einer Verfestigung aus. [5] Es gibt jedoch Umstände, die diesen Zeitraum verkürzen können. Dazu gehören:

  • Ein gemeinsames Kind mit dem neuen Partner.

  • Ein gemeinsamer Umzug in eine neue Wohnung.

  • Größere gemeinsame Investitionen, wie der Kauf einer Immobilie.

  • Das Auftreten in der Öffentlichkeit als Paar über einen längeren Zeitraum.

Schon nach einem Jahr kann eine Beziehung als verfestigt gelten, wenn mehrere dieser Faktoren zusammenkommen. Es kommt nicht darauf an, ob der neue Partner finanziell für den Unterhaltsberechtigten sorgen kann; allein die Existenz der gefestigten Beziehung ist entscheidend. [4] Ein Fachanwalt für Familienrecht kann die Situation präzise bewerten. Die genaue Prüfung dieser Kriterien ist der Schlüssel zur erfolgreichen Anpassung der Unterhaltszahlungen.

Beweislast: Wie Sie die neue Partnerschaft nachweisen

Die Beweislast für das Vorliegen einer verfestigten Lebensgemeinschaft liegt beim Unterhaltspflichtigen. Sie müssen also die Fakten zusammentragen, die belegen, dass Ihr Ex-Partner eine neue, feste Beziehung führt. Dies ist oft die größte Hürde bei der Anpassung des nachehelichen Unterhalts.

Zulässige Beweismittel können zum Beispiel gemeinsame Meldeadressen, Fotos in sozialen Netzwerken oder Zeugenaussagen von Nachbarn und Freunden sein. Wichtig ist, dass die Beweiserhebung legal erfolgt; das Ausspionieren des Ex-Partners ist unzulässig. Ein gemeinsamer Haushalt über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr ist oft ein starkes Indiz. [5] Haben Sie ausreichend Beweise gesammelt, sollten Sie den Ex-Partner zunächst schriftlich zur Auskunft über seine Verhältnisse und zur Abänderung des Unterhalts auffordern.

Weigert sich der unterhaltsberechtigte Partner, die Zahlungen anzupassen, ist der nächste Schritt oft unumgänglich.

Das gerichtliche Vorgehen: Die Abänderungsklage

Wenn eine außergerichtliche Einigung scheitert, müssen Sie Ihren Anspruch gerichtlich durchsetzen. Dies geschieht in der Regel durch eine Abänderungsklage. Mit dieser Klage beantragen Sie bei dem zuständigen Familiengericht die Herabsetzung oder den vollständigen Wegfall des titulierten Unterhaltsanspruchs.

Das Gericht prüft dann alle von Ihnen vorgelegten Beweise und die Argumente der Gegenseite. Ein Urteil kann den Unterhalt auf null reduzieren, was bei einem monatlichen Betrag von 600 Euro eine jährliche Ersparnis von 7.200 Euro bedeutet. Ein einmal verwirkter Anspruch auf Unterhalt lebt auch nach einer Trennung vom neuen Partner in der Regel nicht wieder auf. [5] Die Entscheidung, den Unterhalt zu streichen, ist meist endgültig.

Eine sorgfältige Vorbereitung der Klage ist entscheidend für den Erfolg und die finanzielle Entlastung.

Sonderfall: Vertragliche Vereinbarungen zum Unterhalt

Haben Sie in einer Scheidungsfolgenvereinbarung oder einem Ehevertrag individuelle Regeln zum nachehelichen Unterhalt getroffen? Dann kann die Situation anders aussehen. Private Verträge können die gesetzlichen Regelungen zur Verwirkung des Unterhalts unter Umständen ausschließen.

Ein Urteil des Oberlandesgerichts Zweibrücken zeigte, dass eine vertragliche Zusage zur Unterhaltszahlung auch dann Bestand haben kann, wenn der Berechtigte in einer neuen Partnerschaft lebt. [2] Es kommt entscheidend auf die genaue Formulierung im Vertrag an. Wurde der gesetzliche Verwirkungsgrund nach § 1579 BGB explizit ausgeschlossen? Eine pauschale Aussage ist hier nicht möglich; eine anwaltliche Prüfung Ihres Vertrages ist unerlässlich.

Nur eine genaue Analyse der Vereinbarung zeigt, ob eine Anpassung des Unterhalts trotz Vertrag möglich ist.

Ihre Strategie zur Unterhaltsanpassung mit braun-legal

Die Anpassung des nachehelichen Unterhalts bei einer neuen Partnerschaft des Berechtigten erfordert juristisches Fachwissen und eine klare Strategie. Wir bei braun-legal bieten Ihnen die persönliche und erfahrene Beratung, die Sie für diesen Schritt benötigen. Wir verbinden Sie direkt mit einem spezialisierten Fachanwalt, der Ihren Fall individuell prüft.

Unser Vorgehen umfasst drei klare Schritte:

  1. Analyse Ihrer Situation und der bestehenden Unterhaltsverpflichtung.

  2. Bewertung der Beweislage zur neuen Partnerschaft des Ex-Partners.

  3. Entwicklung einer Strategie zur außergerichtlichen oder gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte.

Wir stellen sicher, dass Sie nicht mehr zahlen, als Sie gesetzlich müssen. Mit unserer Hilfe können Sie eine faire und rechtssichere Lösung für Ihre Ehegattenunterhalts-Verpflichtungen erreichen und Ihre finanzielle Zukunft sichern. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Erstberatung.


FAQ

Wie schnell kann braun-legal mir helfen, meine Unterhaltszahlungen zu prüfen?

Nach Ihrer Kontaktaufnahme vermitteln wir Sie umgehend an einen erfahrenen Fachanwalt für Familienrecht. In einer Erstberatung, die oft innerhalb weniger Tage stattfinden kann, wird Ihre Situation analysiert und erste Handlungsempfehlungen werden ausgesprochen.



Was kostet eine anwaltliche Beratung zur Anpassung des nachehelichen Unterhalts?

Die Kosten für eine anwaltliche Beratung richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuellen Honorarvereinbarung. Eine Erstberatung bietet Ihnen für einen überschaubaren Betrag eine fundierte Einschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten.



Muss ich für eine Abänderungsklage vor Gericht erscheinen?

In familienrechtlichen Verfahren ist das persönliche Erscheinen der Parteien oft vom Gericht angeordnet. Ihr Anwalt wird Sie jedoch auf den Termin vorbereiten und Sie durch das gesamte Verfahren begleiten, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.



Welche Unterlagen benötigt der Anwalt für die Prüfung meines Falls?

Für eine effektive Prüfung benötigt Ihr Anwalt in der Regel den Scheidungsbeschluss, den bestehenden Unterhaltstitel (z. B. ein Gerichtsurteil oder eine notarielle Urkunde) sowie alle Ihnen vorliegenden Beweise für die neue verfestigte Lebensgemeinschaft Ihres Ex-Partners.



Kann ich den Unterhalt auch anpassen, wenn mein Ex-Partner ins Ausland gezogen ist?

Ja, eine Anpassung ist grundsätzlich auch dann möglich. Die internationale Zuständigkeit der Gerichte und die Vollstreckung können jedoch komplexer sein. Unsere erfahrenen Anwälte können Sie auch bei Fällen mit Auslandsbezug kompetent beraten.



Was ist der Unterschied zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt bei einer neuen Partnerschaft?

Auch der Trennungsunterhalt (vor der Scheidung) kann bei einer neuen verfestigten Lebensgemeinschaft verwirkt werden. Die Hürden dafür liegen aber oft höher als beim nachehelichen Unterhalt, da die eheliche Solidarität während der Trennungszeit noch stärker wiegt.



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