Schenkung an Schwiegerkind zurückfordern: So sichern Sie Ihr Vermögen nach der Trennung
Sie haben Ihrer Schwiegertochter 50.000 € für den gemeinsamen Hausbau mit Ihrem Sohn geschenkt. Einige Jahre später zerbricht die Ehe – ist Ihr Geld damit verloren? Die gute Nachricht: In vielen Fällen können Sie die Schenkung ganz oder teilweise zurückfordern.
Das Thema kurz und kompakt
Schenkungen an Schwiegerkinder können nach einer Trennung oft zurückgefordert werden, wenn die Ehe die Geschäftsgrundlage der Schenkung war (§ 313 BGB).
Die Höhe der Rückforderung hängt von der Ehedauer ab; je kürzer die Ehe, desto höher der Anspruch.
Es gilt eine kurze Verjährungsfrist von 3 Jahren, die mit Kenntnis der Trennung beginnt, nicht erst mit der Scheidung.
Großzügige Geschenke an das eigene Kind und dessen Partner sind oft eine Starthilfe für das gemeinsame Leben. Doch wenn die Beziehung endet, fragen sich viele Schenker, was mit ihrem Vermögen passiert. Eine Rückforderung von Schenkungen an das Schwiegerkind nach einer Trennung zu prüfen, ist nicht nur legitim, sondern oft auch erfolgreich. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Urteilen klargestellt, dass die Erwartung des Fortbestands der Ehe die Geschäftsgrundlage der Schenkung bildet. [3] Zerbricht diese Grundlage, entsteht ein Anspruch auf Anpassung des Schenkungsvertrags, der eine Rückzahlung ermöglicht. [5] Wir zeigen Ihnen, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und wie Sie Ihre Ansprüche geltend machen.
Die rechtliche Grundlage: Warum eine Rückforderung möglich ist
Ein Geschenk ist rechtlich eine unentgeltliche Zuwendung. [3] Anders als oft angenommen, bedeutet „geschenkt ist geschenkt“ im Familienrecht nicht das Ende der Geschichte. Scheitert die Ehe des Kindes, können Schwiegereltern oft einen Teil der Zuwendung zurückverlangen. Die rechtliche Basis dafür ist die sogenannte „Störung der Geschäftsgrundlage“ nach § 313 BGB. [5] Die Geschäftsgrundlage war Ihre Erwartung, dass die Ehe fortbesteht und die Schenkung somit auch Ihrem eigenen Kind langfristig zugutekommt. [6] Mit der Trennung oder Scheidung entfällt diese Grundlage, was eine Vertragsanpassung rechtfertigt. [5] Der Bundesgerichtshof hat dies in einem Urteil mit dem Aktenzeichen X ZR 107/16 bestätigt. [2] Diese Regelung schützt Sie davor, dass Ihr Vermögen nach einer Trennung einseitig beim Ex-Partner Ihres Kindes verbleibt. So wird der ursprüngliche Zweck der Schenkung nachträglich korrigiert.
Voraussetzungen für den Rückforderungsanspruch prüfen
Nicht jede Schenkung kann zurückgefordert werden. Es müssen spezifische Bedingungen erfüllt sein, damit ein Anspruch nach § 313 BGB entsteht. Der BGH hat klargestellt, dass neben dem Scheitern der Ehe eine weitere Voraussetzung hinzukommen muss: die Unzumutbarkeit. [3] Es muss für Sie unzumutbar sein, an der Schenkung ohne Korrektur festzuhalten. Dies ist eine zentrale Hürde, die im Einzelfall geprüft wird. Die Unzumutbarkeit wird oft angenommen, wenn erhebliche Vermögenswerte, wie z.B. 100.000 Euro für einen Hauskauf, geflossen sind. [4] Folgende Punkte sind entscheidend:
Zweck der Schenkung: Die Zuwendung muss erkennbar dem Zweck gedient haben, die eheliche Lebensgemeinschaft zu fördern und zu erhalten. Eine Schenkung zum 30. Geburtstag des Schwiegerkindes ist anders zu bewerten als ein Zuschuss von 50.000 Euro für das Familienheim.
Erkennbarkeit für das Schwiegerkind: Dem beschenkten Schwiegerkind musste klar sein, dass die Schenkung auf der Vorstellung einer dauerhaften Ehe beruhte. [2]
Scheitern der Ehe: Die Trennung oder Scheidung muss die Geschäftsgrundlage zerstört haben.
Unzumutbarkeit: Das Festhalten an der Schenkung muss für die Schwiegereltern zu einem untragbaren Ergebnis führen. [5]
Die Prüfung dieser Kriterien erfordert eine genaue Analyse Ihres Falls, wofür eine professionelle anwaltliche Beratung unerlässlich ist.
Anspruchshöhe berechnen: Wie viel Geld erhalten Sie zurück?
Die Höhe des Rückforderungsanspruchs entspricht selten dem vollen Schenkungsbetrag. Die Rechtsprechung berücksichtigt, dass der Zweck der Schenkung – die Unterstützung der Ehe – für eine gewisse Zeit erreicht wurde. [1] Bei einer sehr kurzen Ehedauer von nur 2 bis 3 Jahren nach der Schenkung kann oft der volle Betrag zurückgefordert werden. [3] Je länger die Ehe jedoch hielt, desto stärker wird der Anspruch gekürzt. Eine pauschale Regel gibt es nicht, aber als Faustformel gilt, dass der Wert der Schenkung über einen Zeitraum von etwa 15 bis 20 Jahren „abgewohnt“ wird. Hat die Ehe beispielsweise 10 Jahre nach einer Schenkung von 100.000 Euro gehalten, könnte der Anspruch auf rund 50.000 Euro gekürzt werden. Wurde die Schenkung an beide Ehepartner geleistet, kann von dem Schwiegerkind ohnehin nur der hälftige Anteil zurückgefordert werden. [3] Die genaue Berechnung ist komplex und sollte von einem Fachanwalt für Familienrecht durchgeführt werden, um Fehler zu vermeiden.
Verjährung beachten: Handeln Sie innerhalb von 3 Jahren
Ihr Anspruch auf Rückforderung der Schenkung ist nicht unbegrenzt gültig. Es gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren gemäß § 195 BGB. [4] Entscheidend ist der Beginn dieser Frist: Sie startet nicht erst mit der rechtskräftigen Scheidung. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem Sie als Schenker vom Scheitern der Ehe Kenntnis erlangt haben. [1] Dies kann bereits der Zeitpunkt der Trennung oder die Zustellung des Scheidungsantrags sein. [4] Warten Sie zu lange, kann Ihr Anspruch verjähren, selbst wenn das Scheidungsverfahren noch läuft. Ein Fall des OLG Brandenburg verdeutlicht dies: Eine Schwiegermutter klagte erst im vierten Jahr nach Kenntnis der Trennung und verlor ihren Anspruch vollständig. [1] Handeln Sie daher zügig und lassen Sie sich beraten, sobald Sie von der endgültigen Trennung erfahren. Nur bei Schenkungen, die Grundstücke betreffen, gilt eine längere Verjährungsfrist von zehn Jahren nach § 196 BGB. [2]
Schenkungen rechtssicher gestalten: So beugen Sie Konflikten vor
Um zukünftige Streitigkeiten von vornherein zu vermeiden, können Sie Schenkungen an Bedingungen knüpfen. Eine klare vertragliche Regelung schafft für alle Seiten Rechtssicherheit. Ein schriftlicher Schenkungsvertrag ist bei größeren Summen oder Immobilien immer die beste Wahl. [1] Hier sind einige Möglichkeiten zur Absicherung:
Schenkungsvertrag mit Rückfallklausel: Legen Sie vertraglich fest, dass die Schenkung im Falle einer Scheidung an Sie zurückfällt.
Darlehensvertrag statt Schenkung: Vereinbaren Sie statt einer Schenkung ein zinsloses Darlehen, das im Falle einer Trennung fällig wird.
Klare Zweckbindung: Vermerken Sie auf dem Überweisungsträger eindeutig den Verwendungszweck, z. B. „Schenkung nur an Tochter Anna Müller für Hausbau“. Dies hilft bei der späteren Beweisführung.
Schenkung nur an das eigene Kind: Überweisen Sie Geld direkt und ausschließlich auf ein Konto, das allein auf den Namen Ihres Kindes läuft.
Eine durchdachte Schenkung zu Lebzeiten schützt nicht nur Ihr Vermögen, sondern kann auch den Familienfrieden wahren.
Ihr nächster Schritt: Persönliche und kompetente Beratung sichern
Die Rückforderung einer Schenkung an ein Schwiegerkind ist ein komplexes Rechtsgebiet mit vielen Fallstricken. Jede Situation ist einzigartig und erfordert eine individuelle Bewertung durch einen Experten. Ob es um die Prüfung der Geschäftsgrundlage, die Berechnung der Anspruchshöhe oder die Einhaltung von Fristen geht – ohne juristischen Beistand riskieren Sie, bares Geld zu verlieren. Wir bei braun-legal verstehen, dass es hierbei nicht nur um Finanzen, sondern auch um emotionale Belastungen geht. Deshalb verbinden wir Sie persönlich mit erfahrenen Anwälten, die auf Familien- und Erbrecht spezialisiert sind. Unsere Experten analysieren Ihren Fall präzise und entwickeln eine Strategie, um Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen. Kontaktieren Sie uns für eine fundierte Ersteinschätzung und sichern Sie sich die Unterstützung, die Sie jetzt benötigen.
Literatur
[[1]]: Verjährung bei Schenkung von Schwiegereltern: https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/allg-zivilrecht/verjaehrung-schenkung-von-schwiegereltern_208_350478.html
[[2]]: Widerruf einer Schenkung an das Schwiegerkind: https://phoenix.lexexakt.de/index.php/verwandte.php?suchbegriff=recht&alle=1
[[3]]: Rückforderung von Schwiegerelternzuwendungen: https://www.haufe.de/id/kommentar/rueckgewaehr-von-schwiegerelternzuwendungen-an-schwiegerkinder-nach-scheitern-der-ehe-HI2863243.html
[[4]]: Verjährung bei Schenkung von Schwiegereltern: https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/verjaehrung-schenkung-von-schwiegereltern_ides_o_1098578.html
[[5]]: BGH-Urteil zu Geschenken von Schwiegereltern: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/bgh_notp/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2010&Sort=3074&Seite=10&nr=20155&anz=3026&pos=306&Blank=1
[[6]]: BGH Urteil Az. XII ZR 189/06: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=52004&pos=0&anz=1
[[7]]: Rückforderung von Schenkungen der Schwiegereltern: https://www.ra-kotz.de/rueckforderung-einer-schwiegerelternzuwendung.htm
[[8]]: Rückabwicklung einer Schenkung: https://www.deubner-steuern.de/themen/steuerfreie-einnahmen/steuerfreie-schenkung/rueckabwicklung-schenkung.html
FAQ
Wie lange habe ich Zeit, eine Schenkung vom Schwiegerkind zurückzufordern?
Sie haben grundsätzlich drei Jahre Zeit. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem Sie von der Trennung und dem Scheitern der Ehe erfahren haben. Bei Immobilienschenkungen beträgt die Frist zehn Jahre.
Bekomme ich den vollen Betrag der Schenkung zurück?
Nicht unbedingt. Die Höhe des Anspruchs wird in der Regel gekürzt, je nachdem, wie lange die Ehe gehalten hat. Nur bei sehr kurzer Ehedauer (ca. 2-3 Jahre) ist eine volle Rückzahlung wahrscheinlich.
Was kann ich tun, um mich bei zukünftigen Schenkungen abzusichern?
Schließen Sie einen schriftlichen Schenkungsvertrag mit einer Rückfallklausel für den Fall der Scheidung ab. Alternativ können Sie ein Darlehen gewähren oder die Schenkung im Verwendungszweck klar an Ihr eigenes Kind adressieren.
Muss ich für die Rückforderung vor Gericht ziehen?
Nicht zwangsläufig. Eine außergerichtliche Einigung ist immer möglich und oft der schnellere Weg. Sollte sich Ihr Ex-Schwiegerkind jedoch weigern zu zahlen, ist eine Klage der nächste Schritt. Wir beraten Sie zu Ihren Optionen.
Welche Rolle spielt der Wert der Schenkung?
Der Wert ist sehr wichtig. Bei geringfügigen Gelegenheitsgeschenken ist eine Rückforderung ausgeschlossen. Je höher der Wert (z.B. bei Immobilien oder größeren Geldsummen), desto eher wird ein Gericht die Unzumutbarkeit des Festhaltens an der Schenkung bejahen.
Was kostet eine anwaltliche Beratung zu diesem Thema?
Die Kosten hängen vom Umfang der Tätigkeit ab. Bei braun-legal erhalten Sie eine transparente Übersicht und eine fundierte Ersteinschätzung, um Ihre Erfolgschancen und die möglichen Kosten abzuwägen. Kontaktieren Sie uns für ein persönliches Gespräch.