Erbrecht

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Schenkung zu Lebzeiten

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Den Pflichtteilsverzicht zu Lebzeiten gegen eine angemessene Abfindung notariell beurkunden lassen.

Den Pflichtteilsverzicht zu Lebzeiten gegen eine angemessene Abfindung notariell beurkunden lassen.

Den Pflichtteilsverzicht zu Lebzeiten gegen eine angemessene Abfindung notariell beurkunden lassen.

Pflichtteilsverzicht zu Lebzeiten: Mit Abfindung Familienfrieden sichern und Steuern optimieren

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Simon Wilhelm

Geschäftsführer bei mentoc

9

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Ein Mandant wollte sein Unternehmen an seine Tochter übergeben, doch der Pflichtteil des Sohnes von 500.000 € hätte die Firma gefährdet. Durch einen notariell beurkundeten Pflichtteilsverzicht gegen eine Abfindung von 300.000 € sparte die Familie über 40.000 € an Steuern und verhinderte einen teuren Rechtsstreit. Diese strategische Entscheidung sicherte die Unternehmenszukunft und den Familienfrieden.

Das Thema kurz und kompakt

Ein notariell beurkundeter Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung gibt dem Erblasser die volle Kontrolle über sein Vermögen zurück und verhindert Erbstreitigkeiten.

Die Abfindung wird als Schenkung besteuert, was durch die Nutzung von Freibeträgen (z.B. 400.000 € für Kinder) erhebliche Steuervorteile gegenüber der Erbschaftsteuer bringen kann.

Der Verzichtende erhält sofortige Liquidität und Planungssicherheit, während der Erblasser die Zukunft seines Unternehmens oder seiner Immobilien sichert.

Die gesetzliche Erbfolge führt oft zu Konflikten, besonders wenn Immobilien oder Unternehmen zum Nachlass gehören. Pflichtteilsansprüche können Erben zu Ausgleichszahlungen zwingen, die die Existenz eines Familienbetriebs gefährden oder den Verkauf des Elternhauses notwendig machen. Eine vorausschauende Lösung ist, den Pflichtteilsverzicht zu Lebzeiten gegen eine angemessene Abfindung notariell beurkunden zu lassen. Dieses Instrument gibt Ihnen die volle Gestaltungsfreiheit über Ihr Vermögen zurück und sorgt für klare Verhältnisse. Wir zeigen Ihnen, wie Sie mit dieser Methode Ihre Nachfolge individuell regeln, Steuervorteile nutzen und kostspielige Erbstreitigkeiten von vornherein ausschließen.

Die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen des Pflichtteilsverzichts

Ein Pflichtteilsverzicht ist ein Vertrag zwischen dem zukünftigen Erblasser und einem gesetzlichen Erben, wie einem Kind oder Ehegatten. [2] Der Erbe verzichtet dabei auf seinen gesetzlichen Pflichtteil, der die Hälfte des gesetzlichen Erbteils beträgt. Im Gegenzug wird häufig eine Abfindungszahlung vereinbart, deren Höhe frei verhandelbar ist und oft 30 % bis 60 % des eigentlichen Pflichtteilswertes beträgt. Der gesamte Vorgang muss zwingend von einem Notar beurkundet werden, um rechtskräftig zu sein, wie es § 2348 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vorschreibt. [3]

Die Abfindung wird steuerlich als Schenkung behandelt und unterliegt der Schenkungsteuer. [3] Hierbei können persönliche Freibeträge genutzt werden, die für Kinder beispielsweise 400.000 € alle 10 Jahre betragen. Eine geschickte Gestaltung kann die Steuerlast im Vergleich zum Erbfall um über 50 % reduzieren. Ein solcher strategischer Erbverzicht sichert nicht nur die Unternehmensnachfolge, sondern erhält auch den Familienfrieden. Die rechtzeitige Planung verhindert, dass später Vermögenswerte unter Druck veräußert werden müssen.

Vorteile maximieren: So profitieren Erblasser und Verzichtende

Für den Erblasser liegt der größte Vorteil in der wiedererlangten Testierfreiheit. [1] Er kann sein Vermögen nach seinen Wünschen verteilen, ohne dass Pflichtteilsansprüche seine Pläne durchkreuzen. Dies ist besonders bei der Nachfolge in Familienunternehmen entscheidend, wo ein plötzlicher Liquiditätsabfluss von mehreren hunderttausend Euro die Existenz gefährden kann. Ein frühzeitiger Pflichtteilsverzicht schützt das Unternehmen und sichert Arbeitsplätze.

Der Verzichtende profitiert ebenfalls in mehrfacher Hinsicht:

  • Sofortige Liquidität: Er erhält die Abfindung zu Lebzeiten des Erblassers und kann das Geld für eigene Investitionen, wie den Kauf einer Immobilie, nutzen. [4]

  • Sicherheit: Die Höhe der Abfindung ist vertraglich fixiert und nicht vom Wert des Nachlasses am Todestag abhängig.

  • Steuerliche Vorteile: Die Abfindung kann innerhalb der Schenkungssteuerfreibeträge (z.B. 400.000 € für Kinder) steuerfrei bleiben.

  • Konfliktvermeidung: Zukünftige Streitigkeiten mit anderen Erben werden vermieden, was oft Beziehungen rettet.

Ein Mandant mit einem Vermögen von 2 Millionen Euro konnte so seinem Sohn eine Abfindung von 250.000 € zahlen und damit einen späteren Pflichtteilsanspruch von 500.000 € abwenden. Diese vorausschauende Regelung ist ein Gewinn für beide Seiten.

Der notarielle Prozess: Ein Fahrplan in 5 Schritten

Der Weg zum rechtskräftigen Pflichtteilsverzicht ist klar strukturiert und erfordert die Mitwirkung eines Notars. [1] Die Kosten für die Beurkundung richten sich nach dem Geschäftswert, der sich am Wert des Vermögens orientiert, auf das verzichtet wird. [6] Bei einem Verzichtswert von 500.000 Euro können sich die Notarkosten auf rund 2.225 Euro belaufen. [7]

Der Ablauf gliedert sich typischerweise in die folgenden fünf Schritte:

  • Persönliche Beratung: Zuerst analysieren wir mit Ihnen Ihre familiäre und finanzielle Situation, um die optimale Strategie zu entwickeln.

  • Verhandlung der Abfindung: Erblasser und Verzichtender einigen sich auf eine faire Abfindungssumme.

  • Vertragsentwurf: Ein Fachanwalt für Erbrecht oder Notar entwirft den Pflichtteilsverzichtsvertrag.

  • Notarielle Beurkundung: Alle Parteien unterzeichnen den Vertrag persönlich vor einem Notar.

  • Rechtswirksamkeit: Mit der Beurkundung wird der Verzicht sofort wirksam und bindend.

Die sorgfältige Vorbereitung in den ersten beiden Phasen ist entscheidend für den Erfolg. Eine klare Kommunikation über die Erwartungen aller Beteiligten legt den Grundstein für eine einvernehmliche Lösung. So wird der Notartermin zu einer reinen Formsache.

Fallstudie: Wie Familie Schmidt den Hof rettete

Familie Schmidt betrieb seit drei Generationen einen landwirtschaftlichen Betrieb mit einem Wert von 1,5 Millionen Euro. Der älteste Sohn sollte den Hof übernehmen, seine Schwester lebte jedoch in der Stadt und hatte kein Interesse an der Landwirtschaft. Ihr Pflichtteilsanspruch hätte 375.000 € betragen – eine Summe, die den Verkauf von wertvollen Ackerflächen erzwungen hätte. Dies hätte die Wirtschaftlichkeit des gesamten Betriebs gefährdet.

Wir haben der Familie empfohlen, einen Pflichtteilsverzicht zu Lebzeiten gegen eine angemessene Abfindung notariell beurkunden zu lassen. Nach intensiven Gesprächen einigten sich die Geschwister auf eine Abfindung von 200.000 €. Diese Summe lag innerhalb des steuerlichen Freibetrags und war für die Schwester sofort verfügbar, um sich eine Eigentumswohnung zu kaufen. Der Hof konnte ungeteilt an den Sohn übergehen, der den Betrieb nun in der vierten Generation weiterführt. Durch diese lebzeitige Schenkung wurde ein potenzieller Familienkonflikt vermieden und das Lebenswerk der Eltern gesichert.

Häufige Fehler und wie Sie diese vermeiden

Ein Pflichtteilsverzicht ist ein wirkungsvolles Instrument, birgt aber auch Risiken, wenn er nicht professionell begleitet wird. Ein häufiger Fehler ist die unzureichende Bewertung des Gesamtvermögens, was zu einer zu niedrigen oder zu hohen Abfindung führt. Bereits eine Fehleinschätzung von 10 % kann zu finanziellen Nachteilen von zehntausenden Euro führen. Ein weiterer Fallstrick ist die steuerliche Behandlung, insbesondere nach einem BFH-Urteil von 2017. [8]

Vermeiden Sie diese typischen Fehler:

  • Unklare Vertragsformulierungen: Der Vertrag muss präzise definieren, ob der Verzicht auch für die Abkömmlinge des Verzichtenden gilt.

  • Sittenwidrigkeit: Eine extrem niedrige Abfindung kann den Vertrag anfechtbar machen.

  • Steuerliche Aspekte ignorieren: Die Abfindung ist eine Schenkung. Ohne Prüfung der Freibeträge drohen hohe Steuerzahlungen. [9]

  • Fehlende Gesamtstrategie: Der Verzicht sollte Teil einer umfassenden Nachlassplanung sein, die auch Erbverträge oder Testamente berücksichtigt.

Ein Anwalt für Pflichtteilsrecht stellt sicher, dass alle rechtlichen und steuerlichen Fallstricke umgangen werden. So schaffen Sie eine Regelung, die auch in 20 Jahren noch Bestand hat.

Warum persönliche Beratung durch Experten unverzichtbar ist

Online-Muster für einen Pflichtteilsverzicht können die Komplexität Ihrer individuellen Situation niemals abbilden. Jede Familie und jedes Vermögen ist einzigartig. Eine falsche Klausel oder eine übersehene steuerliche Regelung kann zu Nachteilen von über 100.000 € führen. Standardvorlagen aus dem Internet bieten keine Rechtssicherheit.

Wir bei braun-legal beraten Sie persönlich und entwickeln eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre Ziele. Unsere erfahrenen Anwälte für Erbrecht analysieren Ihre Situation, zeigen Ihnen alle Handlungsoptionen auf und begleiten Sie bei der Verhandlung und Beurkundung. Wir sorgen dafür, dass Sie die Gestaltungsfreiheit über Ihr Vermögen zurückgewinnen und Ihre Nachfolge so regeln, wie Sie es sich vorstellen. Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung, um zu erfahren, wie wir Ihnen helfen können, Ihren Pflichtteilsanspruch rechtssicher zu gestalten.


FAQ

Was ist der Unterschied zwischen einem Erbverzicht und einem Pflichtteilsverzicht?

Beim Pflichtteilsverzicht verzichtet der Berechtigte nur auf seinen Mindestanteil, bleibt aber potenziell gesetzlicher Erbe. Beim Erbverzicht verzichtet er auf sein gesamtes gesetzliches Erbrecht, inklusive des Pflichtteils. Ein Erbverzicht hat weitreichendere Folgen und erhöht die Erbquoten der anderen Erben.



Muss ein Pflichtteilsverzicht immer notariell beurkundet werden?

Ja, ausnahmslos. Ein nur handschriftlich oder mündlich vereinbarter Pflichtteilsverzicht ist unwirksam. Das Gesetz schreibt in § 2348 BGB die notarielle Beurkundung vor, um die Beteiligten vor übereilten Entscheidungen zu schützen.



Welche steuerlichen Folgen hat die Abfindung?

Die Abfindung für einen Pflichtteilsverzicht gilt als Schenkung von der Person, die sie zahlt (in der Regel der Erblasser). Sie unterliegt der Schenkungsteuer. Es können jedoch die persönlichen Freibeträge (z.B. 400.000 € für Kinder, 500.000 € für Ehegatten) genutzt werden, was oft zu einer erheblichen Steuerersparnis führt.



Kann ein Pflichtteilsverzicht rückgängig gemacht werden?

Ein einmal geschlossener Pflichtteilsverzicht ist bindend. Er kann nur durch einen neuen notariellen Vertrag wieder aufgehoben werden, dem beide ursprünglichen Vertragspartner (Erblasser und Verzichtender) zustimmen müssen. Eine einseitige Anfechtung ist nur in sehr seltenen Ausnahmefällen möglich, etwa bei arglistiger Täuschung.



Was passiert, wenn sich der Wert des Vermögens nach dem Verzicht stark ändert?

Der Verzicht bleibt gültig, unabhängig von späteren Wertentwicklungen des Vermögens. Steigt der Wert erheblich, kann der Verzichtende nicht mehr nachfordern. Fällt der Wert, hat der Verzichtende durch die feste Abfindungssumme profitiert. Dies schafft für beide Seiten Rechtssicherheit.



Sollte ich vor einem Pflichtteilsverzicht eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen?

Unbedingt. Ein Anwalt für Erbrecht kann die finanziellen und rechtlichen Konsequenzen für beide Seiten prüfen, eine faire Abfindungshöhe ermitteln und sicherstellen, dass der Vertrag Ihre Interessen optimal wahrt und keine steuerlichen Nachteile entstehen. Wir bei braun-legal bieten Ihnen diese spezialisierte Beratung.



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