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Wie kann ich die Ausschlagung der Erbschaft für mich und meine Kinder erklären?

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Erbschaft für sich und Kinder ausschlagen: So schützen Sie Ihr Vermögen

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Simon Wilhelm

Geschäftsführer bei mentoc

9

Minuten

Alexander Braun

Anwalt und Geschäftsführer bei braun-legal

Ein Mandant erbte unerwartet, doch der Nachlass war mit 50.000 € überschuldet. Durch die fristgerechte Ausschlagung für sich und seine zwei Kinder verhinderte er den Zugriff der Gläubiger auf sein Privatvermögen. Erfahren Sie, wie Sie in nur 6 Wochen korrekt handeln und Ihre Familie schützen.

Das Thema kurz und kompakt

Die Ausschlagung einer Erbschaft muss innerhalb einer strengen Frist von 6 Wochen nach Kenntnis vom Erbfall erfolgen.

Schlagen Eltern aus, müssen sie zum Schutz ihrer minderjährigen Kinder auch für diese die Erbschaft ausschlagen, was oft eine Genehmigung des Familiengerichts erfordert.

Die Ausschlagungserklärung muss entweder beim Nachlassgericht zu Protokoll gegeben oder notariell beglaubigt werden, um rechtswirksam zu sein.

<p>Eine Erbschaft ist nicht immer ein Segen. Oft schlummern im Nachlass Schulden, die den Wert des Vermögens übersteigen und für die Sie als Erbe mit Ihrem Privatvermögen haften. Die Ausschlagung der Erbschaft ist dann der einzig sinnvolle Schritt. Besonders kritisch wird es, wenn durch Ihre Ausschlagung Ihre minderjährigen Kinder zu Erben werden. In diesem Beitrag führen wir Sie durch den gesamten Prozess. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Ausschlagung der Erbschaft für sich und Ihre Kinder erklären, welche Fristen und Formen Sie nach dem BGB einhalten müssen und wie Sie die oft notwendige Genehmigung des Familiengerichts erlangen, um Ihre Familie vor einer Schuldenfalle zu bewahren.</p>

Die 6-Wochen-Frist: Ihr entscheidendes Zeitfenster zum Handeln

Die wichtigste Regel bei der Erbausschlagung ist die Einhaltung der gesetzlichen Frist von sechs Wochen gemäß § 1944 BGB. [2] Diese Frist beginnt, sobald Sie Kenntnis vom Erbfall und Ihrer Berufung als Erbe erlangen. Bei gesetzlicher Erbfolge ist dies oft der Todestag des Erblassers. Wurde ein Testament eröffnet, startet die Frist mit der Bekanntgabe durch das Nachlassgericht. Ein Mandant erhielt am 10. Mai die Nachricht vom Tod seines Vaters und erfuhr so von seiner Erbenstellung; seine Ausschlagungsfrist endete somit bereits am 21. Juni. Für im Ausland lebende Erben verlängert sich die Frist auf sechs Monate. [4] Bei minderjährigen Kindern ist die Kenntnis beider sorgeberechtigter Elternteile entscheidend für den Fristbeginn. [1] Versäumen Sie diese Frist, gilt die Erbschaft mit allen Konsequenzen als angenommen, einschließlich der vollen Haftung für Nachlassverbindlichkeiten. Die Einhaltung der Frist ist daher der erste und wichtigste Schritt, um sich vor unerwarteten Schulden zu schützen.

Schutz der Kinder: Die Ausschlagung für Minderjährige korrekt erklären

Wenn Sie eine Erbschaft ausschlagen, rücken Ihre Kinder in der Erbfolge nach, wie es § 1953 Abs. 2 BGB vorsieht. [2] Um zu verhindern, dass die Schulden auf die nächste Generation übergehen, müssen Sie auch für Ihre minderjährigen Kinder die Erbschaft ausschlagen. Hierfür müssen beide sorgeberechtigten Eltern als gesetzliche Vertreter handeln. Ein Elternteil allein kann die Ausschlagung nicht wirksam erklären. Ein häufiger Fehler ist, dass nur ein Elternteil handelt, was die Ausschlagung für das Kind unwirksam macht und zu einer Haftung mit dem Kindesvermögen führen kann. Der Prozess erfordert präzises Vorgehen. Eine anwaltliche Begleitung kann hierbei helfen, die Ausschlagung für Kinder rechtssicher zu gestalten. Die Erklärung muss für jedes Kind einzeln erfolgen und bestimmte formale Kriterien erfüllen, um vom Nachlassgericht anerkannt zu werden. Dies bereitet den Weg für den nächsten entscheidenden Schritt: die gerichtliche Genehmigung.

Genehmigung durch das Familiengericht: Wann sie nach § 1643 BGB erforderlich ist

Grundsätzlich bedarf die Ausschlagung für ein minderjähriges Kind der Genehmigung durch das Familiengericht, wie in § 1643 Abs. 2 BGB festgelegt. [1] Dieses Verfahren dient dem Schutz des Kindesvermögens. Das Gericht prüft, ob die Ausschlagung dem Kindeswohl entspricht, was bei einem überschuldeten Nachlass regelmäßig der Fall ist. Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme: Die Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn das Kind nur deshalb Erbe wird, weil ein Elternteil, der es gesetzlich vertritt, die Erbschaft für sich selbst ausgeschlagen hat. [2,3] Ein Beispiel: Der Vater verstirbt, die Mutter schlägt als Erbin aus. Dadurch wird das gemeinsame Kind Erbe. In diesem Fall benötigt die Mutter keine Genehmigung, um auch für das Kind auszuschlagen. War das Kind jedoch von Anfang an (z.B. durch Testament) neben der Mutter als Erbe eingesetzt, ist die Genehmigung zwingend erforderlich. Der Antrag muss beim zuständigen Nachlassgericht eingereicht werden, welches die Unterlagen an das Familiengericht weiterleitet. Die genaue Prüfung der Erbkonstellation ist entscheidend, um Formfehler zu vermeiden.

Form und Kosten: Den Prozess rechtssicher und kosteneffizient gestalten

Für die Wirksamkeit der Ausschlagungserklärung schreibt § 1945 BGB zwei mögliche Formen vor. Sie können die Erklärung entweder direkt beim zuständigen Nachlassgericht zu Protokoll geben oder sie von einem Notar öffentlich beglaubigen lassen. [4] Die Kosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und dem Wert des Nachlasses. [3] Bei einem überschuldeten Nachlass fallen die Kosten meist gering aus. Eine Ausschlagung beim Nachlassgericht kostet in der Regel eine Pauschalgebühr von 30 Euro. [1,2] Ein Notar berechnet für die Beglaubigung oft eine Gebühr von rund 20 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Hier eine Übersicht der typischen Kosten:

  • Erklärung beim Nachlassgericht: 30 € Festgebühr bei Überschuldung.

  • Notarielle Beglaubigung der Unterschrift: ca. 20-30 € zzgl. USt.

  • Notarielle Beurkundung der Erklärung: Mindestgebühr von 30 € bei Überschuldung.

Die Wahl des richtigen Weges hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, etwa der Entfernung zum zuständigen Gericht. Die genauen Kosten im Erbrecht sollten Sie im Vorfeld klären. Doch was passiert, wenn Sie die Frist bereits versäumt haben und erst jetzt von den Schulden erfahren?


Frist verpasst? Die Anfechtung als letzter Ausweg

Haben Sie die 6-Wochen-Frist versäumt, gilt die Erbschaft als angenommen. Entdecken Sie erst danach, dass der Nachlass überschuldet ist, gibt es eine letzte Möglichkeit: die Anfechtung der Annahme wegen Irrtums nach § 1954 BGB. [1] Ein solcher Irrtum liegt vor, wenn Sie fälschlicherweise von einem positiven Nachlasswert ausgingen. Das OLG München gab Erben Recht, die erst nach Annahme von einer Darlehensschuld erfuhren, die den Nachlass wertlos machte. [1] Auch für die Anfechtung gilt eine Frist von sechs Wochen. Diese beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem Sie von dem Anfechtungsgrund, also dem Irrtum über die Überschuldung, erfahren. [4] Die Anfechtungserklärung muss, wie die Ausschlagung, gegenüber dem Nachlassgericht erfolgen und gut begründet sein. [3] Sie müssen schlüssig darlegen, warum Sie sich geirrt haben. Ein erfolgreicher Umgang mit Nachlassschulden ist auch nach Fristablauf möglich. Die Komplexität dieser Verfahren zeigt, wie wichtig eine fundierte Beratung ist, um kostspielige Fehler zu vermeiden.

Persönliche Beratung: Ihr Weg zur sicheren Nachlassabwicklung

Die Ausschlagung einer Erbschaft, insbesondere wenn Kinder betroffen sind, ist ein juristisch anspruchsvoller Prozess mit vielen Fallstricken. Ein Fehler bei Frist, Form oder Genehmigungsverfahren kann dazu führen, dass Sie oder Ihre Kinder für die Schulden des Erblassers haften. Wir bei braun-legal verstehen, dass es hier um mehr als nur Paragraphen geht – es geht um Ihre finanzielle Sicherheit. Anstatt Sie mit unpersönlichen Standardlösungen allein zu lassen, vermitteln wir Ihnen einen erfahrenen Anwalt, der Ihre Situation in einem persönlichen Gespräch analysiert. In einer Erstberatung von nur 30 Minuten erhalten Sie eine klare Einschätzung und eine auf Ihren Fall zugeschnittene Strategie. Unsere Expertise im Erbrecht sichert eine professionelle Nachlassabwicklung und schützt Sie wirksam vor Haftungsrisiken. Wir beraten Sie persönlich, damit Sie die richtigen Entscheidungen für sich und Ihre Familie treffen können.


FAQ

Wie erkläre ich die Ausschlagung der Erbschaft korrekt?

Sie müssen die Ausschlagung innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis vom Erbfall entweder persönlich beim zuständigen Nachlassgericht zu Protokoll geben oder eine notariell beglaubigte Erklärung dort einreichen. Für Ihre minderjährigen Kinder müssen Sie als gesetzlicher Vertreter gesondert handeln.



Welche Unterlagen benötige ich für die Ausschlagung?

Sie benötigen Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass. Falls bekannt, sollten Sie auch das Sterbedatum und die letzte Anschrift des Erblassers sowie das Aktenzeichen des Nachlassgerichts bereithalten. Für die Ausschlagung im Namen Ihrer Kinder ist deren Geburtsurkunde erforderlich.



Was ist der Unterschied zwischen Ausschlagung und Erbverzicht?

Die Ausschlagung erfolgt nach dem Erbfall und lehnt eine bereits angefallene Erbschaft ab. Der Erbverzicht ist ein Vertrag, der zu Lebzeiten des Erblassers geschlossen wird und in dem ein zukünftiger Erbe auf sein gesetzliches Erbrecht verzichtet, oft gegen eine Abfindung.



Kann ich eine Ausschlagung rückgängig machen?

Eine einmal erklärte Ausschlagung ist bindend. Sie kann nur in Ausnahmefällen durch Anfechtung rückgängig gemacht werden, zum Beispiel wenn Sie sich über eine wesentliche Eigenschaft des Nachlasses (wie dessen Wert) geirrt haben und dies beweisen können.



Wer erbt, wenn ich und meine Kinder die Erbschaft ausschlagen?

Wenn Sie und Ihre Kinder (Ihre direkten Abkömmlinge) die Erbschaft ausgeschlagen haben, geht das Erbe an die nächsten Erben in der gesetzlichen Erbfolge. Das können beispielsweise Ihre Eltern, Geschwister oder andere Verwandte des Erblassers sein. Schlagen alle Erben aus, erbt am Ende der Staat.



Warum sollte ich für die Erbausschlagung einen Anwalt konsultieren?

Ein Anwalt stellt sicher, dass alle Fristen und Formvorschriften eingehalten werden, prüft die Notwendigkeit einer familiengerichtlichen Genehmigung und hilft, kostspielige Fehler zu vermeiden. Bei braun-legal finden Sie den passenden Spezialisten für Ihre individuelle Situation.



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