Familienrecht
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Scheidung in Berlin: Ihr Wegweiser mit einem erfahrenen Anwalt
Die Entscheidung zur Scheidung ist gefallen, und nun stehen Sie vor vielen Fragen in Berlin. Wie läuft das Verfahren ab? Welche Kosten kommen auf mich zu? Was passiert mit gemeinsamen Kindern oder Vermögen? Ein erfahrener Scheidungsanwalt in Berlin ist jetzt Ihr wichtigster Partner. Wir von braun-legal beraten Sie persönlich und begleiten Sie durch alle Phasen Ihrer Scheidung, damit Sie schnelle, individuelle und vertrauenswürdige Rechtsberatung erhalten. Dieser Beitrag beleuchtet die wichtigsten Aspekte einer Scheidung in Berlin und zeigt auf, wie wir Sie unterstützen können.
Das Thema kurz und kompakt
Ein Scheidungsanwalt in Berlin ist unerlässlich, um das komplexe Scheidungsverfahren rechtssicher zu durchlaufen und Ihre Interessen optimal zu vertreten. [4]
Die Kosten einer Scheidung richten sich nach dem Verfahrenswert (Einkommen und Vermögen) und können durch einvernehmliche Lösungen und Verfahrenskostenhilfe beeinflusst werden. [1]
Wichtige Scheidungsfolgen wie Unterhalt, Sorgerecht, Versorgungsausgleich und Zugewinn sollten frühzeitig und idealerweise einvernehmlich mit anwaltlicher Hilfe geregelt werden. [2, 3, 5, 14, 17]
Eine Scheidung ist oft emotional und komplex. Mandant A sparte durch unsere Beratung in Berlin erhebliche Kosten und Nerven. Erfahren Sie, wie ein spezialisierter Anwalt für Familienrecht in Berlin Ihnen helfen kann, diesen Lebensabschnitt bestmöglich zu gestalten.
Die ersten Schritte: Das Trennungsjahr als Voraussetzung meistern
Bevor in Deutschland eine Ehe geschieden werden kann, müssen die Ehegatten in der Regel ein Trennungsjahr vollziehen. Dieses Jahr dient als Nachweis, dass die Ehe gescheitert ist. [2, 3] Die Trennung von "Tisch und Bett" bedeutet nicht zwingend den Auszug eines Partners; sie kann auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung erfolgen, sofern die Lebensbereiche klar getrennt sind. [2] Viele Paare unterschätzen die Notwendigkeit, die Trennung sauber zu dokumentieren, was später zu Verzögerungen führen kann. Bereits während dieser Phase kann ein Scheidungsanwalt in Berlin wichtige Weichen stellen, beispielsweise bei der Regelung des Trennungsunterhalts. [3] In Ausnahmefällen, bei unzumutbarer Härte, kann das Trennungsjahr entfallen. [2] Eine Scheidung kann nach einem Jahr Trennung beantragt werden, wenn beide zustimmen; sonst sind es meist drei Jahre. [2]
Das Trennungsjahr beginnt mit dem Tag, an dem die häusliche Gemeinschaft aufgelöst wird und mindestens ein Partner die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr fortführen will. [2] Es ist ratsam, diesen Zeitpunkt schriftlich festzuhalten. Während dieser Zeit können bereits wichtige Scheidungsfolgen wie Unterhalt oder die Nutzung der Ehewohnung geklärt werden. [3] Wir beraten Sie persönlich, wie Sie diese Phase optimal gestalten.
Den Scheidungsantrag korrekt stellen: Anwaltszwang und Verfahrensbeginn
Für die Einreichung des Scheidungsantrags beim Familiengericht besteht Anwaltszwang. [2] Das bedeutet, mindestens der antragstellende Ehegatte muss von einem Rechtsanwalt vertreten werden. [4] Der Antrag kann frühestens nach Ablauf des Trennungsjahres gestellt werden, um eine kostenpflichtige Abweisung zu vermeiden. [2] Mit Einreichung des Antrags werden Gerichtskosten fällig, deren Höhe sich nach dem Verfahrenswert richtet. [1] Ein häufiger Fehler ist die Annahme, dass bei Einigkeit kein Anwalt nötig sei; dies trifft nur für den zustimmenden Partner zu, der aber keine eigenen Anträge stellen kann.
Der Verfahrenswert wird vom Gericht festgelegt und basiert hauptsächlich auf dem dreifachen Nettoeinkommen beider Ehegatten. [1] Für jedes unterhaltsberechtigte Kind können pauschal 250 Euro abgezogen werden. [1] Nach Zahlung der Gerichtskosten stellt das Gericht den Antrag dem anderen Ehegatten zu. [2] Dieser kann dann zustimmen oder ebenfalls einen Anwalt mit der Stellung eigener Anträge beauftragen. Wir unterstützen Sie bei der korrekten Antragstellung und der Berechnung der voraussichtlichen Scheidungskosten.
Kosten im Blick behalten: Anwalts- und Gerichtsgebühren transparent gemacht
Die Kosten einer Scheidung setzen sich aus Gerichts- und Anwaltskosten zusammen. [1] Diese sind gesetzlich geregelt und richten sich nach dem Verfahrenswert. [1, 3] Bei einem beispielhaften gemeinsamen Nettoeinkommen von 4.000 Euro und einem daraus resultierenden Verfahrenswert von 12.000 Euro fallen Gerichtskosten von 534 Euro und Anwaltsgebühren von 1.820,70 Euro (für einen Anwalt) an. [1] Die Gerichtskosten werden in der Regel hälftig geteilt, die Anwaltskosten trägt jede Partei selbst, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. [1] Viele wissen nicht, dass bei geringem Einkommen Verfahrenskostenhilfe beantragt werden kann, die die Staatskasse übernimmt oder Ratenzahlung ermöglicht.
Die Anwaltsvergütung ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und die Gerichtskosten im Familiengerichtskostengesetz (FamGKG) festgelegt. [3] Eine Erstberatung beim Anwalt kostet für Verbraucher maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. [5] Wir von braun-legal legen Wert auf Transparenz und besprechen die Kostenfrage offen mit Ihnen. Es ist auch möglich, eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu treffen, um Kosten zu sparen. [7]
Folgende Punkte beeinflussen die Kosten maßgeblich:
Das Nettoeinkommen beider Ehegatten. [1]
Die Anzahl unterhaltsberechtigter Kinder. [1]
Ob der Versorgungsausgleich durchgeführt wird. [3]
Ob weitere Folgesachen (z.B. Zugewinn, Unterhalt) streitig verhandelt werden.
Die Anzahl der beauftragten Anwälte (einer oder zwei). [1]
Eine einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt ist die kostengünstigste Variante. [4] Wir beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten, die Kosten so gering wie möglich zu halten.
Der Versorgungsausgleich: Rentenansprüche fair teilen
Der Versorgungsausgleich regelt die Teilung der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften. [5, 15] Dies geschieht von Amts wegen, also automatisch durch das Familiengericht, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. [5, 15] Geteilt werden Anrechte aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamtenversorgung sowie betrieblicher und privater Altersvorsorge. [15] Die Ehezeit für den Versorgungsausgleich beginnt am 1. des Monats der Eheschließung und endet am letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags. [15] Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass der Versorgungsausgleich immer zu einer exakten Halbierung aller Renten führt; es werden nur die in der Ehezeit erworbenen Anteile geteilt.
Das Gericht holt hierfür Auskünfte von den jeweiligen Versorgungsträgern ein. [2, 15] Dieser Vorgang kann die Dauer des Scheidungsverfahrens erheblich beeinflussen, oft um mehrere Monate. [2] Ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs ist möglich, z.B. durch einen Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung, bedarf aber der notariellen Beurkundung und gerichtlichen Prüfung auf Angemessenheit. [2, 16] Bei kurzen Ehen unter drei Jahren Dauer findet ein Versorgungsausgleich nur auf Antrag statt. [2] Wir prüfen für Sie, welche Regelung des Versorgungsausgleichs bei Scheidung in Ihrer Situation sinnvoll ist.
Unterhaltsregelungen: Sicherheit für die Zukunft schaffen
Nach einer Trennung und Scheidung stellt sich oft die Frage des Unterhalts. Man unterscheidet hierbei hauptsächlich zwischen Trennungsunterhalt (für die Zeit bis zur Rechtskraft der Scheidung) und nachehelichem Unterhalt. [3, 6] Der Trennungsunterhalt soll den Lebensstandard sichern, der während der Ehe bestand. [3] Die Höhe richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen und der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen. [3] In der Regel beträgt der Anspruch 3/7 des bereinigten Nettoeinkommens des Pflichtigen bzw. der Einkommensdifferenz. [3] Viele nehmen an, dass mit der Scheidung automatisch jeder für sich selbst sorgen muss; nachehelicher Unterhalt ist jedoch unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin möglich.
Nachehelicher Unterhalt kann z.B. wegen Kinderbetreuung, Alters, Krankheit oder Erwerbslosigkeit geschuldet sein. [3, 6] Die Dauer und Höhe sind stark vom Einzelfall abhängig. [3] Auch Kindesunterhalt ist ein zentrales Thema, der sich nach der Düsseldorfer Tabelle richtet und vorrangig zu leisten ist. [3] Eine sorgfältige Prüfung und Berechnung durch einen Fachanwalt für Familienrecht ist hier unerlässlich. Wir beraten Sie umfassend zu Ihren Ansprüchen oder Verpflichtungen bezüglich Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt.
Wichtige Unterhaltsarten sind:
Trennungsunterhalt bis zur Rechtskraft der Scheidung. [3]
Nachehelicher Unterhalt wegen Betreuung gemeinsamer Kinder (mindestens bis zum 3. Lebensjahr des jüngsten Kindes). [3]
Nachehelicher Unterhalt wegen Alters oder Krankheit. [3]
Aufstockungsunterhalt, wenn eigene Einkünfte nicht zur Deckung des ehelichen Lebensstandards reichen. [3]
Ausbildungsunterhalt, wenn eine Ausbildung ehebedingt nicht aufgenommen oder abgeschlossen wurde. [6]
Die genaue Berechnung und Durchsetzung erfordert juristische Präzision, die wir Ihnen bieten.
Sorgerecht und Umgangsrecht: Das Wohl der Kinder im Fokus
Bei einer Scheidung mit gemeinsamen minderjährigen Kindern müssen Regelungen zum Sorgerecht und Umgangsrecht getroffen werden. [4, 14] In Deutschland bleibt es auch nach der Scheidung in der Regel beim gemeinsamen Sorgerecht beider Elternteile. [14] Das bedeutet, wichtige Entscheidungen für das Kind müssen weiterhin gemeinsam getroffen werden. [14] Das Aufenthaltsbestimmungsrecht, also die Entscheidung, bei welchem Elternteil das Kind hauptsächlich lebt, ist ein Teilbereich des Sorgerechts. [14] Ein häufiger Streitpunkt ist das Wechselmodell, bei dem das Kind zeitlich etwa gleichwertig von beiden Eltern betreut wird; dies erfordert eine hohe Kooperationsbereitschaft.
Das Umgangsrecht sichert dem Elternteil, bei dem das Kind nicht hauptsächlich lebt, regelmäßigen Kontakt. [14] Eine einvernehmliche Regelung ist hier immer anzustreben, oft unter Vermittlung des Jugendamtes oder eines Anwalts. [14] Nur in schwerwiegenden Fällen, bei Kindeswohlgefährdung, kann einem Elternteil das Sorgerecht ganz oder teilweise entzogen werden. [14] Wir setzen uns dafür ein, dass die für Ihre Kinder beste Lösung gefunden wird, und beraten Sie zu allen Aspekten des Kindschaftsrechts.
Vermögensaufteilung und Zugewinnausgleich: Gerechte Lösungen finden
Mit der Scheidung muss auch das während der Ehe erworbene Vermögen aufgeteilt werden. Leben die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (Regelfall ohne Ehevertrag), wird der Zugewinn ausgeglichen. [16, 17] Zugewinn ist der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten sein Anfangsvermögen übersteigt. [17] Derjenige mit dem höheren Zugewinn muss die Hälfte der Differenz an den anderen auszahlen. [17] Viele glauben fälschlicherweise, dass alles Vermögen hälftig geteilt wird; es geht aber nur um den während der Ehe erzielten Zuwachs.
Die Berechnung kann komplex sein, insbesondere wenn Unternehmen oder Immobilien beteiligt sind. [3] Ein Ehevertrag kann abweichende Regelungen treffen, z.B. Gütertrennung oder eine modifizierte Zugewinngemeinschaft. [16, 17] Auch eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann hier klare Verhältnisse schaffen und langwierige Streitigkeiten vermeiden. [7] Wir helfen Ihnen, Ihr Vermögen fair aufzuteilen und Ihre Ansprüche beim Zugewinnausgleich durchzusetzen.
Die Rolle des Scheidungsanwalts in Berlin: Mehr als nur Rechtsberatung
Ein Scheidungsanwalt in Berlin ist Ihr juristischer Beistand und vertritt Ihre Interessen vor Gericht und außergerichtlich. [4] Er klärt Sie über Ihre Rechte und Pflichten auf, hilft bei der Zusammenstellung notwendiger Unterlagen und entwickelt eine auf Ihre Situation zugeschnittene Strategie. [4] Bei braun-legal verstehen wir uns als Ihr persönlicher Berater in einer schwierigen Lebensphase. Wir begleiten Sie von der ersten Beratung bis zum rechtskräftigen Scheidungsbeschluss und darüber hinaus, falls nötig. Viele Mandanten erkennen erst im Laufe des Verfahrens, wie wertvoll ein Anwalt ist, der nicht nur Paragraphen kennt, sondern auch Verhandlungsgeschick und Einfühlungsvermögen besitzt.
Unsere Aufgaben umfassen unter anderem:
Umfassende Erstberatung und Analyse Ihrer Situation.
Erstellung und Einreichung des Scheidungsantrags. [2]
Berechnung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. [3]
Unterstützung bei der Regelung von Sorge- und Umgangsrecht. [4]
Durchführung des Versorgungsausgleichsverfahrens. [2]
Verhandlungen über den Zugewinnausgleich und die Vermögensauseinandersetzung. [17]
Entwurf von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen. [7, 16]
Vertretung im gerichtlichen Verfahren. [4]
Wir setzen auf eine persönliche Betreuung und maßgeschneiderte Lösungen, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen. Kontaktieren Sie uns für ein erstes Gespräch, um Ihre individuelle Situation zu besprechen.
Einvernehmliche Scheidung vs. Streitige Scheidung: Wege und Auswirkungen
Weitere nützliche Links
Bevor in Deutschland eine Ehe geschieden werden kann, müssen die Ehegatten in der Regel ein Trennungsjahr vollziehen. Dieses Jahr dient als Nachweis, dass die Ehe gescheitert ist. [2, 3] Die Trennung von "Tisch und Bett" bedeutet nicht zwingend den Auszug eines Partners; sie kann auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung erfolgen, sofern die Lebensbereiche klar getrennt sind. [2] Viele Paare unterschätzen die Notwendigkeit, die Trennung sauber zu dokumentieren, was später zu Verzögerungen führen kann. Bereits während dieser Phase kann ein Scheidungsanwalt in Berlin wichtige Weichen stellen, beispielsweise bei der Regelung des Trennungsunterhalts. [3] In Ausnahmefällen, bei unzumutbarer Härte, kann das Trennungsjahr entfallen. [2] Eine Scheidung kann nach einem Jahr Trennung beantragt werden, wenn beide zustimmen; sonst sind es meist drei Jahre. [2]
Das Trennungsjahr beginnt mit dem Tag, an dem die häusliche Gemeinschaft aufgelöst wird und mindestens ein Partner die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr fortführen will. [2] Es ist ratsam, diesen Zeitpunkt schriftlich festzuhalten. Während dieser Zeit können bereits wichtige Scheidungsfolgen wie Unterhalt oder die Nutzung der Ehewohnung geklärt werden. [3] Wir beraten Sie persönlich, wie Sie diese Phase optimal gestalten.
FAQ
Wie finde ich den richtigen Scheidungsanwalt in Berlin?
Achten Sie auf eine Spezialisierung im Familienrecht (Fachanwalt ist ein gutes Zeichen), Erfahrung und darauf, dass Sie sich persönlich gut beraten fühlen. Wir bei braun-legal bieten Ihnen eine individuelle und vertrauenswürdige Rechtsberatung.
Kann ich Prozesskostenhilfe für meine Scheidung in Berlin beantragen?
Ja, wenn Ihr Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die Gerichts- und Anwaltskosten zu tragen, können Sie Verfahrenskostenhilfe (VKH) beantragen. Der Staat übernimmt dann die Kosten ganz oder teilweise. [1]
Was ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung und wann ist sie sinnvoll?
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein Vertrag, in dem Eheleute die Folgen der Scheidung (z.B. Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich) einvernehmlich regeln. Sie ist sehr sinnvoll, um Streit zu vermeiden, Kosten zu senken und das Verfahren zu beschleunigen. Sie muss oft notariell beurkundet werden. [7]
Muss der Versorgungsausgleich immer durchgeführt werden?
Der Versorgungsausgleich wird vom Gericht von Amts wegen durchgeführt, kann aber durch Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung ausgeschlossen oder modifiziert werden (notarielle Beurkundung und gerichtliche Prüfung erforderlich). Bei Kurzehen (unter 3 Jahren) findet er nur auf Antrag statt. [2, 5, 15]
Wie wird der Unterhalt nach der Scheidung in Berlin berechnet?
Der Unterhalt (Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt) richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen und der Leistungsfähigkeit des Pflichtigen. Die Düsseldorfer Tabelle dient als Richtlinie. Eine genaue Berechnung erfordert die Analyse der Einkommens- und Vermögensverhältnisse. [3]
Was bedeutet "Anwaltszwang" bei einer Scheidung in Berlin?
Anwaltszwang bedeutet, dass der Scheidungsantrag beim Familiengericht nur durch einen zugelassenen Rechtsanwalt eingereicht werden kann. Der andere Ehegatte benötigt für die reine Zustimmung zur Scheidung nicht zwingend einen eigenen Anwalt, kann dann aber keine eigenen Anträge stellen. [2, 4]