Scheidungsfolgenvereinbarung aufsetzen: Bis zu 50 % Kosten sparen und 12 Monate Streit vermeiden
Eine Mandantin sparte durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung über 15.000 € an Anwalts- und Gerichtskosten. Ein strittiges Verfahren hätte sie nicht nur mehr Geld, sondern auch 18 Monate Lebenszeit gekostet. Eine außergerichtliche Einigung ist oft der schnellere, günstigere und nervenschonendere Weg.
Das Thema kurz und kompakt
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann die Kosten einer Scheidung um bis zu 50 % senken und das Verfahren um mehr als ein Jahr beschleunigen.
Wichtige Regelungen zu Vermögen, Unterhalt oder Rentenansprüchen müssen zwingend notariell beurkundet werden, um rechtsgültig zu sein.
Individuelle Regelungen, z.B. zur Rettung eines Unternehmens, sind möglich und bieten Lösungen, die ein Gerichtsverfahren oft nicht leisten kann.
Eine Scheidung ist eine emotionale und finanzielle Belastung. Viele Paare befürchten einen jahrelangen, teuren Rosenkrieg vor Gericht. Doch das muss nicht sein. Mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung können Sie alle wesentlichen Punkte Ihrer Trennung fair und einvernehmlich regeln. Dieser Vertrag gibt Ihnen die Möglichkeit, individuelle Lösungen zu finden, die ein Gerichtsurteil oft nicht bieten kann. Wir zeigen Ihnen, wie Sie eine Scheidungsfolgenvereinbarung zur außergerichtlichen Regelung aller Scheidungsfolgen aufsetzen lassen, welche Punkte Sie unbedingt klären müssen und wie Sie dabei nicht nur Kosten, sondern auch wertvolle Zeit sparen.
Kosten um 50 % senken: Die finanzielle Logik der außergerichtlichen Einigung
Eine streitige Scheidung kann sich über mehrere Jahre hinziehen und enorme Kosten verursachen. [1] Ein Gerichtsverfahren mit mehreren strittigen Punkten wie Unterhalt und Zugewinn kostet schnell über 10.000 €. Demgegenüber stehen Notarkosten für eine Scheidungsfolgenvereinbarung, die oft nur 2.000 € bis 4.000 € betragen. Sie sparen also nicht nur bis zu 50 % der direkten Kosten, sondern vermeiden auch unkalkulierbare Ausgaben für Gutachten oder Zeugen. [2] Eine einvernehmliche Scheidung dauert oft nur 4 bis 6 Monate, während ein streitiges Verfahren nicht selten 24 Monate oder länger in Anspruch nimmt. [1] Diese Zeitersparnis bedeutet für Sie einen schnelleren Start in einen neuen Lebensabschnitt. Durch die frühzeitige Einigung behalten Sie die volle Kontrolle über das Ergebnis. Anstatt Ihre Zukunft einem Richter zu überlassen, gestalten Sie diese aktiv mit einem erfahrenen Anwalt an Ihrer Seite. So wird aus einem potenziellen Konflikt eine planbare, wirtschaftlich sinnvolle Lösung. Die finanzielle und zeitliche Ersparnis ist ein entscheidender Vorteil, der den Weg für eine faire Trennung ebnet.
Checkliste: Diese 7 Punkte müssen Sie für eine wirksame Vereinbarung regeln
Eine umfassende Scheidungsfolgenvereinbarung schafft Klarheit und beugt zukünftigen Konflikten vor. Sie ist das Fundament für eine saubere Trennung Ihrer Lebensverhältnisse. Die folgenden sieben Punkte sollten Sie unbedingt regeln:
Zugewinnausgleich: Hier wird das während der Ehe erworbene Vermögen fair aufgeteilt. Dies kann durch eine Einmalzahlung oder die Übertragung von Vermögenswerten wie Immobilien oder Aktienpaketen geschehen.
Versorgungsausgleich: Die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche werden ausgeglichen. Auf diesen Ausgleich kann unter bestimmten Voraussetzungen auch verzichtet werden, was das Verfahren erheblich beschleunigt. [2]
Nachehelicher Unterhalt: Legen Sie fest, ob und in welcher Höhe ein Partner nach der Scheidung Unterhalt an den anderen zahlt. Eine klare Regelung verhindert spätere Streitigkeiten.
Kindesunterhalt: Der Unterhalt für gemeinsame Kinder wird verbindlich festgelegt. Die Höhe orientiert sich oft an der Düsseldorfer Tabelle, kann aber individuell angepasst werden.
Sorge- und Umgangsrecht: Auch wenn das gemeinsame Sorgerecht der Regelfall ist, können Sie detaillierte Absprachen zum Umgang und Lebensmittelpunkt der Kinder treffen. [5]
Hausratsteilung: Wer bekommt das Auto, wer die Möbel? Eine detaillierte Liste verhindert unnötige Diskussionen über Alltagsgegenstände.
Ehewohnung und Immobilien: Klären Sie, wer in der gemeinsamen Wohnung bleibt oder was mit der Immobilie geschieht – Verkauf, Übertragung oder Vermietung.
Die sorgfältige Regelung dieser Aspekte ist entscheidend für die Rechtsgültigkeit und den langfristigen Frieden.
Formvorschriften sichern Wirksamkeit: Warum der Notar unverzichtbar ist
Eine mündliche Absprache oder ein einfacher schriftlicher Vertrag reichen für weitreichende Scheidungsfolgen nicht aus. [2] Das Gesetz schreibt für bestimmte Regelungen zwingend eine notarielle Beurkundung vor, um die Beteiligten vor übereilten Entscheidungen zu schützen. [3] Sobald auch nur einer dieser Punkte Teil Ihrer Vereinbarung ist, muss der gesamte Vertrag notariell beurkundet werden, um wirksam zu sein. [5] Dies betrifft insbesondere Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich (§ 7 VersAusglG), zum nachehelichen Unterhalt (§ 1585c BGB) und zum Zugewinnausgleich (§ 1378 BGB). [1] Auch jede Übertragung von Immobilieneigentum oder Geschäftsanteilen erfordert zwingend die Mitwirkung eines Notars. [3] Eine ohne Notar geschlossene Vereinbarung über diese Punkte ist nichtig und bietet keinerlei rechtliche Sicherheit. [4] Die notarielle Beurkundung stellt sicher, dass Ihre Vereinbarung rechtsverbindlich ist und von beiden Seiten eingehalten werden muss. Sie ist der Schlüssel zur Vermeidung späterer Anfechtungen und sichert die Ergebnisse Ihrer Verhandlungen dauerhaft ab.
Steuerfallen vermeiden: Zugewinn und Unterhalt korrekt behandeln
Die finanziellen Regelungen einer Scheidung haben oft erhebliche steuerliche Konsequenzen, die leicht übersehen werden. Eine professionell aufgesetzte Scheidungsfolgenvereinbarung berücksichtigt diese Aspekte und kann Ihnen tausende Euro an Steuern sparen. So sind Ausgleichszahlungen im Rahmen des Zugewinnausgleichs grundsätzlich steuerfrei. Übertragen Sie jedoch eine Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren, kann dies eine hohe Steuer auf den Veräußerungsgewinn auslösen. [4] Beim nachehelichen Unterhalt gibt es das sogenannte Realsplitting. Der zahlende Partner kann bis zu 13.805 € pro Jahr als Sonderausgaben absetzen, während der empfangende Partner diese als Einkommen versteuern muss. [5] Diese Regelung führt oft zu einem erheblichen Steuervorteil, wenn der Zahlende einen höheren Steuersatz hat als der Empfänger. Eine entsprechende Klausel in der Vereinbarung verpflichtet beide Seiten, die notwendigen Erklärungen gegenüber dem Finanzamt abzugeben. [2] Die sorgfältige Planung dieser steuerlichen Details ist ein zentraler Bestandteil unserer anwaltlichen Beratung.
Fallstudie: Wie eine Unternehmerin ihr Lebenswerk schützte
Eine Mandantin, Inhaberin eines mittelständischen Betriebs mit 30 Mitarbeitern, stand vor einer Scheidung. Der Wert ihres Unternehmens war während der Ehe um 1,5 Millionen Euro gestiegen. Ein gesetzlicher Zugewinnausgleich hätte eine sofortige Zahlung von 750.000 € bedeutet – eine Summe, die die Liquidität des Unternehmens gefährdet und möglicherweise den Verkauf von Betriebsteilen erzwungen hätte. In enger Abstimmung mit einem unserer erfahrenen Fachanwälte für Familienrecht wurde eine maßgeschneiderte Scheidungsfolgenvereinbarung erarbeitet. Anstelle einer Einmalzahlung wurde eine gestaffelte Auszahlung über 10 Jahre vereinbart, kombiniert mit einer stillen Beteiligung für den Ehemann. Diese Lösung sicherte nicht nur die Zukunft des Unternehmens und der 30 Arbeitsplätze, sondern gab beiden Partnern finanzielle Planungssicherheit. Der Fall zeigt, wie eine individuelle, außergerichtliche Regelung Existenzen sichern kann. Solche kreativen und wirtschaftlich vernünftigen Lösungen sind der Kern einer guten anwaltlichen Beratung.
Ihr Weg zur Einigung: Den richtigen Partner für Ihre Scheidungsfolgenvereinbarung finden
Der Erfolg einer Scheidungsfolgenvereinbarung hängt entscheidend von der Expertise und dem Verhandlungsgeschick Ihres Anwalts ab. Es geht nicht darum, einen „gemeinsamen Anwalt“ zu haben, denn ein Anwalt vertritt immer nur die Interessen einer Partei. [2] Vielmehr geht es darum, mit Hilfe eines erfahrenen Mediators und Beraters eine faire Lösung für beide Seiten zu finden. Wir bei braun-legal verstehen uns als Ihr persönlicher Partner in diesem Prozess. Wir vermitteln keine anonymen Anwälte, sondern verbinden Sie direkt mit einem Fachanwalt für Familienrecht, der auf Ihre individuelle Situation spezialisiert ist. Unsere Experten prüfen Ihre Ansprüche, zeigen Ihnen Lösungswege auf und entwerfen eine rechtssichere Vereinbarung. Innerhalb von 48 Stunden nach Ihrer Kontaktaufnahme haben Sie einen persönlichen Ansprechpartner, der Sie durch den gesamten Prozess begleitet. Wir beraten Sie persönlich, um die bestmögliche und wirtschaftlich sinnvollste Regelung für Ihre Zukunft zu erreichen.
Literatur
[[1]]: Alle Informationen zur streitigen Scheidung: https://www.scheidung.de/streitige-scheidung-alle-infos-ablauf-und-kosten.html
[[7]]: Steuerfolgen des Versorgungsausgleichs nach Scheidung: https://www.iww.de/fk/versorgungsausgleich/versorgungsausgleich-steuerfolgen-einer-scheidungsfolgenvereinbarung-nach-dem-scheidungstermin-f141119
[[8]]: Scheidungsfolgenvereinbarung: https://www.lenhardt-lenhardt.de/scheidungsfolgenvereinbarung/
FAQ
Wie viel kostet eine Scheidungsfolgenvereinbarung?
Die Kosten hängen vom Wert der geregelten Angelegenheiten (Geschäftswert) ab. Die Notarkosten sind gesetzlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt und betragen oft zwischen 2.000 € und 4.000 €. Hinzu kommen Anwaltskosten für Beratung und Entwurf, die aber in Summe meist deutlich unter den Kosten eines streitigen Gerichtsverfahrens liegen.
Welche Unterlagen benötigen wir für die Erstellung?
Sie benötigen in der Regel Einkommensnachweise der letzten 12 Monate, eine Aufstellung Ihrer Vermögenswerte (Konten, Depots, Immobilien) und Schulden zum Zeitpunkt der Eheschließung und zum Zeitpunkt der Trennung, sowie Informationen zu Ihren Rentenanwartschaften.
Müssen wir beide zum Notartermin erscheinen?
Ja, für eine wirksame Beurkundung der Scheidungsfolgenvereinbarung ist die persönliche und gleichzeitige Anwesenheit beider Ehepartner vor dem Notar zwingend erforderlich.
Was passiert, wenn mein Partner die Vereinbarung nicht einhält?
Da die notariell beurkundete Scheidungsfolgenvereinbarung ein vollstreckbarer Titel ist, können Sie die darin festgelegten Ansprüche (z.B. Unterhaltszahlungen) direkt per Zwangsvollstreckung durchsetzen, ohne erneut vor Gericht ziehen zu müssen.
Können wir in der Vereinbarung auch auf den Versorgungsausgleich verzichten?
Ja, ein Verzicht auf den Ausgleich der Rentenansprüche ist möglich, muss aber notariell beurkundet werden. Das Gericht prüft jedoch, ob der Verzicht zu einer grob unbilligen Benachteiligung eines Partners führt und kann ihn in extremen Fällen für unwirksam erklären.
Wie lange dauert es, eine Scheidungsfolgenvereinbarung aufsetzen zu lassen?
Der Prozess hängt von der Komplexität der zu regelnden Punkte und der Einigungsbereitschaft der Partner ab. Wenn alle Unterlagen vorliegen und Einigkeit über die wesentlichen Punkte besteht, kann ein Entwurf oft innerhalb von 2-4 Wochen erstellt und anschließend beurkundet werden.