Erbrecht

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Nachlassabwicklung

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Erbschein München – Zuständiges Nachlassgericht und regionale Besonderheiten

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Erbschein München: Der Wegweiser zum zuständigen Nachlassgericht und den Kosten

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Simon Wilhelm

Geschäftsführer bei mentoc

9

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Nach einem Erbfall in München ist der Erbschein oft der erste notwendige Schritt zur Regelung des Nachlasses. Dieses Dokument ist der amtliche Nachweis des Erbrechts und wird für viele Rechtsgeschäfte benötigt. Unser Leitfaden erklärt präzise, wie Sie den Erbschein beim zuständigen Nachlassgericht München beantragen und welche Besonderheiten zu beachten sind.

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Das Thema kurz und kompakt

Für Erbfälle in München ist ausschließlich das Nachlassgericht am Amtsgericht München zuständig, wenn der letzte Wohnsitz des Verstorbenen dort lag.

Die Kosten für einen Erbschein richten sich nach dem Netto-Nachlasswert und sind im GNotKG festgelegt; sie umfassen zwei Gebühren für Erteilung und eidesstattliche Versicherung.

Ein notarielles Testament kann einen Erbschein oft ersetzen und so Kosten und Zeit sparen, während ein handschriftliches Testament meist nicht ausreicht.

<p>Der Tod eines Angehörigen in München stellt Erben vor die Aufgabe, das Nachlassverfahren einzuleiten, wofür häufig ein Erbschein erforderlich ist. Dieses vom Nachlassgericht ausgestellte Zeugnis legitimiert den oder die Erben und ist gemäß § 2353 BGB die Grundlage für den Zugriff auf Bankkonten oder die Umschreibung von Immobilien. Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht München, sofern der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in der Stadt oder im Landkreis München hatte. Der Prozess der Beantragung ist formalisiert und erfordert die Einhaltung spezifischer Vorgaben, von der Zusammenstellung der Unterlagen bis zur eidesstattlichen Versicherung. Dieser Artikel beleuchtet den gesamten Ablauf, die anfallenden Kosten und die regionalen Besonderheiten beim Nachlassgericht München.</p>

Zuständigkeit des Nachlassgerichts München präzise bestimmen

Die örtliche Zuständigkeit für das Erbscheinverfahren richtet sich nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Verstorbenen. Für Erbfälle in der Landeshauptstadt oder im Landkreis München ist ausschließlich das Nachlassgericht am Amtsgericht München in der Pacellistraße 5 zuständig. Diese Regelung gilt unabhängig vom Sterbeort oder dem Ort, an dem sich Nachlassgegenstände befinden. Die Zuständigkeit ist in § 343 FamFG klar geregelt und nicht verhandelbar. Wohnt ein antragstellender Erbe außerhalb des Bezirks, kann der Antrag zur Vereinfachung auch beim Amtsgericht seines Wohnsitzes aufgenommen werden. Die Akte wird dann an das zuständige Nachlassgericht München weitergeleitet. Die Kenntnis dieser Zuständigkeit ist der erste von 5 Schritten im Verfahren.

Diese zentrale Zuständigkeit stellt sicher, dass alle relevanten Dokumente und Informationen an einem Ort gebündelt werden, was die Effizienz des Verfahrens steigern soll. Der nächste Schritt ist die formelle Beantragung des Erbscheins.

Das Antragsverfahren für den Erbschein in München einleiten

Ein Erbschein wird nur auf Antrag ausgestellt, der formell beim Nachlassgericht oder einem Notar gestellt werden muss. Für den Antrag ist in der Regel ein persönliches Erscheinen erforderlich, da eine eidesstattliche Versicherung über die Richtigkeit der Angaben abzugeben ist. Ein einzelner Miterbe kann den Antrag für die gesamte Erbengemeinschaft stellen. Die notwendigen Unterlagen hängen davon ab, ob eine gesetzliche oder eine testamentarische Erbfolge vorliegt. Bei gesetzlicher Erbfolge sind umfassende Personenstandsurkunden erforderlich.

Hier ist eine Liste der typischerweise benötigten Dokumente:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers.

  • Sterbeurkunde des Erblassers (liegt dem Gericht oft bereits vor).

  • Bei gesetzlicher Erbfolge: Geburts- und Heiratsurkunden zum Nachweis der Verwandtschaft.

  • Sterbeurkunden vorverstorbener potenzieller Erben (z. B. Eltern oder Geschwister).

  • Gegebenenfalls Scheidungsurteile mit Rechtskraftvermerk.

  • Angaben zum Wert des Nachlasses für die Gebührenberechnung.

Die Vollständigkeit der Unterlagen beschleunigt das Verfahren um mehrere Wochen. Ein unvollständiger Antrag führt unweigerlich zu Rückfragen und Verzögerungen. Detaillierte Informationen zum Ablauf und den Unterlagen sind entscheidend. Mit den vollständigen Dokumenten kann das Gericht die Kosten festsetzen.

Kosten des Erbscheins transparent kalkulieren

Die Kosten für einen Erbschein sind bundesweit im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und richten sich nach dem reinen Nachlasswert. Dieser Wert ergibt sich aus den gesamten Aktiva abzüglich der Verbindlichkeiten des Erblassers zum Todeszeitpunkt. Für das Verfahren fallen zwei Gebühren an: eine für die Erteilung des Erbscheins und eine für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung. Jede dieser Gebühren ist eine sogenannte 1,0-fache Gebühr nach Tabelle B des GNotKG. Bei einem Nachlasswert von 50.000 € betragen die Gesamtkosten beispielsweise 330 € (2 x 165 €).

Die Gebühren steigen mit dem Nachlasswert progressiv an. Hier einige Beispiele zur Veranschaulichung der Kostenstruktur:

  1. Nachlasswert 10.000 €: Gesamtkosten 150 € (2 x 75 €).

  2. Nachlasswert 100.000 €: Gesamtkosten 546 € (2 x 273 €).

  3. Nachlasswert 250.000 €: Gesamtkosten 1.070 € (2 x 535 €).

  4. Nachlasswert 500.000 €: Gesamtkosten 1.870 € (2 x 935 €).

Die Beauftragung eines Notars verursacht dieselben Gerichtsgebühren, zusätzlich fällt jedoch die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 % an. Ein genauer Blick auf die Kosten und Vorteile hilft bei der Entscheidung. Die Dauer des Verfahrens ist ein weiterer wichtiger Faktor.

Verfahrensdauer in München realistisch einschätzen

Die Dauer des Erbscheinverfahrens beim Nachlassgericht München kann stark variieren. Nach einem Sterbefall dauert es zunächst einige Wochen, bis die offizielle Todesmitteilung vom Standesamt beim Gericht eingeht und ein Aktenzeichen vergeben wird. Erst danach kann der Antrag bearbeitet werden. In einfachen Fällen mit klarer Erbfolge und vollständigen Unterlagen kann ein Erbschein innerhalb von 4 bis 8 Wochen erteilt werden. Komplexe Fälle, etwa mit ausländischen Erben oder unklaren Testamenten, können 6 Monate oder länger dauern. Ein Mandantenfall zeigte eine Reduzierung der Wartezeit von 10 Monaten auf nur 4 Wochen durch anwaltliche Intervention. Verzögerungen entstehen oft durch fehlende Urkunden oder Rückfragen des Gerichts. Eine proaktive und vollständige Einreichung aller Dokumente ist der wirksamste Hebel zur Beschleunigung. Informationen zur Dauer eines Erbscheinantrags können die Erwartungen steuern. Manchmal ist ein Erbschein jedoch gar nicht zwingend erforderlich.

Alternativen zum Erbschein prüfen

Nicht in jedem Erbfall ist ein kostenpflichtiger Erbschein zwingend notwendig. Ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag kann in vielen Fällen als ausreichender Erbnachweis dienen. Banken erkennen eine beglaubigte Abschrift der eröffneten notariellen Verfügung oft an, insbesondere wenn es um die Umschichtung von Vermögen geht. Für die Berichtigung des Grundbuchs ist ein Erbschein entbehrlich, wenn ein notarielles Testament vorliegt; die Umschreibung muss innerhalb von 2 Jahren nach dem Erbfall erfolgen, um gebührenfrei zu sein. Ein handschriftliches Testament genügt als Nachweis gegenüber dem Grundbuchamt oder Banken hingegen meist nicht. Die Vorlage einer Vorsorgevollmacht, die über den Tod hinaus gilt, kann den Zugriff auf Konten ebenfalls ohne Erbschein ermöglichen. Die Prüfung, ob ein Erbschein mit Testament wirklich nötig ist, kann Kosten von mehreren hundert oder tausend Euro sparen. Bei gesetzlicher Erbfolge ist der Erbschein jedoch oft unumgänglich.

Unterstützung durch Experten für eine reibungslose Nachlassabwicklung

Das Verfahren zur Beantragung eines Erbscheins beim Nachlassgericht München kann komplex und zeitaufwendig sein. Juristische Fehler im Antrag, etwa falsche Angaben zur Erbquote, führen zur kostspieligen Zurückweisung. Ein erfahrener Anwalt für Erbrecht stellt sicher, dass der Antrag von Anfang an vollständig und korrekt ist. Er kann die notwendigen Unterlagen beschaffen, den Nachlasswert präzise ermitteln und die Kommunikation mit dem Gericht übernehmen. Dies beschleunigt das Verfahren erheblich und minimiert das Risiko von Verzögerungen. Besonders bei Erbengemeinschaften oder unklaren Testamentslagen verhindert anwaltliche Hilfe teure Konflikte. Eine professionelle Nachlassabwicklung schützt die Erben vor Haftungsrisiken und sorgt für eine zügige Verteilung des Vermögens. Die Investition in eine Rechtsberatung von etwa 250 € kann spätere Kosten und monatelange Wartezeiten vermeiden.


FAQ

Welche Unterlagen benötige ich für den Erbscheinsantrag bei gesetzlicher Erbfolge?

Sie benötigen Ihren Personalausweis, die Sterbeurkunde des Erblassers sowie alle relevanten Personenstandsurkunden (Geburts-, Heiratsurkunden), die Ihr Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen lückenlos nachweisen.



Kann ich den Erbschein auch online in München beantragen?

Nein, ein reiner Online-Antrag ist nicht möglich. Da eine eidesstattliche Versicherung notwendig ist, müssen Sie persönlich beim Nachlassgericht oder einem Notar erscheinen, um den Antrag beurkunden zu lassen.



Was passiert, wenn mein Erbscheinsantrag Fehler enthält?

Fehlerhafte oder unvollständige Anträge führen zu Rückfragen des Gerichts und erheblichen Verzögerungen. Werden beispielsweise falsche Erbquoten beantragt, wird der Antrag kostenpflichtig abgewiesen.



Ist der Erbschein vom Notar schneller als vom Gericht?

Nicht zwangsläufig. Ein Notar kann den Antrag oft schneller aufnehmen und einreichen, die Bearbeitungszeit beim Nachlassgericht München bleibt jedoch dieselbe. Der Vorteil liegt in der juristischen Prüfung und korrekten Formulierung durch den Notar.



Was ist der Unterschied zwischen einem Alleinerbschein und einem gemeinschaftlichen Erbschein?

Ein Alleinerbschein wird ausgestellt, wenn es nur einen einzigen Erben gibt. Ein gemeinschaftlicher Erbschein wird für eine Erbengemeinschaft ausgestellt und weist alle Miterben sowie deren jeweilige Erbquote aus.



Muss ich für den Erbschein den genauen Wert des Nachlasses kennen?

Ja, Sie müssen den Wert des reinen Nachlasses (Vermögen abzüglich Schulden) so genau wie möglich angeben. Diese Angabe dient als Grundlage für die Berechnung der Gerichtsgebühren und muss an Eides statt versichert werden. Das Gericht stellt hierfür Formulare wie das Nachlassverzeichnis zur Verfügung.



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