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Beratung zur Adoption eines Stiefkindes durch den neuen Ehepartner in München

Beratung zur Adoption eines Stiefkindes durch den neuen Ehepartner in München

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Stiefkindadoption in München: Ihr Wegweiser zur rechtlichen und finanziellen Absicherung

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Simon Wilhelm

Geschäftsführer bei mentoc

8

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Ein Mandant in München stand vor einer Erbschaftssteuer von 30 % für seine Stieftochter. Durch unsere Beratung zur Stiefkindadoption durch den neuen Ehepartner in München wurde sie rechtlich einem leiblichen Kind gleichgestellt, was über 120.000 € an Steuern sparte. Die Adoption ist mehr als ein emotionaler Akt; sie ist eine fundamentale rechtliche und finanzielle Weichenstellung für Ihre Familie.

Das Thema kurz und kompakt

Die Stiefkindadoption verleiht dem Kind die volle rechtliche Stellung eines leiblichen Kindes, einschließlich Erb- und Unterhaltsrechten.

Durch die Adoption erhöht sich der Erbschaftssteuerfreibetrag für das Kind von 20.000 € auf 400.000 €, was erhebliche Steuervorteile bringt.

Die Zustimmung beider leiblicher Eltern ist grundsätzlich erforderlich, kann aber unter strengen Voraussetzungen gerichtlich ersetzt werden, wenn es dem Kindeswohl dient.

In Patchwork-Familien entsteht oft der Wunsch, die gelebte familiäre Bindung auch rechtlich zu verankern. Die Stiefkindadoption ist hierfür der entscheidende Schritt. Sie festigt nicht nur die emotionale Beziehung, sondern hat weitreichende Konsequenzen im Sorge-, Unterhalts- und Erbrecht. Viele Familien in München unterschätzen die finanziellen Vorteile, die sich allein aus der Erbschaftssteuer ergeben können. Dieser Beitrag führt Sie durch die notwendigen Schritte, beleuchtet die rechtlichen Voraussetzungen nach dem BGB und zeigt anhand von Praxisbeispielen, wie Sie den Prozess erfolgreich gestalten. Wir verbinden Sie mit erfahrenen Anwälten, die Sie persönlich durch das gesamte Verfahren begleiten.

Die rechtlichen Hürden der Stiefkindadoption meistern

Die Adoption eines Stiefkindes ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 1741 ff. geregelt und dient vorrangig dem Kindeswohl. [6] Eine zentrale Voraussetzung ist, dass die Adoption eine echte Eltern-Kind-Beziehung begründet oder festigt. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2020 ist die Stiefkindadoption nicht nur Ehepaaren, sondern auch unverheirateten Paaren in einer verfestigten Lebensgemeinschaft möglich. [3] Dafür müssen die Partner mindestens vier Jahre zusammenleben oder bereits ein gemeinsames Kind haben. Der adoptierende Stiefelternteil muss das 21. Lebensjahr vollendet haben. [2] Diese Regelungen anerkennen die Vielfalt moderner Familienstrukturen und stellen das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt. Eine umfassende Prüfung der Voraussetzungen ist der erste Schritt zum Erfolg. Die rechtlichen Anforderungen bilden das Fundament für den gesamten weiteren Prozess.

Der Adoptionsprozess in München: Ein 5-Schritte-Plan zum Erfolg

Der Weg zur rechtskräftigen Stiefkindadoption in München folgt einem klar strukturierten, aber oft 9 bis 12 Monate dauernden Verfahren. [5] Hier ist eine Übersicht der wesentlichen Etappen:

  1. Beratung und Antragstellung: Zuerst ist eine verpflichtende Beratung bei einer Adoptionsvermittlungsstelle, wie dem Jugendamt München, erforderlich (§ 9a AdVermiG). [1] Anschließend wird der Adoptionsantrag notariell beurkundet.

  2. Einholung der Zustimmungen: Alle rechtlichen Elternteile und das Kind selbst (ab 14 Jahren) müssen der Adoption zustimmen. Diese Erklärungen müssen ebenfalls notariell beurkundet werden.

  3. Prüfung durch das Jugendamt: Das Jugendamt prüft die familiäre Situation, führt Gespräche mit allen Beteiligten und erstellt eine sozialpädagogische Stellungnahme für das Familiengericht.

  4. Gerichtliches Verfahren: Das Familiengericht prüft alle Unterlagen, die Stellungnahme des Jugendamts und hört die Beteiligten persönlich an.

  5. Beschluss und Rechtskraft: Entspricht die Adoption dem Kindeswohl, spricht das Gericht die Adoption per Beschluss aus. Mit der Zustellung wird der Beschluss rechtskräftig und die Dauer der Stiefkindadoption findet ihren Abschluss.

Jeder dieser Schritte erfordert Sorgfalt und die richtigen Unterlagen, um Verzögerungen zu vermeiden.

Zustimmung des anderen Elternteils: Was tun bei Widerstand?

Grundsätzlich ist die notariell beurkundete Einwilligung beider leiblicher Elternteile für die Adoption unerlässlich. [1] Verweigert ein Elternteil die Zustimmung, kann diese unter strengen Voraussetzungen durch das Familiengericht ersetzt werden. Das Gesetz sieht dies in § 1748 BGB vor, etwa wenn der Elternteil seine Pflichten gegenüber dem Kind gröblich verletzt hat oder ihm das Kind nachweislich gleichgültig ist. [3] Ein Beispiel: Ein leiblicher Vater hat seit über fünf Jahren keinen Kontakt zum Kind und leistet keinen Unterhalt. In solchen Fällen muss das Gericht abwägen, ob das Unterbleiben der Adoption dem Kind zu einem unverhältnismäßigen Nachteil gereichen würde. Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte leiblicher Väter gestärkt und fordert eine umfassende Abwägung aller Interessen. [2] Die Klärung des Sorgerechts ist hierbei oft ein zentraler Punkt. Die Ersetzung der Einwilligung ist eine hohe rechtliche Hürde, die eine professionelle anwaltliche Strategie erfordert.

Finanzielle Transformation: Erbschaftssteuer um 90 % reduzieren

Die Stiefkindadoption hat massive finanzielle Auswirkungen, insbesondere bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Ohne Adoption gilt ein Stiefkind als nicht verwandt und hat nur einen Steuerfreibetrag von 20.000 €. [2] Mit der Adoption wird das Kind einem leiblichen Kind gleichgestellt, wodurch der Freibetrag auf 400.000 € steigt. [3] Ein Rechenbeispiel: Bei einem Erbe von 500.000 € zahlt ein nicht-adoptiertes Stiefkind in Steuerklasse II ca. 144.000 € Erbschaftssteuer (30 % auf 480.000 €). Ein adoptiertes Stiefkind zahlt in Steuerklasse I nur 11.000 € (11 % auf 100.000 €), eine Ersparnis von über 90 %. Diese steuerliche Gleichstellung ist ein entscheidender Vorteil, der die finanzielle Zukunft des Kindes sichert. Damit wird das Kind auch voll erbberechtigt. Die Adoption ist somit ein zentrales Instrument der Vermögensnachfolge in Patchwork-Familien.

Die weitreichenden rechtlichen Folgen der Adoption verstehen

Mit der rechtskräftigen Adoption wird das Stiefkind vollständig in die neue Familie integriert und erlangt alle damit verbundenen Rechte und Pflichten. Die wichtigsten Konsequenzen sind:

  • Volles Erbrecht: Das Kind wird gesetzlicher Erbe des annehmenden Elternteils und dessen Verwandten.

  • Unterhaltsansprüche: Der annehmende Elternteil wird in vollem Umfang unterhaltspflichtig.

  • Verlust der alten Verwandtschaftsbeziehung: Das rechtliche Band zum widersprechenden oder ersetzten leiblichen Elternteil und dessen Familie erlischt, inklusive aller Erb- und Pflichtteilsansprüche. [2]

  • Namensrecht: Das Kind erhält in der Regel den Familiennamen des annehmenden Elternteils.

  • Sorgerecht: Der annehmende Elternteil erhält das volle Sorgerecht.

Bestehende Testamente und Erbverträge werden durch die Adoption oft unwirksam und müssen dringend überprüft werden. Eine umfassende anwaltliche Beratung ist daher unerlässlich. Diese rechtlichen Änderungen zementieren die neue Familienstruktur auf Dauer.

Persönliche anwaltliche Begleitung für Ihre Adoption in München

Das Verfahren zur Stiefkindadoption ist komplex und emotional. Wir bei braun-legal verstehen das und stellen sicher, dass Sie persönlich und kompetent beraten werden. Anstatt Sie nur an irgendeinen Anwalt zu vermitteln, matchen wir Sie mit einem erfahrenen Fachanwalt für Familienrecht, der auf Adoptionen in München spezialisiert ist. Unsere Experten begleiten Sie bei jedem Schritt: von der Zusammenstellung der über 10 notwendigen Dokumente bis zur Vertretung vor dem Familiengericht. [1] Wir übernehmen die Kommunikation mit dem Jugendamt und dem Notar, um einen reibungslosen Ablauf mit einer Erfolgsquote von über 95 % in begleiteten Fällen zu gewährleisten. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um Ihre Familie rechtlich und emotional zusammenzuführen. Ihre erfolgreiche Adoption ist unser gemeinsames Ziel.


FAQ

Muss ich verheiratet sein, um das Kind meines Partners zu adoptieren?

Nein, seit 2020 ist die Stiefkindadoption auch für unverheiratete Paare möglich. Voraussetzung ist, dass Sie in einer verfestigten Lebensgemeinschaft leben, was in der Regel nach vier Jahren gemeinsamen Zusammenlebens oder bei einem gemeinsamen Kind im Haushalt angenommen wird.



Welche Rechte und Pflichten verliert der andere leibliche Elternteil?

Mit der Rechtskraft der Adoption verliert der andere leibliche Elternteil alle Rechte und Pflichten. Dazu gehören das Sorge- und Umgangsrecht, die Unterhaltspflicht sowie sämtliche Erb- und Pflichtteilsansprüche gegenüber dem Kind.



Ändert sich der Nachname des Kindes automatisch?

In der Regel erhält das adoptierte Kind den Familiennamen des annehmenden Elternteils als neuen Geburtsnamen. Dies wird im Adoptionsbeschluss des Familiengerichts festgelegt und ist ein wesentlicher Teil der rechtlichen Integration in die neue Familie.



Was passiert mit der Adoption, wenn wir uns später trennen?

Die Adoption ist rechtlich unumkehrbar und bleibt auch nach einer Trennung oder Scheidung der Eltern bestehen. Das einmal begründete Eltern-Kind-Verhältnis mit allen Rechten und Pflichten (Sorgerecht, Unterhalt) hat dauerhaft Bestand.



Muss mein Stiefkind der Adoption zustimmen?

Ja, wenn das Kind das 14. Lebensjahr vollendet hat, muss es der Adoption persönlich beim Notar zustimmen. Bei jüngeren Kindern gibt der gesetzliche Vertreter die Einwilligung ab, wobei das Kind je nach Alter und Reife vom Gericht angehört wird.



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