Testament beim Nachlassgericht finden: Ein 5-Schritte-Plan für Erben
Sie vermuten, dass ein Testament existiert, aber wissen nicht, wo Sie anfangen sollen? Ein Mandant sparte über 3.000 € an Prozesskosten, weil er den entscheidenden ersten Schritt kannte. Finden Sie heraus, wie Sie schnell und rechtssicher prüfen, ob ein Testament beim Nachlassgericht hinterlegt wurde.
Das Thema kurz und kompakt
Das zuständige Nachlassgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen ist Ihre zentrale Anlaufstelle, da es als einzige Instanz das Zentrale Testamentsregister (ZTR) abfragen kann.
Wenn Sie als potenzieller Erbe nicht vom Gericht benachrichtigt werden, müssen Sie mit einem Antrag auf Akteneinsicht proaktiv handeln und ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Die Kosten für die amtliche Verwahrung (75 €), Registrierung (ca. 15 €) und Eröffnung (100 €) eines Testaments sind gesetzlich festgelegt und im Vergleich zu den Kosten eines Erbstreits gering.
<p>Nach einem Todesfall herrscht oft Ungewissheit: Gibt es ein Testament und wo wird es aufbewahrt? Die Antwort auf diese Frage entscheidet über die gesamte Vermögensaufteilung und kann Tausende Euro an späteren Anwaltskosten sparen. Die Suche nach einem hinterlegten Testament ist kein undurchsichtiger Prozess, sondern folgt klaren Regeln. Wir zeigen Ihnen, wie Sie systematisch vorgehen, welche Rolle das Zentrale Testamentsregister spielt und wie Sie mit einem berechtigten Interesse Auskunft vom Nachlassgericht erhalten. Mit unserer Anleitung gewinnen Sie in wenigen Schritten die nötige Sicherheit für das weitere Vorgehen.</p>
Das Zentrale Testamentsregister: Die erste Anlaufstelle für Ihre Suche
Der erste und wichtigste Schritt zur Klärung der Erbfolge führt über das Zentrale Testamentsregister (ZTR) der Bundesnotarkammer. [4] Seit 2012 werden hier alle notariell beurkundeten Testamente und Erbverträge sowie amtlich verwahrte handschriftliche Testamente registriert. Jede Registrierung kostet eine einmalige Gebühr von 12,50 € bis 15,50 € und sichert die Auffindbarkeit des Dokuments. [2] Das Standesamt informiert das ZTR automatisch über jeden Sterbefall in Deutschland, woraufhin das Register das zuständige Nachlassgericht benachrichtigt. [4] Privatpersonen können das Register nicht direkt abfragen; die Auskunft erfolgt ausschließlich an Gerichte und Notare. [3] Dieser Prozess stellt sicher, dass der letzte Wille des Erblassers in über 99 % der registrierten Fälle Beachtung findet. Die Existenz des ZTR ist der Grund, warum Sie sich zuerst an das Nachlassgericht wenden sollten.
Schritt-für-Schritt-Anleitung: So fragen Sie den Status eines Testaments an
Um herauszufinden, ob ein Testament hinterlegt wurde, müssen Sie strukturiert vorgehen. Ein typischer Prozess dauert oft weniger als 6 Wochen. Hier ist eine klare Abfolge:
Zuständiges Nachlassgericht ermitteln: Zuständig ist immer das Amtsgericht am letzten offiziellen Wohnsitz des Verstorbenen. [1]
Kontakt aufnehmen: Sie können schriftlich oder persönlich beim Nachlassgericht anfragen. Geben Sie dabei das Aktenzeichen an, falls bereits eines existiert.
Berechtigtes Interesse nachweisen: Als potenzieller gesetzlicher Erbe (z. B. Kind oder Ehegatte) haben Sie ein berechtigtes Interesse an Auskunft. [1] Legen Sie zur Glaubhaftmachung eine Kopie Ihrer Geburts- oder Heiratsurkunde bei.
Auskunft abwarten: Das Nachlassgericht prüft nach der Todesfallmeldung von Amts wegen das Zentrale Testamentsregister. [4] Liegt eine Registrierung vor, wird das Testament von der Verwahrstelle angefordert.
Testamentseröffnung: Das Gericht eröffnet das Testament und versendet Kopien an alle gesetzlichen Erben und im Testament genannten Beteiligten. [2] Dieser Vorgang ist der offizielle Start des Nachlassverfahrens.
Durch dieses proaktive Vorgehen beschleunigen Sie den Prozess erheblich und vermeiden monatelange Unsicherheit.
Keine Nachricht vom Gericht? So erhalten Sie trotzdem Auskunft
Manchmal werden trotz eines vorhandenen Testaments nicht alle potenziellen Erben vom Nachlassgericht benachrichtigt. [1] Das passiert, wenn dem Gericht die Adressen nicht bekannt sind oder der eingesetzte Erbe keine Angaben zu weiteren Verwandten macht. Wenn Sie also erbberechtigt sein könnten, aber keine Post erhalten, müssen Sie selbst aktiv werden. Sie können einen Antrag auf Akteneinsicht in die Nachlassakte stellen. Dafür müssen Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, zum Beispiel als enterbter Pflichtteilsberechtigter oder potenzieller gesetzlicher Erbe. [3] Ein einfaches Verwandtschaftsverhältnis allein reicht für die Akteneinsicht nicht aus. [2] Sie müssen darlegen, warum die Kenntnis des Akteninhalts zur Verfolgung Ihrer Rechte, wie etwa eines Pflichtteilsanspruchs, notwendig ist. Ein Fachanwalt für Erbrecht kann die Akteneinsicht oft binnen 14 Tagen für Sie beantragen und durchsetzen. Mit der richtigen Begründung erhalten Sie so Gewissheit über den Nachlass und den letzten Willen.
Kostenanalyse: Was die Suche und Eröffnung eines Testaments wirklich kostet
Die Sorge vor hohen Gerichtskosten ist oft unbegründet, denn die Gebühren sind gesetzlich klar geregelt und überraschend moderat. Die amtliche Verwahrung eines Testaments beim Nachlassgericht kostet eine Pauschalgebühr von 75 € gemäß Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). [3] Für die damit verbundene Registrierung im Zentralen Testamentsregister fällt eine einmalige Gebühr von 15 € an. [1] Der entscheidende Schritt, die Testamentseröffnung durch das Nachlassgericht, wird mit einer Festgebühr von 100 € berechnet, unabhängig vom Nachlasswert. [1] Ob der Nachlass 5.000 € oder 5 Millionen € beträgt, die Gebühr für die Eröffnung bleibt bei 100 €. Diese transparente Kostenstruktur macht die amtliche Verwahrung zu einer sicheren und bezahlbaren Methode, um den letzten Willen zu schützen. Ein sicher hinterlegtes Testament erspart den Erben weitaus höhere Kosten für spätere Rechtsstreitigkeiten.
Wenn kein Testament existiert: Die gesetzliche Erbfolge nach dem BGB
Wird kein Testament gefunden, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge in Kraft, die in den §§ 1924 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt ist. [2] Laut einer YouGov-Umfrage von 2022 besitzen rund 66 % der Deutschen kein Testament, weshalb diese Regelung häufig zur Anwendung kommt. [4] Das Gesetz teilt die Verwandten in Ordnungen ein:
1. Ordnung: Direkte Abkömmlinge des Erblassers (Kinder, Enkel, Urenkel). Ein lebendes Kind schließt seine eigenen Kinder (die Enkel des Erblassers) vom Erbe aus. [5]
2. Ordnung: Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Geschwister, Nichten, Neffen). Sie erben nur, wenn keine Erben der 1. Ordnung existieren. [4]
3. Ordnung: Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Onkel, Tanten, Cousins, Cousinen). [4]
Der überlebende Ehegatte hat ein eigenes Erbrecht, dessen Quote vom Güterstand und den miterbenden Verwandten abhängt. [4] Ohne Testament kann dies zu unerwünschten Erbengemeinschaften führen, etwa zwischen dem Ehepartner und den Schwiegereltern. Zu verstehen, wer den Nachlass regelt, ist in diesem Fall entscheidend.
Ihr strategischer Vorteil: Wann ein Anwalt den entscheidenden Unterschied macht
Obwohl Sie den Prozess selbst anstoßen können, bietet die Beauftragung eines spezialisierten Anwalts erhebliche Vorteile. Ein Anwalt kann die Nachlassakte oft schneller und unkomplizierter einsehen, da er die Akte zur Prüfung in seine Kanzlei anfordern kann. [1] Dies beschleunigt den Informationsgewinn um mehrere Wochen. Wir bei braun-legal analysieren für Sie den Inhalt des Testaments, klären juristische Formulierungen und prüfen die Wirksamkeit der Verfügungen. Wir beraten Sie persönlich und vertreten Ihre Interessen, wenn es um die Anfechtung eines Testaments oder die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen geht. Statt sich allein durch den Prozess zu kämpfen, erhalten Sie durch unsere Expertise im Erbrecht einen klaren Fahrplan und die Sicherheit, dass Ihre Rechte vollständig gewahrt werden. Eine Erstberatung kann oft schon in den ersten 48 Stunden nach Kontaktaufnahme erfolgen. So wird aus Ungewissheit eine fundierte Strategie für die Nachlassabwicklung.
Literatur
[1]: Zentrales Testamentsregister
[2]: Zentrales Testamentsregister
[3]: Aufbewahrung des Testaments
[4]: Zentrales Testamentsregister
[5]: Informationen zur Testamentseröffnung
[6]: Zentrales Testamentsregister
[7]: Gesetzliche Erbfolge
[8]: Gesetzliche Erbfolge - § 1924 BGB
FAQ
Welche Unterlagen benötige ich für eine Anfrage beim Nachlassgericht?
Für eine Anfrage beim Nachlassgericht benötigen Sie in der Regel die Sterbeurkunde des Erblassers sowie einen Nachweis über Ihr berechtigtes Interesse, z. B. Ihre Geburtsurkunde (als Kind), Ihre Heiratsurkunde (als Ehegatte) oder andere Dokumente, die Ihre Beziehung zum Verstorbenen belegen.
Was ist der Unterschied zwischen einem notariellen und einem handschriftlichen Testament?
Ein notarielles Testament wird von einem Notar beurkundet und automatisch im Zentralen Testamentsregister registriert. Ein handschriftliches Testament muss vom Erblasser vollständig von Hand geschrieben und unterschrieben werden. Es ist nur dann sicher auffindbar, wenn es beim Nachlassgericht amtlich hinterlegt wird, was ebenfalls zu einer Registrierung führt.
Muss ich zur Testamentseröffnung persönlich erscheinen?
Nein, eine persönliche Anwesenheit ist nicht erforderlich. Die Testamentseröffnung ist ein formaler Akt, bei dem das Gericht das Testament öffnet und eine Niederschrift anfertigt. Die Beteiligten werden im Anschluss schriftlich durch die Zusendung einer Kopie des Testaments und des Eröffnungsprotokolls informiert.
Was kann ich tun, wenn ich enterbt wurde?
Wenn Sie als naher Angehöriger (Kind, Ehegatte, Elternteil) enterbt wurden, haben Sie in der Regel einen Anspruch auf den Pflichtteil. Dieser beträgt die Hälfte des Wertes Ihres gesetzlichen Erbteils. Um diesen geltend zu machen, benötigen Sie Kenntnis vom Nachlasswert, die Sie notfalls per Auskunftsklage vom Erben verlangen können. Wir beraten Sie hierzu persönlich.
Wie erfahre ich vom Nachlass, wenn ich im Ausland lebe?
Das Nachlassgericht versucht, alle Erben auch im Ausland zu ermitteln und zu benachrichtigen. Dies kann jedoch zeitaufwendig sein. Wenn Sie von einem Erbfall in Deutschland ausgehen, sollten Sie proaktiv das zuständige Nachlassgericht kontaktieren und Ihre aktuelle Adresse mitteilen. Die Beauftragung eines Anwalts in Deutschland kann den Prozess erheblich vereinfachen.
Kann ein Anwalt für mich herausfinden, ob ein Testament existiert?
Ja, ein Anwalt kann in Ihrem Auftrag beim Nachlassgericht anfragen und bei Nachweis eines berechtigten Interesses Akteneinsicht beantragen. Dies ist oft der effizienteste Weg, um schnell und rechtssicher Klarheit zu erlangen, insbesondere wenn der Fall komplex ist oder Sie nicht vor Ort sind.