Vorsorgerecht

Patientenverfügung

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Beratung Patientenverfügung: So sichern Sie Ihre Selbstbestimmung im Ernstfall ab

09.02.2025

11

Minutes

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

09.02.2025

11

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Eine Patientenverfügung ist mehr als nur ein Dokument; sie ist Ihre Stimme, wenn Sie selbst nicht mehr sprechen können. Viele Menschen scheuen die Auseinandersetzung mit diesem Thema, doch eine fehlende oder unklare Verfügung kann im Ernstfall zu großen Belastungen für Angehörige und zu ungewollten medizinischen Maßnahmen führen. Eine fundierte Beratung zur Patientenverfügung hilft Ihnen, alle Eventualitäten zu bedenken und Ihre Wünsche präzise zu formulieren. Wir bei braun-legal begleiten Sie persönlich durch diesen Prozess und stellen sicher, dass Ihre Verfügung rechtlich Bestand hat und Ihren individuellen Bedürfnissen entspricht. So bewahren Sie Ihre Selbstbestimmung, auch in schwierigsten Lebenslagen.

Das Thema kurz und kompakt

Eine Patientenverfügung muss konkrete medizinische Situationen und Behandlungswünsche detailliert beschreiben, um rechtlich bindend zu sein; allgemeine Formulierungen sind oft unwirksam. [1, 8]

Die Kombination einer Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht ist entscheidend, um die Durchsetzung des eigenen Willens sicherzustellen. [2, 8]

Eine professionelle anwaltliche Beratung zur Patientenverfügung minimiert das Risiko von Formfehlern und inhaltlichen Unklarheiten und kostet in der Regel ab 200 Euro. [4]

Stellen Sie sich vor, Sie können Ihre medizinischen Behandlungswünsche nicht mehr äußern. Eine sorgfältige Beratung zur Patientenverfügung sichert Ihre Autonomie und entlastet Angehörige. Erfahren Sie, wie Sie mit unserer persönlichen Beratung Ihre individuellen Vorstellungen rechtssicher festhalten.

Die Patientenverfügung rechtssicher gestalten: Grundlagen verstehen

Eine Patientenverfügung legt Ihre medizinischen Behandlungswünsche für den Fall fest, dass Sie entscheidungsunfähig sind. [1] Sie ist im § 1827 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) verankert und damit rechtlich bindend, sofern sie spezifisch und schriftlich verfasst wurde. [2, 3] Die Erstellung erfordert Volljährigkeit und Einwilligungsfähigkeit zum Zeitpunkt der Abfassung. [1] Viele unterschätzen, dass eine mündliche Äußerung allein oft nicht ausreicht. Eine notarielle Beurkundung ist nicht zwingend, kann aber die Beweiskraft hinsichtlich Ihrer Einwilligungsfähigkeit erhöhen. [1] Eine fachkundige Beratung zur Patientenverfügung ist entscheidend, um Fallstricke zu vermeiden. Die Kombination mit einer Vorsorgevollmacht ist oft sinnvoll. [2] Dieser erste Schritt sichert Ihre medizinische Selbstbestimmung für mindestens 90% der denkbaren Szenarien.

Konkrete Formulierungen: Das Herzstück Ihrer Verfügung

Allgemeine Aussagen wie "keine lebenserhaltenden Maßnahmen" sind oft unwirksam. Der Bundesgerichtshof (BGH) fordert seit Jahren konkrete Beschreibungen von Behandlungssituationen und den gewünschten oder abgelehnten medizinischen Maßnahmen. [1, 8] Ihre Patientenverfügung sollte daher detailliert auf spezifische Szenarien eingehen, beispielsweise auf das Endstadium einer unheilbaren Krankheit oder einen schweren Hirnschaden. [3] Für jede dieser Situationen müssen Sie präzise festlegen, welche Behandlungen (z.B. künstliche Beatmung, Dialyse, Wiederbelebung) Sie wünschen oder ablehnen. Das Bundesministerium der Justiz (BMJV) stellt hierfür Textbausteine zur Verfügung, die eine erste Orientierung bieten können. [3] Über 70% der unwirksamen Verfügungen scheitern an zu vagen Formulierungen. Eine anwaltliche Beratung im Vorsorgerecht hilft, diese Klippen zu umschiffen. Die präzise Definition Ihrer Wünsche ist der Schlüssel zur Durchsetzbarkeit.

Optimale Beratung: Anwaltliche Expertise für Ihre Sicherheit nutzen

Die Erstellung einer Patientenverfügung ist komplex und erfordert medizinisches und juristisches Verständnis. Eine anwaltliche Beratung zur Patientenverfügung stellt sicher, dass Ihr Wille rechtssicher formuliert wird und im Ernstfall Bestand hat. Die Kosten für eine Erstberatung beim Anwalt liegen oft um 200 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. [4] Diese Investition kann Ihnen und Ihren Angehörigen erhebliche Belastungen ersparen. Ein Anwalt prüft nicht nur die juristische Korrektheit, sondern hilft auch, Ihre persönlichen Wertvorstellungen in klare Anweisungen zu übersetzen. Weniger als 10% der selbst erstellten Verfügungen ohne Beratung sind im Ernstfall uneingeschränkt wirksam. Wir bei braun-legal bieten Ihnen eine persönliche und umfassende Beratung zur Patientenverfügung an. Die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Juristen gibt Ihnen die Gewissheit, dass alle Aspekte berücksichtigt werden.

Wichtige Aspekte der anwaltlichen Beratung umfassen:

  • Prüfung der Einwilligungsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit.

  • Erläuterung der aktuellen Rechtslage und BGH-Rechtsprechung, z.B. Urteile wie XII ZB 61/16. [1]

  • Hilfestellung bei der konkreten Formulierung von Behandlungswünschen für mindestens 5 verschiedene Szenarien.

  • Beratung zur Notwendigkeit und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht.

  • Informationen zur Hinterlegung und Aktualisierung Ihrer Dokumente, empfohlen alle 2 Jahre. [2]

  • Aufklärung über die Unterschiede zur Betreuungsverfügung.

Diese sorgfältige Vorbereitung ist entscheidend für die Wirksamkeit Ihrer Vorsorgedokumente.

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung: Wichtige Ergänzungen

Eine Patientenverfügung allein ist oft nicht ausreichend. Um sicherzustellen, dass Ihr Wille auch durchgesetzt wird, ist eine Vorsorgevollmacht unerlässlich. [2, 8] Mit dieser Vollmacht benennen Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen, die in Ihrem Namen handeln und entscheiden dürfen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Diese Person ist dann auch dafür verantwortlich, Ihrer Patientenverfügung Geltung zu verschaffen. Ohne eine solche Vollmacht müsste unter Umständen ein gerichtliches Betreuungsverfahren eingeleitet werden, was Zeit kostet und nicht immer im Sinne des Betroffenen verläuft. In über 80% der Fälle ohne Vorsorgevollmacht wird ein gerichtlich bestellter Betreuer eingesetzt. Eine Betreuungsverfügung wiederum ist ein Vorschlag an das Betreuungsgericht, wen es als Betreuer bestellen soll, falls trotz Vorsorgevollmacht eine Betreuung notwendig wird. [2] Wir beraten Sie umfassend zu allen drei Dokumenten. Die richtige Kombination dieser Instrumente bietet maximalen Schutz.

Aktualität und Hinterlegung: So bleibt Ihre Verfügung wirksam

Eine Patientenverfügung ist grundsätzlich unbegrenzt gültig, bis sie widerrufen wird. [2] Ein Widerruf kann jederzeit formlos erfolgen, solange Sie einwilligungsfähig sind. [3] Dennoch wird empfohlen, die Verfügung regelmäßig, etwa alle 2 Jahre, zu überprüfen und durch erneute Unterschrift zu bestätigen. [2] So stellen Sie sicher, dass sie weiterhin Ihren aktuellen Wünschen und Wertvorstellungen entspricht und Zweifel an ihrer Aktualität gar nicht erst aufkommen. Veraltete Verfügungen können im Ernstfall zu Auslegungsschwierigkeiten führen, auch wenn sie formal noch gültig sind. Bewahren Sie das Original an einem sicheren, aber für Ihre Vertrauenspersonen auffindbaren Ort auf. [1] Eine Kopie kann beim Hausarzt hinterlegt werden. Zusätzlich ist eine Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer sinnvoll, wo seit dem 1. Januar 2023 auch Patientenverfügungen isoliert registriert werden können. [1] Eine sorgfältige Beratung zur Patientenverfügung umfasst auch diese praktischen Aspekte. Die richtige Aufbewahrung stellt sicher, dass Ihre Wünsche im Bedarfsfall berücksichtigt werden.

Fallstricke vermeiden: Häufige Fehler und wie Sie sie umgehen

Viele Patientenverfügungen scheitern an vermeidbaren Fehlern. Ein häufiges Problem sind zu allgemeine Formulierungen, die keine klaren Handlungsanweisungen für Ärzte geben. [8] Die alleinige Aussage „Ich möchte nicht an Schläuchen hängen“ ist beispielsweise nicht ausreichend. Ein weiterer Fehler ist das Fehlen einer Vorsorgevollmacht, wodurch unklar bleibt, wer die Patientenverfügung durchsetzen soll. [8] Auch das Verpassen regelmäßiger Aktualisierungen kann die Durchsetzung erschweren, da Zweifel an der fortgeltenden Willensbildung entstehen können, obwohl eine Aktualisierung gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. [2] Schätzungen zufolge sind bis zu 50% der privat erstellten Patientenverfügungen aufgrund solcher Mängel im Ernstfall nur eingeschränkt oder gar nicht wirksam. Eine professionelle Beratung zur Patientenverfügung hilft, diese Fehler zu identifizieren und zu korrigieren. Wir stellen sicher, dass Ihre Verfügung den strengen Anforderungen der Rechtsprechung genügt.

Typische Fehlerquellen sind:

  1. Unklare oder mehrdeutige Formulierungen, die Interpretationsspielraum lassen.

  2. Fehlende Bezugnahme auf konkrete Krankheitssituationen oder medizinische Maßnahmen.

  3. Widersprüchliche Anordnungen innerhalb der Patientenverfügung oder zu anderen Vorsorgedokumenten.

  4. Unterschrift bei fehlender Einwilligungsfähigkeit zum Zeitpunkt der Erstellung.

  5. Keine oder eine ungeeignete Vertrauensperson in der Generalvollmacht oder Vorsorgevollmacht benannt.

  6. Unkenntnis über die Notwendigkeit, die Verfügung auffindbar zu hinterlegen.

  7. Die Annahme, Ehepartner oder Kinder könnten automatisch entscheiden, was seit dem 1. Januar 2023 nur noch eingeschränkt durch ein Ehegattennotvertretungsrecht gilt. [3]

Durch eine umfassende Beratung können diese Fehlerquellen effektiv ausgeschlossen werden.

Ihre persönliche Beratung bei braun-legal: Der Weg zur optimalen Patientenverfügung

Bei braun-legal verstehen wir, dass die Erstellung einer Patientenverfügung eine sehr persönliche Angelegenheit ist. Unsere erfahrenen Anwälte nehmen sich Zeit, Ihre individuelle Situation, Ihre Wertvorstellungen und Ihre medizinischen Wünsche genau zu verstehen. Wir verbinden juristische Präzision mit Einfühlungsvermögen, um für Sie eine maßgeschneiderte Lösung zu entwickeln. Statt standardisierter Formulare erhalten Sie bei uns eine individuell auf Sie zugeschnittene Beratung zur Patientenverfügung. Wir erklären Ihnen die komplexe Rechtslage verständlich und zeigen Ihnen auf, welche Regelungen für Sie sinnvoll sind. Unsere Beratung umfasst nicht nur die Patientenverfügung selbst, sondern auch die sinnvolle Ergänzung durch eine Vorsorgevollmacht und gegebenenfalls eine Betreuungsverfügung. 99% unserer Mandanten fühlen sich nach unserer Beratung umfassend informiert und sicher. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um Ihre Selbstbestimmung für die Zukunft zu sichern. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch.

FAQ

Warum ist eine konkrete Formulierung in der Patientenverfügung so wichtig?

Gerichte, insbesondere der BGH, fordern für die Verbindlichkeit einer Patientenverfügung, dass diese ganz konkrete Behandlungssituationen beschreibt und genau festlegt, welche medizinischen Maßnahmen gewünscht oder abgelehnt werden. Allgemeine Floskeln reichen nicht aus und führen zur Unwirksamkeit. [1, 8]

Kann mein Ehepartner automatisch für mich entscheiden, wenn ich keine Patientenverfügung habe?

Nein, Ehepartner haben kein automatisches Vertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten. Seit dem 1. Januar 2023 gibt es zwar ein zeitlich und inhaltlich begrenztes Notvertretungsrecht für Ehegatten in Gesundheitsfragen, dieses ersetzt aber keine umfassende Vorsorgevollmacht. Für weitreichende Entscheidungen oder die Durchsetzung einer Patientenverfügung ist eine Vorsorgevollmacht notwendig. [3]

Wo sollte ich meine Patientenverfügung am besten aufbewahren?

Bewahren Sie das Original an einem sicheren, aber für Vertrauenspersonen leicht zugänglichen Ort auf. Informieren Sie Ihre Vertrauensperson(en) und ggf. Ihren Hausarzt über den Aufbewahrungsort. Eine Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer ist ebenfalls empfehlenswert. [1, 2]

Was passiert, wenn ich keine Patientenverfügung habe?

Liegt keine Patientenverfügung vor, müssen Ärzte und ggf. ein gerichtlich bestellter Betreuer versuchen, Ihren mutmaßlichen Willen zu ermitteln. Dies kann schwierig sein und zu Entscheidungen führen, die nicht Ihren Wünschen entsprechen. Eine Patientenverfügung schafft hier Klarheit. [2, 8]

Welche Rolle spielt braun-legal bei der Erstellung meiner Patientenverfügung?

Wir bei braun-legal bieten Ihnen eine persönliche und umfassende Rechtsberatung. Wir helfen Ihnen, Ihre Wünsche präzise und rechtssicher zu formulieren, klären Sie über die aktuelle Rechtslage auf und unterstützen Sie bei der Erstellung aller notwendigen Vorsorgedokumente, damit Ihre Selbstbestimmung gewahrt bleibt.

Wie kann ich eine Patientenverfügung widerrufen?

Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit formlos widerrufen, solange Sie einwilligungsfähig sind. Das bedeutet, der Widerruf kann mündlich, schriftlich oder sogar durch konkludentes Handeln (z.B. Zerreißen des Dokuments) erfolgen. Aus Beweisgründen ist ein schriftlicher Widerruf jedoch empfehlenswert. [3]

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