Vorsorgerecht

Patientenverfügung

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Patientenverfügung beim Notar: Mehr Sicherheit für Ihre medizinische Selbstbestimmung

09.02.2025

8

Minutes

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

09.02.2025

8

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Eine unerwartete Krankheit oder ein Unfall kann jeden treffen, oft schneller als gedacht. Dann ist es entscheidend, dass Ihre Wünsche zur medizinischen Behandlung klar und unmissverständlich festgehalten sind. Eine Patientenverfügung ist dafür das zentrale Dokument. Viele fragen sich: Ist eine Patientenverfügung vom Notar wirklich nötig? Dieser Beitrag beleuchtet die Rolle des Notars, die damit verbundenen Kosten und wie Sie sicherstellen, dass Ihr Wille im Ernstfall auch wirklich zählt. Wir zeigen Ihnen, wie Sie mit einer notariell unterstützten Patientenverfügung für maximale Rechtssicherheit sorgen und was das für Ihre persönliche Vorsorge bedeutet.

Das Thema kurz und kompakt

Eine Patientenverfügung ist auch ohne Notar gültig, die notarielle Beurkundung für ca. 60 Euro erhöht jedoch die Rechtssicherheit erheblich.

Der Notar prüft Identität sowie Geschäftsfähigkeit und stellt sicher, dass Ihre Wünsche unmissverständlich formuliert sind (§ 1827 BGB).

Die Kombination einer Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht ist sehr empfehlenswert, um die Durchsetzung Ihres Willens sicherzustellen.

Stellen Sie sich vor, Sie können nicht mehr selbst entscheiden, welche medizinische Behandlung Sie erhalten. Eine Patientenverfügung sichert Ihren Willen ab. Erfahren Sie, warum der Weg zum Notar für viele die beste Option für eine wasserdichte Patientenverfügung ist und wie Sie dadurch kostspielige Fehler vermeiden.

Patientenverfügung: Warum überhaupt zum Notar?

Eine Patientenverfügung ist grundsätzlich auch ohne notarielle Mitwirkung gültig, solange sie schriftlich verfasst und von Ihnen eigenhändig unterschrieben wurde. [2, 3] Sie müssen zudem volljährig und einwilligungsfähig sein. [3] Dennoch entscheiden sich viele Menschen für den Gang zum Notar, und das aus guten Gründen. Ein Notar stellt sicher, dass Ihre Formulierungen juristisch einwandfrei und unmissverständlich sind, was im Ernstfall entscheidend sein kann. [2] Viele unterschätzen, dass unklare Formulierungen eine Patientenverfügung unwirksam machen können. Ein Notar prüft zudem Ihre Identität und Geschäftsfähigkeit, was spätere Zweifel an der Gültigkeit Ihrer Verfügung minimiert. [3] Die Kosten für eine notarielle Beurkundung sind oft geringer als gedacht, meist eine Pauschale von 60 Euro. [1, 3] Diese Investition kann Ihnen und Ihren Angehörigen im Ernstfall viel Unsicherheit ersparen. Eine Patientenverfügung erstellen ist ein wichtiger Schritt der Vorsorge. Der Notar kann auch die Hinterlegung im Zentralen Vorsorgeregister für rund 20 bis 40 Euro veranlassen. [1]

Die notarielle Unterstützung bietet somit einen erheblichen Mehrwert an Sicherheit und Klarheit. Im nächsten Abschnitt gehen wir detaillierter auf die spezifischen Vorteile ein.

Die konkreten Vorteile einer notariellen Patientenverfügung

Die Entscheidung für eine Patientenverfügung vom Notar bringt mehrere handfeste Vorteile mit sich, die über die reine Gültigkeit hinausgehen. Ein zentraler Aspekt ist die erhöhte Beweiskraft und Rechtssicherheit. [2] Der Notar stellt durch seine Prüfung und Beurkundung sicher, dass Ihr Wille eindeutig dokumentiert ist und die Verfügung den gesetzlichen Anforderungen des § 1827 BGB entspricht. [2, 3] Dies gibt Ärzten und Betreuungsgerichten eine verlässliche Grundlage. Ein oft übersehener Vorteil ist die Beratungskompetenz des Notars bei komplexen Sachverhalten, beispielsweise wenn es um die Verknüpfung mit einer Vorsorgevollmacht oder um vermögensrechtliche Aspekte geht. [1] Zudem kann der Notar das Originaldokument sicher verwahren, sodass es im Bedarfsfall schnell verfügbar ist. [3] Die Kosten für eine solche umfassende Dienstleistung sind durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) klar geregelt. [1, 2] Die Beratung durch den Notar hilft, Fallstricke zu vermeiden, die bei selbst erstellten Verfügungen ohne juristische Prüfung auftreten können. Diese Vorteile wiegen die überschaubaren Kosten oft bei Weitem auf.

Doch was genau kostet die Unterstützung durch einen Notar? Darauf blicken wir im Folgenden.

Kostenüberblick: Was kostet eine Patientenverfügung beim Notar?

Die Kosten für eine Patientenverfügung beim Notar sind transparenter und oft niedriger, als viele vermuten. Für die reine notarielle Beurkundung einer Patientenverfügung fällt in der Regel eine Festgebühr von 60 Euro gemäß dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) an. [1, 3] Zu dieser Gebühr können noch geringe Auslagen für Post und Telekommunikation sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzukommen. [1] Wünschen Sie lediglich eine Unterschriftsbeglaubigung, bei der der Notar nur die Echtheit Ihrer Unterschrift bestätigt, sind die Kosten noch geringer: oft um die 10 Euro pro Dokument oder 1 Euro pro Seite. [1] Wichtig ist jedoch, dass eine Beglaubigung nicht die inhaltliche Prüfung und Beratung einer Beurkundung ersetzt. Die Kosten können steigen, wenn gleichzeitig eine umfangreiche Vorsorgevollmacht Kosten verursacht, insbesondere wenn hohe Vermögenswerte betroffen sind. [2] Eine Erstberatung beim Anwalt kann hingegen schnell 200 Euro oder mehr kosten. [1] Die Investition in eine notarielle Beurkundung für 60 Euro bietet somit ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis für die gewonnene Rechtssicherheit. Klären Sie die genauen Kosten am besten immer vorab in einem Gespräch mit dem Notar. [1]

Die Kosten sind also überschaubar, aber wie sieht der rechtliche Rahmen aus?

Rechtliche Grundlagen und Gültigkeit verstehen

Die zentrale Rechtsgrundlage für die Patientenverfügung in Deutschland ist § 1827 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). [2, 3] Dieser Paragraph legt fest, dass eine volljährige und einwilligungsfähige Person schriftlich festlegen kann, ob sie in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt. [2] Eine Patientenverfügung ist also auch ohne Notar gültig, wenn diese Grundvoraussetzungen erfüllt sind. [3] Die notarielle Mitwirkung ist keine Gültigkeitsvoraussetzung, erhöht aber, wie bereits dargelegt, die Rechtssicherheit und Beweiskraft erheblich. [2] Ein verbreiteter Irrtum ist, dass eine Patientenverfügung regelmäßig erneuert werden muss; sie gilt unbefristet, bis sie widerrufen wird. Ein Widerruf kann jederzeit formlos erfolgen. Es empfiehlt sich dennoch, die Verfügung alle 1 bis 2 Jahre zu überprüfen und gegebenenfalls durch eine erneute Unterschrift die Aktualität des Willens zu bestätigen. Eine Beratung zur Patientenverfügung kann hierbei helfen. Die Bindungswirkung einer korrekt verfassten Patientenverfügung ist hoch: Ärzte und Bevollmächtigte sind verpflichtet, den darin geäußerten Willen umzusetzen. [3]

Die rechtlichen Aspekte sind klar, doch wie sieht der Prozess beim Notar konkret aus?

Der Ablauf: So erstellen Sie Ihre Patientenverfügung mit einem Notar

Der Prozess zur Erstellung einer Patientenverfügung beim Notar ist strukturiert und zielt darauf ab, Ihre individuellen Wünsche präzise zu erfassen. Zunächst vereinbaren Sie einen Beratungstermin. In diesem Gespräch wird der Notar Ihre persönliche Situation, Ihre Wertvorstellungen und Ihre konkreten Wünsche bezüglich medizinischer Maßnahmen erörtern. [2] Er wird Sie über die rechtliche Tragweite Ihrer Festlegungen aufklären und auf mögliche Unklarheiten oder Widersprüche hinweisen. Basierend auf diesem Gespräch entwirft der Notar den Text Ihrer Patientenverfügung. Dieser Entwurf wird Ihnen zur Prüfung vorgelegt. In einem zweiten Termin (oder manchmal auch direkt im Anschluss an die Beratung) wird die Patientenverfügung dann final besprochen und beurkundet. [3] Die Beurkundung bedeutet, dass der Notar die Niederschrift verliest, Sie diese genehmigen und anschließend in seiner Gegenwart unterschreiben. Der Notar bestätigt mit seinem Siegel und seiner Unterschrift die Beurkundung. Die Kosten hierfür belaufen sich, wie erwähnt, meist auf 60 Euro. [1] Auf Wunsch kann der Notar auch die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer übernehmen, was etwa 20 bis 40 Euro zusätzlich kostet. [1] Dieser Service stellt sicher, dass Ihre Vorsorgedokumente im Ernstfall schnell gefunden werden können.

Folgende Schritte sind typisch für den Prozess:

  • Vereinbarung eines Beratungstermins beim Notar.

  • Ausführliches Gespräch zur Klärung Ihrer Wünsche (ca. 1 Stunde).

  • Entwurf der Patientenverfügung durch den Notar.

  • Prüfung des Entwurfs durch Sie.

  • Gegebenenfalls Anpassung des Entwurfs.

  • Beurkundungstermin: Verlesung, Genehmigung und Unterschrift (ca. 30 Minuten).

  • Optional: Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister.

Nach der Beurkundung erhalten Sie eine Ausfertigung Ihrer Patientenverfügung. Es ist ratsam, Vertrauenspersonen über die Existenz und den Aufbewahrungsort zu informieren. Damit ist ein wichtiger Schritt getan, doch wie verhält es sich mit der Kombination mit anderen Vorsorgedokumenten?

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht: Eine sinnvolle Kombination

Eine Patientenverfügung legt fest, *welche* medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen. Eine Vorsorgevollmacht hingegen bestimmt, *wer* in Ihrem Namen entscheiden und handeln darf, wenn Sie es selbst nicht mehr können. [2] Beide Dokumente ergänzen sich daher ideal. Die Vorsorgevollmacht ermächtigt eine oder mehrere Vertrauenspersonen, Ihre in der Patientenverfügung festgelegten Wünsche durchzusetzen und auch in Situationen zu entscheiden, die Ihre Patientenverfügung vielleicht nicht explizit abdeckt. Ohne eine Vorsorgevollmacht müsste im Ernstfall unter Umständen ein gerichtliches Betreuungsverfahren eingeleitet werden, was Zeit kostet und nicht immer im Sinne des Betroffenen verläuft. Die Kosten für eine Vorsorgevollmacht beim Notar können je nach Geschäftswert variieren, sind aber eine wichtige Investition in Ihre Selbstbestimmung. [2] Viele sind sich nicht bewusst, dass Ehepartner oder Kinder nicht automatisch vertretungsberechtigt sind. Eine notariell beurkundete Vorsorgevollmacht, die oft zusammen mit der Patientenverfügung für etwa 130 Euro (bei durchschnittlichem Vermögen) erstellt werden kann, schafft hier Klarheit. Es ist auch möglich, eine Betreuungsverfügung zu erstellen, die dem Gericht eine Person Ihres Vertrauens als Betreuer vorschlägt, falls doch eine Betreuung notwendig wird. Die Kombination dieser Dokumente bietet einen umfassenden Schutz. Ein Notar kann Sie zu den optimalen Formulierungen und der Abgrenzung der verschiedenen Verfügungen beraten, sodass ein lückenloses Vorsorgepaket entsteht.

Diese Kombination sichert Ihre Wünsche umfassend ab. Doch was, wenn sich Ihre Lebensumstände oder Wünsche ändern?

Aktualität sicherstellen: Anpassung und Widerruf Ihrer Patientenverfügung

Ihre Lebensumstände und persönlichen Wertvorstellungen können sich im Laufe der Zeit ändern. Daher ist es wichtig, Ihre Patientenverfügung regelmäßig zu überprüfen – Experten empfehlen oft einen jährlichen Check oder alle zwei Jahre. [3] Eine einmal erstellte Patientenverfügung behält zwar grundsätzlich ihre Gültigkeit, bis sie widerrufen wird. [2] Ein Widerruf ist jederzeit und formlos möglich, also auch mündlich. Aus Beweisgründen empfiehlt sich jedoch ein schriftlicher Widerruf. Wenn Sie Ihre Verfügung anpassen möchten, ist es ratsam, dies ebenfalls schriftlich zu tun und das Dokument neu zu datieren und zu unterschreiben. Bei wesentlichen Änderungen oder wenn Sie unsicher sind, kann eine erneute Beratung beim Notar sinnvoll sein. Die Kosten für eine Änderung oder einen Nachtrag sind in der Regel geringer als für eine Neuerstellung. Ein häufiger Fehler ist, veraltete Verfügungen nicht zu vernichten, was zu Verwirrung führen kann. Stellen Sie sicher, dass immer nur die aktuellste Version Ihrer Patientenverfügung zugänglich ist. Informieren Sie auch Ihre Vertrauenspersonen und gegebenenfalls Ihren Hausarzt über jede Aktualisierung. Eine Generalvollmacht sollte ebenfalls regelmäßig auf Aktualität geprüft werden. So stellen Sie sicher, dass Ihr Wille auch nach Jahren noch korrekt wiedergegeben wird und im Ernstfall die gewünschte Wirkung entfaltet.

Eine aktuelle Verfügung ist entscheidend. Abschließend fassen wir die wichtigsten Punkte für Sie zusammen.

Fazit: Mit notarieller Unterstützung zu mehr Sicherheit und Selbstbestimmung

Die Erstellung einer Patientenverfügung ist ein wichtiger Akt der Selbstbestimmung und Vorsorge. Während eine einfache schriftliche Form für die Gültigkeit ausreicht, bietet die Hinzuziehung eines Notars entscheidende Vorteile für nur etwa 60 Euro Beurkundungsgebühr. [1, 3] Der Notar gewährleistet nicht nur die Einhaltung aller Formvorschriften und die klare Formulierung Ihrer Wünsche, sondern prüft auch Ihre Geschäftsfähigkeit und berät Sie umfassend. [2, 3] Dies minimiert das Risiko, dass Ihre Verfügung im Ernstfall angefochten oder falsch interpretiert wird. Die Kombination mit einer Vorsorgevollmacht, idealerweise ebenfalls notariell beurkundet, stellt sicher, dass eine Vertrauensperson Ihre Wünsche auch durchsetzen kann. Die Kosten für diese zusätzliche Sicherheit sind überschaubar und eine lohnende Investition in Ihren Frieden und den Ihrer Angehörigen. Denken Sie daran, Ihre Dokumente regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Wir bei braun-legal verstehen, wie wichtig eine persönliche und vertrauenswürdige Rechtsberatung in diesen sensiblen Fragen ist. Wir verbinden Sie gerne mit erfahrenen Anwälten, die Sie bei der Erstellung Ihrer Patientenverfügung und weiterer Vorsorgedokumente unterstützen.

FAQ

Muss meine Patientenverfügung notariell beurkundet werden?

Nein, eine notarielle Beurkundung ist für die Gültigkeit nicht zwingend vorgeschrieben. Sie erhöht jedoch die Rechtssicherheit und Akzeptanz erheblich. Die Kosten dafür betragen meist 60 Euro. [1, 3]

Kann ich meine Patientenverfügung jederzeit ändern oder widerrufen?

Ja, Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit formlos widerrufen. Für Änderungen empfiehlt sich eine schriftliche Anpassung mit neuer Datierung und Unterschrift. [2]

Was ist der Unterschied zwischen Beurkundung und Beglaubigung beim Notar?

Bei der Beglaubigung (ca. 10 Euro) bestätigt der Notar nur die Echtheit Ihrer Unterschrift. Bei der Beurkundung (ca. 60 Euro für eine Patientenverfügung) prüft der Notar auch den Inhalt, berät Sie und stellt die juristisch korrekte Formulierung sicher. [1, 3]

Wo sollte ich meine Patientenverfügung aufbewahren?

Bewahren Sie das Original an einem sicheren, aber im Notfall schnell zugänglichen Ort auf. Informieren Sie Vertrauenspersonen über den Aufbewahrungsort. Eine Hinterlegung einer Kopie beim Hausarzt oder die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister (ca. 20-40 Euro) sind ebenfalls Optionen. [1]

Was passiert, wenn ich keine Patientenverfügung habe?

Ohne Patientenverfügung entscheiden Ärzte nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis Ihres mutmaßlichen Willens. Gibt es eine Vorsorgevollmacht, entscheidet der Bevollmächtigte. Andernfalls kann ein Gericht einen Betreuer bestellen, der dann entscheidet.

Warum ist eine Vorsorgevollmacht zusätzlich zur Patientenverfügung sinnvoll?

Die Patientenverfügung legt Ihre Behandlungswünsche fest. Die Vorsorgevollmacht benennt eine Vertrauensperson, die diese Wünsche durchsetzt und Entscheidungen trifft, die nicht explizit in der Patientenverfügung geregelt sind. Ohne sie kann ein gerichtliches Betreuungsverfahren nötig werden. [2]

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