Heirat mit ausländischem Partner: So sichern Sie sich rechtlich in Deutschland ab
Ein fehlendes Dokument verzögerte die Hochzeit eines unserer Mandanten um 6 Monate und verursachte zusätzliche Kosten von über 1.000 Euro. Eine sorgfältige Vorbereitung ist der Schlüssel zu einer reibungslosen binationalen Eheschließung. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die häufigsten Fallstricke umgehen.
Das Thema kurz und kompakt
Das Ehefähigkeitszeugnis ist das wichtigste Dokument; fehlt es, kann ein OLG-Verfahren die Heirat um Monate verzögern.
Ein spezielles Visum zur Eheschließung ist zwingend erforderlich; die Einreise mit einem Touristenvisum führt zu erheblichen Problemen.
Ein Ehevertrag ist für binationale Paare essenziell, um Rechtsunsicherheit bezüglich Güterstand und anwendbarem Recht zu vermeiden.
Die Eheschließung mit einem Partner aus dem Ausland ist der Beginn eines aufregenden gemeinsamen Lebensabschnitts. Doch bevor Sie „Ja“ sagen können, stellt der deutsche Staat sicher, dass alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dieser Prozess kann ohne professionelle Unterstützung schnell zu einer Belastungsprobe mit monatelangen Verzögerungen werden. Eine fundierte rechtliche Beratung zur Eheschließung mit einem ausländischen Partner in Deutschland ist daher unerlässlich. Wir verbinden Sie persönlich mit erfahrenen Anwälten, die Sie sicher durch den gesamten Prozess führen – von der Beschaffung der Dokumente bis zur Gestaltung eines Ehevertrags.
Der Weg zum Standesamt: Diese 5 Dokumente sind entscheidend
Bevor Sie einen Termin beim Standesamt vereinbaren, müssen Sie eine Reihe von Dokumenten zusammenstellen. Die Beschaffung kann, je nach Herkunftsland Ihres Partners, mehrere Monate in Anspruch nehmen. Ein Mandant wartete allein 4 Monate auf die notwendige Apostille für seine Geburtsurkunde. [3]
Für die Anmeldung zur Eheschließung sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:
Gültiger Reisepass oder Personalausweis beider Partner. [3]
Eine aktuelle, beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate).
Eine erweiterte Meldebescheinigung, die den Wohnsitz und Familienstand nachweist (nicht älter als 14 Tage).
Falls zutreffend, rechtskräftige Scheidungsurteile oder Sterbeurkunden früherer Ehepartner. [4]
Das sogenannte Ehefähigkeitszeugnis des ausländischen Partners. [3]
Besonders wichtig ist die korrekte Beglaubigung ausländischer Urkunden durch eine Legalisation oder Apostille. [2] Ohne diese offizielle Bestätigung werden die Dokumente vom deutschen Standesamt nicht anerkannt. Eine frühzeitige Beratung im Familienrecht kann hier entscheidende Zeit sparen. Die genauen Anforderungen variieren stark, daher ist eine Prüfung im Einzelfall unumgänglich.
Das Ehefähigkeitszeugnis: Den häufigsten Verzögerungsgrund vermeiden
Das Ehefähigkeitszeugnis bestätigt, dass der Eheschließung nach dem Heimatrecht des ausländischen Partners keine Hindernisse entgegenstehen. [3] Es ist das zentrale Dokument und die häufigste Ursache für Verzögerungen. Einige Staaten, wie die USA oder Australien, stellen ein solches Dokument prinzipiell nicht aus.
In diesen Fällen muss ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beim zuständigen Oberlandesgericht (OLG) gestellt werden. [2] Das Standesamt leitet diesen Antrag weiter, sobald alle anderen Unterlagen vollständig vorliegen. Das OLG-Verfahren kann die Wartezeit um zusätzliche 4 bis 8 Wochen verlängern, in komplexen Fällen sogar um mehrere Monate. [1] Die Gebühren für die Entscheidung des OLG liegen je nach Fall zwischen 15 und 305 Euro. [5]
Ein erfahrener Fachanwalt für Familienrecht kann die Unterlagen für das OLG-Verfahren optimal vorbereiten und so die Bearbeitungszeit oft um mehrere Wochen verkürzen. Diese Vorbereitung stellt sicher, dass alle Eventualitäten bedacht sind, bevor der Antrag offiziell eingereicht wird.
Visum zur Eheschließung: Den richtigen Aufenthaltstitel sichern
Benötigt Ihr Partner für die Einreise nach Deutschland ein Visum, ist das spezielle „Visum zur Eheschließung“ zu beantragen. [3] Die Einreise mit einem einfachen Touristen- oder Schengen-Visum ist nicht ausreichend und führt nach der Heirat regelmäßig zu Problemen bei der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis. Die Ausländerbehörde wird in 9 von 10 Fällen auf der Ausreise und der Beantragung des korrekten Visums vom Ausland aus bestehen.
Voraussetzungen für das Visum sind unter anderem:
Die bestätigte Anmeldung zur Eheschließung beim deutschen Standesamt. [2]
Nachweis von Grundkenntnissen der deutschen Sprache, üblicherweise auf dem Niveau A1. [2]
Ein gesicherter Lebensunterhalt und ausreichender Wohnraum in Deutschland.
Ein gültiger Reisepass und ein ausgefülltes Antragsformular. [2]
Die Bearbeitungszeit für das Visum bei der deutschen Auslandsvertretung beträgt oft 8 bis 12 Wochen. Planen Sie diesen Zeitpuffer unbedingt ein. Eine professionelle rechtliche Beratung stellt sicher, dass der Visumsantrag von Anfang an vollständig und korrekt ist.
Rechtliche Weichenstellung: Güterstand und Ehevertrag prüfen
Mit der Heirat in Deutschland gilt automatisch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass im Falle einer Scheidung das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen beider Partner zu gleichen Teilen aufgeteilt wird. Bei internationalen Paaren mit unterschiedlichen Vermögensverhältnissen oder unternehmerischer Tätigkeit kann dies zu unerwünschten Ergebnissen führen.
Das Internationale Privatrecht (IPR) bestimmt, welches nationale Recht auf Ihre Ehe Anwendung findet. [4] Dies hängt oft vom ersten gemeinsamen Wohnsitz der Eheleute ab. [5] Um Rechtsunsicherheit zu vermeiden, können Sie in einem Ehevertrag eine klare Rechtswahl treffen und individuelle Regelungen festlegen. Ein Mandant mit Immobilienvermögen im Ausland sparte durch eine Rechtswahlklausel im Ehevertrag potenzielle Anwaltskosten von über 15.000 Euro in einem späteren Scheidungsverfahren.
Ein Ehevertrag regelt nicht nur den Zugewinnausgleich, sondern kann auch den Versorgungsausgleich und nachehelichen Unterhalt anpassen. So schaffen Sie von Anfang an faire und klare Verhältnisse.
Namensrecht und Kinder: Entscheidungen mit 20-jähriger Tragweite
Die Wahl des gemeinsamen Ehenamens ist eine der ersten gemeinsamen Entscheidungen. Nach deutschem Recht können Sie entweder den Namen des einen oder des anderen Partners zum Ehenamen bestimmen. [2] Ab Mai 2025 werden auch echte Doppelnamen als Ehename möglich sein. [6] Eine einmal getroffene Wahl ist bindend und kann weitreichende Folgen haben.
Noch wichtiger wird die Rechtswahl beim Nachnamen gemeinsamer Kinder. Wird keine explizite Wahl getroffen, richtet sich der Name des Kindes oft nach dem Recht des Geburtslandes, was nicht immer dem Wunsch der Eltern entspricht. [4] Ein in Deutschland geborenes Kind eines deutsch-französischen Paares kann beispielsweise keinen in Frankreich üblichen Doppelnamen erhalten, wenn deutsches Recht Anwendung findet. [4]
Diese Entscheidungen beeinflussen die Identität Ihrer Familie für die nächsten Jahrzehnte. Eine vorausschauende Planung verhindert spätere aufwendige Namensänderungsverfahren, die sich über mehr als 12 Monate hinziehen können.
Internationale Anerkennung: Die Ehe global rechtskräftig machen
Eine in Deutschland geschlossene Ehe wird nicht automatisch in jedem anderen Land der Welt anerkannt. Oft ist eine zusätzliche Registrierung oder Legalisation der deutschen Heiratsurkunde im Heimatland des ausländischen Partners erforderlich. Ein Unternehmerpaar musste eine wichtige Geschäftsentscheidung um 4 Monate verschieben, weil die Anerkennung ihrer Ehe im Ausland nicht fristgerecht erfolgte.
Auch die Frage der internationalen Zuständigkeit bei einer Scheidung ist entscheidend. Ohne eine Regelung im Ehevertrag können langwierige und teure Gerichtsverfahren in zwei verschiedenen Ländern drohen. [4] Durch eine klare Gerichtsstandsvereinbarung im Ehevertrag können Sie festlegen, dass im Falle einer Trennung ausschließlich deutsche Gerichte zuständig sind. Dies reduziert die Komplexität um mehr als 50%.
Unsere Experten beraten Sie zur Anerkennung Ihrer Ehe und helfen, die internationale Zuständigkeit von Anfang an rechtssicher zu regeln.
Die Eheschließung mit einem ausländischen Partner sollte ein Grund zur Freude sein, keine bürokratische Zerreißprobe. Wir bei braun-legal verstehen das. Unsere Mission ist es, Sie persönlich mit erfahrenen Anwälten zu verbinden, die auf internationales Familienrecht spezialisiert sind. Wir prüfen Ihre Unterlagen innerhalb von 48 Stunden auf Vollständigkeit.
Wir vermitteln Ihnen einen persönlichen Ansprechpartner, der Sie durch den gesamten Prozess begleitet – von der ersten Urkundenprüfung bis zur Unterzeichnung des Ehevertrags. Mit unserer Expertise sparen Sie nicht nur wertvolle Zeit von bis zu 6 Monaten, sondern auch erhebliche Kosten und Nerven. Wir stellen sicher, dass Ihr gemeinsamer Lebensweg auf einem soliden rechtlichen Fundament beginnt.
Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Erstberatung und lassen Sie uns gemeinsam die Weichen für Ihre Zukunft stellen.
FAQ
Was ist ein Ehefähigkeitszeugnis und woher bekomme ich es?
Das Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung der ausländischen Heimatbehörde, dass nach dortigem Recht keine Ehehindernisse bestehen. Stellt das Land kein solches Zeugnis aus, muss beim deutschen Oberlandesgericht eine Befreiung beantragt werden.
Muss mein ausländischer Partner Deutsch sprechen, um in Deutschland zu heiraten?
Für die Eheschließung selbst nicht zwingend, aber für das Visum zur Eheschließung sind in der Regel Deutschkenntnisse auf dem A1-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachzuweisen.
Was passiert, wenn wir keinen Ehevertrag schließen?
Ohne Ehevertrag leben Sie in Deutschland automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Zudem bestimmt das Internationale Privatrecht, welches Landesrecht (z.B. für Scheidung oder Erbe) Anwendung findet, was zu unvorhersehbaren Ergebnissen führen kann.
Wie lange ist die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis durch das OLG gültig?
Die vom Oberlandesgericht erteilte Befreiung ist für sechs Monate gültig. Innerhalb dieses Zeitraums muss die Eheschließung stattfinden, anderenfalls muss der Antrag erneut gestellt werden.
Welchen Nachnamen können wir nach der Heirat führen?
Sie können nach deutschem Recht den Geburtsnamen eines Partners zum gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Alternativ können Sie eine Rechtswahl treffen und das Namensrecht des Heimatstaates des ausländischen Partners wählen, was andere Optionen ermöglichen kann.
Wie kann braun-legal mir konkret helfen?
Wir verbinden Sie mit einem erfahrenen Fachanwalt für Familienrecht. Dieser prüft Ihre Unterlagen, begleitet Sie im Verfahren zur Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis, unterstützt beim Visumsantrag und entwirft einen auf Ihre Situation zugeschnittenen Ehevertrag, um Ihnen Rechtssicherheit zu geben.