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Ehevertrag

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Einen Erbvertrag zwischen nicht verheirateten Partnern zur gegenseitigen Absicherung schließen.

Einen Erbvertrag zwischen nicht verheirateten Partnern zur gegenseitigen Absicherung schließen.

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Erbvertrag für Unverheiratete: So sichern Sie Ihren Partner rechtssicher und steueroptimiert ab

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Simon Wilhelm

Geschäftsführer bei mentoc

9

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Stellen Sie sich vor, Ihr Partner verstirbt und Sie erben das gemeinsame Haus im Wert von 400.000 €. Statt Sicherheit erwartet Sie eine Steuerforderung von 114.000 €. Ein Erbvertrag hätte das verhindern können.

Das Thema kurz und kompakt

Unverheiratete Partner haben kein gesetzliches Erbrecht und nur einen Steuerfreibetrag von 20.000 €, was eine private Vorsorge durch einen Erbvertrag unerlässlich macht.

Ein Erbvertrag ist im Gegensatz zu einem Testament für beide Partner bindend und kann nur gemeinsam geändert werden, was ein hohes Maß an gegenseitiger Sicherheit schafft.

Die Erbschaftssteuer für Unverheiratete beträgt mindestens 30 % auf Vermögen über dem Freibetrag; strategische Planung und ergänzende Instrumente wie eine Risikolebensversicherung sind entscheidend.

Für unverheiratete Paare existiert kein gesetzliches Erbrecht, was im Todesfall zu existenzbedrohenden Konsequenzen führen kann. Der überlebende Partner gilt vor dem Gesetz als Fremder und hat lediglich einen Steuerfreibetrag von 20.000 €. Vermögen darüber hinaus wird mit mindestens 30 % besteuert. [1] Ein sorgfältig aufgesetzter Erbvertrag ist daher kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit, um den Partner abzusichern und das gemeinsam aufgebaute Vermögen zu schützen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie mit einem Erbvertrag zwischen nicht verheirateten Partnern zur gegenseitigen Absicherung eine rechtssichere Lösung schaffen.

Die Ausgangslage: Warum Unverheiratete handeln müssen

Ohne letztwillige Verfügung greift die gesetzliche Erbfolge, bei der Ihr Partner vollständig leer ausgeht. Erben würden ausschließlich Ihre Verwandten, wie Kinder oder Eltern. [5] Selbst nach 30 gemeinsamen Jahren hat Ihr Partner keinerlei Anspruch auf den Nachlass. Dies kann dazu führen, dass der überlebende Partner gezwungen ist, das gemeinsame Haus zu verkaufen, um die gesetzlichen Erben auszuzahlen. [3] Ein Erbvertrag ist die einzige Möglichkeit, diese gesetzliche Regelung zu umgehen und eine gegenseitige Absicherung zu gewährleisten. Die Alternative, ein einfaches Testament, bietet nicht dieselbe Sicherheit, da es jederzeit einseitig und heimlich geändert werden kann. [4] Der Erbvertrag hingegen schafft durch seine beidseitige Bindung Fakten und schützt beide Partner gleichermaßen. Diese Verbindlichkeit ist der entscheidende Vorteil gegenüber zwei Einzeltestamenten.

Der Erbvertrag als maßgeschneiderte Lösung

Ein Erbvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen mindestens zwei Personen, die notariell beurkundet werden muss (§ 2276 BGB). [6] Anders als ein Testament, das eine einseitige Verfügung darstellt, entfaltet der Erbvertrag eine starke Bindungswirkung für beide Partner. Änderungen sind grundsätzlich nur gemeinsam möglich, was ein hohes Maß an Sicherheit schafft. [4] So können Sie sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen und sicherstellen, dass das gemeinsame Vermögen beim überlebenden Partner verbleibt. Ein solcher Vertrag ist besonders wichtig, wenn eine gemeinsame Immobilie mit einem Wert von über 500.000 € vorhanden ist. Ohne diese Regelung wären die finanziellen Folgen für den überlebenden Partner oft katastrophal. Der Unterschied zum Testament liegt genau in dieser vertraglichen Sicherheit.

Steuerfalle vermeiden: Die brutale Realität der Erbschaftssteuer

Die größte Hürde für unverheiratete Erben ist die Erbschaftssteuer. Während Ehegatten einen Freibetrag von 500.000 € genießen, steht unverheirateten Partnern nur ein Freibetrag von 20.000 € zu (§ 16 ErbStG). [7] Jeder Euro darüber wird mit einem Steuersatz von mindestens 30 % (Steuerklasse III) belegt. [1] Ein Rechenbeispiel verdeutlicht das Problem:

  1. Wert des geerbten Vermögens: 350.000 €

  2. Steuerfreibetrag für Unverheiratete: 20.000 €

  3. Steuerpflichtiger Erwerb: 330.000 €

  4. Anfallende Erbschaftssteuer (30 %): 99.000 €

Diese Steuerlast kann oft nur durch den Verkauf der geerbten Immobilie gestemmt werden. Eine durchdachte Gestaltung im Erbvertrag kann helfen, diese Belastung zu reduzieren, beispielsweise durch die Einräumung von Wohnrechten oder Nießbrauch. Eine weitere strategische Überlegung ist die Schenkung zu Lebzeiten, bei der alle 10 Jahre der Freibetrag von 20.000 € erneut genutzt werden kann. [1] So lassen sich größere Vermögenswerte schrittweise und steueroptimiert übertragen.

Wichtige Inhalte für Ihren Erbvertrag

Ein wirksamer Erbvertrag sollte präzise und umfassend formuliert sein. Er muss von einem Notar beurkundet werden, um gültig zu sein. [4] Folgende Punkte sollten Sie unbedingt regeln:

  • Gegenseitige Erbeinsetzung: Legen Sie klar fest, dass Sie sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen.

  • Regelung für Schlusserben: Bestimmen Sie, wer das gemeinsame Vermögen nach dem Tod des längerlebenden Partners erben soll (z. B. gemeinsame Kinder, Kinder eines Partners).

  • Pflichtteilsregelungen: Pflichtteilsberechtigte Kinder können ihre Ansprüche geltend machen. Eine Pflichtteilsstrafklausel kann verhindern, dass Kinder schon nach dem ersten Erbfall ihren Anteil fordern. [1]

  • Rücktrittsrechte: Vereinbaren Sie Rücktrittsvorbehalte, insbesondere für den Fall einer Trennung. Ohne eine solche Klausel bleibt der Vertrag auch nach dem Ende der Beziehung bestehen. [4]

Die genaue Ausgestaltung dieser Klauseln ist entscheidend für die Wirksamkeit und Fairness des Vertrags. Die Kosten für den Erbvertrag richten sich nach dem Geschäftswert und sind eine lohnende Investition in Ihre gemeinsame Zukunft.

Die Bindungswirkung: Sicherheit und ihre Grenzen

Die zentrale Eigenschaft des Erbvertrags ist seine Bindungswirkung gemäß § 2289 BGB. [6] Sie verhindert, dass ein Partner die gemeinsamen Vereinbarungen ohne Zustimmung des anderen durch ein späteres Testament unterläuft. Diese Sicherheit ist der Hauptgrund, warum sich Paare für einen Erbvertrag entscheiden. [4] Allerdings schränkt diese Bindung auch die Flexibilität ein. Lebzeitige Schenkungen, die das Erbe des Vertragspartners schmälern würden, sind nur eingeschränkt möglich. Eine Trennung der Partner hebt den Erbvertrag nicht automatisch auf. Deshalb ist es so wichtig, im Vertrag selbst Regelungen für diesen Fall zu treffen, etwa durch ein vertraglich vereinbartes Rücktrittsrecht. So können Sie die Ansprüche aus dem Vertrag an Ihre Lebensumstände anpassen.

Ergänzende Absicherung: Mehr als nur der Erbvertrag

Ein Erbvertrag regelt die Vermögensnachfolge, doch zur umfassenden Absicherung gehört mehr. Ein Partnervertrag kann Regelungen für die Zeit der Partnerschaft und für den Fall einer Trennung treffen. Zudem sind Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen unerlässlich. [1] Sie stellen sicher, dass Ihr Partner im Fall Ihrer Geschäftsunfähigkeit medizinische und rechtliche Entscheidungen für Sie treffen darf – ein Recht, das unverheirateten Partnern nicht automatisch zusteht. Eine weitere sinnvolle Ergänzung kann eine Risikolebensversicherung sein. Die Versicherungssumme kann so bemessen werden, dass der überlebende Partner damit die anfallende Erbschaftssteuer begleichen kann, ohne Vermögenswerte wie die Immobilie verkaufen zu müssen. [2] Diese Instrumente schaffen ein Sicherheitsnetz, das weit über das Erbrecht hinausgeht.

Persönliche Beratung für Ihre individuelle Situation

Persönliche Beratung für Ihre individuelle Situation

Jede Partnerschaft und jede Vermögenssituation ist einzigartig. Standardvorlagen aus dem Internet können die Komplexität Ihrer individuellen Lage nicht abbilden und führen oft zu unwirksamen oder nachteiligen Regelungen. Bei braun-legal erhalten Sie keine anonyme Rechtsberatung. Wir beraten Sie persönlich und verbinden Sie mit erfahrenen Anwälten für Familienrecht und Erbrecht. Unsere Experten analysieren Ihre Situation, zeigen Ihnen die besten Gestaltungswege auf und erstellen einen Erbvertrag, der genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin und sichern Sie Ihre gemeinsame Zukunft rechtssicher ab.


FAQ

Warum ist ein Erbvertrag für uns als unverheiratetes Paar so wichtig?

Ohne Erbvertrag oder Testament erbt Ihr Partner nach der gesetzlichen Erbfolge nichts. Ihr gesamtes Vermögen geht an Ihre Verwandten. Zudem schützt ein Erbvertrag den überlebenden Partner vor der extrem hohen Erbschaftssteuer (nur 20.000 € Freibetrag) und sichert ihm das gemeinsame Zuhause.



Welche Formvorschriften müssen wir bei einem Erbvertrag beachten?

Ein Erbvertrag muss zwingend bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Vertragspartner vor einem Notar geschlossen und beurkundet werden. Ein handschriftlicher Vertrag ist, anders als beim eigenhändigen Testament, nicht gültig.



Können wir im Erbvertrag auch unsere Kinder aus früheren Beziehungen bedenken?

Ja, das ist ein häufiger und wichtiger Anwendungsfall. Sie können im Erbvertrag eine Schlusserbenregelung treffen. Dabei setzen Sie sich zunächst gegenseitig als Erben ein und bestimmen, dass nach dem Tod des längerlebenden Partners das Vermögen an die Kinder (egal ob gemeinsam oder aus früheren Beziehungen) gehen soll.



Was passiert, wenn wir uns trennen und keine Rücktrittsklausel im Vertrag haben?

Ohne eine Rücktrittsklausel bleibt der Erbvertrag auch nach der Trennung gültig. Sie können ihn dann nur gemeinsam aufheben, was bei einer konfliktreichen Trennung schwierig sein kann. In bestimmten Fällen ist eine Anfechtung möglich, dies ist aber ein komplexer und unsicherer Rechtsweg.



Wie können wir die hohe Erbschaftssteuer für den Partner reduzieren?

Neben dem Erbvertrag können Sie Schenkungen zu Lebzeiten nutzen, um den Freibetrag von 20.000 € alle 10 Jahre auszuschöpfen. Auch die Einräumung eines Nießbrauchs- oder Wohnrechts an einer Immobilie kann den steuerpflichtigen Wert des Erbes senken. Eine Risikolebensversicherung kann zudem die nötige Liquidität zur Zahlung der Steuer bereitstellen.



Welche Rolle spielt braun-legal bei der Erstellung unseres Erbvertrags?

Wir verstehen, dass es hier um Ihre persönliche und finanzielle Zukunft geht. braun-legal vermittelt Ihnen einen erfahrenen Fachanwalt für Erbrecht, der Sie persönlich berät. Gemeinsam mit Ihnen wird eine maßgeschneiderte Lösung entwickelt, die Ihre Wünsche umsetzt und rechtlich sowie steuerlich optimal ist.



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