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Nachlassgericht Auskunft über Erben: Ihr Wegweiser zu Klarheit und Rechtssicherheit mit Muster
Wenn ein Angehöriger verstirbt, ist das Nachlassgericht eine zentrale Anlaufstelle. Es verwahrt Testamente, eröffnet diese und stellt Erbscheine aus. Für Erben ist es oft entscheidend, Auskunft über ihre Rechte und die Zusammensetzung des Nachlasses zu erhalten. Doch wie funktioniert die Auskunftserteilung genau? Welche Unterlagen und Anträge, möglicherweise nach einem Muster, sind für die Auskunft über Erben beim Nachlassgericht erforderlich? Wir, braun-legal, beraten Sie persönlich und zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Ansprüche effektiv geltend machen und den Überblick im Nachlassverfahren behalten. Mit unserer Expertise sparen Sie Zeit und Nerven.
Das Thema kurz und kompakt
Das Nachlassgericht informiert nicht immer automatisch alle Erben; Eigeninitiative ist oft erforderlich, um Auskunft zu erhalten.
Ein Erbschein ist nicht immer zwingend notwendig, wenn ein notarielles Testament vorliegt, aber oft für Banken und Grundbuchämter erforderlich.
Musterschreiben können eine erste Hilfe sein, ersetzen aber keine individuelle Rechtsberatung und müssen an den Einzelfall angepasst werden.
Ein Todesfall in der Familie wirft viele Fragen auf: Wer sind die Erben? Wie erhalte ich Auskunft vom Nachlassgericht? Ein Mandant, Herr K., konnte durch präzise Anträge und Kenntnis seiner Rechte 3 Wochen an Bearbeitungszeit sparen. Erfahren Sie, wie auch Sie Klarheit gewinnen und Fallstricke vermeiden.
Auskunft vom Nachlassgericht: Die ersten Schritte für Erben optimieren
Nach einem Todesfall informiert das Standesamt das zuständige Nachlassgericht, meist das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen. Dieses wird jedoch nicht immer von sich aus alle potenziellen Erben kontaktieren, insbesondere wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt. Für Sie als möglicher Erbe bedeutet das, aktiv zu werden, um Auskunft zu erhalten. Ein erster Schritt kann die Anfrage sein, ob eine letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) hinterlegt oder eröffnet wurde. Liegt ein Testament vor, werden die darin genannten Erben und die gesetzlichen Erben in der Regel vom Gericht benachrichtigt. Ohne Testament erfolgt oft keine automatische Benachrichtigung über die Erbfolge. Die Kenntnis über ein eröffnetes Testament ist für die weiteren Schritte, wie die Beantragung eines Erbscheins, oft unerlässlich. Ein Erbschein dient als offizieller Nachweis Ihrer Erbenstellung gegenüber Dritten, wie Banken oder Grundbuchämtern, und wird oft nach einem bestimmten Muster beantragt.
Die frühzeitige Einholung von Informationen kann den gesamten Prozess um bis zu 4 Wochen beschleunigen. Viele Erben unterschätzen die Notwendigkeit, proaktiv beim Nachlassgericht nachzufragen, anstatt auf eine Benachrichtigung zu warten. Die Kenntnis der zuständigen Abteilung und der Aktenzeichen, falls vorhanden, kann die Kommunikation erheblich erleichtern. Für eine erste Orientierung, welche Unterlagen benötigt werden, kann ein allgemeines Auskunft Erben Muster hilfreich sein, ersetzt aber keine individuelle Beratung. Die sorgfältige Vorbereitung Ihrer Anfrage, eventuell unter Zuhilfenahme eines Musterschreibens für die Auskunft vom Nachlassgericht über Erben, ist entscheidend für eine zügige Bearbeitung. So stellen Sie sicher, dass Sie alle notwendigen Informationen für das weitere Nachlassverfahren erhalten.
Erbenermittlung durch das Nachlassgericht: Grenzen und Möglichkeiten verstehen
Die Ermittlung von Erben gehört zwar zu den Aufgaben des Nachlassgerichts, jedoch nicht uneingeschränkt. Nur in Bundesländern wie Bayern und Baden-Württemberg besteht eine erweiterte Pflicht zur Erbenermittlung von Amts wegen, die aber auch Grenzen hat, etwa wenn kein Grundbesitz vorhanden ist oder der Aufwand unverhältnismäßig wäre. In den meisten Fällen wird das Gericht nicht von sich aus umfangreiche Nachforschungen anstellen, um alle potenziellen Erben zu identifizieren, wenn keine letztwillige Verfügung vorliegt. Das bedeutet, dass Sie als potenzieller Erbe oder Miterbe möglicherweise selbst aktiv werden müssen, um Ihre Erbenstellung nachzuweisen oder andere Erben ausfindig zu machen. Das Nachlassgericht selbst gibt keine Auskunft über den Bestand des Nachlasses, also über Vermögenswerte oder Schulden.
Wenn Sie einen Erbschein beantragen, müssen Sie Angaben zu möglichen weiteren Erben machen. Hier kann ein Muster für den Antrag auf Auskunft über Erben beim Nachlassgericht erste Anhaltspunkte liefern, welche Informationen das Gericht benötigt. Sind Miterben unbekannt, kann das Nachlassgericht diese öffentlich auffordern, ihre Rechte anzumelden. Ein häufiger Irrtum ist die Annahme, das Nachlassgericht würde eine vollständige Detektivarbeit zur Erbenermittlung leisten; dies ist nur in Ausnahmefällen und sehr eingeschränkt der Fall. Die Beauftragung eines professionellen Erbenermittlers kann in komplexen Fällen, wo Erben unbekannt oder im Ausland sind, eine Option sein; die Kosten hierfür trägt in der Regel der Nachlass. Die Kenntnis dieser Abläufe ist wichtig, um Verzögerungen von oft mehr als 6 Monaten zu vermeiden. Für die Kommunikation mit dem Gericht kann eine Vollmacht für das Nachlassgericht nützlich sein, wenn Sie sich vertreten lassen möchten.
Der Erbschein: Notwendigkeit und Antragsverfahren mit Mustern meistern
Ein Erbschein ist ein amtliches Zeugnis, das ausweist, wer Erbe geworden ist und wie groß sein Erbteil ist. Er wird nicht in jedem Erbfall benötigt. Liegt ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag vor, in dem die Erben namentlich benannt sind, reicht dies oft als Nachweis aus. Ohne eine solche öffentliche Urkunde ist ein Erbschein jedoch häufig erforderlich, beispielsweise für die Umschreibung von Grundeigentum oder wenn Banken einen Nachweis der Erbenstellung fordern. Die Beantragung eines Erbscheins gilt als Annahme der Erbschaft; die Frist zur Ausschlagung beträgt in der Regel 6 Wochen ab Kenntnis des Erbfalls.
Den Antrag auf einen Erbschein können Sie entweder bei einem Notar oder direkt beim zuständigen Nachlassgericht stellen. Für den Antrag beim Nachlassgericht gibt es oft Vorbereitungsbögen oder es kann ein formloser Antrag, ähnlich einem Muster für die Auskunft über Erben beim Nachlassgericht, eingereicht werden, der alle notwendigen Angaben enthält. Zu den erforderlichen Unterlagen gehören in der Regel die Sterbeurkunde, Personenstandsurkunden zum Nachweis der Verwandtschaft und ggf. vorhandene Testamente. Die Kosten für den Erbschein richten sich nach dem Wert des Nachlasses und können schnell einige Hundert Euro betragen. Ein Beispiel: Bei einem Nachlasswert von 50.000 Euro können Gebühren von 165 bis 330 Euro anfallen. Viele Antragsteller unterschätzen den Detaillierungsgrad der erforderlichen Angaben, was zu Rückfragen und Verzögerungen von 2 bis 4 Wochen führen kann. Eine sorgfältige Vorbereitung, eventuell unter Nutzung eines Musters für den Erbscheinsantrag, ist daher essenziell. Dies ist besonders relevant, wenn es um die Abwicklung des Nachlasses bei Banken geht.
Folgende Unterlagen sind typischerweise für einen Erbscheinsantrag erforderlich:
Sterbeurkunde des Erblassers im Original oder beglaubigter Kopie.
Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers.
Familienstammbuch oder Geburts- und Heiratsurkunden zum Nachweis der Verwandtschaftsverhältnisse.
Gegebenenfalls alle vorhandenen Testamente oder Erbverträge (auch frühere oder für ungültig gehaltene).
Angaben zu allen bekannten gesetzlichen Erben (auch bereits verstorbene mit deren Sterbedaten).
Eine Aufstellung des Nachlasswertes (ungefähre Angaben zu Vermögen und Schulden).
Die genauen Anforderungen können je nach Einzelfall und Nachlassgericht variieren. Eine vorherige Anfrage oder die Nutzung der Vorbereitungsbögen des jeweiligen Gerichts ist empfehlenswert.
Auskunftsansprüche von Erben: Rechte kennen und Muster nutzen
Als Erbe haben Sie verschiedene gesetzliche Auskunftsansprüche, um sich ein Bild vom Nachlass zu machen und Ihre Rechte, beispielsweise gegenüber Miterben oder Pflichtteilsberechtigten, wahrnehmen zu können. Gegenüber Miterben besteht beispielsweise ein Anspruch auf Auskunft über lebzeitige Zuwendungen des Erblassers, die für eine mögliche Ausgleichung relevant sind (§ 2057 BGB). Gegenüber einem Erbschaftsbesitzer – also jemandem, der Nachlassgegenstände ohne eigenes Erbrecht besitzt – besteht ein Anspruch auf Auskunft über den Bestand und Verbleib von Nachlassgegenständen (§ 2027 BGB). Auch gegenüber Banken des Erblassers haben Erben einen umfassenden Auskunftsanspruch, der Kontostände zum Todestag und Kontobewegungen der letzten Monate umfassen kann. Hierfür ist oft die Vorlage eines Erbscheins oder eines eröffneten notariellen Testaments notwendig. Ein Muster für ein Schreiben an die Bank zur Anforderung dieser Auskünfte kann die Kommunikation erleichtern und sicherstellen, dass alle relevanten Informationen abgefragt werden. Die Verjährungsfrist für viele erbrechtliche Auskunftsansprüche beträgt 3 Jahre, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Berechtigte davon Kenntnis erlangt hat.
Ein oft übersehener Aspekt ist der Auskunftsanspruch gegen Personen, die mit dem Erblasser in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben (§ 2028 BGB), wie z.B. Pflegekräfte oder Haushaltsmitglieder. Diese müssen Auskunft über nachlassbezogene Geschäfte und den Verbleib von Gegenständen geben. Die Durchsetzung dieser Ansprüche kann, falls die Auskunft verweigert wird, gerichtlich erfolgen. Die Kosten hierfür können bei erfolgreicher Klage oft von der Gegenseite getragen werden. Die sorgfältige Dokumentation aller Anfragen, idealerweise unter Verwendung eines Musters für die Auskunftsanforderung an das Nachlassgericht bezüglich der Erben, ist für eine eventuelle spätere Auseinandersetzung sehr wichtig. Dies gilt insbesondere in einer Erbengemeinschaft, wo Transparenz entscheidend ist.
Kosten und Gebühren im Nachlassverfahren: Eine realistische Einschätzung
Das Tätigwerden des Nachlassgerichts ist mit Kosten verbunden. Für die amtliche Verwahrung eines Testaments fallen beispielsweise Gebühren von 75 Euro an. Die Eröffnung eines Testaments kostet pauschal 100 Euro. Wenn Sie eine Erbschaft ausschlagen möchten, belaufen sich die Gebühren auf etwa 15 bis 30 Euro. Die höchsten Kosten entstehen oft bei der Beantragung eines Erbscheins, da sich dessen Gebühren nach dem reinen Nachlasswert richten (§ 40 GNotKG). Bei einem Nachlasswert von beispielsweise 200.000 Euro können für den Erbschein Gebühren von 435 Euro (einfache Gebühr) anfallen; hinzu kommt oft eine weitere Gebühr in gleicher Höhe für die eidesstattliche Versicherung, sodass sich die Gesamtkosten auf 870 Euro belaufen können.
Viele sind überrascht, dass auch für eine Negativauskunft, also die Mitteilung, dass keine Nachlassakte geführt wird, unter Umständen Kosten anfallen könnten, obwohl dies gerichtlich auch schon anders entschieden wurde. Es ist ratsam, sich vorab über die voraussichtlichen Kosten zu informieren. Die genaue Wertermittlung des Nachlasses, insbesondere bei Immobilien, ist hierfür entscheidend. Seit dem Jahressteuergesetz 2022 werden Immobilien für die Erbschaftsteuer tendenziell höher bewertet, was indirekt auch die Bemessungsgrundlage für Gerichtsgebühren beeinflussen kann, wenn diese Werte herangezogen werden. Die Frage, wer den Nachlass regelt, hat auch Implikationen für die Kostentragung. Eine klare Übersicht über alle anfallenden Gebühren hilft, finanzielle Überraschungen zu vermeiden.
Hier eine beispielhafte Kostenübersicht für häufige Vorgänge beim Nachlassgericht:
Testamentsverwahrung: 75 Euro.
Testamentseröffnung: 100 Euro.
Erbausschlagung: ca. 15 - 30 Euro.
Erbschein (Beispiel Nachlasswert 10.000 Euro): 75 Euro Gebühr (ggf. + 75 Euro für eidesstattliche Versicherung).
Erbschein (Beispiel Nachlasswert 110.000 Euro): 273 Euro Gebühr (ggf. + 273 Euro für eidesstattliche Versicherung).
Erbschein (Beispiel Nachlasswert 500.000 Euro): 935 Euro Gebühr (ggf. + 935 Euro für eidesstattliche Versicherung).
Diese Angaben dienen der Orientierung; die genauen Kosten hängen vom Einzelfall und dem konkreten Nachlasswert ab.
Rechtslage und aktuelle Gesetze: Was Erben 2024/2025 beachten müssen
Das Erbrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in den §§ 1922 ff., geregelt. Das Verfahren in Nachlasssachen bestimmt sich nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), hier vor allem die §§ 342 ff. Für die Bewertung von Nachlassvermögen, insbesondere für steuerliche Zwecke, ist das Bewertungsgesetz (BewG) maßgeblich. Durch das Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) gab es wichtige Änderungen im BewG, die seit 2023 greifen und vor allem die Bewertung von Immobilien betreffen. Ziel war eine Anpassung an die tatsächlichen Marktwerte (§ 9 BewG), was oft zu höheren Bewertungen führt. Dies kann sich auf die Erbschaftsteuer, aber auch auf die Gerichtsgebühren für den Erbschein auswirken, wenn der Verkehrswert als Grundlage dient. Die aktuellen Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer wurden durch das JStG 2022 nicht geändert, jedoch kann die höhere Bewertung dazu führen, dass Freibeträge schneller ausgeschöpft sind.
Ein wichtiger, oft unterschätzter Punkt ist die Frist für die Ausschlagung einer Erbschaft: Diese beträgt nur 6 Wochen ab Kenntnis des Erbfalls und der Berufung zum Erben (§ 1944 BGB). Wird diese Frist versäumt, gilt das Erbe als angenommen, inklusive eventueller Schulden. Ein Muster für eine Ausschlagungserklärung kann zwar eine erste Hilfe sein, die Erklärung muss aber formgerecht (zur Niederschrift des Nachlassgerichts oder in öffentlich beglaubigter Form durch einen Notar) erfolgen. Die Kenntnis der aktuellen Rechtslage ist entscheidend, um alle Fristen einzuhalten und keine finanziellen Nachteile zu erleiden. Wir bei braun-legal halten uns stets über die neuesten Gesetzesänderungen und Urteile auf dem Laufenden, um Sie optimal beraten zu können, beispielsweise wenn Sie einen Fachanwalt für Erbrecht benötigen.
Musterschreiben und Vorlagen: Praktische Hilfen für den Kontakt mit dem Nachlassgericht
Für verschiedene Anliegen im Nachlassverfahren können Musterschreiben eine nützliche erste Orientierung bieten. So gibt es beispielsweise Muster für den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins, für ein Nachlassverzeichnis oder für die Auskunftsanfrage bei Banken. Ein Muster für die Auskunft über Erben beim Nachlassgericht kann Ihnen helfen, Ihre Anfrage präzise zu formulieren und alle notwendigen Informationen anzugeben. Solche Vorlagen können die Kommunikation mit dem Nachlassgericht strukturieren und beschleunigen. Beachten Sie jedoch, dass ein Muster nie eine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann und an den konkreten Einzelfall angepasst werden muss. Die Verwendung eines unpassenden oder unvollständigen Musters kann zu Verzögerungen von mehreren Wochen führen.
Viele Betroffene suchen nach einem universellen "Nachlassgericht Auskunft über Erben Muster", doch die Anforderungen können je nach Gericht und Fallkonstellation leicht variieren. Es ist daher immer ratsam, sich zusätzlich auf den Webseiten der zuständigen Amtsgerichte umzusehen, da diese oft eigene Formulare oder spezifische Hinweise bereitstellen. Die sorgfältige Anpassung eines Musters an Ihre persönliche Situation und die Beifügung aller erforderlichen Unterlagen im Original oder in beglaubigter Kopie ist entscheidend für den Erfolg Ihres Anliegens. Wir unterstützen Sie gerne dabei, die richtigen Formulierungen zu finden und Ihre Korrespondenz mit dem Nachlassgericht rechtssicher zu gestalten, damit Sie schnell zu den benötigten Informationen gelangen und beispielsweise die Erbenermittlung durch das Nachlassgericht effizient unterstützen können.
Hier sind typische Situationen, in denen Mustervorlagen hilfreich sein können:
Antrag auf Erteilung eines Erbscheins (Alleinerbe, Miterben).
Antrag auf Testamentseröffnung (falls noch nicht geschehen und Testament aufgefunden wurde).
Anforderung einer Kopie des Eröffnungsprotokolls.
Aufforderung zur Vorlage eines Nachlassverzeichnisses (z.B. durch Pflichtteilsberechtigte).
Auskunftsersuchen an Banken oder Versicherungen des Erblassers.
Erklärung der Erbausschlagung (mit notarieller Beglaubigung oder zur Niederschrift beim Gericht).
Antrag auf Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz.
Diese Liste ist nicht abschließend und dient als erste Orientierung für mögliche Anwendungsfälle von Mustern im Erbrecht.
Ihre persönliche Beratung bei braun-legal: So unterstützen wir Sie im Nachlassverfahren
Das Nachlassverfahren kann komplex und emotional belastend sein. Wir von braun-legal verstehen das und bieten Ihnen eine persönliche und erfahrene Rechtsberatung. Anstatt sich allein auf ein "Nachlassgericht Auskunft über Erben Muster" zu verlassen, begleiten wir Sie individuell durch alle Phasen. Wir helfen Ihnen, die richtigen Anträge beim Nachlassgericht zu stellen, Fristen im Blick zu behalten und Ihre berechtigten Auskunftsansprüche durchzusetzen. Unsere Anwälte prüfen Ihre Unterlagen, unterstützen Sie bei der Kommunikation mit Behörden und anderen Beteiligten und sorgen dafür, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben. Ein typisches Mandat im Erbrecht kann bei uns innerhalb von 2-4 Wochen nach Beauftragung erste Ergebnisse liefern, abhängig von der Komplexität.
Viele Mandanten kommen zu uns, nachdem sie mit Standardvorlagen nicht weitergekommen sind oder die Komplexität des Falles eine individuelle Strategie erfordert. Wir verbinden juristische Präzision mit dem notwendigen Einfühlungsvermögen. Ob es um die Klärung der Erbfolge, die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft oder die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen geht – wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite. Kontaktieren Sie uns für ein Erstgespräch, in dem wir Ihre Situation analysieren und Ihnen konkrete nächste Schritte aufzeigen. So sparen Sie nicht nur Zeit, sondern gewinnen auch die Sicherheit, dass Ihre erbrechtlichen Angelegenheiten professionell und in Ihrem Sinne geregelt werden. Unsere Kanzlei hat bereits über 500 Erbfälle erfolgreich begleitet.
Weitere nützliche Links
Nach einem Todesfall informiert das Standesamt das zuständige Nachlassgericht, meist das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen. Dieses wird jedoch nicht immer von sich aus alle potenziellen Erben kontaktieren, insbesondere wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt. Für Sie als möglicher Erbe bedeutet das, aktiv zu werden, um Auskunft zu erhalten. Ein erster Schritt kann die Anfrage sein, ob eine letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) hinterlegt oder eröffnet wurde. Liegt ein Testament vor, werden die darin genannten Erben und die gesetzlichen Erben in der Regel vom Gericht benachrichtigt. Ohne Testament erfolgt oft keine automatische Benachrichtigung über die Erbfolge. Die Kenntnis über ein eröffnetes Testament ist für die weiteren Schritte, wie die Beantragung eines Erbscheins, oft unerlässlich. Ein Erbschein dient als offizieller Nachweis Ihrer Erbenstellung gegenüber Dritten, wie Banken oder Grundbuchämtern, und wird oft nach einem bestimmten Muster beantragt.
Die frühzeitige Einholung von Informationen kann den gesamten Prozess um bis zu 4 Wochen beschleunigen. Viele Erben unterschätzen die Notwendigkeit, proaktiv beim Nachlassgericht nachzufragen, anstatt auf eine Benachrichtigung zu warten. Die Kenntnis der zuständigen Abteilung und der Aktenzeichen, falls vorhanden, kann die Kommunikation erheblich erleichtern. Für eine erste Orientierung, welche Unterlagen benötigt werden, kann ein allgemeines Auskunft Erben Muster hilfreich sein, ersetzt aber keine individuelle Beratung. Die sorgfältige Vorbereitung Ihrer Anfrage, eventuell unter Zuhilfenahme eines Musterschreibens für die Auskunft vom Nachlassgericht über Erben, ist entscheidend für eine zügige Bearbeitung. So stellen Sie sicher, dass Sie alle notwendigen Informationen für das weitere Nachlassverfahren erhalten.
FAQ
Benötige ich immer einen Anwalt für Anfragen beim Nachlassgericht?
Nein, für einfache Anfragen oder die Beantragung eines Erbscheins in unkomplizierten Fällen ist nicht zwingend ein Anwalt erforderlich. Bei komplexen Erbstreitigkeiten, unklaren Erbfolgen oder zur Durchsetzung von Auskunftsansprüchen ist anwaltliche Hilfe jedoch sehr empfehlenswert, um Fehler und Verzögerungen zu vermeiden.
Was passiert, wenn ich ein Testament finde?
Sie sind gesetzlich verpflichtet, jedes aufgefundene Testament unverzüglich im Original beim zuständigen Nachlassgericht abzuliefern (§ 2259 BGB). Eine Unterdrückung ist strafbar.
Informiert mich das Nachlassgericht automatisch, wenn ich Erbe geworden bin?
Nur wenn ein Testament oder Erbvertrag beim Nachlassgericht vorliegt und eröffnet wird, werden die darin genannten Erben und die gesetzlichen Erben benachrichtigt. Liegt keine letztwillige Verfügung vor, erfolgt in der Regel keine automatische Benachrichtigung durch das Gericht.
Kann ich mit einem Muster vom Nachlassgericht die Erben selbst ermitteln?
Das Nachlassgericht stellt in der Regel keine Muster zur eigenständigen Erbenermittlung bereit. Die Erbenermittlung ist primär Aufgabe der potenziellen Erben selbst oder ggf. eines vom Gericht bestellten Nachlasspflegers. Ein Musterantrag auf Erbschein kann jedoch helfen, die bekannten Erben dem Gericht mitzuteilen.
Welche Informationen enthält ein Erbschein?
Ein Erbschein bezeugt, wer Erbe des Verstorbenen geworden ist und gibt Auskunft über die Größe des jeweiligen Erbteils. Er enthält keine detaillierte Auflistung des Nachlassvermögens.
Wie aktuell muss ein Muster für das Nachlassgericht sein?
Ein Muster sollte die aktuelle Rechtslage widerspiegeln. Da sich Gesetze und Rechtsprechung ändern können (z.B. durch das Jahressteuergesetz 2022), ist es ratsam, auf aktuelle Vorlagen zurückzugreifen oder diese anwaltlich prüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass sie noch gültig und passend sind.