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Erbschein online beantragen – aktuelle Möglichkeiten und Risiken

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Erbschein online beantragen: Digitaler Prozess, rechtliche Hürden und Risiken 2025

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Simon Wilhelm

Geschäftsführer bei mentoc

9

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Der Wunsch, einen Erbschein online zu beantragen, ist groß, doch die Realität ist ein hybrider Prozess mit spezifischen Anforderungen. Dieser Leitfaden erklärt den rechtssicheren digitalen Weg über einen Notar und zeigt die entscheidenden Unterschiede zum vollständig analogen Verfahren auf. Verstehen Sie die genauen Schritte, Kosten und potenziellen Risiken, um fundierte Entscheidungen zu treffen.

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Das Thema kurz und kompakt

Ein Erbschein kann nicht rein online beantragt werden; eine persönliche oder per Video-Identifikation durchgeführte eidesstattliche Versicherung vor einem Notar oder Gericht ist zwingend erforderlich.

Die Kosten für einen Erbschein sind gesetzlich im GNotKG geregelt und hängen vom Nachlasswert ab, nicht von der Art der Antragstellung (digital oder analog).

Der sicherste digitale Weg führt über einen Notar, der den Antrag nach Videobeurkundung elektronisch beim Nachlassgericht einreicht, wodurch Reisezeit gespart wird.

<p>In einer zunehmend digitalisierten Welt erwarten Erben, Verwaltungsvorgänge wie die Beantragung eines Erbscheins vollständig online abwickeln zu können. Die deutsche Rechtsordnung ermöglicht zwar digitale Schritte, ein reiner Online-Antrag ohne persönliche Identifikation ist jedoch nach aktueller Gesetzeslage nicht vorgesehen. Der Prozess involviert zwingend ein Nachlassgericht oder einen Notar, insbesondere zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung. Dieser Artikel analysiert die realen digitalen Möglichkeiten, grenzt sie von irreführenden Angeboten ab und bietet eine strukturierte Übersicht über den Ablauf, die gesetzlich festgelegten Kosten und die Risiken, die bei der digitalen Initiierung des Erbscheinsverfahrens zu beachten sind.</p>

Gesetzliche Grundlagen des Erbscheinsverfahrens verstehen

Der Erbschein ist das zentrale amtliche Zeugnis, das einen Erben als solchen legitimiert, wie in § 2353 BGB festgelegt. Er wird ausschließlich vom zuständigen Nachlassgericht ausgestellt, typischerweise dem Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers. Die Kosten für das Verfahren sind nicht willkürlich, sondern basieren auf dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und richten sich nach dem Nachlasswert. Ein Antrag ist zwingend erforderlich; eine automatische Ausstellung erfolgt in keinem Fall. Auch der digitale Nachlass, wie Social-Media-Konten, geht auf die Erben über und erfordert oft einen Legitimationsnachweis. Die rechtlichen Rahmenbedingungen bilden die Basis für jeden weiteren Schritt im Verfahren.

Den Mythos des reinen Online-Antrags entlarven

Viele Erben hoffen auf einen schnellen, rein digitalen Prozess, doch dieser existiert in Deutschland aktuell nicht. Der entscheidende Grund ist die gesetzlich geforderte eidesstattliche Versicherung gemäß § 352 Abs. 3 FamFG. In dieser versichert der Antragsteller die Richtigkeit seiner Angaben, was eine persönliche Beurkundung durch einen Notar oder einen Rechtspfleger beim Nachlassgericht erfordert. Ein einfacher Online-Upload von Dokumenten genügt diesen formellen Anforderungen nicht. Angebote von Drittanbietern, die einen vollständigen Online-Antrag versprechen, sind daher mit Vorsicht zu bewerten, da sie den Gang zum Notar oder Gericht nicht ersetzen können. Der digitale Fortschritt erleichtert die Kommunikation, hebt die gesetzlichen Formvorschriften jedoch nicht auf.

Den digitalen Antragsprozess über einen Notar effizient gestalten

Der effizienteste Weg, den Erbscheinsantrag digital zu initiieren, führt über einen Notar, der moderne Kommunikationsmittel nutzt. Seit 2022 ist die Videobeurkundung für bestimmte notarielle Vorgänge möglich, was den Prozess erheblich vereinfacht. Der Ablauf umfasst typischerweise 4 Schritte:

  1. Kontaktaufnahme und Datenübermittlung: Der Antragsteller übermittelt dem Notar alle relevanten Informationen und Dokumente (z. B. Sterbeurkunde, Testamente, Personalausweis) über sichere digitale Kanäle.

  2. Entwurf des Antrags: Der Notar prüft die Unterlagen und erstellt den juristisch korrekten Erbscheinsantrag.

  3. Digitale Beurkundung der eidesstattlichen Versicherung: Mittels eines zertifizierten Videokommunikationssystems erfolgt die Identitätsprüfung und die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung. Der Antragsteller benötigt hierfür lediglich einen Computer mit Kamera und einen gültigen Ausweis.

  4. Elektronische Einreichung beim Nachlassgericht: Der Notar reicht den beurkundeten Antrag anschließend qualifiziert elektronisch beim zuständigen Nachlassgericht ein.

Dieser hybride Prozess kombiniert digitale Effizienz mit der notwendigen Rechtssicherheit. Für eine reibungslose Nachlassabwicklung ist die korrekte Vorbereitung der Unterlagen entscheidend.


Kosten analysieren: Online-Initiierung versus klassischer Weg

Ein verbreiteter Irrtum ist, dass ein online initiierter Erbscheinsantrag günstiger sei. Die Gebühren sind jedoch gesetzlich im GNotKG festgelegt und hängen allein vom Nachlasswert ab. Es fallen immer zwei Gebühren an: eine für die Erteilung des Erbscheins und eine für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung. Bei einem Nachlasswert von 110.000 Euro betragen die Gesamtkosten beispielsweise 546 Euro. Die Art der Kommunikation mit dem Notar – ob digital oder persönlich – ändert an diesen gesetzlichen Gebühren nichts. Wird der Antrag direkt beim Nachlassgericht gestellt, fallen nur die Gerichtsgebühren an. Beauftragt man einen Notar, kommen dessen Gebühren (in gleicher Höhe wie die Gerichtsgebühren) plus 19 % Umsatzsteuer hinzu. Der Vorteil des Notars liegt oft in der schnelleren Terminvergabe und der umfassenden Beratung. Mehr zu den Gebühren und praktischen Tipps finden Sie in unserem dedizierten Beitrag.

Risiken und Fallstricke im digitalen Verfahren identifizieren

Obwohl der digitale Weg bequem ist, birgt er spezifische Risiken, die Erben kennen sollten. Ein Hauptproblem sind kommerzielle Online-Dienstleister, die lediglich beim Ausfüllen von Formularen helfen, aber keine rechtliche Beurkundung vornehmen dürfen. Dies führt zu unnötigen Zusatzkosten von oft über 100 Euro ohne echten Mehrwert. Zudem sind folgende Risiken zu beachten:

  • Datenschutz: Die Übermittlung hochsensibler persönlicher und finanzieller Daten erfordert eine sichere, verschlüsselte Kommunikation. Unprofessionelle Anbieter garantieren dies nicht immer.

  • Fehlende persönliche Beratung: Komplexe Familienverhältnisse oder unklare Testamente erfordern eine detaillierte rechtliche Beratung, die in einem rein digitalen Austausch untergehen kann.

  • Unvollständige Unterlagen: Fehler oder Lücken in den eingereichten Dokumenten können zu erheblichen Verzögerungen im gerichtlichen Verfahren führen, die oft mehrere Wochen betragen.

  • Betrugsversuche: Die Anonymität des Internets kann für betrügerische Anträge missbraucht werden, weshalb die Identitätsprüfung so streng gehandhabt wird.

Eine sorgfältige Auswahl des Notars und die Prüfung der Sicherheitsstandards sind daher unerlässlich. Der genaue Ablauf und die notwendigen Unterlagen müssen präzise beachtet werden.


Die unveränderte Rolle des Nachlassgerichts anerkennen

Unabhängig davon, wie der Antrag eingereicht wird, bleibt das Nachlassgericht die alleinige entscheidende Instanz. Der Notar agiert als Vermittler und beurkundende Stelle, aber die Prüfung des Erbrechts und die finale Erteilung des Dokuments obliegen dem zuständigen Rechtspfleger. Das Gericht prüft alle Angaben, hört gegebenenfalls weitere Erben an und fordert bei Bedarf zusätzliche Nachweise an. Dieser interne Prüfprozess ist weitgehend analog und kann je nach Auslastung des Gerichts mehrere Wochen bis Monate dauern. Die Digitalisierung beschleunigt die Einreichung, nicht aber zwangsläufig die Bearbeitungszeit beim Gericht selbst. Informationen zur Dauer des Verfahrens helfen, realistische Erwartungen zu setzen.

Ausblick: Die Zukunft des digitalen Erbrechts gestalten

Ausblick: Die Zukunft des digitalen Erbrechts gestalten

Die Justiz in Deutschland treibt die Digitalisierung stetig voran, angetrieben durch Gesetze wie das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs. Es ist absehbar, dass in den kommenden 5 bis 10 Jahren weitere Verfahrensschritte vollständig digitalisiert werden. Denkbar sind sichere staatliche Identifikationsplattformen, die eine eidesstattliche Versicherung ohne Medienbruch ermöglichen. Bis dahin bleibt der notariell begleitete hybride Prozess der sicherste und effizienteste Weg. Die Entwicklungen im Erbrecht zeigen klar in Richtung einer Vereinfachung für die Bürger, ohne die hohen Anforderungen an die Rechtssicherheit zu senken. Die Zukunft liegt in einer intelligenten Verknüpfung von Technologie und juristischer Expertise.


FAQ

Ist die Videobeurkundung beim Notar für einen Erbscheinsantrag in ganz Deutschland möglich?

Ja, seit dem 1. August 2022 können Notare in ganz Deutschland notarielle Beurkundungen, einschließlich der für einen Erbscheinsantrag nötigen eidesstattlichen Versicherung, per Videokommunikation durchführen. Dies stellt eine erhebliche Erleichterung dar.



Worin unterscheidet sich ein Teilerbschein von einem gemeinschaftlichen Erbschein?

Ein Teilerbschein weist nur den Erbteil eines einzelnen Miterben aus. Ein gemeinschaftlicher Erbschein hingegen listet alle Mitglieder der Erbengemeinschaft und ihre jeweiligen Erbquoten auf, was in der Regel praktischer für die gemeinsame Verwaltung des Nachlasses ist.



Kann ich den Antrag auf einen Erbschein stellen und das Erbe später noch ausschlagen?

Nein, die Beantragung eines Erbscheins gilt rechtlich als Annahme der Erbschaft. Nach der Antragstellung ist eine Ausschlagung des Erbes, auch wenn es verschuldet sein sollte, nicht mehr möglich.



Was passiert, wenn ich einen unseriösen Online-Dienstleister für den Erbscheinsantrag nutze?

Sie zahlen in der Regel eine Servicegebühr für das reine Ausfüllen eines Formulars. Dieser Service ersetzt jedoch nicht die notwendige Beurkundung. Sie müssen mit dem von der Plattform erstellten Dokument zusätzlich zu einem Notar oder zum Nachlassgericht gehen und dort die gesetzlichen Gebühren erneut entrichten.



Benötige ich immer einen Erbschein, wenn ein notarielles Testament vorliegt?

In den meisten Fällen nicht. Ein notarielles Testament zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts reicht in der Regel als Erbnachweis für Banken und das Grundbuchamt aus. Ein Erbschein ist dann oft überflüssig und verursacht nur unnötige Kosten.



Was ist ein Europäisches Nachlasszeugnis und wann benötige ich es?

Das Europäische Nachlasszeugnis wird benötigt, wenn sich Vermögenswerte (z.B. Immobilien oder Bankkonten) im EU-Ausland befinden. Es vereinfacht die Abwicklung des Nachlasses grenzüberschreitend und wird in allen EU-Mitgliedstaaten (außer Dänemark und Irland) anerkannt.



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