Steuerrecht
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Erbauseinandersetzung und Schenkungssteuer: So navigieren Sie sicher durch das Steuerrecht
Die Aufteilung eines Erbes, die sogenannte Erbauseinandersetzung, ist oft komplex. Schnell kann es zu Verschiebungen von Vermögenswerten kommen, die über die reine Erbquote hinausgehen. Solche unentgeltlichen Zuwendungen unter Miterben können Schenkungssteuer auslösen, selbst wenn der Erbfall an sich steuerfrei war. [1, 2] Wir, bei braun-legal, beraten Sie persönlich, damit Sie steuerliche Überraschungen bei der Erbauseinandersetzung vermeiden. Dieser Artikel beleuchtet die Grundlagen, aktuelle Rechtsänderungen und gibt Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen an die Hand, um Ihre Erbauseinandersetzung steueroptimal zu gestalten.
Das Thema kurz und kompakt
Eine Erbauseinandersetzung kann Schenkungssteuer auslösen, wenn Miterben ohne Ausgleich mehr erhalten, als ihre Erbquote vorsieht, selbst wenn der Erbfall steuerfrei war. [1]
Persönliche Freibeträge (z.B. 400.000 € für Kinder, 20.000 € für Geschwister) können alle 10 Jahre für Schenkungen genutzt werden. [3, 4]
Das Jahressteuergesetz 2022 hat die Immobilienbewertung geändert, was zu höheren Werten führen kann; ab 2025 gelten weitere Anpassungen durch das JStG 2024. [5, 6]
Mandant A erhielt bei der Erbauseinandersetzung eine Immobilie im Wert von 200.000 €, sein Bruder ein Aktiendepot von 100.000 € – ohne Ausgleichszahlung fiel plötzlich Schenkungssteuer von 4.500 € an. [1] Wie kann das sein und wie schützen Sie sich? Dieser Beitrag klärt auf, wie Erbauseinandersetzung und Schenkungssteuer zusammenhängen und welche Fallstricke lauern.
Steuerliche Fallstricke bei der Erbteilung erkennen und vermeiden
Weicht die Verteilung des Nachlasses unter den Miterben von den Erbquoten ab und erfolgt kein Ausgleich, kann dies als Schenkung gewertet werden. [1] Dies führt oft unerwartet zu einer Schenkungssteuerpflicht, selbst wenn die Erbschaftssteuer bereits vermieden wurde.
Ein typisches Szenario: Zwei Geschwister erben zu gleichen Teilen. Der Nachlass umfasst eine Immobilie (Wert 300.000 €) und 100.000 € Bargeld. Ein Geschwisterteil nimmt die Immobilie, der andere das Bargeld. Die Wertdifferenz von 100.000 € wird ohne Ausgleich belassen. Dann liegt eine Schenkung von 50.000 € vor, die nach Abzug des Geschwister-Freibetrags von 20.000 € versteuert werden muss. [3] Eine solche disquotale Auseinandersetzung kann somit unerwartet zu einer Steuerlast führen. Eine frühzeitige Beratung zum Sparen von Erbschaftssteuern ist daher essenziell. Die aktuelle Rechtslage, wie sie das Jahressteuergesetz 2022 prägt, sollte stets beachtet werden. [5]
Freibeträge und Steuerklassen bei Schenkungen im Blick behalten
Die Höhe der Schenkungssteuer hängt von der Steuerklasse und den persönlichen Freibeträgen ab. [3] Ehegatten und Lebenspartner (Steuerklasse I) haben einen Freibetrag von 500.000 €. [3] Kinder (Steuerklasse I) können 400.000 € steuerfrei erhalten. [3] Für Geschwister (Steuerklasse II) gilt lediglich ein Freibetrag von 20.000 €. [3] Viele übersehen, dass diese Freibeträge alle 10 Jahre neu genutzt werden können, was Gestaltungsspielraum eröffnet. [4] Die Steuersätze variieren je nach Steuerklasse und Wert des Erwerbs erheblich, von 7 % bis zu 50 %. [3] Eine genaue Kenntnis dieser Regelungen ist für die Planung von Schenkungen unerlässlich. Beachten Sie, dass die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer im selben Gesetz (ErbStG) geregelt sind und oft Hand in Hand gehen. Die korrekte Bewertung von Immobilien spielt hierbei eine zentrale Rolle.
Die disquotale Erbauseinandersetzung als Schenkungstatbestand verstehen
Erhält ein Miterbe bei der Auseinandersetzung mehr, als ihm seiner Erbquote nach zusteht, und leistet dafür keinen oder einen zu geringen Ausgleich, liegt eine sogenannte disquotale Erbauseinandersetzung vor. [1] Dieser Mehrwert wird als freigiebige Zuwendung (Schenkung) vom verzichtenden Miterben an den begünstigten Miterben gewertet. Das Finanzamt prüft solche Vorgänge genau.
Beträgt der Wert der Schenkung nach Abzug des persönlichen Freibetrags mehr als Null, fällt Schenkungssteuer an. [1] Ein Beispiel: Erhalten zwei Kinder je zur Hälfte eine Immobilie im Wert von 200.000 € und ein Aktiendepot im Wert von 100.000 €, stünde jedem 150.000 € zu. Bekommt die Tochter die Immobilie (200.000 €) und der Sohn das Depot (100.000 €) ohne Ausgleich, schenkt der Sohn der Tochter 50.000 €. Nach Abzug des Freibetrags von 20.000 € unter Geschwistern sind 30.000 € mit 15 % zu versteuern, was 4.500 € Schenkungssteuer bedeutet. [1] Selbst wenn der Erbfall selbst steuerfrei war, kann die Auseinandersetzung zur Steuerfalle werden. Eine Beratung zum Erbrecht ist hier oft entscheidend.
Um solche Steuerfolgen zu vermeiden, sollten Miterben folgende Punkte beachten:
Genaue Wertermittlung aller Nachlassgegenstände.
Klare Vereinbarungen über Ausgleichszahlungen treffen.
Prüfung, ob eine vorweggenommene Erbfolge steuerlich günstiger gewesen wäre.
Dokumentation aller Vereinbarungen im Erbauseinandersetzungsvertrag. [2]
Berücksichtigung der 10-Jahres-Frist für Schenkungen. [4]
Die Komplexität erfordert oft eine professionelle Begleitung.
Immobilienbewertung nach JStG 2022 und Auswirkungen auf die Schenkungssteuer
Das Jahressteuergesetz 2022 führte zu umfangreichen Änderungen bei der Bewertung von Grundvermögen für die Erbschaft- und Schenkungsteuer. [5] Ziel war eine Anpassung an die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV), um Verkehrswerte realitätsnäher abzubilden. Dies kann in Regionen mit stark gestiegenen Immobilienpreisen zu höheren Bewertungen und damit potenziell höheren Steuerlasten führen. [5]
Für die Bewertung werden je nach Immobilienart das Vergleichswert-, Ertrags- oder Sachwertverfahren herangezogen. [5] Bei Mietwohngrundstücken wurden beispielsweise die typisierten Liegenschaftszinssätze ab dem 1. Januar 2023 gesenkt (z.B. von 5,0 % auf 3,5 %), was tendenziell zu höheren Ertragswerten führt. [5] Auch die wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer für bestimmte Gebäudearten wurde erhöht (z.B. für Ein- und Zweifamilienhäuser von 70 auf 80 Jahre), was die Restnutzungsdauer und somit den Wert beeinflusst. Ein niedrigerer gemeiner Wert kann durch ein Gutachten nachgewiesen werden (§ 198 BewG). Diese Neuregelungen unterstreichen die Notwendigkeit einer exakten Immobilienbewertung im Erbfall. Die Erbengemeinschaft muss sich dieser Bewertungsänderungen bewusst sein.
Gesetzesänderungen ab 2025: Was sich durch das JStG 2024 ändert
Das Jahressteuergesetz 2024 bringt ab dem 1. Januar 2025 einige Verbesserungen im Erbschaft- und Schenkungssteuergesetz. [6] Die Erbfallkostenpauschale wird von 10.300 € auf 15.000 € angehoben. Dies mindert das zu versteuernde Vermögen unkompliziert. Für zu Wohnzwecken vermietete Immobilien, die in Drittstaaten liegen, wird eine Steuerbefreiung von 10 % eingeführt, sofern der Informationsaustausch mit dem Drittstaat sichergestellt ist. [6] Bisher galt dies nur für Immobilien im Inland, der EU oder dem EWR. Die Möglichkeiten zur Steuerstundung für geerbte Wohnimmobilien werden erweitert. Diese Änderungen können sich auch auf Schenkungen im Rahmen einer Erbauseinandersetzung auswirken, wenn dadurch Erbfallkosten oder die Bewertung von Immobilien betroffen sind. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die Auswirkungen auf die eigene Erbschaftssteuerplanung zu informieren. Auch die steuerliche Unternehmensnachfolge kann von solchen Gesetzesänderungen indirekt berührt werden.
Wichtige Neuerungen ab 01.01.2025 umfassen:
Anhebung der Erbfallkostenpauschale auf 15.000 €. [6]
Geänderter Abzug von Nachlassverbindlichkeiten bei beschränkter Steuerpflicht. [6]
Erweiterte Steuerbefreiung (10 %) für Wohnimmobilien in bestimmten Drittstaaten. [6]
Ausgeweitete Steuerstundungsmöglichkeiten für zu Wohnzwecken genutzten Grundbesitz. [6]
Leicht gesunkene Vervielfältiger für Nießbrauchsbewertungen aufgrund gesunkener Lebenserwartung. [6]
Diese Punkte sollten bei jeder Nachlassplanung und Erbauseinandersetzung ab 2025 berücksichtigt werden.
Vermeidungsstrategien und Gestaltungstipps für die Praxis
Um Schenkungssteuer bei der Erbauseinandersetzung zu vermeiden oder zu minimieren, gibt es verschiedene Ansätze. Eine exakte, quotale Aufteilung des Nachlasses entsprechend den Erbteilen verhindert von vornherein Schenkungstatbestände. [1, 2] Ist eine disquotale Teilung gewünscht, sollten unbedingt Ausgleichszahlungen in Höhe des Mehrwerts vereinbart und geleistet werden. [1, 2]
Die Nutzung der persönlichen Freibeträge, die alle 10 Jahre neu ausgeschöpft werden können, ist eine zentrale Strategie. [4] Bei Immobilien kann die Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt den steuerpflichtigen Wert mindern. [6] Wenig bekannt ist, dass auch die Übernahme von Schulden des Beschenkten durch den Schenker eine steuerpflichtige Schenkung darstellen kann. Eine frühzeitige und umfassende Beratung, wie wir sie bei braun-legal anbieten, ist entscheidend. Wir helfen Ihnen, die für Ihre Situation passende Lösung zu finden und Fallstricke bei der Nachlassregelung zu umgehen. Auch das Pflichtteilsrecht kann hierbei eine Rolle spielen und sollte bedacht werden.
Persönliche Beratung für Ihre individuelle Situation nutzen
Die Regelungen zur Erbauseinandersetzung und Schenkungssteuer sind komplex und von vielen Einzelfaktoren abhängig. Jede familiäre und vermögensrechtliche Situation ist einzigartig, pauschale Lösungen gibt es selten. Eine individuelle Beratung durch erfahrene Anwälte und Steuerberater ist daher unerlässlich, um teure Fehler zu vermeiden und steueroptimale Ergebnisse zu erzielen. [1, 7]
Wir bei braun-legal verbinden juristische Präzision mit dem Blick für Ihre persönliche Situation. Wir analysieren Ihren Fall, prüfen die steuerlichen Auswirkungen geplanter Vereinbarungen und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Strategie. So stellen Sie sicher, dass die Erbauseinandersetzung nicht zu einer unerwarteten Steuerbelastung führt. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung und profitieren Sie von unserer Expertise im Erbrecht und Steuerrecht.
Weitere nützliche Links
Weicht die Verteilung des Nachlasses unter den Miterben von den Erbquoten ab und erfolgt kein Ausgleich, kann dies als Schenkung gewertet werden. [1] Dies führt oft unerwartet zu einer Schenkungssteuerpflicht, selbst wenn die Erbschaftssteuer bereits vermieden wurde.
Ein typisches Szenario: Zwei Geschwister erben zu gleichen Teilen. Der Nachlass umfasst eine Immobilie (Wert 300.000 €) und 100.000 € Bargeld. Ein Geschwisterteil nimmt die Immobilie, der andere das Bargeld. Die Wertdifferenz von 100.000 € wird ohne Ausgleich belassen. Dann liegt eine Schenkung von 50.000 € vor, die nach Abzug des Geschwister-Freibetrags von 20.000 € versteuert werden muss. [3] Eine solche disquotale Auseinandersetzung kann somit unerwartet zu einer Steuerlast führen. Eine frühzeitige Beratung zum Sparen von Erbschaftssteuern ist daher essenziell. Die aktuelle Rechtslage, wie sie das Jahressteuergesetz 2022 prägt, sollte stets beachtet werden. [5]
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer bei der Erbauseinandersetzung?
Die Erbschaftsteuer bezieht sich auf den Erwerb durch den Todesfall gemäß der Erbquote. [3] Schenkungssteuer kann zusätzlich anfallen, wenn bei der Auseinandersetzung Vermögenswerte unentgeltlich zwischen Miterben verschoben werden, abweichend von ihren Erbquoten. [1]
Welche Rolle spielt der Erbauseinandersetzungsvertrag steuerlich?
Der Erbauseinandersetzungsvertrag dokumentiert die Vereinbarungen der Miterben. Enthält er Regelungen, die zu unentgeltlichen Wertverschiebungen führen (z.B. Verzicht auf Ausgleichszahlungen), kann er Grundlage für die Festsetzung von Schenkungssteuer sein. [2]
Wie wirkt sich eine Ausgleichszahlung auf die Schenkungssteuer aus?
Leistet ein Miterbe, der wertmäßig mehr erhält, eine angemessene Ausgleichszahlung an die anderen Miterben, liegt in Höhe der Zahlung keine Schenkung vor. Nur ein verbleibender unentgeltlicher Mehrwert wäre schenkungssteuerpflichtig. [1]
Muss ich dem Finanzamt eine Schenkung im Rahmen der Erbauseinandersetzung melden?
Ja, jede Schenkung ist dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten anzuzeigen, sowohl vom Schenker als auch vom Beschenkten (§ 30 ErbStG). [3] Bei notariell beurkundeten Verträgen übernimmt oft der Notar eine Mitteilung.
Was passiert, wenn die Schenkungssteuer nicht beachtet wird?
Wird eine anfallende Schenkungssteuer nicht erklärt und gezahlt, kann dies als Steuerhinterziehung gewertet werden, was zu Nachzahlungen, Zinsen und möglicherweise strafrechtlichen Konsequenzen führt.
Wie kann braun-legal mir bei der Erbauseinandersetzung und Schenkungssteuer helfen?
Wir bei braun-legal beraten Sie persönlich und umfassend. Wir analysieren Ihre individuelle Situation, zeigen steuerliche Risiken und Optimierungspotenziale auf und helfen Ihnen, eine rechtssichere und steuerlich vorteilhafte Erbauseinandersetzung zu gestalten.