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Eine Teilungsklage zur Auflösung der Erbengemeinschaft in München als letzte Option

Eine Teilungsklage zur Auflösung der Erbengemeinschaft in München als letzte Option

Eine Teilungsklage zur Auflösung der Erbengemeinschaft in München als letzte Option

Teilungsklage in München: Der letzte Ausweg zur Auflösung Ihrer Erbengemeinschaft

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Simon Wilhelm

Geschäftsführer bei mentoc

10

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Ein Mandant erbte mit zwei Geschwistern ein Haus in Schwabing. Nach 2 Jahren Stillstand und Streit half nur noch eine Teilungsklage zur Auflösung der Erbengemeinschaft in München als letzte Option. Das Ergebnis: 15 % über dem Schätzwert und endlich finanzielle Freiheit für alle Beteiligten.

Das Thema kurz und kompakt

Eine Teilungsklage ist das letzte Mittel, um eine blockierte Erbengemeinschaft aufzulösen, und führt meist zu einer öffentlichen Versteigerung der Immobilie.

Die Kosten für Klage, Anwalt und Gutachten sind erheblich, werden aber vom Nachlass getragen und belasten somit alle Erben.

Alternativen wie der freihändige Verkauf oder der Verkauf des Erbteils sind oft schneller und erzielen einen höheren Erlös.

Eine Immobilie in München zu erben, ist oft mit großen Erwartungen verbunden. Befindet sich das Objekt jedoch im Nachlass einer zerstrittenen Erbengemeinschaft, wird der Traum schnell zum Albtraum. Können sich die Miterben nicht auf einen Verkauf, eine Vermietung oder eine Auszahlung einigen, blockieren sie sich gegenseitig und verursachen laufende Kosten. Wenn nach Monaten oder gar Jahren keine Lösung in Sicht ist, bleibt oft nur ein Weg: die Teilungsklage. Dieses gerichtliche Verfahren erzwingt die Auseinandersetzung und wandelt die Immobilie in teilbares Geld um. Wir zeigen Ihnen, wann dieser Schritt notwendig ist und wie Sie ihn strategisch klug einsetzen.

Analyse: Wann eine Teilungsklage unumgänglich wird

Eine Erbengemeinschaft ist eine Zwangsgemeinschaft, die auf Auflösung ausgelegt ist. Scheitern nachweislich alle Versuche einer gütlichen Einigung, kann jeder Miterbe die Auseinandersetzung verlangen. Typische Blockaden entstehen, wenn ein Erbe verkaufen, der andere vermieten und ein dritter selbst einziehen will. Solche Pattsituationen können den Wert einer Immobilie durch unterlassene Instandhaltung jährlich um bis zu 5 % mindern. Die Teilungsklage ist dann oft die einzige Möglichkeit, den Stillstand nach Monaten zu durchbrechen. Sie ist kein Angriff, sondern ein rechtlich vorgesehenes Instrument zur Konfliktlösung. Ohne sie können einzelne Miterben die Gemeinschaft auf unbestimmte Zeit lahmlegen. Die Klage zwingt alle Parteien, eine endgültige Regelung zu finden.

Rechtsgrundlagen der Teilungsklage präzise erklärt

Das Recht, die Auflösung einer Erbengemeinschaft zu verlangen, ist in § 2042 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verankert. Die Teilungsklage selbst stützt sich auf die §§ 749 und 753 BGB, die das Recht zur Aufhebung einer Gemeinschaft regeln. [5] Ist eine Immobilie Teil des Nachlasses, kann sie nicht real geteilt werden. Daher erfolgt die Aufhebung durch eine Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft, auch Teilungsversteigerung genannt. [4] Dieses Verfahren ist im Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) geregelt. Für eine erfolgreiche Klage müssen formale Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört ein detaillierter Teilungsplan, der den gesamten Nachlass erfasst und einen konkreten Verteilungsvorschlag enthält. [2] Ein lückenhafter Plan führt zur Abweisung der Klage auf Kosten des Klägers. Die professionelle anwaltliche Vorbereitung ist daher für den Erfolg entscheidend. Ein Fachanwalt für Erbrecht stellt sicher, dass alle formalen Anforderungen erfüllt sind.

Kosten-Nutzen-Rechnung: Was eine Teilungsklage in München kostet

Die Kosten einer Teilungsklage sind erheblich und sollten nicht unterschätzt werden. Sie setzen sich aus drei Hauptposten zusammen. Zuerst fallen Gerichtskosten an, die sich nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) am Wert des gesamten Nachlasses orientieren. [7] Bei einem Nachlasswert von 500.000 € können allein die Gerichtskosten über 6.000 € betragen. Zweitens kommen Anwaltskosten hinzu, die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ebenfalls vom Streitwert abhängen. [8] Drittens sind die Kosten für ein Verkehrswertgutachten der Immobilie zu tragen, die in München leicht 3.000 € bis 5.000 € erreichen können. [2] Obwohl der Kläger diese Kosten vorstrecken muss, werden sie am Ende aus dem Nachlass beglichen und belasten somit alle Erben. Die Investition in eine Klage kann sich lohnen, wenn der dadurch erzielte Verkaufserlös den Wertverlust durch weiteren Stillstand um mehr als 20 % übersteigt. Informieren Sie sich über die Kostenverteilung im Erbschaftsstreit.

Ablauf der Teilungsversteigerung: In 7 Schritten zur Auszahlung

Wird der Teilungsklage stattgegeben, folgt die Teilungsversteigerung der Immobilie. Dieser Prozess läuft nach einem klar definierten Schema ab:

  1. Antragstellung beim Amtsgericht: Ein Miterbe stellt den Antrag auf Teilungsversteigerung beim zuständigen Amtsgericht am Ort der Immobilie. Eine Zustimmung der anderen Erben ist nicht nötig. [4]

  2. Anordnung des Verfahrens: Das Gericht prüft den Antrag und den Nachweis des Miteigentums (Grundbuchauszug) und ordnet die Versteigerung an.

  3. Einholung des Verkehrswertgutachtens: Ein vom Gericht bestellter Sachverständiger ermittelt den Marktwert der Immobilie. Dieses Gutachten ist die Basis für das Mindestgebot. [3]

  4. Festsetzung des geringsten Gebots: Das Gericht setzt das geringste Gebot fest, das oft bei 50 % oder 70 % des Verkehrswertes liegt.

  5. Versteigerungstermin: An einem öffentlichen Termin können Interessenten Gebote abgeben. Auch jeder Miterbe darf mitbieten.

  6. Zuschlag und Eigentumsübergang: Der Meistbietende erhält den Zuschlag und wird mit diesem Beschluss sofort neuer Eigentümer.

  7. Erlösverteilung: Der Versteigerungserlös wird nach Abzug der Kosten an die Erbengemeinschaft ausgezahlt. Können sich die Erben nicht über die Verteilung einigen, wird der Betrag hinterlegt, bis ein rechtskräftiger Teilungsplan vorliegt.

Dieser Prozess sichert einen transparenten Verkauf der Immobilie ab.

Steuerfallen vermeiden: Spekulationssteuer und Erbschaftsteuer

Bei der Auflösung einer Erbengemeinschaft durch Verkauf oder Versteigerung lauern zwei steuerliche Hürden. Die Erbschaftsteuer fällt bereits mit dem Erbfall an, ihre Höhe hängt von den persönlichen Freibeträgen ab (z.B. 400.000 € für Kinder). [2] Zusätzlich kann Spekulationssteuer anfallen, wenn die Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf durch den Erblasser veräußert wird. [3] Maßgeblich ist das Anschaffungsdatum des Verstorbenen, nicht der Erbfall selbst. Hat der Erblasser die Immobilie also vor 12 Jahren erworben, ist der Verkauf für die Erben steuerfrei. Eine Ausnahme gilt bei Eigennutzung: Wurde die Immobilie im Jahr des Verkaufs und den beiden vorangegangenen Jahren selbst bewohnt, entfällt die Steuer ebenfalls. [4] Eine sorgfältige Wertermittlung der Immobilie ist entscheidend, um die Steuerlast korrekt zu berechnen.

Smarte Alternativen: Wie Sie eine kostspielige Klage verhindern

Eine Teilungsklage ist der letzte, aber auch teuerste Weg. Bevor Sie diesen Schritt gehen, sollten Sie mindestens drei Alternativen prüfen, die oft 50-70 % der Kosten sparen können:

  • Freihändiger Verkauf: Die Erben einigen sich, die Immobilie gemeinsam auf dem freien Markt zu verkaufen. Dies erzielt in der Regel einen um 15-20 % höheren Preis als eine Versteigerung.

  • Erbanteilsverkauf: Jeder Miterbe kann seinen Anteil an der Erbengemeinschaft an einen Dritten oder einen anderen Miterben verkaufen, ohne die Zustimmung der anderen einzuholen. [5] Die Miterben haben ein gesetzliches Vorkaufsrecht von zwei Monaten. Erfahren Sie mehr darüber, wie Sie Ihren Erbanteil verkaufen können.

  • Abschichtungsvereinbarung: Ein Erbe „wächst“ den anderen Erben an, indem er gegen eine Abfindung aus der Gemeinschaft ausscheidet. Dies erfordert eine notarielle Vereinbarung und die Zustimmung aller.

  • Mediation: Ein neutraler Mediator hilft den Erben, eine gemeinsame Lösung zu finden. Die Erfolgsquote liegt bei über 70 % und die Kosten sind deutlich geringer als bei einem Gerichtsverfahren.

Diese Optionen erfordern zwar Kompromissbereitschaft, schonen aber Vermögen und Nerven.

Persönliche Rechtsberatung: Ihr strategischer Vorteil in München

Persönliche Rechtsberatung: Ihr strategischer Vorteil in München

Gerade in einem angespannten Immobilienmarkt wie München ist eine strategische Vorgehensweise entscheidend. Eine Teilungsklage zur Auflösung der Erbengemeinschaft in München als letzte Option erfordert mehr als nur juristisches Wissen. Wir bei braun-legal verbinden Sie mit erfahrenen Anwälten, die den Münchner Markt kennen und den Wert Ihrer Immobilie realistisch einschätzen. Ein persönlicher Ansprechpartner begleitet Sie durch den gesamten Prozess, von der Prüfung der Klagevoraussetzungen bis zur Verteilung des Erlöses. Eine falsche Strategie kann zu einem um 30 % geringeren Erlös oder einer Verzögerung von über 12 Monaten führen. Wir stellen sicher, dass Ihre Interessen optimal vertreten werden und Sie die für Sie beste Lösung finden. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung zur Erbengemeinschaft.


FAQ

Was sind die Voraussetzungen für eine Teilungsklage?

Die wichtigsten Voraussetzungen sind: Der Nachlass muss "teilungsreif" sein, d.h. alle Schulden sind beglichen. Es muss ein vollständiger und korrekter Teilungsplan vorliegen, der den gesamten Nachlass und alle Erben berücksichtigt. Zudem muss der Versuch einer außergerichtlichen Einigung gescheitert sein.



Wie hoch sind die Kosten einer Teilungsklage in München?

Die Kosten sind hoch und setzen sich aus Gerichtskosten, Anwaltsgebühren und Gutachterkosten zusammen. Bei einer Immobilie im Wert von 800.000 € können die Gesamtkosten schnell 20.000 € bis 30.000 € übersteigen. Die genaue Höhe hängt vom Nachlasswert ab.



Kann ich eine Teilungsversteigerung verhindern?

Eine Teilungsversteigerung zu verhindern ist sehr schwierig, wenn ein Miterbe sie beantragt hat. Man kann das Verfahren durch Anträge bei Gericht vorübergehend einstellen lassen (für maximal 6 Monate), aber eine endgültige Abwendung ist nur in extremen Ausnahmefällen möglich.



Bekomme ich bei einer Teilungsversteigerung weniger Geld für die Immobilie?

Ja, in der Regel liegt der bei einer Teilungsversteigerung erzielte Erlös etwa 15-30 % unter dem Preis, der bei einem freihändigen Verkauf auf dem freien Markt hätte erzielt werden können. Zudem schmälern die Verfahrenskosten den Nettoerlös weiter.



Was ist der Unterschied zwischen Teilungsklage und Teilungsversteigerung?

Die Teilungsklage ist das Gerichtsverfahren, mit dem ein Erbe die Zustimmung der anderen zu einem Teilungsplan einklagt. Die Teilungsversteigerung ist eine spezielle Form der Zwangsversteigerung und das Mittel, um eine nicht teilbare Sache wie eine Immobilie in Geld umzuwandeln, damit der Erlös verteilt werden kann. Die Versteigerung ist also oft die Folge einer erfolgreichen Teilungsklage.



Habe ich als Miterbe ein Vorkaufsrecht bei der Versteigerung?

Nein, bei einer Teilungsversteigerung gibt es kein gesetzliches Vorkaufsrecht für Miterben. Jeder Miterbe hat aber das Recht, wie jeder andere Interessent mitzubieten und kann so versuchen, die Immobilie selbst zu ersteigern.



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