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Kündigung erhalten? Diese Rechte haben Arbeitnehmer jetzt!
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist ein einschneidendes Ereignis. Viele Arbeitnehmer fühlen sich unsicher und über ihre Rechte im Unklaren. Dieser Beitrag beleuchtet die wichtigsten Aspekte der Rechte von Arbeitnehmern bei einer Kündigung in Deutschland. Wir erklären Ihnen die gesetzlichen Grundlagen, von den Kündigungsfristen nach § 622 BGB bis zum Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Zudem erfahren Sie, unter welchen Umständen ein Anspruch auf Abfindung bestehen kann und welche Rolle der Betriebsrat gemäß § 102 BetrVG spielt. Wir möchten, dass Sie gut informiert sind und Ihre Optionen kennen. Denn nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch wirksam wahrnehmen.
Das Thema kurz und kompakt
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) schützt Arbeitnehmer nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit in Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen; eine Klage muss binnen 3 Wochen erfolgen. [1, 2]
Gesetzliche Kündigungsfristen nach § 622 BGB verlängern sich mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit und dürfen für Arbeitnehmer nicht kürzer sein als für Arbeitgeber. [5]
Ein Anspruch auf Abfindung besteht nicht automatisch, kann aber bei betriebsbedingter Kündigung (§ 1a KSchG) oder durch Verhandlung (z.B. im Rahmen eines Aufhebungsvertrags oder Kündigungsschutzprozesses) entstehen. [4, 6]
Eine Kündigung ist oft ein Schock. Doch was viele nicht wissen: Das deutsche Arbeitsrecht bietet Arbeitnehmern umfassende Schutzmechanismen. Erfahren Sie, welche Rechte Ihnen bei einer Kündigung zustehen und wie Sie diese erfolgreich durchsetzen.
Kündigungsschutz verstehen: Die Basis Ihrer Rechte
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ist der zentrale Pfeiler für die Rechte von Arbeitnehmern bei einer Kündigung. Es greift, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat und der Betrieb regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt. [2] Teilzeitkräfte werden dabei anteilig berücksichtigt: bis 20 Wochenstunden mit Faktor 0,5 und bis 30 Stunden mit 0,75. [2] Eine Kündigung muss sozial gerechtfertigt sein, das heißt, sie kann nur aus personenbedingten, verhaltensbedingten oder betriebsbedingten Gründen erfolgen. [3] Viele übersehen, dass auch bei einer betriebsbedingten Kündigung der Arbeitgeber eine Sozialauswahl durchführen muss. [2] Für eine anwaltliche Prüfung Ihrer Kündigung ist die Einhaltung einer 3-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage entscheidend. [1] Diese Frist beginnt mit dem Zugang der schriftlichen Kündigung. [1] Die Kenntnis dieser Grundlagen ist der erste Schritt, um Ihre Rechte bei einer Kündigung effektiv zu wahren.
Fristen beachten: Was § 622 BGB für Sie bedeutet
Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind in § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt und ein wesentlicher Bestandteil der Rechte von Arbeitnehmern bei einer Kündigung. [5] Grundsätzlich beträgt die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats. [5] Für den Arbeitgeber verlängern sich diese Fristen jedoch mit zunehmender Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers. [5] Nach einer Betriebszugehörigkeit von beispielsweise zwei Jahren beträgt die Frist einen Monat zum Monatsende, nach fünf Jahren bereits zwei Monate und nach 20 Jahren sogar sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats. [5] Wichtig ist, dass einzelvertraglich keine kürzeren Fristen für den Arbeitnehmer vereinbart werden dürfen als für den Arbeitgeber. [5] Während einer vereinbarten Probezeit von maximal sechs Monaten kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. [5] Abweichende Regelungen können durch Tarifverträge getroffen werden. [5] Eine genaue Prüfung Ihrer individuellen Kündigungsfrist ist daher unerlässlich.
Abfindung: Wann besteht ein Anspruch?
Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass Arbeitnehmer bei jeder Kündigung automatisch einen Anspruch auf Abfindung haben. Einen generellen gesetzlichen Anspruch gibt es jedoch nicht. [4] Eine Ausnahme bildet § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG): Bei einer betriebsbedingten Kündigung kann der Arbeitgeber eine Abfindung anbieten, wenn der Arbeitnehmer im Gegenzug auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet. [6] Die Höhe beträgt hier in der Regel 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. [6] Viele wissen nicht, dass auch bei Aufhebungsverträgen oft Abfindungen gezahlt werden, deren Höhe Verhandlungssache ist. [4] Die durchschnittliche Abfindung in Deutschland lag 2021 bei rund 14.300 Euro, wobei regionale Unterschiede bestehen. [4] Die Berechnung der Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie Betriebszugehörigkeit und Verhandlungsgeschick. [7] Wir beraten Sie persönlich zu Ihren Möglichkeiten.
Folgende Faktoren können die Abfindungshöhe beeinflussen:
Dauer der Betriebszugehörigkeit (z.B. nach 10 Jahren oft 5 Bruttomonatsgehälter [4])
Grund der Kündigung (betriebsbedingt oft bessere Chancen)
Verhandlungsgeschick des Arbeitnehmers oder seines Anwalts
Regionale Unterschiede (z.B. Hessen durchschnittlich 22.000 Euro [4])
Branche und Unternehmensgröße
Bestehen eines Sozialplans
Wirksamkeit der Kündigung (eine angreifbare Kündigung erhöht den Verhandlungsspielraum)
Die genaue Prüfung Ihres Einzelfalls ist entscheidend, um realistische Forderungen stellen zu können.
Rolle des Betriebsrats: Ihre starke Vertretung
Existiert in Ihrem Unternehmen ein Betriebsrat, spielt dieser eine wichtige Rolle bei der Wahrung Ihrer Rechte als Arbeitnehmer bei einer Kündigung. Gemäß § 102 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) muss der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Kündigung anhören und ihm die Gründe mitteilen. [10] Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam. [10] Der Betriebsrat hat das Recht, Bedenken zu äußern oder einer ordentlichen Kündigung innerhalb einer Woche schriftlich zu widersprechen. [8, 10] Bei einer außerordentlichen Kündigung beträgt diese Frist nur drei Tage. [8] Ein Widerspruch des Betriebsrats kann Ihren Anspruch auf Weiterbeschäftigung während eines Kündigungsschutzprozesses begründen (§ 102 Abs. 5 BetrVG). [9] Der Betriebsrat prüft beispielsweise, ob soziale Gesichtspunkte ausreichend berücksichtigt wurden oder eine Weiterbeschäftigung an einem anderen Arbeitsplatz möglich wäre. [9] Suchen Sie daher bei einer Kündigung unbedingt das Gespräch mit Ihrem Betriebsrat oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Sonderkündigungsschutz: Wer besonders geschützt ist
Neben dem allgemeinen Kündigungsschutz genießen bestimmte Arbeitnehmergruppen einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser erweitert die Rechte von Arbeitnehmern bei einer Kündigung erheblich. Dazu zählen beispielsweise schwangere Frauen und Mütter nach § 17 Mutterschutzgesetz (MuSchG). [2] Auch schwerbehinderte Menschen sind nach § 168 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) besonders geschützt; ihre Kündigung bedarf in der Regel der Zustimmung des Integrationsamtes. [2] Betriebsratsmitglieder genießen ebenfalls einen Sonderkündigungsschutz gemäß § 15 KSchG, der sie vor Repressalien schützen soll. [2, 8] Weniger bekannt ist oft der Kündigungsschutz während der Elternzeit (§ 18 BEEG) oder der Pflegezeit (§ 5 PflegeZG). [8] Auch Auszubildende können nach der Probezeit nur noch aus wichtigem Grund gekündigt werden. Diese besonderen Schutzrechte müssen Arbeitgeber zwingend beachten. Eine Beratung durch einen Arbeitsrechtler ist hier besonders wichtig.
Nach der Kündigung: Weitere wichtige Rechte und Pflichten
Mit dem Zugang der Kündigung enden nicht alle Rechte und Pflichten. Ein wichtiges Recht des Arbeitnehmers bei einer Kündigung ist der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. [1] Dieses muss wahrheitsgemäß und wohlwollend formuliert sein und Auskunft über Art und Dauer der Tätigkeit sowie über Leistung und Verhalten geben. [1] Sie haben zudem die Pflicht, sich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden, in der Regel spätestens drei Tage nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes, um Nachteile beim Arbeitslosengeld zu vermeiden. [1] Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist besteht weiterhin die Pflicht zur Arbeitsleistung, es sei denn, Sie werden freigestellt. [1] Auch bei einer Freistellung haben Sie Anspruch auf die volle Vergütung bis zum Vertragsende. [1] Klären Sie auch Ihren Resturlaubsanspruch; dieser ist entweder in natura zu gewähren oder finanziell abzugelten. Für eine umfassende Beratung zu Ihren Rechten nach der Kündigung stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Checkliste nach Erhalt der Kündigung:
Kündigungsschreiben genau prüfen (Form, Frist, Unterschrift).
Sofort Rechtsrat einholen (3-Wochen-Frist für Klage beachten!).
Zeugnisentwurf anfordern oder prüfen lassen.
Resturlaub und Überstunden klären.
Bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden (Fristen beachten!).
Gegebenenfalls mit dem Betriebsrat sprechen.
Unterlagen für mögliche Verhandlungen oder Klage zusammenstellen.
Diese Schritte helfen Ihnen, Ihre Rechte optimal zu wahren.
Handlungsmöglichkeiten: Kündigungsschutzklage und Vergleich
Wenn Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit Ihrer Kündigung haben, ist die Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht ein zentrales Instrument zur Wahrung Ihrer Rechte als Arbeitnehmer bei einer Kündigung. [1] Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung eingereicht werden. [1] Ziel der Klage ist meist die Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis nicht beendet ist, oder die Aushandlung einer angemessenen Abfindung. [6] Viele Kündigungsschutzverfahren enden nicht mit einem Urteil, sondern mit einem Vergleich, der oft eine Abfindungszahlung beinhaltet. [4] Die Höhe der Abfindung ist dabei Verhandlungssache. [6] Ein Anwalt für Aufhebungsverträge kann Sie hierbei unterstützen. Wir beraten Sie persönlich zu den Erfolgsaussichten einer Klage und den Möglichkeiten eines Vergleichs.
Ihr Partner bei Kündigung: So unterstützen wir Sie
Eine Kündigung ist eine belastende Situation. Bei braun-legal verstehen wir das und stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite. Wir verbinden Sie persönlich mit erfahrenen Anwälten, die Ihre Rechte bei einer Kündigung prüfen und durchsetzen. Unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht analysieren Ihren Fall individuell, prüfen die Wirksamkeit der Kündigung und beraten Sie zu Themen wie Kündigungsfristen, Abfindung und Kündigungsschutzklage. Wir legen Wert auf eine persönliche Betreuung und maßgeschneiderte Lösungen. Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung, damit Sie schnelle und vertrauenswürdige Rechtsberatung erhalten. Ihre Rechte sind bei uns in guten Händen.
Weitere nützliche Links
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ist der zentrale Pfeiler für die Rechte von Arbeitnehmern bei einer Kündigung. Es greift, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat und der Betrieb regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt. [2] Teilzeitkräfte werden dabei anteilig berücksichtigt: bis 20 Wochenstunden mit Faktor 0,5 und bis 30 Stunden mit 0,75. [2] Eine Kündigung muss sozial gerechtfertigt sein, das heißt, sie kann nur aus personenbedingten, verhaltensbedingten oder betriebsbedingten Gründen erfolgen. [3] Viele übersehen, dass auch bei einer betriebsbedingten Kündigung der Arbeitgeber eine Sozialauswahl durchführen muss. [2] Für eine anwaltliche Prüfung Ihrer Kündigung ist die Einhaltung einer 3-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage entscheidend. [1] Diese Frist beginnt mit dem Zugang der schriftlichen Kündigung. [1] Die Kenntnis dieser Grundlagen ist der erste Schritt, um Ihre Rechte bei einer Kündigung effektiv zu wahren.
FAQ
Was sind meine ersten Schritte nach Erhalt einer Kündigung?
Prüfen Sie das Kündigungsschreiben sorgfältig (Datum, Frist, Unterschrift). Holen Sie umgehend Rechtsrat ein, da für eine Kündigungsschutzklage eine Frist von nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung gilt. Melden Sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend.
Gilt das Kündigungsschutzgesetz auch in Kleinbetrieben?
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt in der Regel nicht in Kleinbetrieben mit zehn oder weniger Arbeitnehmern (Auszubildende zählen nicht mit, Teilzeitkräfte anteilig). Hier besteht nur ein Mindestkündigungsschutz. [2]
Kann ich trotz Kündigung meinen Resturlaub nehmen?
Ja, Sie haben auch nach einer Kündigung Anspruch auf Ihren Resturlaub. Kann dieser aus betrieblichen Gründen nicht mehr genommen werden, muss er finanziell abgegolten werden.
Muss ich nach einer Kündigung weiterarbeiten?
Ja, grundsätzlich besteht Ihre Arbeitspflicht bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fort, es sei denn, der Arbeitgeber stellt Sie bezahlt von der Arbeit frei. [1]
Welche Gründe muss der Arbeitgeber für eine Kündigung haben?
Greift das Kündigungsschutzgesetz, muss eine Kündigung sozial gerechtfertigt sein. Zulässige Gründe sind personenbedingt (z.B. langanhaltende Krankheit), verhaltensbedingt (z.B. nach Abmahnung wegen Pflichtverletzung) oder betriebsbedingt (z.B. Auftragsmangel, Betriebsschließung). [2, 3]
Wie hoch ist eine übliche Abfindung?
Eine Faustformel, die oft bei betriebsbedingten Kündigungen nach § 1a KSchG angewendet wird, ist ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. [6] Die tatsächliche Höhe ist jedoch stark vom Einzelfall und Verhandlungsgeschick abhängig und kann davon abweichen. [4]