Wirtschafts- und Unternehmensrecht

Gewerblicher Rechtsschutz

Wirtschaftsrecht München

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Wirtschaftsrecht München: Ihr Kompass für unternehmerischen Erfolg 2025

09.02.2025

10

Minutes

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

09.02.2025

10

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Das Wirtschaftsrecht in München ist ständig in Bewegung. Allein 2024 und 2025 treten zahlreiche neue Gesetze und Verordnungen in Kraft, die jeden Unternehmer direkt betreffen. Von der Gründung über den laufenden Betrieb bis hin zur Nachfolgeplanung – fundierte Kenntnisse sind entscheidend. Dieser Artikel beleuchtet praxisnah die aktuellen Entwicklungen im Wirtschaftsrecht München. Wir zeigen Ihnen, wie Sie rechtliche Fallstricke vermeiden und die neuen Regelungen optimal für Ihr Unternehmen nutzen. Profitieren Sie von Expertenwissen und konkreten Beispielen, um Ihr Geschäft in München zukunftssicher aufzustellen.

Das Thema kurz und kompakt

Das MoPeG (ab 1.1.2024) und die CSDDD (ab 2025) erfordern von Münchner Unternehmen proaktive Anpassungen im Gesellschafts- und Lieferkettenrecht. [1, 3, 5]

Die E-Rechnung wird ab 1.1.2025 im B2B-Bereich Pflicht; gleichzeitig werden Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege auf 8 Jahre verkürzt. [3, 6]

Neue Commercial Courts ab April 2025 in Deutschland ermöglichen englischsprachige Verfahren für Wirtschaftsstreitigkeiten ab 500.000 € Streitwert. [4]

Ein Mandant in München sparte über 10.000 € durch eine frühzeitige Anpassung seiner Verträge an das neue Wirtschaftsrecht. Sind Sie auf die Rechtslage 2025 vorbereitet? Dieser Beitrag navigiert Sie durch die wichtigsten Änderungen im Wirtschaftsrecht in München und zeigt konkrete Handlungsempfehlungen für Ihr Unternehmen auf.

Rechtsrahmen 2025: Proaktive Anpassung an neue Gesetze sichert Wettbewerbsvorteile

Das Jahr 2024 brachte signifikante Änderungen im Wirtschaftsrecht, die auch 2025 für Unternehmen in München relevant bleiben. Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) trat bereits am 1. Januar 2024 in Kraft und reformierte das Recht der GbR grundlegend. [5] Für viele Gesellschaften bürgerlichen Rechts bedeutet dies Handlungsbedarf, etwa bei der Eintragung in das neue Gesellschaftsregister. [1] Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) zielt darauf ab, administrative Hürden für Unternehmen abzubauen, beispielsweise durch die Herabsetzung von Schriftformerfordernissen zur Textform in bestimmten Bereichen. [2, 3]

Ab 2025 greifen weitere wichtige Regelungen. Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) der EU wird voraussichtlich das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) anpassen und die Sorgfaltspflichten erweitern. [3] Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitern und 450 Mio. Euro Umsatz sind bis 2029 betroffen. [3] Viele Unternehmen unterschätzen noch die Auswirkungen des EU AI Acts auf ihre digitalen Geschäftsmodelle. [2] Die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) schafft ab dem 31. Dezember 2024 neue Ein- und Ausfuhrverbote für bestimmte Rohstoffe. [3] Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit diesen komplexen Neuerungen im Wirtschaftsrecht ist für Münchner Betriebe unerlässlich. Die Anpassung interner Prozesse an diese Vorgaben kann bis zu 6 Monate in Anspruch nehmen.

Die Komplexität dieser Neuregelungen erfordert eine sorgfältige Analyse der eigenen Geschäftsprozesse. So müssen beispielsweise Lieferketten auf die Anforderungen der CSDDD und EUDR überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Dies betrifft nicht nur Großunternehmen; auch KMU können als Zulieferer indirekt betroffen sein. Die Implementierung der Vorgaben des EU AI Acts erfordert oft eine technische und rechtliche Prüfung bestehender KI-Anwendungen. Die Nichtbeachtung kann zu empfindlichen Sanktionen führen, die bis zu 5% des weltweiten Nettoumsatzes bei Verstößen gegen die CSDDD betragen können. [3] Eine vorausschauende Planung und rechtliche Beratung helfen, Risiken zu minimieren und Chancen zu nutzen. Damit legen Sie den Grundstein für die nächste wichtige Phase: die Unternehmensgründung oder -anpassung.

Gründung und Governance: Solides Fundament für Ihr Münchner Unternehmen schaffen

Die Wahl der passenden Rechtsform ist ein kritischer erster Schritt bei der Unternehmensgründung in München. Für Einzelunternehmer und GbRs ist der Gründungsaufwand oft geringer, jedoch haften die Gründer unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen. [8] Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist eine beliebte Wahl, da die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist; hierfür ist ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro erforderlich. [8] Eine Alternative mit geringerem Kapitalbedarf ist die UG (haftungsbeschränkt), die mit nur 1 Euro Stammkapital gegründet werden kann, aber zur Bildung von Rücklagen verpflichtet ist, bis 25.000 Euro erreicht sind. [8]

Unabhängig von der Rechtsform ist die Anmeldung beim Gewerbeamt und die steuerliche Erfassung beim Finanzamt mittels Fragebogen zur steuerlichen Erfassung obligatorisch. [8] Seit dem 1. August 2021 müssen juristische Personen wie GmbHs und AGs ihre wirtschaftlich Berechtigten aktiv in das Transparenzregister eintragen lassen. [8] Viele Gründer übersehen die Notwendigkeit, auch Änderungen im Gesellschafterkreis oder bei den wirtschaftlich Berechtigten unverzüglich dem Transparenzregister zu melden. Die Eintragung ins Handelsregister ist für Kapitalgesellschaften und eingetragene Kaufleute (e.K.) verpflichtend und schafft Publizität. Die IHK München bietet hierzu erste Informationen und Grundlagen des Wirtschaftsrechts. Eine sorgfältige Gestaltung des Gesellschaftsvertrags kann spätere Konflikte vermeiden und kostet bei einer Standard-GmbH-Gründung ab ca. 500 Euro Notargebühren. Die korrekte gesellschaftsrechtliche Struktur ist die Basis für steuerliche Optimierungen.

Für die Gründung in München sind folgende Schritte typisch:

  • Prüfung der Geschäftsidee und Erstellung eines Businessplans (ca. 4-8 Wochen).

  • Wahl der Rechtsform und ggf. Ausarbeitung eines Gesellschaftsvertrages (1-2 Wochen).

  • Notarielle Beurkundung (bei Kapitalgesellschaften) und Handelsregisteranmeldung (Dauer ca. 1- 3 Wochen nach Notartermin).

  • Gewerbeanmeldung bei der Stadt München (ca. 1 Woche).

  • Steuerliche Erfassung beim Finanzamt München (ca. 2-6 Wochen).

  • Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (innerhalb 1 Woche nach Gründung). [8]

  • Eröffnung eines Geschäftskontos (ca. 1 Woche).

Diese Schritte stellen sicher, dass Ihr Unternehmen von Beginn an auf einem soliden rechtlichen Fundament steht. Als nächstes betrachten wir die steuerlichen Aspekte, die für jedes Münchner Unternehmen von Bedeutung sind.

Steueroptimierung 2025: Aktuelle Änderungen im Münchner Unternehmenssteuerrecht nutzen

Das Steuerrecht für Unternehmen in München unterliegt stetigen Anpassungen. Eine der wichtigsten Neuerungen ist die verpflichtende Einführung der E-Rechnung im B2B-Bereich ab dem 1. Januar 2025, bedingt durch das Wachstumschancengesetz. [6] Unternehmen müssen in der Lage sein, elektronische Rechnungen nach neuen Vorgaben zu empfangen und zu verarbeiten. Das Jahressteuergesetz (JStG) 2024 brachte ebenfalls Änderungen, etwa bei der Umsatzsteuer für virtuelle Veranstaltungen (Besteuerung am Verbraucherort ab 2025) und Anpassungen bei der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) mit neuen Umsatzgrenzen (Vorjahr 25.000 Euro, laufendes Jahr 100.000 Euro ab 2025). [3, 6]

Das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) verkürzt die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre. [3, 6] Die Schwelle für die monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung wurde auf über 9.000 Euro Umsatzsteuerschuld im Vorjahr angehoben. [6] Ab November 2024 wird zudem stufenweise die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) vom Bundeszentralamt für Steuern zugeteilt. [6] Viele Betriebe sind sich nicht bewusst, dass die korrekte und zeitnahe Umstellung auf die E-Rechnung bis zu 3 Monate Vorlaufzeit benötigen kann. Für eine umfassende Steuerberatung in München ist es ratsam, sich frühzeitig mit diesen Änderungen auseinanderzusetzen. Die Anpassung der Buchhaltungssysteme an die E-Rechnungspflicht kann beispielsweise Investitionen von mehreren hundert bis einigen tausend Euro erfordern. Die Nichtbeachtung der Meldepflicht für elektronische Kassensysteme ab 1. Januar 2025 kann Bußgelder nach sich ziehen. [6] Diese steuerlichen Rahmenbedingungen haben direkten Einfluss auf Ihre Vertragsgestaltungen und den Schutz Ihres geistigen Eigentums.

Vertragssicherheit und Rechtsschutz: Ihr Unternehmen in München effektiv absichern

Solide Verträge sind das Rückgrat jedes erfolgreichen Unternehmens in München. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) helfen, Vertragsbedingungen einheitlich zu regeln und Haftungsrisiken zu minimieren, müssen aber wirksam in Verträge einbezogen werden. [9] Im Bereich Vertragsrecht ist es wichtig, die Unterschiede zwischen Gewährleistung (gesetzliche Haftung des Verkäufers für Mängel für 2 Jahre bei Neuwaren) und Garantie (freiwillige Leistung des Herstellers oder Verkäufers) zu kennen. [9] Der Schutz von Markennamen und Logos ist durch das Markenrecht möglich; eine Recherche beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) kann Kosten ab ca. 300 Euro für eine Markenanmeldung ersparen helfen, indem Konflikte mit bestehenden Rechten vermieden werden. [9]

Eine wichtige Neuerung zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland ist die Einführung von spezialisierten "Commercial Chambers" an Landgerichten und "Commercial Courts" an Oberlandesgerichten zum 1. April 2025. [4] Diese sollen wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten effizienter bearbeiten, wobei Verfahren an Commercial Courts (Streitwert ab 500.000 Euro oder bei bestimmten Unternehmensstreitigkeiten) auch in englischer Sprache geführt werden können. [4] Die Möglichkeit, komplexe Wirtschaftsstreitigkeiten vor spezialisierten Kammern und potenziell auf Englisch zu verhandeln, kann die Verfahrensdauer um bis zu 25% verkürzen. Die Kosten für ein durchschnittliches Wirtschaftsverfahren vor einem Landgericht können schnell 5.000 bis 15.000 Euro erreichen, ohne Anwaltskosten. Eine gute Vertragsgestaltung und Kenntnis der Rechtslage sind daher essenziell. Dies gilt insbesondere auch bei der langfristigen Planung der Unternehmensnachfolge.

Wichtige Aspekte der Vertragsgestaltung umfassen:

  1. Klare Definition von Leistung und Gegenleistung (z.B. Lieferumfang, Zahlungsziele).

  2. Regelungen zur Haftungsbeschränkung, soweit gesetzlich zulässig.

  3. Vereinbarungen zu Gewährleistungsfristen und Mängelrügen (z.B. unverzügliche Rügepflicht im B2B-Handel nach § 377 HGB).

  4. Datenschutzklauseln gemäß DSGVO, insbesondere bei Verarbeitung personenbezogener Daten.

  5. Geheimhaltungsvereinbarungen (NDAs) zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen.

  6. Gerichtsstand- und Rechtswahlklauseln, besonders bei internationalen Verträgen.

  7. Regelungen für Vertragsänderungen und Kündigungsmodalitäten.

  8. Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) mit Hinweis und Möglichkeit zur Kenntnisnahme.

Diese Punkte helfen, die Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr in München zu erhöhen. Ein weiterer wichtiger Aspekt des Wirtschaftsrechts ist die langfristige Sicherung des Unternehmens durch eine geplante Nachfolge.

Unternehmensnachfolge München: Ihr Lebenswerk für die Zukunft sichern

Die frühzeitige Planung der Unternehmensnachfolge ist für jeden Unternehmer in München ein Muss, um das Lebenswerk zu sichern und Arbeitsplätze zu erhalten. [10] Ohne eine testamentarische Regelung oder einen Erbvertrag tritt die gesetzliche Erbfolge ein, was oft zu Erbengemeinschaften führt, die die Handlungsfähigkeit des Unternehmens durch Meinungsverschiedenheiten einschränken können – im schlimmsten Fall droht der Verkauf oder die Zerschlagung des Betriebs. [10] Eine durchdachte Nachfolgeplanung kann bis zu 12 Monate in Anspruch nehmen. Es gibt verschiedene Wege, die Nachfolge zu regeln: die Schenkung zu Lebzeiten (vorweggenommene Erbfolge), das Testament oder der Erbvertrag. [10] Ein Anwalt für Unternehmensrecht kann hierbei unterstützen.

Die Rechtsform des Unternehmens spielt eine entscheidende Rolle. Geschäftsanteile einer GmbH sind grundsätzlich vererbbar, der Gesellschaftsvertrag kann jedoch abweichende Regelungen wie Einziehungsklauseln oder Vorkaufsrechte für Mitgesellschafter enthalten. [10] Bei einer OHG scheidet ein Gesellschafter mit dem Tod aus, die Gesellschaft wird von den verbleibenden Partnern fortgeführt, es sei denn, eine Nachfolgeklausel im Gesellschaftsvertrag bestimmt anderes. [10] Aktien einer AG sind frei vererblich. [10] Ein sogenanntes Unternehmertestament ermöglicht es, spezifische Verfügungen für das Unternehmen über den Tod hinaus zu treffen, beispielsweise die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers mit Branchenkenntnis. Viele Unternehmer bedenken nicht, dass Pflichtteilsansprüche enterbter naher Angehöriger die Liquidität des Unternehmens gefährden können; hier können lebzeitige Gestaltungen helfen. Die Kosten für die Erstellung eines komplexen Unternehmertestaments mit erbschaftsteuerlicher Optimierung können mehrere tausend Euro betragen, sind aber eine wichtige Investition in die Zukunftssicherung. Die Beratung durch spezialisierte Anwälte und Steuerberater ist hierbei unerlässlich, um eine maßgeschneiderte Lösung für Ihr Unternehmen in München zu finden.

Die steuerlichen Aspekte der Unternehmensnachfolge sind komplex. Das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) sieht zwar Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen vor (z.B. §§ 13a, 13b ErbStG), diese sind jedoch an strenge Voraussetzungen geknüpft, wie die Fortführung des Betriebs und den Erhalt von Arbeitsplätzen über einen Zeitraum von 5 oder 7 Jahren. Eine Verletzung dieser Voraussetzungen kann zur nachträglichen Besteuerung führen. Die Bewertung des Unternehmens für steuerliche Zwecke erfolgt nach spezifischen Regeln des Bewertungsgesetzes (BewG), die oft von Verkehrswerten abweichen. Eine frühzeitige Planung, die auch lebzeitige Schenkungen unter Ausnutzung von Freibeträgen (z.B. 400.000 Euro alle 10 Jahre für Kinder) einbezieht, kann die Steuerlast erheblich reduzieren. [10] Wir bei braun-legal beraten Sie persönlich zu diesen wichtigen Themen.

FAQ

Welche aktuellen Gesetzesänderungen im Wirtschaftsrecht sind für Münchner Unternehmen besonders wichtig?

Wichtige Änderungen umfassen das MoPeG (seit 1.1.2024), die Pflicht zur E-Rechnung (ab 1.1.2025), die CSDDD (EU-Lieferkettenrichtlinie), das BEG IV (Bürokratieabbau, z.B. kürzere Aufbewahrungsfristen von 8 Jahren für Buchungsbelege) und die Einführung der Commercial Courts (ab April 2025). [1, 3, 4, 5, 6]

Benötige ich für mein Startup in München einen Anwalt für Wirtschaftsrecht?

Obwohl nicht immer zwingend vorgeschrieben, ist anwaltliche Beratung im Wirtschaftsrecht sehr empfehlenswert, z.B. bei der Wahl der Rechtsform, Vertragsgestaltung, AGB-Erstellung und Klärung von Haftungsfragen. Dies kann teure Fehler vermeiden; die Kosten für eine Erstberatung beginnen oft bei ca. 200-300 Euro.

Was kostet eine GmbH-Gründung in München?

Neben dem Stammkapital von mindestens 25.000 Euro (wovon bei Gründung mindestens 12.500 Euro eingezahlt sein müssen) fallen Notar- und Gerichtskosten an. Diese belaufen sich bei einer Standardgründung auf ca. 500-800 Euro. Hinzu kommen ggf. Kosten für anwaltliche Beratung.

Wie kann ich mein geistiges Eigentum in München schützen?

Marken können beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder EUIPO angemeldet werden (Kosten ab ca. 300 Euro für eine deutsche Marke). Urheberrechte entstehen automatisch mit der Schöpfung eines Werkes. Für Erfindungen kommen Patente oder Gebrauchsmuster in Frage. Vertrauliche Informationen können durch NDAs geschützt werden. [9]

Was ist das MoPeG und was bedeutet es für meine GbR in München?

Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG), in Kraft seit 1. Januar 2024, hat die GbR reformiert. Wichtig ist vor allem das neue Gesellschaftsregister. Eine Eintragung ist oft faktisch notwendig, wenn die GbR z.B. Grundstücke besitzt oder Gesellschafterin einer GmbH ist. [1, 5]

Welche steuerlichen Aufbewahrungsfristen gelten für Unternehmen in München ab 2025?

Durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) werden die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege (z.B. Rechnungen) von zehn auf acht Jahre verkürzt, sofern die Zehnjahresfrist am 31.12.2024 noch nicht abgelaufen ist. [3, 6]

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