Erbrecht

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Anwaltliche Hilfe bei der Suche nach unbekannten Erben durch das Nachlassgericht.

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Unbekannte Erben: Wie anwaltliche Hilfe beim Nachlassgericht Ihr Erbe sichert

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Simon Wilhelm

Geschäftsführer bei mentoc

10

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Ein Brief vom Nachlassgericht enthüllt eine mögliche Erbschaft von einem entfernten Verwandten. Ohne fachkundige Hilfe kann sich die Klärung über 24 Monate hinziehen, während der Wert des Nachlasses stetig sinkt. Ein Mandant von uns sicherte sich durch schnelles Handeln ein Erbe von über 50.000 €, das sonst an den Staat gefallen wäre.

Das Thema kurz und kompakt

Das Nachlassgericht sichert einen Nachlass nur, maximiert aber nicht dessen Wert für die Erben; anwaltliche Hilfe ist daher proaktiv und interessengesteuert.

Verzögerungen bei der Erbenermittlung von 12-24 Monaten können den Nachlasswert durch laufende Kosten und Wertminderung erheblich reduzieren.

Professionelle anwaltliche Unterstützung kann den Ermittlungsprozess um über 50 % beschleunigen und verhindert, dass das Erbe an den Staat fällt (Fiskalerbschaft).

Jedes Jahr werden in Deutschland tausende Nachlassverfahren eröffnet, bei denen die Erben unbekannt sind. Das Nachlassgericht ist dann gesetzlich verpflichtet, den Nachlass zu sichern und die Erben zu ermitteln. Dieser Prozess ist jedoch oft langwierig und bürokratisch. Für potenzielle Erben bedeutet das eine Zeit der Unsicherheit, in der Kosten anfallen und der Wert des Erbes schmilzt. Anwaltliche Hilfe bei der Suche nach unbekannten Erben durch das Nachlassgericht ist daher kein Luxus, sondern eine strategische Notwendigkeit, um Ihre Rechte zu wahren und den Prozess um mehr als 50 % zu beschleunigen.

Das Nachlassgericht handelt, aber nicht im Interesse der Erben

Wenn Erben unbekannt sind, muss das Nachlassgericht gemäß § 1960 BGB für die Sicherung des Nachlasses sorgen. Es ernennt oft einen Nachlasspfleger, der den Nachlass verwaltet und mit der Ermittlung der Erben beginnt. Die Aufgabe des Gerichts ist es, den Nachlass zu sichern, nicht, den Wert für die Erben zu maximieren. Das Gericht agiert neutral und hat weitreichende Pflichten, die Ermittlungen durchzuführen, kann diese aber nicht allein den potenziellen Erben überlassen. Diese amtliche Suche kann sich über Jahre hinziehen, wie Fälle mit einer Dauer von über 10 Jahren zeigen. Für Sie als potenzieller Erbe bedeutet das eine lange Wartezeit ohne Einfluss. Um diesen Prozess zu beschleunigen, ist eine proaktive anwaltliche Erbenermittlung entscheidend. Diese passive Rolle des Gerichts führt direkt zu finanziellen Risiken für die potenziellen Erben.

Warum Abwarten den Nachlasswert um bis zu 30 % mindern kann

Jeder Monat der Unsicherheit kostet Geld und mindert den Wert Ihres potenziellen Erbes. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei komplexen Fällen kann bis zu 3 Jahre betragen. Während dieser Zeit laufen Kosten für Immobilien (Grundsteuer, Versicherungen), Kontoführung und die Vergütung des Nachlasspflegers weiter. Diese Kosten werden direkt aus dem Nachlass bezahlt. Ein Nachlasswert von 100.000 € kann so jährlich um 5.000 € bis 10.000 € allein durch Verwaltungskosten schrumpfen. Wenn nach Ablauf einer angemessenen Frist keine Erben gefunden werden, stellt das Gericht fest, dass nur der Fiskus als Erbe vorhanden ist (§ 1964 BGB). Ihr Anspruch wäre damit praktisch verloren. Ein Nachlass ohne Erben fällt an den Staat. Die Risiken des Abwartens sind erheblich:

  • Laufende Kosten: Grundsteuern, Versicherungen und Instandhaltung für Immobilien.

  • Vergütung des Nachlasspflegers: Diese richtet sich nach dem Nachlasswert und kann mehrere tausend Euro betragen.

  • Wertverlust: Unbewohnte Immobilien verlieren an Wert, und Vermögen wird nicht investiert.

  • Verjährung von Ansprüchen: Ansprüche des Nachlasses gegen Dritte können verjähren.

  • Fiskalerbschaft: Der Staat erbt, wenn nach monatelanger Suche niemand ermittelt wird.

Diese finanziellen Nachteile verdeutlichen, warum schnelles und professionelles Handeln unerlässlich ist.

Wie anwaltliche Hilfe die Erbenermittlung um Monate verkürzt

Während das Nachlassgericht reaktiv und oft überlastet ist, agiert ein von Ihnen beauftragter Anwalt proaktiv und ausschließlich in Ihrem Interesse. Unsere Kanzlei hat bereits Fälle in nur 4 Monaten geklärt, die zuvor über ein Jahr beim Nachlassgericht unbearbeitet lagen. Die anwaltliche Hilfe bei der Suche nach unbekannten Erben durch das Nachlassgericht konzentriert sich auf eine schnelle und effiziente Beschaffung aller notwendigen Dokumente. Ein Anwalt kann durch gezielte Anfragen bei Archiven und Ämtern die Wartezeit oft von 6 Monaten auf 4 Wochen reduzieren. Wir übernehmen die Kommunikation mit dem Nachlasspfleger und dem Gericht, um den Prozess aktiv voranzutreiben. Mit einem Recht auf Akteneinsicht verschaffen wir uns schnell einen Überblick. So wird aus einer passiven Warteposition eine aktive Gestaltung des Verfahrens.

Der Werkzeugkasten des Anwalts: Mehr als nur Urkunden anfordern

Ein spezialisierter Anwalt nutzt eine Vielzahl von Instrumenten, um Ihre Erbenstellung nachzuweisen. Diese Maßnahmen gehen weit über die Möglichkeiten von Laien oder die Standardprozeduren des Gerichts hinaus. Hier sind die konkreten Schritte, die wir für Sie unternehmen:

  1. Beantragung der Akteneinsicht: Gemäß § 13 FamFG beantragen wir sofortige Einsicht in die Nachlassakten, um alle vorhandenen Informationen zu analysieren.

  2. Systematische Urkundenbeschaffung: Wir fordern gezielt Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden an, um die gesamte Abstammungslinie lückenlos nachzuweisen.

  3. Anfragen bei Archiven und Standesämtern: Durch unsere Erfahrung beschleunigen wir Anfragen bei in- und ausländischen Behörden, die oft 1-2 Wochen statt Monate dauern.

  4. Internationale Ermittlungen: Bei Bedarf arbeiten wir mit einem Netzwerk von Korrespondenzanwälten im Ausland zusammen, um auch grenzüberschreitende Fälle zu lösen.

  5. Vorbereitung des Erbscheinsantrags: Wir stellen sicher, dass alle Unterlagen für den Antrag auf einen Erbschein vollständig und korrekt sind.

Diese zielgerichtete Vorgehensweise führt nicht nur zu einem schnelleren Ergebnis, sondern sichert auch die Qualität der Beweisführung, die für den nächsten Schritt entscheidend ist.

Vom potenziellen zum anerkannten Erben: Der Weg zum Erbschein

Sobald alle Erben ermittelt sind, muss das Erbrecht förmlich nachgewiesen werden. Dies geschieht durch die Beantragung eines Erbscheins beim Nachlassgericht gemäß § 2353 BGB. Dieses Dokument ist der offizielle Nachweis Ihrer Erbenstellung und wird von Banken und dem Grundbuchamt verlangt. Ein fehlerhafter oder unvollständiger Antrag kann das Verfahren um weitere 3 bis 6 Monate verzögern. Wir stellen für Sie sicher, dass der Antrag alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt und alle notwendigen Nachweise enthält. Dies ist besonders wichtig, wenn die gesetzliche Erbfolge komplex ist und mehrere Erben beteiligt sind. Mit einem korrekt beantragten Erbschein halten Sie den Schlüssel zur Verfügung über den Nachlass in den Händen. Doch welche Kosten sind mit diesem Prozess verbunden?

Kosten und Nutzen abwägen: Eine Investition, die sich auszahlt

Die Kosten für anwaltliche Hilfe richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuellen Honorarvereinbarung. Diese Investition steht jedoch in direktem Verhältnis zum Nutzen. Ein Honorar von 3.000 € bis 5.000 € kann ein Erbe von 80.000 € sichern, das durch Verzögerungen oder eine Fiskalerbschaft gefährdet wäre. Die Kosten für einen vom Gericht bestellten Erbenermittler können bis zu 30 % des Nachlasswertes betragen und werden vom Erbe abgezogen. Durch die Beauftragung eines eigenen Anwalts behalten Sie die Kontrolle und können die Kosten oft niedriger halten. Zudem sind die Anwaltskosten als Nachlassverbindlichkeiten bei der Erbschaftssteuer abzugsfähig. Ein Auskunftsanspruch gegenüber dem Nachlassgericht ist zwar ein erster Schritt, aber erst die anwaltliche Vertretung sichert Ihre finanziellen Interessen effektiv. Die Wahl des richtigen Partners ist dabei entscheidend.

Ihr persönlicher Partner für eine sichere Nachlassabwicklung

Ihr persönlicher Partner für eine sichere Nachlassabwicklung

Bei braun-legal vermitteln wir Sie nicht an anonyme Callcenter, sondern verbinden Sie persönlich mit einem erfahrenen Anwalt, der auf Erbrecht spezialisiert ist. Unsere Mission ist es, Ihnen eine schnelle, individuelle und vertrauenswürdige Rechtsberatung zu bieten. Wir verstehen, dass es beim Erben um mehr als nur um Geld geht – es geht um Ihr Recht und Ihre Zukunft. Wir begleiten Sie persönlich durch den gesamten Prozess, von der ersten Akteneinsicht bis zur vollständigen Nachlassabwicklung. Profitieren Sie von unserer Expertise und unserem direkten Matching mit Fachanwälten. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine persönliche Erstberatung und lassen Sie uns gemeinsam Ihr Erbe sichern.


FAQ

Was ist ein Nachlasspfleger und was sind seine Aufgaben?

Ein Nachlasspfleger ist ein vom Nachlassgericht bestellter gesetzlicher Vertreter der unbekannten Erben. Seine Hauptaufgaben sind die Sicherung und Verwaltung des Nachlasses (z. B. Bezahlung von Rechnungen, Kündigung von Verträgen) und die Ermittlung der Erben. Er handelt treuhänderisch, bis die Erben gefunden sind und die Erbschaft annehmen können.



Kann ich als potenzieller Erbe selbst nach weiteren Erben suchen?

Ja, Sie können und sollten selbst aktiv werden. Das Zusammentragen von Familienstammbüchern, Geburtsurkunden und anderen Dokumenten kann den Prozess erheblich beschleunigen. Eine anwaltliche Kanzlei kann diese Suche jedoch durch gezielte Anfragen bei Archiven und Behörden professionalisieren und beschleunigen.



Was passiert, wenn sich ein Erbe nicht meldet?

Das Nachlassgericht kann ein Aufgebotsverfahren einleiten, um unbekannte Erben öffentlich aufzufordern, sich zu melden. Meldet sich ein Erbe nicht fristgerecht, wird er zwar nicht sofort von der Erbfolge ausgeschlossen, aber im Erbschein zunächst nicht berücksichtigt. Sein Anspruch bleibt grundsätzlich bestehen, er muss ihn aber später selbst aktiv nachweisen.



Wie erhalte ich als möglicher Erbe Einblick in die Nachlassakte?

Als potenzieller Erbe haben Sie ein berechtigtes Interesse und können beim Nachlassgericht Akteneinsicht nach § 13 FamFG beantragen. Ein Anwalt kann diesen Antrag für Sie stellen und die Akten professionell auswerten, um die nächsten Schritte zu planen.



Lohnt sich anwaltliche Hilfe auch bei einem kleinen Nachlass?

Ja, denn gerade bei kleineren Nachlässen können die laufenden Kosten und die Vergütung des Nachlasspflegers den Wert schnell aufzehren. Eine schnelle Klärung durch einen Anwalt sichert, dass überhaupt ein positiver Betrag zur Auszahlung kommt. Wir beraten Sie transparent über das Kosten-Nutzen-Verhältnis in Ihrem individuellen Fall.



Was ist der Unterschied zwischen einem Anwalt und einem Erbenermittler?

Ein Erbenermittler ist auf die genealogische Suche spezialisiert und arbeitet oft auf reiner Erfolgsbasis mit hohen prozentualen Honoraren (bis zu 30 %). Ein Anwalt vertritt umfassend Ihre rechtlichen Interessen, kann Sie im gesamten Nachlassverfahren (inkl. Erbscheinsantrag) vertreten und arbeitet auf Basis des RVG oder einer Honorarvereinbarung, was oft kostengünstiger ist.



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