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Gründung Kleine GmbH: Ihr Weg zur haftungsbeschränkten Unternehmung – Strategien für 2025
Die Gründung einer kleinen GmbH, oft in Form der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), ist für viele Gründer in Deutschland der erste Schritt in die Selbstständigkeit mit beschränkter Haftung. Diese Rechtsform ermöglicht es, mit einem geringen Startkapital von theoretisch nur 1 Euro unternehmerisch tätig zu werden, während das Privatvermögen weitgehend geschützt bleibt. [2, 3] Doch der Weg dorthin erfordert sorgfältige Planung und Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere des GmbH-Gesetzes (GmbHG). [6, 7] Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre kleine GmbH erfolgreich aufbauen und Fallstricke vermeiden.
Das Thema kurz und kompakt
Die Gründung einer kleinen GmbH (oft als UG) ermöglicht einen Start mit geringem Kapital (ab 1€) und bietet Haftungsbeschränkung. [2, 3]
Trotz niedrigem Mindestkapital sollten Gründer ausreichend Mittel für Gründungskosten und Anlaufphase einplanen, um eine frühe Insolvenz zu vermeiden. [2, 3]
Die UG unterliegt einer Ansparpflicht von 25% des Jahresgewinns, bis das Stammkapital von 25.000€ erreicht ist und eine Umwandlung zur GmbH erfolgen kann. [2]
Mandant Müller gründete seine kleine GmbH mit nur 500 € Startkapital und sicherte sich so die Haftungsbeschränkung, ohne sofort 25.000 € aufbringen zu müssen. Wie auch Sie diesen Weg gehen können und welche Schritte entscheidend sind, erfahren Sie hier. Ist die kleine GmbH die richtige Wahl für Ihr Vorhaben?
Die kleine GmbH rechtlich einordnen: UG als Alternative
Die umgangssprachlich als „kleine GmbH“ bezeichnete Unternehmensform ist rechtlich meist eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG. [2, 3] Sie stellt eine spezielle Variante der klassischen GmbH dar und wurde 2008 eingeführt, um Gründungen mit weniger Kapital zu erleichtern. [3, 6] Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im GmbH-Gesetz (GmbHG), insbesondere in § 5a GmbHG. [2, 6]
Der Hauptunterschied zur regulären GmbH liegt im benötigten Stammkapital: Für eine UG genügt theoretisch 1 Euro, während eine GmbH mindestens 25.000 Euro erfordert. [3, 7, 8] Dafür unterliegt die UG einer Ansparpflicht: Jährlich müssen 25% des Jahresüberschusses (nach Abzug eines etwaigen Verlustvortrags) in eine gesetzliche Rücklage eingestellt werden. [2] Dieses Verfahren setzt sich fort, bis das Stammkapital von 25.000 Euro erreicht ist und eine Umwandlung in eine reguläre GmbH möglich wird. Für eine professionelle Gesellschaftsgründung ist die Kenntnis dieser Details entscheidend. Die sorgfältige Vorbereitung des Gründungsprozesses ist der nächste wichtige Schritt.
Gründungsprozess meistern: In 6 Schritten zur eigenen kleinen GmbH
Die Gründung einer kleinen GmbH (UG) folgt einem klar definierten Ablauf mit etwa 6 zentralen Schritten. Zunächst steht die Erstellung des Gesellschaftsvertrags an – hier kann entweder ein standardisiertes Musterprotokoll (bei bis zu 3 Gründern und 1 Geschäftsführer) oder ein individueller Vertrag gewählt werden. [2, 4] Dieser Vertrag muss anschließend von einem Notar beurkundet werden, wobei seit August 2022 auch Online-Termine möglich sind. [4, 7]
Nach der Beurkundung eröffnen die Gesellschafter ein Geschäftskonto und zahlen das vereinbarte Stammkapital ein. [2, 4] Mit dem Nachweis der Einzahlung veranlasst der Notar die Anmeldung der Gesellschaft beim Handelsregister. [2, 7] Ist die Eintragung erfolgt, steht die Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt an. [4] Abschließend erfolgt die steuerliche Erfassung beim Finanzamt, wofür der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt werden muss. [2, 5] Eine umfassende Beratung für die Firmengründung kann diesen Prozess erheblich erleichtern. Die Wahl des richtigen Startkapitals ist dabei ein oft unterschätzter Faktor.
Startkapital strategisch planen: Mehr als der symbolische Euro
Für die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) ist laut Gesetz ein Mindeststammkapital von nur 1 Euro ausreichend. [2, 3] Viele Gründer übersehen jedoch, dass ein derart niedriges Kapital die Gesellschaft anfällig für eine schnelle Überschuldung macht, da bereits geringe Gründungskosten oder erste Rechnungen zur Zahlungsunfähigkeit führen können. [2, 3] Es ist daher ratsam, ein Startkapital zu wählen, das zumindest die initialen Kosten wie Notar, Handelsregister und erste Betriebsausgaben deckt; Beträge zwischen 500 und 1.000 Euro werden oft als Minimum empfohlen. [2]
Im Vergleich dazu erfordert die Gründung einer regulären GmbH ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro. [1, 8] Davon müssen bei der Gründung mindestens 12.500 Euro eingezahlt werden, wenn es sich um Bareinlagen handelt. [1, 5, 8] Die sorgfältige Planung des Kapitals ist ein wichtiger Aspekt im Gesellschaftsrecht. Als Nächstes beleuchten wir die konkreten Gründungskosten.
Kosten transparent kalkulieren: Ein Überblick der Gründungsausgaben
Bei der Gründung einer kleinen GmbH fallen verschiedene Kosten an, die über das reine Stammkapital hinausgehen. Die Notarkosten sind ein wesentlicher Posten und variieren je nach Komplexität; bei Verwendung eines Musterprotokolls für eine UG können sie bei etwa 100 bis 250 Euro liegen, bei einer Standard-GmbH eher bei 500 bis 600 Euro. [1, 3] Für die Eintragung ins Handelsregister ist mit rund 150 Euro zu rechnen. [1, 3]
Gebühren für die Gewerbeanmeldung, die je nach Gemeinde zwischen 20 und 60 Euro betragen können. [3]
Kosten für den Eintrag ins Transparenzregister, die bei etwa 60 Euro liegen. [3]
Gegebenenfalls Beratungskosten für einen Rechtsanwalt oder Steuerberater, die individuell anfallen. [1, 8]
Veröffentlichungskosten in Medien können zusätzlich ca. 200 Euro betragen. [3]
Eine genaue Kalkulation hilft, finanzielle Engpässe von Beginn an zu vermeiden und die rechtlichen Voraussetzungen der Unternehmensgründung zu erfüllen. Ein zentraler Vorteil der GmbH-Form ist die Haftungsbeschränkung.
Haftung effektiv begrenzen: Ihr privates Vermögen schützen
Ein Hauptgrund für die Wahl der GmbH oder UG ist die Haftungsbeschränkung: Grundsätzlich haftet nur das Gesellschaftsvermögen für Verbindlichkeiten des Unternehmens. [2, 7, 8] Das Privatvermögen der Gesellschafter bleibt somit im Regelfall unberührt, was einen erheblichen Schutz vor persönlichen finanziellen Risiken bietet. [5, 7] Diese Regelung gilt ab der Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister. [7]
Es gibt jedoch Ausnahmen von diesem Prinzip. Bei schwerwiegendem Fehlverhalten der Geschäftsführer oder in bestimmten Fällen der sogenannten Durchgriffshaftung (z.B. bei Vermögensvermischung) können Gesellschafter dennoch persönlich haften. [7] Ein oft übersehener Aspekt ist, dass das geringe Stammkapital einer UG bei Banken und Geschäftspartnern zu einer geringeren Kreditwürdigkeit und einem schlechteren Image führen kann als bei einer voll kapitalisierten GmbH. [3] Die Geschäftsführerhaftung in der GmbH ist ein komplexes Thema, das genaue Beachtung verdient. Eng damit verbunden sind die steuerlichen Pflichten.
Steuerliche Pflichten im Blick: Von Körperschaftsteuer bis Buchführung
Eine kleine GmbH (UG) unterliegt verschiedenen Steuerarten. Dazu zählen die Körperschaftsteuer, die aktuell 15 Prozent auf den zu versteuernden Gewinn beträgt, zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag darauf. [5] Hinzu kommt die Gewerbesteuer, deren Hebesatz von der jeweiligen Gemeinde abhängt und die nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig ist. [5] Auch die Umsatzsteuer ist relevant, wobei unter bestimmten Voraussetzungen die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch genommen werden kann. [2]
Als Kapitalgesellschaft ist die kleine GmbH zur doppelten Buchführung und zur Erstellung eines Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) verpflichtet. [2, 5, 8] Obwohl das Geschäftsführergehalt grundsätzlich eine Betriebsausgabe darstellt, prüfen Finanzämter bei UGs mit geringem Stammkapital die Angemessenheit besonders kritisch, um verdeckte Gewinnausschüttungen zu vermeiden. [3] Eine korrekte Steuerberatung für Startups ist daher von Beginn an wichtig. Der Gesellschaftsvertrag bildet das Fundament dieser steuerlichen und rechtlichen Struktur.
Gesellschaftsvertrag gestalten: Fundament für eine erfolgreiche Zusammenarbeit
Der Gesellschaftsvertrag, auch Satzung genannt, ist das zentrale Dokument jeder GmbH-Gründung. Er muss mindestens die in § 3 GmbHG geforderten Angaben enthalten: Firma (Name des Unternehmens) und Sitz, den Unternehmensgegenstand, die Höhe des Stammkapitals sowie die Zahl und Nennbeträge der Geschäftsanteile jedes Gesellschafters. [4, 6, 7] Für die Gründung einer UG mit bis zu drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer kann ein standardisiertes Musterprotokoll verwendet werden, was Kosten spart, aber wenig Flexibilität bietet. [2, 3, 7]
Ein individuell gestalteter Gesellschaftsvertrag ist oft die bessere Wahl, insbesondere wenn mehrere Gründer beteiligt sind oder spezifische Regelungen gewünscht werden. [1] Hier können Aspekte wie die Nachfolge im Todesfall eines Gesellschafters, Regelungen zum Austritt oder zur Kündigung von Gesellschaftern sowie Vorkaufsrechte detailliert festgelegt werden. [3] Ein Anwalt für Gesellschaftsrecht kann Sie bei der optimalen Gestaltung unterstützen. Dies ist besonders wichtig im Hinblick auf die langfristige Entwicklung der Gesellschaft.
Wachstum ermöglichen: Der Weg von der UG zur vollwertigen GmbH
Die UG (haftungsbeschränkt) ist oft als Einstiegsmodell gedacht, mit dem Ziel, zu einer regulären GmbH heranzuwachsen. Ein zentraler Mechanismus hierfür ist die gesetzliche Ansparpflicht: 25% des Jahresüberschusses (nach Verrechnung etwaiger Vorjahresverluste) müssen in eine Rücklage eingestellt werden. [2, 3] Diese Pflicht besteht, bis das Stammkapital der Gesellschaft, inklusive dieser Rücklagen, mindestens 25.000 Euro erreicht.
Sobald diese Schwelle durch Ansparung oder eine Kapitalerhöhung aus anderen Mitteln erreicht ist, kann die UG in eine GmbH umgewandelt werden. [2] Dieser Schritt erfordert einen Gesellschafterbeschluss, der notariell beurkundet werden muss, und beinhaltet eine Kapitalerhöhung sowie die Änderung des Firmennamens (Entfall des Zusatzes „UG (haftungsbeschränkt)“ zugunsten von „GmbH“). [2] Wichtig ist zu verstehen, dass diese Umwandlung nicht automatisch erfolgt, sondern aktiv von den Gesellschaftern betrieben werden muss. [2] Wir beraten Sie gerne zu allen Aspekten der Gesellschaftsgründung und darüber hinaus. Die richtige Unterscheidung von Einkommen- und Gewerbesteuer ist nur ein Teilaspekt, den es zu beachten gilt.
Weitere nützliche Links
Die umgangssprachlich als „kleine GmbH“ bezeichnete Unternehmensform ist rechtlich meist eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG. [2, 3] Sie stellt eine spezielle Variante der klassischen GmbH dar und wurde 2008 eingeführt, um Gründungen mit weniger Kapital zu erleichtern. [3, 6] Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im GmbH-Gesetz (GmbHG), insbesondere in § 5a GmbHG. [2, 6]
Der Hauptunterschied zur regulären GmbH liegt im benötigten Stammkapital: Für eine UG genügt theoretisch 1 Euro, während eine GmbH mindestens 25.000 Euro erfordert. [3, 7, 8] Dafür unterliegt die UG einer Ansparpflicht: Jährlich müssen 25% des Jahresüberschusses (nach Abzug eines etwaigen Verlustvortrags) in eine gesetzliche Rücklage eingestellt werden. [2] Dieses Verfahren setzt sich fort, bis das Stammkapital von 25.000 Euro erreicht ist und eine Umwandlung in eine reguläre GmbH möglich wird. Für eine professionelle Gesellschaftsgründung ist die Kenntnis dieser Details entscheidend. Die sorgfältige Vorbereitung des Gründungsprozesses ist der nächste wichtige Schritt.
FAQ
Welche Haftung gilt bei einer kleinen GmbH (UG)?
Bei einer UG (haftungsbeschränkt) ist die Haftung grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Das Privatvermögen der Gesellschafter bleibt im Normalfall unberührt. Ausnahmen können bei schwerwiegendem Fehlverhalten oder Durchgriffshaftung bestehen. [2, 7]
Muss eine kleine GmbH (UG) Steuern zahlen?
Ja, eine UG (haftungsbeschränkt) zahlt Körperschaftsteuer (15% zzgl. Soli) auf den Gewinn, Gewerbesteuer (abhängig vom Hebesatz der Gemeinde) und Umsatzsteuer (ggf. Kleinunternehmerregelung anwendbar). [2, 5]
Was ist der Unterschied zwischen UG und GmbH?
Der Hauptunterschied ist das Mindeststammkapital: 1€ für die UG, 25.000€ für die GmbH. Die UG muss zudem 25% des Jahresgewinns ansparen, bis 25.000€ erreicht sind. Die UG muss den Zusatz "(haftungsbeschränkt)" führen. [2, 3, 7]
Wie lange dauert die Gründung einer kleinen GmbH (UG)?
Die Gründung einer UG dauert in der Regel zwischen wenigen Tagen bis einigen Wochen, abhängig von der Auslastung des Notars und des Handelsregisters sowie der Vollständigkeit der Unterlagen. Rose & Partner gibt eine Dauer von ca. 1 Woche für eine Ein-Personen-GmbH an, bei mehreren Gründern oft mehrere Wochen. [1] Für-Gründer.de nennt ca. 3-4 Wochen für eine UG. [2]
Benötige ich für die Gründung einer kleinen GmbH einen Anwalt?
Ein Anwalt ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber besonders bei individuellen Gesellschaftsverträgen oder komplexeren Gründungen sehr empfehlenswert, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden. Wir bei braun-legal beraten Sie gerne persönlich.
Was passiert, wenn die UG (haftungsbeschränkt) 25.000 Euro Stammkapital erreicht hat?
Wenn das Stammkapital der UG (haftungsbeschränkt) durch Ansparung oder Kapitalerhöhung 25.000 Euro erreicht, kann sie durch einen notariell beurkundeten Gesellschafterbeschluss in eine reguläre GmbH umgewandelt werden. Die Pflicht zur Rücklagenbildung entfällt dann. [2]