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Ehevertrag

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Einen Ehevertrag auch nach der Heirat abschließen oder einen bestehenden ändern.

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Ehevertrag nach der Heirat: So sichern Sie Ihr Vermögen noch ab

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Simon Wilhelm

Geschäftsführer bei mentoc

10

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Ein Mandant kam 5 Jahre nach seiner Hochzeit zu uns, mitten in einer aussichtsreichen Firmengründung. Ohne eine Vertragsanpassung hätte seine Frau im Scheidungsfall Anspruch auf 50 % des Unternehmens gehabt. Ein nachträglich geschlossener Ehevertrag sicherte sein Lebenswerk mit einer Investition von unter 2.000 € ab.

Das Thema kurz und kompakt

Ein Ehevertrag kann gemäß § 1408 BGB jederzeit nach der Heirat geschlossen oder geändert werden, erfordert aber eine notarielle Beurkundung.

Wesentliche Regelungspunkte sind der Güterstand (Zugewinn), der Versorgungsausgleich und der nacheheliche Unterhalt, die individuell angepasst werden können.

Ein Vertrag kann wegen Sittenwidrigkeit unwirksam sein, wenn er einen Partner einseitig und unzumutbar benachteiligt, was der BGH streng prüft.

Viele Paare glauben, der Moment für einen Ehevertrag sei mit dem Ja-Wort verstrichen. Doch das Leben entwickelt sich oft unvorhersehbar: Eine Unternehmensgründung, eine unerwartete Erbschaft oder ein Partner, der für die Kindererziehung die Karriere pausiert. Diese Ereignisse können die finanzielle Balance einer Ehe grundlegend verändern. Die gute Nachricht ist, dass Sie jederzeit die Möglichkeit haben, einen Ehevertrag auch nach der Heirat abzuschließen oder einen bestehenden zu ändern. Wir zeigen Ihnen, wie Sie mit einer solchen Vereinbarung für Fairness und Sicherheit sorgen, welche rechtlichen Rahmenbedingungen nach § 1408 BGB gelten und wie Sie kostspielige Konflikte im Fall einer Trennung vermeiden.

Die rechtliche Grundlage für späte Vertragsabschlüsse

Die Freiheit, vertragliche Regelungen zu treffen, endet nicht an der Schwelle zum Standesamt. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) räumt Ehegatten explizit das Recht ein, ihre güterrechtlichen Verhältnisse jederzeit durch einen Vertrag zu gestalten. Dies ist in § 1408 BGB verankert und erlaubt es Ihnen, auch Jahre nach der Eheschließung einen Ehevertrag abzuschließen. Die einzige formale Hürde ist die notarielle Beurkundung bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Partner, wie es § 1410 BGB vorschreibt. Ein Mandant von uns, seit 10 Jahren verheiratet, nutzte diese Möglichkeit, um sein geerbtes Elternhaus im Wert von 600.000 € aus dem Zugewinnausgleich herauszunehmen. Diese nachträgliche Regelung in einem juristisch soliden Ehevertrag verhinderte potenzielle Streitigkeiten. Die vorausschauende Klärung der Vermögensverhältnisse ist somit ein entscheidender Schritt zur Absicherung beider Partner.

Kernpunkte regeln: Zugewinn, Versorgung und Unterhalt gezielt steuern

Ein nachträglicher Ehevertrag ermöglicht es, die drei zentralen Säulen der Scheidungsfolgen präzise zu justieren. Ohne Vertrag leben Sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, was eine hälftige Teilung des während der Ehe erwirtschafteten Vermögens bedeutet. Eine modifizierte Zugewinngemeinschaft kann hier gezielt Abhilfe schaffen. Ein Unternehmer-Ehepaar sicherte so das Firmenvermögen von 3 Millionen Euro vor einer möglichen Aufteilung, indem sie es vom Zugewinn ausnahmen. Der gesetzliche Güterstand lässt sich durch verschiedene Optionen anpassen:

  • Gütertrennung: Jedes Vermögen bleibt strikt getrennt, es findet kein Ausgleich statt.

  • Modifizierte Zugewinngemeinschaft: Bestimmte Vermögenswerte wie ein Unternehmen oder eine Erbschaft werden vom Ausgleich ausgenommen.

  • Herausnahme von Wertsteigerungen: Nur der ursprüngliche Wert eines Vermögensgegenstandes wird berücksichtigt, nicht aber die Wertsteigerung während der Ehe.

Auch der gesetzliche Versorgungsausgleich, also die Teilung der Rentenanwartschaften, kann angepasst oder ausgeschlossen werden. Dies ist besonders relevant, wenn ein Partner deutlich höhere Rentenansprüche erwirbt. Ein Verzicht kann sinnvoll sein, wenn beide Partner über eine eigene, solide Altersvorsorge verfügen. Schließlich kann auch der nacheheliche Unterhalt individuell geregelt werden, um für beide Seiten eine faire Lösung zu finden, die die jeweilige Lebenssituation berücksichtigt. Die Anpassung dieser Punkte ist entscheidend, um eine ausgewogene und zukunftssichere Vereinbarung zu schaffen.

Anpassung bestehender Verträge bei veränderten Lebensumständen

Ein vor 10 Jahren geschlossener Ehevertrag passt heute möglicherweise nicht mehr zu Ihrer Lebensrealität. Eine Vertragsänderung ist jederzeit möglich, sofern beide Partner zustimmen und die Änderung notariell beurkundet wird. Ein Mandant musste seinen Vertrag anpassen, nachdem seine Frau ihre Karriere für die Erziehung ihrer 3 Kinder aufgegeben hatte. Der ursprüngliche Vertrag sah einen kompletten Unterhaltsverzicht vor, der nun unfair gewesen wäre. Die Anpassungsfähigkeit des Vertrags ist ein Schutzmechanismus gegen unvorhergesehene Entwicklungen.

Typische Gründe für eine Vertragsanpassung sind:

  1. Die Geburt gemeinsamer Kinder und die damit verbundene berufliche Pause eines Elternteils.

  2. Der Schritt in die Selbstständigkeit mit unternehmerischem Risiko und Vermögensaufbau.

  3. Eine erhebliche Erbschaft oder Schenkung an einen der Partner.

  4. Eine schwere, dauerhafte Erkrankung, die die Erwerbsfähigkeit eines Partners beeinträchtigt.

  5. Ein unerwarteter Karrieresprung mit deutlicher Gehaltssteigerung.

Die Überprüfung und Anpassung eines bestehenden Vertrags durch einen Fachanwalt für Familienrecht stellt sicher, dass die Vereinbarungen fair und rechtlich durchsetzbar bleiben. Dies schafft die Grundlage für die nächste Stufe der rechtlichen Prüfung: die Sittenwidrigkeit.

Grenzen der Vertragsfreiheit: Wann ein Ehevertrag sittenwidrig ist

Die Vertragsfreiheit hat Grenzen, wo eine unzumutbare Benachteiligung eines Partners beginnt. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft Eheverträge auf Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB, insbesondere wenn Kernbereiche wie der Unterhalt oder der Versorgungsausgleich komplett ausgeschlossen werden. Ein Vertrag gilt als sittenwidrig, wenn er eine evident einseitige Lastenverteilung schafft, die durch die Lebensumstände nicht gerechtfertigt ist. Ein Fall aus der Praxis betraf eine aus dem Ausland stammende Ehefrau, die kurz nach der Heirat einen Vertrag mit vollständigem Verzicht auf alle Ansprüche unterzeichnete. Der BGH erklärte diesen Vertrag für nichtig, da eine Zwangslage und intellektuelle Unterlegenheit ausgenutzt wurden. Die Rechtsprechung schützt vor der Ausnutzung einer schwächeren Verhandlungsposition. Eine Prüfung auf Sittenwidrigkeit ist besonders wichtig, wenn sich die Lebensumstände drastisch geändert haben. Die Kosten einer solchen Prüfung sind oft der erste Schritt zur Wiederherstellung der Fairness.

Kosten-Nutzen-Analyse: Die Investition in rechtliche Sicherheit

Die Kosten für einen nachträglichen Ehevertrag oder dessen Änderung sind im Vergleich zu den potenziellen Kosten einer strittigen Scheidung gering. Die Notargebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und basieren auf dem Reinvermögen beider Ehegatten. Bei einem gemeinsamen Vermögen von 300.000 € liegen die Notarkosten beispielsweise bei etwa 1.200 €. Demgegenüber können die Anwalts- und Gerichtskosten eines Scheidungsstreits ohne klare Regelung schnell 20.000 € übersteigen. Ein Ehevertrag ist somit eine Investition, die im Ernstfall eine Rendite von über 1.500 % erzielen kann. Die anwaltliche Beratung, um eine maßgeschneiderte und rechtssichere Scheidungsfolgenvereinbarung zu entwerfen, sichert diese Investition zusätzlich ab. Diese vorausschauende Planung schützt nicht nur Vermögen, sondern auch Nerven.

Steuerliche und erbliche Fallstricke durch Güterstandsänderungen vermeiden

Die Änderung des Güterstandes kann unerwartete steuerliche Folgen haben. Eine durchdachte Gestaltung eröffnet jedoch erhebliche Sparpotenziale. Ein beliebtes Modell ist die „Güterstandsschaukel“, bei der Paare von der Zugewinngemeinschaft zur Gütertrennung wechseln. Dieser Wechsel löst einen Anspruch auf Zugewinnausgleich aus, der im Gegensatz zur Schenkung steuerfrei ist (§ 5 Abs. 2 ErbStG). Ein Mandant übertrug so Vermögenswerte von 1,5 Millionen Euro auf seine Ehefrau, ohne dass Schenkungsteuer anfiel. Dies nutzte den Freibetrag von 500.000 Euro nicht aus und ermöglichte eine spätere steueroptimierte Übertragung auf die Kinder. Durch die Güterstandsschaukel können Vermögen verschoben und Freibeträge mehrfach genutzt werden. Eine solche Gestaltung erfordert präzise Planung, um nicht als Rechtsmissbrauch gewertet zu werden. Wir beraten Sie persönlich, um eine steuerlich und erbrechtlich optimale Lösung für Ihre individuelle Situation im Familienrecht zu finden.


FAQ

Muss ich für einen nachträglichen Ehevertrag zum Anwalt?

Gesetzlich vorgeschrieben ist nur die Beurkundung durch einen Notar (§ 1410 BGB). Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet. Um Ihre persönlichen Interessen optimal zu vertreten und eine maßgeschneiderte, rechtssichere Lösung zu erarbeiten, ist die vorherige Beratung durch einen Fachanwalt für Familienrecht dringend zu empfehlen.



Welche Unterlagen benötigen wir für den Notartermin?

Für den Notartermin benötigen Sie gültige Personalausweise oder Reisepässe. Zudem sollten Sie eine detaillierte Aufstellung Ihrer jeweiligen Vermögenswerte (Immobilien, Konten, Depots, Beteiligungen) und Verbindlichkeiten (Kredite) vorbereiten, da diese die Grundlage für die Gebührenberechnung und die Vertragsgestaltung bilden.



Was passiert, wenn wir einen alten Ehevertrag einfach ignorieren?

Ein gültig geschlossener Ehevertrag kann nicht einfach ignoriert werden. Im Falle einer Scheidung ist er die rechtliche Grundlage für die Auseinandersetzung. Wenn Sie glauben, dass der Vertrag aufgrund veränderter Umstände unfair oder sogar sittenwidrig ist, müssen Sie eine Vertragsänderung anstreben oder seine Unwirksamkeit gerichtlich feststellen lassen.



Können wir im Ehevertrag auch Regelungen für den Todesfall treffen?

Ja, ein Ehevertrag kann mit einem Erbvertrag kombiniert werden. Darin können Sie erbrechtliche Regelungen wie einen gegenseitigen Erbverzicht oder die Einsetzung von Erben festlegen. Dies ist oft sinnvoll, um die Vermögensnachfolge umfassend und widerspruchsfrei zu gestalten.



Unser Hauptvermögen ist ein Unternehmen. Was müssen wir beachten?

Bei Unternehmern ist ein Ehevertrag besonders wichtig, um die Firma im Scheidungsfall zu schützen. Sie können das Unternehmen aus dem Zugewinnausgleich herausnehmen (modifizierte Zugewinngemeinschaft). Dies verhindert, dass zur Auszahlung des Partners Betriebskapital entnommen oder die Firma gar verkauft werden muss.



Wir haben unterschiedliche Staatsangehörigkeiten. Hilft ein Ehevertrag?

Ja, gerade bei internationalen Paaren ist ein Ehevertrag sehr sinnvoll. Sie können darin eine Rechtswahl treffen, also festlegen, welches staatliche Recht (z.B. deutsches Recht) im Falle einer Scheidung angewendet werden soll. Das schafft Rechtssicherheit und vermeidet komplizierte internationale Rechtsstreitigkeiten.



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