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Erbscheinsverfahren erklärt – Fristen

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Erbscheinsverfahren erklärt: Ein Leitfaden zu Fristen, Ablauf und Kosten

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Simon Wilhelm

Geschäftsführer bei mentoc

9

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Das Erbscheinsverfahren ist ein zentraler Schritt in der Nachlassabwicklung, birgt jedoch formale Hürden. Dieser Leitfaden erklärt den gesamten Prozess von Antrag bis Erteilung und zeigt die entscheidenden Fristen auf, deren Missachtung weitreichende finanzielle Folgen haben kann.

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Das Thema kurz und kompakt

Für den Antrag auf einen Erbschein gibt es keine gesetzliche Frist, jedoch beträgt die Frist zur Ausschlagung des Erbes nur 6 Wochen.

Die Kosten des Verfahrens richten sich nach dem Nachlasswert und sind im GNotKG festgelegt; es fallen immer zwei Gebühren an (Erteilung und eidesstattliche Versicherung).

Mit dem Antrag auf einen Erbschein gilt das Erbe als angenommen, was eine spätere Ausschlagung in der Regel unmöglich macht.

<p>Ein Erbfall konfrontiert Hinterbliebene mit zahlreichen administrativen Aufgaben. Das Erbscheinsverfahren zur amtlichen Feststellung der Erbenstellung ist dabei oft unumgänglich. Es dient als offizieller Nachweis gegenüber Banken, Versicherungen und dem Grundbuchamt. Der Prozess ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen (FamFG) klar geregelt. Dieser Artikel führt Sie strukturiert durch alle Phasen des Verfahrens, erläutert die gesetzlichen Fristen und schlüsselt die anfallenden Kosten transparent auf, damit Sie Ihre Rechte als Erbe sicher und ohne unnötige Verzögerungen durchsetzen können.</p>

Grundlagen des Erbscheinsverfahrens definieren

Das Erbscheinsverfahren dient der Ausstellung eines amtlichen Zeugnisses, das Ihre Erbenstellung nachweist. Dieses Dokument, geregelt in § 2353 BGB, legitimiert Sie zur Verfügung über den Nachlass. Es wird insbesondere dann benötigt, wenn kein notarielles Testament oder Erbvertrag vorliegt. Banken verlangen diesen Nachweis oft, bevor sie den Zugriff auf Konten mit einem Guthaben über 5.000 Euro gewähren. Der Erbschein schafft Rechtsklarheit und ist für viele Transaktionen unerlässlich. Die Beantragung erfolgt beim zuständigen Nachlassgericht, meist dem Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen gemäß § 343 FamFG. Mit dem Antrag auf einen Erbschein nehmen Sie das Erbe verbindlich an, eine spätere Nachlassausschlagung ist dann in der Regel ausgeschlossen. Die genaue Kenntnis der rechtlichen Grundlagen ist der erste Schritt zu einem reibungslosen Verfahren.

Antragsverfahren Schritt für Schritt einleiten

Die Einleitung des Erbscheinsverfahrens erfordert einen formalen Antrag, der nicht von Amts wegen eingeleitet wird. Sie können den Antrag entweder direkt beim zuständigen Nachlassgericht zur Niederschrift geben oder einen Notar beauftragen. Die notarielle Beurkundung verursacht zusätzliche Kosten von etwa 19 % Mehrwertsteuer auf die Notargebühren. Der Antrag muss eine Reihe spezifischer Angaben nach § 352 FamFG enthalten, um vom Gericht bearbeitet zu werden. Hier ist eine schrittweise Anleitung für den Prozess:

  1. Zuständiges Gericht ermitteln: Das Nachlassgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers ist zuständig.

  2. Antragsform wählen: Entscheiden Sie zwischen der günstigeren gerichtlichen Niederschrift und der schnelleren notariellen Beurkundung.

  3. Angaben zusammenstellen: Bereiten Sie alle Informationen zum Erblasser, den Erben und dem Verwandtschaftsverhältnis vor.

  4. Eidesstattliche Versicherung abgeben: Sie müssen die Richtigkeit Ihrer Angaben versichern, was eine zusätzliche Gebühr nach dem GNotKG auslöst.

Ein vollständig und korrekt gestellter Antrag beschleunigt die Bearbeitungszeit um mehrere Wochen. Die sorgfältige Vorbereitung der Unterlagen ist daher der nächste logische Schritt.

Erforderliche Unterlagen vollständig zusammenstellen

Für einen erfolgreichen Antrag müssen Sie Ihre Angaben mit offiziellen Dokumenten belegen. Die genauen Anforderungen hängen davon ab, ob eine gesetzliche Erbfolge oder ein Testament vorliegt. Bei der gesetzlichen Erbfolge müssen Sie das Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser lückenlos nachweisen. Ein fehlendes Dokument kann das gesamte Erbscheinsverfahren um Wochen verzögern. Folgende Unterlagen sind in der Regel erforderlich:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers.

  • Sterbeurkunde des Erblassers im Original.

  • Bei gesetzlicher Erbfolge: Personenstandsurkunden wie Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden (Stammbuch), die die Erbfolge belegen.

  • Bei testamentarischer Erbfolge: Das Testament oder der Erbvertrag im Original sowie das gerichtliche Eröffnungsprotokoll.

  • Angaben zu allen bekannten Miterben inklusive deren Anschriften.

Die frühzeitige Beschaffung aller Urkunden ist für die Einhaltung der Fristen entscheidend. Nachdem alle Unterlagen vorliegen, rücken die gesetzlichen Fristen in den Fokus.

Gesetzliche Fristen im Blick behalten

Ein häufiges Missverständnis betrifft die Fristen im Erbscheinsverfahren. Es gibt keine gesetzliche Frist für die Beantragung des Erbscheins selbst; dies ist auch noch Jahre nach dem Erbfall möglich. Viel wichtiger ist die Frist zur Ausschlagung der Erbschaft, die gemäß § 1944 BGB nur 6 Wochen beträgt. Wer diese Frist verstreichen lässt oder einen Erbschein beantragt, gilt automatisch als Erbe – inklusive aller Schulden. Ansprüche auf den Pflichtteil verjähren hingegen in der Regel nach 3 Jahren. Legt das Nachlassgericht Ihren Antrag zurück, haben Sie eine Frist von 1 Monat, um Beschwerde einzulegen. Die Kenntnis dieser Zeitfenster ist für die Wahrung Ihrer Rechte im Erbrecht von großer Bedeutung. Die Kosten des Verfahrens sind der nächste Aspekt, der sorgfältig geplant werden muss.

Kostenstruktur des Verfahrens analysieren

Die Kosten des Erbscheinsverfahrens sind transparent im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Sie richten sich ausschließlich nach dem Wert des reinen Nachlasses, also nach Abzug aller Schulden. Für das Verfahren fallen zwei Gebühren an: eine 1,0-Gebühr für die Erteilung des Erbscheins und eine weitere 1,0-Gebühr für die obligatorische eidesstattliche Versicherung. Bei einem Nachlasswert von 100.000 Euro betragen die Gesamtkosten beim Nachlassgericht beispielsweise 546 Euro (2 x 273 Euro). Bei einem Nachlasswert von 500.000 Euro steigen die Gebühren auf insgesamt 1.870 Euro. Diese Kosten trägt der Antragsteller, sie können aber aus dem Nachlass beglichen werden. Eine genaue Ermittlung des Nachlasswertes ist daher essenziell für die Kostenkalkulation, was direkt zur Frage der Verfahrensdauer führt.

Verfahrensdauer realistisch einschätzen

Die Dauer des Erbscheinsverfahrens variiert stark und hängt von mehreren Faktoren ab. Bei einfachen Fällen mit klaren Erbverhältnissen und vollständigen Unterlagen kann die Ausstellung nur 3 bis 4 Wochen dauern. Komplexere Fälle, etwa mit ausländischen Erben oder unklaren Testamenten, können sich über 6 Monate oder länger hinziehen. Die Auslastung des zuständigen Nachlassgerichts spielt ebenfalls eine wesentliche Rolle; in Großstädten sind Wartezeiten von 2 bis 3 Monaten keine Seltenheit. Ein notariell beurkundeter Antrag kann das Verfahren oft um einige Wochen beschleunigen. Eine realistische Einschätzung der Dauer des Erbscheinsverfahrens hilft bei der Planung der Nachlassabwicklung. Doch was geschieht, wenn der erteilte Erbschein fehlerhaft ist?

Rechtsmittel und Korrekturmöglichkeiten prüfen

Rechtsmittel und Korrekturmöglichkeiten prüfen

Ein erteilter Erbschein ist nicht unanfechtbar. Stellt sich heraus, dass er unrichtig ist, beispielsweise weil ein späteres Testament auftaucht, muss das Nachlassgericht ihn von Amts wegen einziehen (§ 2361 BGB). Jeder, der durch den unrichtigen Erbschein in seinen Rechten beeinträchtigt ist, kann die Einziehung anregen. Das Gericht leitet dann ein Verfahren ein, in dem alle Beteiligten angehört werden. Kann der Erbschein nicht sofort eingezogen werden, wird er durch einen Beschluss für kraftlos erklärt, der öffentlich bekannt gemacht wird. Der gute Glaube an die Richtigkeit eines Erbscheins wird gesetzlich geschützt (§ 2366 BGB). Wer also im Vertrauen auf den Erbschein Vermögenswerte von einem Scheinerben erwirbt, bleibt in der Regel Eigentümer. Die Komplexität solcher Fälle unterstreicht die Bedeutung einer fachkundigen Begleitung von Beginn an.


FAQ

Welche Frist ist im Erbscheinsverfahren am wichtigsten?

Die kritischste Frist ist nicht die für den Erbscheinsantrag, sondern die 6-wöchige Frist zur Ausschlagung der Erbschaft nach § 1944 BGB. Versäumen Sie diese oder beantragen Sie den Erbschein, nehmen Sie das Erbe inklusive eventueller Schulden verbindlich an.



Was passiert, wenn nach Erteilung des Erbscheins ein neues Testament gefunden wird?

Wenn ein neues Testament auftaucht, das die Erbfolge ändert, wird der bereits erteilte Erbschein unrichtig. Das Nachlassgericht muss ihn dann von Amts wegen einziehen und für kraftlos erklären. Die Erbenstellung wird auf Basis der neuen Verfügung neu bewertet.



Wer trägt die Kosten für das Erbscheinsverfahren?

Die Kosten für das Erbscheinsverfahren muss der Antragsteller tragen. Handelt es sich um eine Erbengemeinschaft, kann der Antragsteller die Kosten aus dem Nachlass begleichen, sodass sie letztlich von allen Erben entsprechend ihrer Quote getragen werden.



Kann ich den Antrag auf einen Erbschein online stellen?

In einigen Bundesländern ist eine teilweise digitale Antragstellung möglich. Jedoch müssen Sie für die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, die für den Antrag zwingend erforderlich ist, immer persönlich vor dem Nachlassgericht oder einem Notar erscheinen.



Was ist der Unterschied zwischen einem Alleinerbschein und einem gemeinschaftlichen Erbschein?

Ein Alleinerbschein wird ausgestellt, wenn es nur einen einzigen Erben gibt. Ein gemeinschaftlicher Erbschein wird bei einer Erbengemeinschaft beantragt und weist alle Miterben sowie deren jeweilige Erbquote aus, geregelt in § 352a FamFG.



Warum fallen für den Erbschein zwei Gebühren an?

Das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) sieht zwei getrennte Tatbestände vor: Die Erteilung des Erbscheins selbst (1,0-Gebühr) und die gesetzlich vorgeschriebene Abnahme der eidesstattlichen Versicherung zur Richtigkeit der Angaben (ebenfalls eine 1,0-Gebühr). Daher verdoppeln sich die reinen Tabellengebühren.



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